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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 13

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 13 (sequence 15)
Language
German
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Uruguay Bevölkerungszahl: 1 808 000, Montevideo: 422 500. Währung; 1 Goldpeso 1,70 Goldparität 4,34 RM. Jetzt hat auch Uruguay, das Land, welches die Freiheit der Einwanderung bisher aufrecht erhalten hatte, infolge der Wirtschaftskrise seine Tore für die Einwanderung geschlossen. Von der Gesellschaft Hicem sind auch für Uruguay Erleichterungen durch Vermittlung der Soprotimis-Buenos Aires bezüglich der Zuwanderung von Verwandten erwirkt worden. 1931 wanderten 157 418 Personen nach Uruguay ein, 142 794 verließen das Land. Von dem im Lande verbliebenen Überschuß von 11024 Immigranten waren 12715 aus Europa gekommen. Im Jahre 1931 kamen nach Angabe von Hicem 1 250 Juden nach Uruguay [Q53 aus Polen, 82 aus Litauen und 215 aus verschiedenen Ländern), 1930: 1 000. Vom Uruguayschen Konsulat sind uns die folgenden Mitteilungen über die Einwanderungsbestimmungen zugegangen: Um den Zuzug unerwünschter und bei der gegenwältigen Wirtschaftskrise nicht unterzubringender Elemente einzuschränken, hat die Regierung von Uruguay durch Gesetz vom 19. Juli 1932 beschlossen, die Einwanderung vorübergehend zu sperren. Das Gesetz ist 60 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten und gilt für ein Jahr, kann aher auf ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn der Staalsverwaltungsrat dafür stimmt. Als Einwanderer werden sämtliche Ausländer betrachtet, die in zweiter, Mittel- und dritter Klasse nach Uruguay fahren, mit der Absicht, sich dort niederzulassen. Nur in Ausnahmefällen kann Passagieren der erwähnten Klassen die Einreise nach Uruguay genehmigt werden, und zwar: 1. Wenn die betreffende Person ihren ständigen Wohnsitz in Uruguay hat und nur zum Besuch im Ausland weilte. 2. Wenn der Einwanderer einen Arbeitskontrakt, für Uruguay abgeschlossen hat für eine spezielle Beschäftigung oder Leistung, für welche, nach Beurteilung des dortigen Arbeitsamtes, eine heimische Kraft nicht gewonnen werden kann. 3. Wenn Angehörige des Auswanderungslustigen in Uruguay wohnen. Unter Angehörigen sind nur Elle'rn, Ehegatten, Söhne unter 21 Jahren und Töchter zu verstehen. .Mit Ausnahme von den unter Nr. 1 erwähnten Reisenden benötigen alle anderen eine von der uruguayischen Einwanderungsbehörde erteilte Landungserlaubnis, um das Einreisevisum vom Konsulat zu erhalten. Diese Landungserlaubnis kann von in Uruguay wohnenden Verwandten, Freunden oder Bekannten im Einwanderungsamt beantragt werden. Vergnügungs- und Geschäftsreisende, sowie Schriftsteller, Gelehrte, Künstler und alle Reisenden, die nur vorübergehend das Land aufsuchen, brauchenkeine Landungscrlaubnis. Sie müssen aber bei Ankunft in Uruguay die Rückfahrkarte vorzeigen und den Nachweis erbringen, daß sie über genügende Geldmittel verfügen, um sich wenigstens ein Jahr unterhalten zu können. Dieser Geldbetrag wird auf 600.— urug. Goldpesos pro Person vorgeschrieben. Die Reisepapiere werden bei Ankunft in Montevideo von der Einwanderungsbehörde abgenommen und bis zum Tage der Ausreise einbehaltcn. Von diesen Bestimmungen Sind diejenigen Ausländer befreit, die eine wissenschaftliche Mission in Uruguay zu erfüllen haben. Durchreisende bedürfen ebenfalls keiner Landungserlaubnis. Ihre Reisepapiere müssen jedoch mit dem Einreisevisum für das endgültige Bestimmungsland versehen sein. Die Reisepapiere werden ihnen gleichfalls von der Einwanderungsbehörde in Montevideo bis zum Tage der Weiterreise einbehalten. Die Vorzeigung von ausreichenden Geldmitteln /um Lebensunterhalt während der Aufenthaltsdauer ist für diese Passagiere ebenfalls vorgeschrieben. Es sind 50.— urug. Goldpesos pro Kopf und Monat vorzuzeigen. Sämtliche oben aufgeführten Bestimmungen gelten nicht für Passagiere erster Klasse. — Das Hicem angeschlossene Hilfskomitee in Montevideo hat bei dem uruguayschen Einwanderungsdepartement erwirkt, daß auch Bräuten die Einreise gestattet wird, die von dein in Uruguay wohnhaften Verlobten dorthin berufen werden, der eine formelle Heiratserklärung vor dem Konsul abzugeben hat. Das Einreisepermil verliert seine Gültigkeit, wenn die Heirat nicht binnen 3 Monate nach der Ankunft der Braut in Uruguay vollzogen wird. Paraguay Bevölkerungszahl: 1 065 000, Asuncion: 109 000. Währung: 1 Papierpeso 0,05 Goldparität 0,095 UM. Landessprachespanisch. Der Staat Paraguay besitzt größere zusammenhängende Landflächen in der Ausdehnung von 100 000 Morgen (25 000 Hektar). Das Hinterland der Kolonie Independencia gibt die Begierimg in kleinen Landlosen ab. Die