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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 14

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 14 (sequence 16)
Language
German
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weshalb die vom Einfuhrgeschäfte lebende Großkaufmannschafl sich zu üahlreichen Entlassungen von Angestellten entschließen mußte. Hiervon werden in erster Linie die Ausländer betroffen, wozu auch das sogenannte Zweidrittelgesetz erforderliche Handhabe bietet. Die abgebauten Personen haben auf lange Zeit hinaus keine Aussicht mehr, in ihrem Beruf unterzukommen. Für Neuangekommene ist die Lage vollkommen hoffnungslos. Auch in den einheimischen Industrien, die. wie die 1 extihndustrie, in letzter Zeil einen gewissen Aufschwung genommen haben, sind die Aussichten eines Unterkommens nicht weniger schlecht, da diese Unternehmen in erster Linie ihren Bedarf an Personal aus den reichlich vorhandenen stellenlosen einheimischen Kräften, die überdies billiger arbeilen, decken. Als Existenzminimum Für einen europäischen kaufmännischen Angestellten muß mit einem Betrage von 600 Milrcis (zirka 300 Schilling), für ein Ehepaar mit 1000 Milreis gerechnet werden. Das Baugewerbe liegt in Rio de Janeiro, soweit es ausländische Baufirmen betrifft, vollständig darnieder." Es ist gegenüber der Restriktionspolitik der großen Einwanderungsländer darauf hingewiesen worden, daß im Interesse der großen Länder nicht die Restriktion, sondern gerade das Gegenteil, die entschiedenste Förderung der Einwanderung, liegt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß in einer früheren Publikation des Department of Overseas trade über die Wirtschaftslage in Rrasilien auf die Widerstandsfähigkeit des gewaltigen brasilianischen Reiches gegenüber der Krise hingewiesen wird. Es beißt darin, daß die durch den Druck der Weltkrise in Rrasilien geschaffene Lage viel weniger verwickelt und gefährlich ist, als in denjenigen Ländern, wo der Lebensunterhalt der Masse des Volkes vom Außenhandel abhängt. Nahrungsmittel, die notwendigsten Redürfnisse für das tägliche Leben und die Grundstoffe für Kleidung und Rehausung sind in solchem Ueberfluß vorhanden, daß schlimmstenfalls wirkliche Not nur während der kurzen Periode herrschen kann, die nötig ist, um überschüssige Arbeitskräfte wieder in der Landwirtschaft oder in Heimindustrien zu beschäftigen. Des ferneren wird hervorgehoben, daß das brasilianische Geld einen bestimmten. Werl im Lande bat, wie immer der Wechselkurs sein mag. Palästina Revölkerungszabl: 1 035 154, Jerusalem: 90 526 Einwohner. Währung: 1 Pfund 13,90 Goldparität 20,429 RM. Das Palästina-Amt in Rerlin hatte die Freundlichkeit, uns Ende Oktober folgenden Rericht zu übermitteln: „Die wirtschaftliche Lage in Palästina und mit ihr die Einwanderungsmöglichkeiten haben sich in der letzten Zeit wieder verbessert. Im Gegensatz zu fast allen Einwanderungsländern besteht in Palästina außer einer normalen kleinen ständigen Zahl von Arbeitsuchenden keine Arbeitslosigkeit, im Gegenteil ist fûtmanche Gebiete des Handwerks und der Landwirtschaft zeitweise ein Mangel an Arbeitskräften spürbar gewesen. Durch eine sehr beachtliche Einwanderung bemittelter Familien aus Europa wie auch aus Nordamerika und besonders auch durch sehr wesentliche Kapitalinvestitionen ist die Kolonisationstätigkeit und die kaufmännische Unternehmungslust stark angeregt worden. Eine große Anzahl von Orangen- und Grapefruit-Plantagen wurde neu angelegt. Das Rutenberg-Werk ist bereits in voller Tätigkeit und kann die Nachfragen nach Anlagestellen kaum befriedigen. Die Pottasch- Werke am Toten Meer haben bereits eine sehr bemerkenswerte Produktion an Kali und Rrom auf den Weltmarkt gebracht. Der Hafenbau in Haifa schreitet planmäßig fort und soll im Frühjahr 1933 abgeschlossen werden. Die Arbeiten für die Ölleitung Mossul—Haifa sind bereits begonnen worden, und eine ganze Reihe kleinerer Industrien haben im Lande Fuß gefaßt. Durch all dieses ist der Arbeitsmarkt wesentlich verbreitert worden. Diese Tatsachen inachen sich durch ein Ansteigen der Einwanderung deutlich bemerkbar. In den ersten sechs Monaten 1932 wanderten insgesamt 3 821 Personen in Palästina ein, gegenüber 3 937, die im ganzen Jahre 1931 einwanderten. Die Zahl der Einwanderer des ersten Halbjahres 1932 ist fast ebensogroß wie die Gesamtzahl von 1931. Den größten Teil der Einwanderer stellt, so wie immer, Polen, jedoch ist eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Einwanderern aus Amerika diesmal zu vermerken. Sehr bemerkenswert ist weiterhin, daß die Zahl von Einwanderern mit größeren eigenen Mitteln gegenüber den früheren Jahren beträchtlich gestiegen ist. Die Einwanderungsbestimmungen sind im großen und ganzen die gleichen geblieben wie bisher, jedoch ist die Rearbeitung von Anträgen der Kategorie A 1 (Kapitalist mit eigenen Mitteln) durch die palästinensischen Regierungsbehörden eine wesentlich raschere geworden als früher. Ordnungsgemäß eingereichte und mit den notwendigen Unterlagen versehene Anträge werden durchschnittlich in vier Wochen erledigt. Die