Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Februar 1933
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 15 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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unter der Rubrik ,.Reisende und andere" als Immigranten registriert. Die Gesamtzahl beträgt also 9 553 Personen; von diesen kamen aus dem Britischen Reich (außer Aden) 158; Mitteleuropa 623; Osteuropa 4 215; Balkanstaaten 398; anderen europäischen Ländern 183; Nordafrika 223; Westasien (einschließlich Türkei, Irak, Persien und Afghanistan) 2 777; Vereinigten Staaten von Amerika 864; Mittel- und Südamerika 97; anderen Ländern 15. Südafrikanische Union Nach dem Zensus von 1931 betrug die weiße Bevölkerung 1 828 175 Personen; 1926: Pretoria: 82700, Durban: 156000, Johannesburg: 301 200, Kapstadt: 223 600. Währung: 1 Pfund 20,20 Goldparität 20,429 RM.; Kurs Ende Januar 1933: 15,75 Reichsmark. Am Schluß des Jahres 1932 ist durch Aufhebung der Verpflichtung, Noten in Gold einzulösen, die Währung auf eine andere Grundlage gestellt worden, und die Wechselkurse haben sich infolgedessen geändert. Amtssprachen: Englisch und Afrikaans (Kapholländisch). Die wirtschaftliche Lage in Südafrika ist im allgemeinen sehr schlecht. Wir bringen nachstehend eine Schilderung eines Ingenieurs vom Sommer 1932: „Johannesburg wird durch die Goldminen gehalten. Nicht nur für ungelernte Leute, sondern auch Für gelernte Handwerker sind die Zeiten sehr schlecht. Für den Ausländer kommt dazu noch die außerordentlich scharfe Gegnerschaft der Trade-Unions in Fragen der Einstellung fremder Arbeiter. Dann aber, und darunter leiden alle, die zunehmende Verwendung schwarzer Arbeiter. Das macht sich in letzter Zeit besonders in Bäckereien, die fortlaufend weiße Angestellte entlassen und schwarze eingestellt haben, bemerkbar." Die Lage der südafrikanischen Farmer hat sich trotz weitgehender staatlicher Unterstützung weiter verschlechtert. Farmen, die zum Verkauf kommen, erzielen Verkaufspreise, die nur Bruchteile der vor einigen Jahren gezahlten Preise ausmachen. In Anbetracht der Kapitalknappheit fehlt es an einer Käuferschicht. Bei der jetzigen Wirtschaftslage besteht kaum irgendwelche Aussicht, bei einer Farm eine Anstellung als Hilfskraft oder als Volontär zu finden. Als landwirtschaftliche Einwanderer kommen nur Leute in Frage, die ein gewisses Kapital besitzen. Im Kalenderjahr 1931 wanderten 4 140 Europäer in die Südafrikanische Union ein und 2 696 Personen aus. Von den Einwanderern waren 3 205 in quotenfreien Ländern geboren, während 935 in Ländern geboren waren, aus denen nur eine beschränkte Anzahl von Personen zugelassen ist. Die Einwanderungsbestimmurigen der Südafrikanischen Union sind niedergelegt in dem Immigrants Regulation Act Nr. 22 vom Jahre 1913, abgeändert durch Gesetz Nr. 37 von 1927 und Immigration Quota Act Nr. 8 von 1930. Wir geben nachstehend eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien der Einwanderer und bestehende Bestimmungen : 1. Personen, die nach der Union zu kommen wünschen, werden in drei Gruppen klassifiziert : A. in nicht restringierten Ländern geborene Personen, die zu dauerndem oder zeitweiligem Aufenthalt nach der Union zu kommen wünschen, B. in restringierten Ländern geborene Personen, die nach der Union zu dauerndem Aufenthalt zu kommen wünschen, C. in restringierten Ländern geborene Personen, die in die Union zu zeitweiligem Aufenthalt zu kommen wünschen. Gruppe A umfaßt in nicht restringierten Ländern geborene Personen, und zwar in Territorien, die das British Commonvvalth .of Nations in sich schließt, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Holland, Italien, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Voreinigle Staaten. Diese sind nur den Bestimmungen des Immigrants' Regur lation Act von 19t3 unterworfen, müssen aber im Besitz von vorgeschriebenen Pässen sein. Gruppe B, Personen, die in einem nicht in Gruppe A angegebenen Lande geboren sind, die nach der Union zu dauerndem Aufenthalt zu kommen wünschen, werden nicht zugelassen, wenn sie nicht im gesetzlichen Besitz einer Erlaubnis sind, die durch den Secretary for the Interior, Prätoria, nach den Bestimmungen von Sektion I oder Sektion 3 des Immigration Quota Act vom Jahre 1930 sind. Die Erlaubnis muß von den betreffenden Personen vor der Abreise nach der Union erlangt werden. Personen dieser Gruppe müssen auch den Bestimmungen des Immigrants' Regulation Act von 1913 genügen. In unserem Korrespondenzblatt vom Mai 1930 sind die Bestimmungen betreffs der Quotenfestsetzung