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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 12

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 12 (sequence 14)
Language
German
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Chile Bevölkerungszahl: 4 287 000; Santiago de Chile: 712 500. Währung: 1 Peso (Papier) —, Goldparität 0,511 RM. Landessprache spanisch. Chile hat schon seit langem mit größten wirtschaftlichen •Schwierigkeilen zu kämpfen. Die höchsterreichte Monatsziffer der Ausfuhr helief sich im Januar 1929 auf 256 000 000 Pesos, im Januar 1932 nur noch auf 53,8 Millionen und im Mai 1932 auf 17,2 Millionen Pesos. Maßgebend für die Ausfuhr sind Kupfer und Salpeter. Als der New Yorker Kupferpreis 5,15 Cents für das engl. Pfund betrug, lag der Kostenpreis der chilenischen Gruben um 2 bis 3 Cents höher. Die Kupfererzeugung mußte daher eingeschränkt werden und umfaßte nur noch 18—20 o/o der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Kupfergruben. Noch schwieriger war die Lage bei der Salpetererzeugung. Der Überschuß der verbliebenen Bestände hätte bei gleichbleibendem Verbrauch den Bedarf von 11/2 Jahren gedeckt. Die Produktion ist daher auch erheblich eingeschränkt worden. Der chilenische Staat übt eine weitgehende Kontrolle über landwirtschaftliche Besitzungen, Industrie- und Handelsunternehmungen aus. Es werden Höchstpreise festgesetzt. Die Regierung behält sich das Recht zu Produktionsregelungen und gegebenenfalls Enteignungen vor. — Von den Einreisenden werden nach Angabe des Konsulats ein Kontrakt mit einer in Chile ansässigen Firma oder evtl. ein Nachweis über Geldmittel; die einen sechsmonatigen Aufenthalt in Chile gestatten, sowie Mittel zur Rückreise verlangt. Das Konsulat bemerkt noch, daß auf keinen Fall zu raten ist, die Ausreise auf gut Glück zu unternehmen, da die Wirtschaftskrise auch Chile nicht verschont habe. Im September 1932 zählte man 100 000 Arbeitslose. In Chile ist 1931 im Auftrage derHicem durch den Direktor des Schutzkomi tecs „Soprotimis" (Montevideo) ein Zentralbüro in Santiago und ein Büro in Valparaiso gegründet worden. In anderen Hauptzentren des Innern des Landes, in. Concept^u. Chilian, Temuco und Talca sind Korrespondenten tätig. Argentinien Bevölkerungszahl: 10 628 000, Buenos Aires: 1 780 000. Währung: 1 Peso (Papier) 0,91 Goldparität 1,782 RM. Landessprache spanisch. Seit 1. Januar 1931 hat Argentinien zur Erschwerung der Einwanderung die Visagebühren außerordentlich heraufgesetzt. Gebühren : a) für die Visierung eines Passes Goldpesos 5.— RM. 20.50 b) für die Visierung des Leumundzeugnissos Goldpesos 10.— RM. 41.—■ c) für die Visierung des Betteleizeugnisses Goldpesos 10.— RM. 41.— d) für die Visierung des Gesundheitszeugnisses Goldpesos 10.— RM. 41.—- Diese Gebühren sind für jede über 15 Jahre alte Person zu bezahlen, auch wenn mehrere Personen im gleichen Paß aufgeführt sind. Landwirte und landwirtschaftliche Arbeiter nebst Familien sind unter bestimmten Modalitäten betreffs Zahlung und Rückzahlung der erhöhten Gebühr von der hohen Visengebühr befreit, 1. wenn sie in der Lage sind, durch Vorlegung eines Arbeitskontraktes zu beweisen, daß Arbeit für sie sichergeslellt ist, oder 2. wenn eine von der Einwanderungsbehörde anerkannte Kolonisationsgesellschaft eine Erklärung abgibt, der zufolge der Einwanderer sich auf deren Gebiet ansiedelt. Für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeiter, die den Besitz eines Kapitals von 1500 Pesos bei einem argentinischen Bankinstitut nachweisen, ist die Vorlage eines Arbeitskontraktes nicht erforderlich. Es bezahlen Personen, die eine von in Argentinien lebenden Verwandten beantragte und von der argentinischen Einwanderungsbehörde ausgestellte Landungserlaubnis besitzen, nur eine Visengebühr von 8-oro 5.—. Voraussetzung hierfür ist, daß eine Blutsverwandtschaft zwischen Antragsteller und Begünstigtem besteht und der Verwandtschaftsgrad ausdrücklich in der Landungserlaubnis angegeben ist, oder, falls es sich um Eheleute handelt, dieses vermerkt ist. Für das Durchreisevisum bestehen verschiedenartige Bestimmungen, je nachdem sich die Durchreise auf dem Flußwege oder auf dem Landwege vollzieht. Nach einem Dekret der argentinischen Regierung müssen alle Immigranten, die von Uruguay nach Argentinien kommen, auf dem argentinischen Konsulat für die Beglaubigung des Passes eine Summe von 20 argentinischen Goldpesos zahlen. Der Zweck dieser Gebühren ist, den Zustrom von Einwanderern, die aus Europa über Uruguay kommen, zu dämmen. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Erschwerung der Einwanderung nach Argentinien ansich schon eine starke Restriktion bedeutete, daß dieselbe aber noch dadurch verschärft wurde, daß die Erteilung von Visen nicht durch den Besitz der vorgeschriebenen Visengehühr allein gewährleistet war. Die Gewährung von Visen wurde, wie es bei den Vereinigten Staaten der Fall ist, in das Ermessen der Konsulate gestellt, bei denen Tendenzen bestehen, mittellose Einwanderer von dem Lande prinzipiell fernzuhalten. Sehr interessant ist gegenüber dieser Stellungnahme der Standpunkt, den der Präsident des Argentinischen Arbeitsamtes in bezug auf die Krise und die Einwanderungseinschränkung im Jahre 1931 vertreten hat: daß diese nur vorübergehender Natur sei, und daß Argentinien, das einen großen Teil seines 'Wohlstandes der Einwanderung verdanke, auch in Zukunft seine Tore der Einwanderung nicht werde verschließen können. Wenn auch das Einströmen ausländischer Arbeitskräfte gegenwärtig eine \ erschlechterung der Arbeitsmarktlage nach sich ziehe, sei zu befürchten, daß es bei einem Nachlassen der Krise schwierig sein werde, den einmal abgelenkten Einwanderungsstrom wisder nach Argentinien zu bringen. Es sei auch nicht angezeigt, eine Erschwerung der Einstellung von in Argentinien schon lebenden Ausländern in Erwägung zu ziehen. —■ Nach Mitteilungen des Argentinischen Arbeitsamtes vom Ende Oktober 1932 betrug die Zahl der Arbeitslosen (außer zeitweilig Beschäftigungslosen, meistenteils Erntearbeitern) 273 000. In der Bundeshauptstadt Buenos Aires waren 87 000 Personen arbeitslos. Dem Bericht eines nach Argentinien Ausgewanderten, der im September 1932 publiziert ist, entnehmen wir das Folgende: „Kaufleuten kann man zurzeit nicht raten, aufs Geratewohl nach Argentinien zu kommen. Es ist schwer, eine Stelle zu finden, ohne Beziehungen wahrscheinlich unmöglich. Auch hier herrscht eine Krise, wenn auch, mit Deutschland verglichen, in milder Form; auch hier gibt es Arbeitslose, aber sie sind noch kein Problem. Die Kaufkraft des Peso im Inland hat (von einigen ausgesprochenen Importartikeln abgesehen) nicht gelitten. Eine Stenotypistin verdient 120 bis 200 Pesos; ein kleiner Angestellter 200 bis 250; ein mittlerer 250 bis 300; 350 Pesos sind schon Gehälter für bescheidene Familienväter. Das teuerste ist die Wohnung. Die Nahrungsmittel sind durchweg billiger als in Deutschland. Deshalb kommt ein Ehepaar (falls die Frau wirtschaften und kochen kann) meist besser zurecht als ein etwas anspruchvoller Junggeselle." Die allgemeine Einwanderung nach Argentinien ist von 124 006 im Jahre 1930 auf 56 333 im Jahre 1931 gefallen, und "wenn man die Immigranten in Rechnung stellt, die das Land verlassen haben, um in ihre Heimat zurückzukehren, verbleibt nur ein Überschuß von 2 654 Personen. Die jüdische Einwanderung belief sich im Jahre 1931 auf 3 553 Personen gegen 7 805 im Jahre 1930. Laut einem Ende November 1932 veröffentlichten Regierungsdekret verschärft Argentinien die Einwanderungsbestimmungen vom 1. Januar ab. Es wird nur solchen Auswanderern die Einreise gestattet, die einen von der argentinischen Regierung beglaubigten Arbeitskontrakt besitzen; Personen, die den Nachweis über eine Sicherstellung des Erwerbes erbringen; Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitern, und nahen Verwandten von in Argentinien ansässigen Ausländern (Gatten, Eltern, Großeltern, Kindern, Enkeln und Geschwisterkindern) unter der Bedingung, daß die Verwandten, die sie zu sich kommen lassen, genügende Mittel haben, um für ihren Unterhalt aufzukommen. Eine diesbezügliche Erklärung muß bei der EinAvanderungsdirektion durch die Personen, welche ihre Verwandten aus Europa nach Argentinien kommen lassen wollen, gemacht werden. Sonstige Einwanderungsbestimmungen, u. a. solche bezüglich Vergünstigungen für Landwirte und landwirtschaftliche Arbeiter, ihre Frauen und Kinder, werden aufrechterhalten. Als Argentinien durch Verordnung vom 20. Dezember 1930 die Einwanderung nur durch Erhöhung der Visengebühr erschwerte, wurde diese verhältnismäßig milde Form der Beschränkung tinter Hinweis auf die Vorschrift in Artikel 25 der Verfassung vom Jahre 1853 gewählt, worin die Verpflichtung der Bundesregierung festgelegt ist, der Einwanderung aus Europa keine Hindernisse in den Weg zu legen. 12

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