Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Oktober 1933
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/6492417-9587552-10032088--178-9587586- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Griechenland Bevölkerung: 6 205 000 (72 791 Juden nach der Zählung von 1928), Athen: 459 200, Saloniki: 244 700. Währung: 100 Drachmen 2,39 RM., Goldparität 5,448 RM. Griechenland hat ein gutes Klima. Der Index der Lebenshaltung ist niedrig. Visagebühren. Das Einreisevisum nach Griechenland wird ausgegeben entweder für eine einmalige Einreise (Gebühren RM. 5.10) oder für mehrmalige Einreise während eines Jahres (Gebühren RM. 8.50). In allen zwei Fällen hat der Reisende das Recht eines Aufenthaltes in Griechenland von 2—3 Monaten, je nachdem er als Kaufmann oder als Tourist reist. Die in Griechenland geltenden Einreise- und Aufenthaits-Bestimmungen sind dieselben für alle Untertanen von Staaten, mit denen sich Griechenland in freundschaftlichen und kontraktlichen Beziehungen befinde!. Was die Erlaubnis zur Arbeit in Griechenland betrifft, so ist dazu eine spezielle Genehmigung seitens der Direktion des Dienstes für Ausländer nötig. Aus den nachfolgenden Mitteilungen geht hervor, welche Rückwirkung die Arbeitslosigkeit auf Aufenthalts- und Arbeitsrecht der Ausländer ausübt. Griechenland steht nach wie vor unter einer großen wirtschaftlichen Depression. Obwohl das Land keine große Industrie aufweist, ist die Zahl der Arbeitslosen ständig im Steigen begriffen. Sie dürfte augenblicklich 320 000 erreichen. Die Einfuhr ist stark gedrosselt. Größere Geschäfte mit dem Auslande sind Just nur auf dem Wege des Warenaustausches möglich (Tabak, Wein, Olivenöl, Südfrüchte, Feigen usw.). Auch die staatlichen Behörden sind mit ihren Bestellungen sehr zurückhaltend. Infolge der Arbeitslosigkeit erwachsen dort tätigen Ausländern Schwierigkeiten wegen der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Für neu hinkommende Ingenieure und Techniker ist kein Arbeitsfeld mehr vorhanden. Die Arbeitstätigkeit an und für sich ist aufreibend und wenig lohnend. Der deutsche Ingenieur, vor allem in der Provinz, muß sich, um sich zu halten und vorwärts zu kommen, jeglichen Arbeiten unterziehen und vielseitig sein. So muß er sich als Schlosser, Dreher, Monteur, Elektrotechniker usw. betätigen und in diesen Berufen firm sein. Andernfalls wird es ihm unmöglich sein, sich zu halten. Der Bedarf an Maschinen aller Art und an Werkzeugen ist sehr groß, es fehlen indes die Anschaffungsmittel, so daß rund 90 % der in Aussicht genommenen Anschaffungen unterbleiben. Es ist zu erwarten, daß die Einfuhr von Maschinen in bedeutendem Maße steigen wird, sobald einigermaßen normale Verhältnisse auf dem Kapitalmarkte eintreten. Infolge der Drosselung der Einfuhr ist der Handel mit gebrauchten, dort am Platze befindlichen Maschinen in Schwung gekommen; im Zusammenhang damit bieten sich Arbeitsmöglichkeiten für Reparaturwerkstätten. Allerdings wird bei der Knappheit auf dem Altmaschinenmarkte die leichte Konjunktur für gebrauchte Maschinen bald wieder sinken. Alles in allem: Die Wirtschaftslage ist also wenig ermutigend. Es muß daher dringend davor gewarnt werden, nach Griechenland zu reisen, um nach Arbeitsmöglichkeiten zu suchen. Leider begeben sich immer noch Ingenieure und Techniker dorthin aufs Geratewohl, um dann nichts als Enttäuschungen zu erleben. Der Arbeitsmarkt ist überfüllt und nicht mehr aufnahmefähig. — Zur Ausübung des ärztlichen Berufes wird eine Prüfung verlangt und die griechische Staatsangehörigkeit, die in drei Jahren zu erlangen ist. Groß-Britannien Bevölkerung: 44 790 785, London 4 396 800, Polizeibezirk 8 202 800. Die Zahl der Juden in Großbritannien beträgt rund 300 000, hiervon 175 000 in London, 32 000 in Manchester, 25 000 in Leeds und 15 003 in Glasgow. Währung: 1 £ 12,98 RM. Goldparität 20,429 RM. 1930 1931 1932 Auswanderung 92 158 34 310 26 988 Einwanderung 66 203 71 382 75 595 Visagebühren. Für Deutsche und Österreicher ist ein Visum nicht erforderlich. Die Visagebühren betragen: für Polen RM. 16,60, Durchreise RM. 2,20; für Staatenlose RM. 8,30. Für