im einzelnen angeführt. Die Zahl der (aus den oben nicht erwähnten Ländern) für die Zulassung in Frage kommenden Personen beträgt je 50 für das Kalenderjahr. Es bleibt dem Secretary for the Interior bzw. dem Immigrants' Selection Board überlassen, je nach seinem Dafürhalten in dringlichen fällen über diese Quote hinauszugehen, doch sollen auf keinen Fall insgesamt mehr als 1 000 Extraeinreisebewilligungen für alle Staaten, die unter das Gesetz fallen, zusammen in einem Kalenderjahr ausgestellt werden. — ' Einwanderungswillige werden nicht zugelassen, wenn sie wahrscheinlich der Öffentlichkeit zur Last fallen oder wenn sie anderen Erfordernissen der gesetzlichen Bestimmungen nicht genügen. Dokumentarischer Beweis muß in jedem Falle am Eintrittshafen der Union von Südafrika gegeben werden, daß genügend Beschäftigung gesichert ist, oder daß der Immigrant im Besitze genügenden Kapitals ist, sich selbst und die von ihm Abhängigen, wenn vorhanden, mindestens zwölf Monate nach seiner Ankunft zu unterhalten, oder daß er zu Verwandten oder Freunden reist, die fähig und willens sind, ihn zu unterhalten. Ein Betrag für den Begriff „genügende Mittel" wird nicht fixiert. Es wird nach wie vor als Sicherheitsleistung ein Betrag zwischen 50 Pfund und 100 Pfund (Gold) verlangt. Als Höchst grenze ist nach einer Regierungsbekanntmachung vom 12. August 1932 für das Einwanderungsdepot im Falle unerwünschter Einwanderer der Betrag von 250 Pfund (Gold) festgesetzt worden. Australien Bevölkerungszahl: 6550707, Bundeshauptstadt Canberra: 7000, Adelaide (Südaustralien) : 324 400, Brisbane (Queensland) : 313 300, Melbourne (Victoria): 1 014 600, Perth (Westaustralien): 204 800, Svdney (Neusüdwales): 1 239 400. Währung: 1 Pfund 11,10 Goldparität 20,429 RM. Der ganze Erdteil ist für die Einwanderung gesperrt. Sie ist nur erlaubt, wenn der Einwanderer im Besitze einer Einreiseerlaubnis ist, die ihm von der Regierung in Australien erteilt worden ist. Der Zeitraum, während dessen die Regierung Immigranten ausweisen kann, die der Öffentlichkeit zur Last gefallen sind oder in anderer Richtung sich als unerwünscht erwiesen haben, ist von drei auf fünf Jahre verlängert worden. Im Jahre 1931 sind 40 414 Personen in Australien eingereist, während 51 244 das Land wieder verlassen haben. Die Zahl der Ausreisenden ist, mit Ausnahme der Kriegsjahre, die größte seit dem Jahre 1860, in dem die ersten vollzähligen Statistiken verfaßt wurden. Konferenzen Am 23. und 24. März 1932 fand in Luxemburg eine von H i c e m einberufene Konferenz statt, die Problemen der Fürsorge für die kontinentalen Wanderer und damit zusammenhängenden Organisationsfragen galt. Es nahmen an derselben Delegierte aus Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Belgien, Holland, Luxemburg, dem Saargebiet, Österreich und der Tschechoslowakei teil. Der Hilfsverein der Deutschen Juden entsandte zu dieser Konferenz Herrn Henry Chassel, den Leiter seines Hamburger Büros. In den gefaßten Resolutionen kam zum Ausdruck, daß die Fürsorge für die kontinentalen Wanderer durch Zusammenschluß der lokalen Organisationen in jedem Lande in einer Landesorganisalion zentralisiert werden soll, und daß die verschiedenen Organisationen ein Organ internationaler Coordination bilden sollen, dessen Führung der Gesellschaft Hicem in Paris anvertraut werden soll. Bei der Fürsorgearbeit soll von dem Grundsatz ausgegangen werden, daß man sich bemüht, die Immigranten in den Ländern, wo sie sich befinden, zu placieren. Es sollen auch die Arbeitsmöglichkeiten untersucht werden, die in den verschiedenen Ländern Europas bestehen. Die Repatriierung soll nur das letzte Mittel der Hilfeleistung sein. Wenn die Installation im Aufenthaltslande nicht möglich ist, sollen die Komitees die Rückbeförderung in die Wege leiten, und zwar soll dies in der Weise geschehen, daß die Zurückbeförderten direkt bis zu ihrem Bestimmungsort dirigiert werden und nicht, wie bisher, in Etappen reisen. — Eine andere Resolution galt der besonders tragischen Lage der Staatenlosen. Bei der 2. internationalen Konferenz für soziale Arbeit, die vom 11.—14. Juli in Frankfurt a. M. tagte, wurde der Hilfsverein der Deutschen Juden durch den Vorsitzenden seines Lokalkomitees in Frankfurt a. M., Herrn Julius Bloch, und den Sekretär des Berliner Büros, Herrn Samuel Lifschitz, vertreten. Es wurden wichtige Probleme, die mit der Wanderung im Zusammenhang stehen, erörtert. Die Kommission V beriet u. a. über internationale Abkommen betreffend Unterstützung ausländischer oder staatenloser Familien (einschließlich alleini5