Regierung hat sich die Möglichlh keit offen gelassen, unter dieser Kategorie Einwanderungslustigen die nur im Resitz von £ 530 sind, die Einwanderungserlaubnis zu erteilen, jedoch nur dann, wenn es sich um Angehörige freier Rerufe handelt, für die die Einwanderungsbehörde einen Bedarf in Palästina sieht. In der Praxis kann von dieser Möglichkeil nur außerordentlich selten Gebrauch gemacht werden. Selbstverständ lieh erschweren die Devisenbestimmungen vieler Länder zurzeil die Ausreise von Auswanderern mit eigenen Mitteln, jedoch sind in den meisten Ländern gesetzliche Bestimmungen getroffen, naeli denen die Mitnahme von Geldern durch Auswanderer von den zuständigen Behörden bei Erfüllung bestimmter Bedingungen genehmigt werden darf. In Anerkennung des Bedarfes an Arbeitskräften sowohl für die private Kolonisation, für eine Anzahl entwicklungsfähiger Industrien wie für öffentliche Arbeiten wurden der Exekutive der Jewish Agency für das Halbjahr Oktober 1932 März 1933 4 500 Einwanderungszertifikate für unbemittelte Einwanderer zur Verfügung gestellt. Hiervon werden 12)0 Zertifikate für Angehörige von in Palästina Ansässigen verwandt, 400 Zertifikate werden als Reserve benutzt für Touristen, die nachträglich beschlossen haben, in Palästina zu bleiben. 500 Zertifikate dienen der Einwanderung von selbständigen Handwerkern mil kleinen Mil teln, während die restlichen an Arbeiter und Arbeiterinnen, speziell an die Mitglieder der Ghaluzorganisationen, verteilt werden. Diese Zahl, die zwar die Höchstzahl von Zertifikaten ist, die «lie Palästina-Regierung seil Restehen der kontingentierten (Ihaluzeinwanderung für eine bestimmte Periode bewilligt hat, wird jedoch kaum genügen, um die große Zahl der vorliegenden Einwanderungsgesuche geeigneter Rewerber aus den verschiedensten Ländern zu befriedigen. Es besteht aber die Hoffnung, daß auch die weitere Entwicklung der palästinensischen Wirtschaft die Möglichkeit zu einer fortlaufenden beträchtlichen Einwanderung geben wird." Nachstehend geben wir die Neuformulierung der palästinensischen Einwanderungsgesetzc w ieder. Es dürfen einwandern: A. Personen mit eigenem Kapital: 1. Personen, die über ein Kapital von nicht weniger als 1 000 Pfund verfügen. Wenn sie beabsichtigen, sich in der Landwirtschaft zu betätigen, so kann dieser Betrag den Wert des Bodens, der Geräte und des Inventars einschließen. Das Gleiche gilt, wenn solchen Personen durch eine Stelle, die von der Regierung als Siedlungsinstitution anerkannt wurde, Boden, Geräte und Inventar oder ein Vorschuß für bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn der betreffende Immigrant sich in der Industrie betätigen will, so kann das nachzuweisende Kapital den Wert des Grundstückes für ein industrielles Unternehmen und den Wert der Maschinen einschließen. Das Gleiche gilt, wenn solche Weite und Vorschüsse für eine bestimmte Zeit von einer Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden, die von der Regierung als Institution zur Unterstützung industrieller Unternehmungen anerkannt wurde. 2. Angehörige freier Berufe, die frei und ohne zeitliche Einschränkung über ein Kapital von nicht weniger als 500 Pfund verfügen können, vorausgesetzt, daß der leitende Immigrationsbeainlo der Palästina- Regierung davon überzeugt ist, daß in Palästina Bedarf für weitere Vertreter dieses Faches vorhanden ist. 3. Personen, die in bestimmten Gewerbezweigen oder einem Handwerk ausgebildet sind und frei und ohne zeitliche Beschränkung über ein Kapital von nicht weniger als 250 Pfund verfügen, vorausgesetzt, daß die ökonomische Aufnahmefähigkeit des Landes die Aufnahme solcher Einwanderer innerhalb ihres Berufes gestattet. In allen vorstehenden Fällen ist der Nachweis zu erbringen, daß das in Frage kommende Kapital in Palästina dem Antragsteller frei zur Verfügung steht. 4. Personen, die ein gesichertes Einkommen von nicht weniger als vier Pfund monatlich außer ihrem Arbeitseinkommen beziehen. 5. Personen mit einem Vermögen von £ 500, vorausgesetzt, daß nach Ansicht des Direktors des Einwanderungsdepartemcnts: a) die Niederlassung des betreffenden Einwanderers in Palästina nicht zu einer schädlichen Konkurrenz in dem Berufe führt, in dem die betreffende Person tätig sein wird; b) das Kapilal des Einwanderers ausrei ht, um ihm genügenden Erfolg in seinem Berufe zu gewährleisten; c) die persönliche und körperliche Fähigkeit für diesen Beruf nachgewiesen wird. B. Personen, deren Unterhalt in Palästina durch Außenstehende gesichert ist, insbesondere Waisenkinder, die in öffentlichen Instituten erzogen werden, religiöse Funktionäre, Studenten usw. C. Personen, die eine definitive Aussicht auf Beschäftigung in Palästina haben. Hierzu gehören vor allem die Einwanderungszertifikale fin Chaluzim und Chaluzoth, die die zionistische Exekutive /m A erfügung erhält. D. Angehörige von ständig in Palästina lebenden Einwohnern bzw. Verwandte von Einwanderern der obengenannten Kategorien. Nach der Regierungsstatistik wanderten im Jahre 1932 5 823 Juden in Palästina ein und weitere 3 730 wurden

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