Staatsangehörige anderer Länder sind Gebühren und Bedingungen sehr verschieden. Jeder in England einreisende Ausländer wird in dem Einwanderungsamt des Landungshafens (Immigration Office) zur Feststellung des Zwecks und" der Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes einem Verhör unterworfen. Wer nur zum Besuch, zur Erlernung der englischen Sprache, zu seinem Vergnügen, zu geschäftlichen Besprechungen oder aus ähnlicher Veranlassung nach England kommt und den Immigration Officer davon überzeugen kann, erhält die Einreise- und Aufenthalts- Erlaubnis im allgemeinen ohne Schwierigkeit. Nützlich ist die Vorlegung von Einladungsschreiben, Quittungen über vorausbezahlte Unterrichtsstunden, Geschäftsbriefe usw. Die Erklärungen, welche bei der Einreise gegenüber dem Immigration Officer abgegeben werden, sind Erklärungen vor einer Behörde. Sie müssen unbedingt wahrheitsgetreu sein. Fälle, in denen Einreisende angeben, sie kämen zum Besuch oder zu Sprachstudien nach England, nach ihrer Ankunft aber Arbeit suchen und Stellung annehmen, kommen in der Regel zur Kenntnis der britischen Behörden. Die Ausweisung der Betreffenden ist die Folge; in schweren Fällen findet daneben Bestrafung statt. Den einmal Ausgewiesenen wird eine neue Einreise-Erlaubnis nicht erteilt, so daß sie dauernd an der Einreise nach England verhindert sind. A r b e i ts an n ah m e. Ausländische Arbeitnehmer werden in England nur zugelassen, wenn sie schon bei der Einreise die schriftliche Genehmigung des Arbeitsministeriums (Ministry ot Labour) zu ihrer Beschäftigung vorzeigen können. Diese Vorschrift gilt sowohl für bezahlte wie unbezahlte (Volontär¬ oder au pair-) Stellungen und ist nicht nur auf kaufmännische Stellungen beschränkt, sondern hat auch für Hausangestellte usw. Gültigkeit. Die Arbeitserlaubnis kann nur von dem künftigen Arbeitgeber, nicht von dem Ausländer selbst und auch nicht durch Vermittlung der Deutschen Botschaft eingeholt werden. Der englische Arbeitgeber muß den Antrag eingehend begründen und vor aUem nachweisen, daß die in Frage kommende Stelle nicht von einem Engländer ausgefüllt werden kann. Stellungsuchende, die nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind, werden bei der Landung von dem Immigration Officer (Kontrollbeamter im Landungshafen) zurückgewiesen. Sie dürfen nicht von Bord gehen und müssen mit demselben Dampfer, der sie nach England gebracht hat, wieder zurückkehren. Die oben dargelegten Bestimmungen werden streng durchgeführt. Mitteilungen aus England entnehmen wir folgendes: Die Bedingungen zum Landen in England sind noch immer die alten Immigrationsbestimmungen, nämlich wer Freunde hier hat oder zu Geschäftszwecken herkommt, oder Studierende, die etwas Kapital aufzuweisen haben, oder Fabrikanten können landen. Die Regierung erlaubt aber unter keinen Umständen, daß Leute hierher kommen, die versuchen, eine Stellung zu finden. In Harwich dürfen nur solche Personen landen, die einige Geldmittel aufzuweisen haben. Zu bemerken ist noch, daß es nötig ist, für kleinere Fabrikanten, die ein Geschäft eröffnen wollen, sich zu verpflichten, englische Arbeitskräfte zu beschäftigen. — Hausarbeit ist eine der wenigen Beschäftigungen, die Ausländern in England gestattet ist. Das Arbeitsministerium erteilt dem englischen Haushaltungsvorstand, der darum nachsucht, Erlaubnis, eine Köchin oder ein Zimmermädchen usw. hierher zu bringen. Die Erlaubnis wird auf den Namen des Arbeitgebers — zunächst nur für ein Jahr — ausgestellt, und wenn die Hausangestellte ihren Posten verliert und keinen anderen Platz findet, besteht die Möglichkeit, daß sie das Land verlassen muß. Zu bemerken ist, daß die Unterbringungsmöglichkeiten für Hausmädchen, selbst ohne Bezahlung, sich verschlechtert haben. Es hat zu Schwierigkeiten geführt, daß eine größere Anzahl junger Mädchen nach England gekommen ist infolge von Annoncen von Arbeitsnachweisen. Uber Studium und Beschäftigung von Apothekern in England haben wir bereits in unserem Zirkular Nr. 19 nähere Angaben gemacht. Wir lassen weitere Mitteilungen über die Ausübung ärztlicher Berufe nachstehend folgen. 7