Abzahlungsbedingungen sind günstig. Ohne ein gewisses Kapital, etwa 2—3 000 RM., läßt sich die Siedlungsarbeit nicht durchführen, da das Land umzäunt, Ackergeräte und Vieh gekauft und auch der Unterhalt in den ersten Monaten bestritten werden muß. Paraguay ist ein armes Land. Seine Bewohner haben sich von jeher an ein sehr bescheidenes und anspruchsloses Leben gewöhnt, deshalb macht sich die'Krise nicht so fühlbar wie in europäischen Ländern. Einem Schreiben des Generalkonsulats von Paraguay entnehmen wir: , .P a r a g u a y ist ein ackerbau- und viehzuchttreibendes Land, und für diese Berufe ist die Einwanderung sehrratsa m." Wie im Vorjahr berichtet wurde, hat der Präsident von Paraguay, Guggiara, erklärt, man werde in Paraguay die Einwanderung jüdischer Ackerbauer aus Polen und Rumänien begrüßen. Der Präsident habe versprochen, daß diese Einwanderer von Steuern befreit sein und auch andere Vergünstigungen genießen würden; der Amtsnachfolger des Präsidenten habe damals eine ähnliche Erklärung abgegeben. Für die Beise nach Paraguay über Argentinien und Uruguay sind auch die von der argentinischen bzw. uruguayschen Begierung vorgeschriebenen Papiere und Visa erforderlich. Brasilien Bevölkerungszahl: 40 273 000, Hauptstadt Bio de Janeiro: 1 158 000 Einwohner. Währung: 1 Milreis (Papier) (1 000 Milreis 1 conto de reis) 0,30 Goldparität 0,592 "RM. Landessprache portugiesisch. Ein brasilianisches Dekret vom 17. Januar 1932 verlängerte bis 31. Dezember 1932 die Anwendung der Artikel des Dekrets vom 12. Dezember 1930, durch das der Einwanderung gewisse Beschränkungen auferlegt wurden, aber dieses Dekret ermächtigt den Arbeitsminister, die Geldsumme um die Hälfte zu ermäßigen, welche 1 nmiiarranten in ihrem Besitz haben müssen, die länger als D; M t ' n 30 Tage im Lande zu bleiben wünschen. Die brasilianischen Konsulate erteilen an Reisende der 3. Klasse das Visum in folgenden Fällen: a) wenn in Brasilien ansässige Ausländer Pässe besitzen, die von einer in Brasilien akkreditierten Behörde ihres Landes ausgestellt sind, b) wenn Ausländer von einer Föderalregierung durch Vermittlung des Arbeitsministeriums angefordert werden, c) wenn in Brasilien ansässige Angehörige Rufpassagen ausstellen lassen für Landarbeiterfamilien, denen sie bestimmte Arbeit zusichern (diese Rufpassagen müssen mit einer Einreiseerlaubnis - der brasilianische,]! Regierung versehen sein), d) wenn Einzelpersonen oder Gesellschaften ausländische Landwirts- und Handwerkerfamilien anfordern. Ausländische Passagiere der 3. Klasse, die nicht unter eine der obigen Gruppen fallen und länger als 30 Tage in Brasilien zu verweilen beabsichtigen, müssen eine Mindestsumme von 3 contos de reis, Kinder unter zwölf Jahren 2 contos de reis besitzen, die in bar oder Kreditbrief bei Beantragung des Sichtvermerks und bei der Landung in Brasilien vorzuzeigen sind. Alleinreisende Frauen oder Mädchen, Minderjährige unter 18 Jahren, welche nicht in Begleitung ihrer Eltern oder Angehörigen reisen, sowie Personen über 60 Jahre benötigen eine Bescheinigung über eine vor einer brasilianischen Behörde übernommene Bürgschaft. Die Einwanderung nach Brasilien ist 1931 auf 45 694 gefallen gegenüber 77 017 im Jahre 1930; nach anderer Zählung belief sich die Einwanderung in den Jahren 1931 und 1930 auf 31410 (wozu 10 365 Passagiere erster Klasse kamen), bzw. 67 066 Personen. Die jüdische Einwanderung hat einen entsprechenden Bückgang erfahren, und zwar von 3 558 im Jahre 1930 auf 1 985 im Jahre 1931. Die Gesellschaften Hias-Ica-Emigdirect und Jewish Colonization Association haben Immigranten durch Erleichterung der Einwanderung große Dienste geleistet. Zu bemerken ist, daß jeder Betrieb in Brasilien nur 1/3 Aus- Länder gegenüber % Brasilianern beschäftigen darf. Für die Landwirtschaft und gewisse ähnliche Betriebe sind Ausnahmen gemacht worden, desgleichen bei zehnjährigem Aufenthalt und bei Ausländern, die brasilianische Frauen und Kinder haben. Die Arbeitslosigkeit in Brasilien ist nicht so drückend, weil Brasilien nicht ein großindustrielles Land ist. Auf dem Lande und im Innern finden sich bei der erforderlichen Anpassungsfähigkeit eher Beschäftigungsmöglichkeiten als in Städten. Speziell für kaufmännische Angestellte und Bankbeamte aber ist die Situation höchst ungünstig. Nachstehend folgt ein Auszug aus einem Bericht des Österreichischen Wanderungsamles vom Herbst 1932: „Die gegenwärtige Wirtschaftslage Brasiliens weist noch keine Merkmale einer wesentlichen Besserung auf; demnach sind auch die Aussichten für ein Unterkommen von Ausländern schlechte. Durch die strengen Devisenvorschriften ist die Einfuhr fast zur Gänze lahmgelegt. 13

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