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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 11

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 11 (sequence 13)
Language
German
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Weite Strecken des Landes sind noch nicht angebaut. Die Regierung ist bestrebt, durch Anlegung von Straßen Verkehrswege zu schaffen und auch die entfernteren Gebiete zu erschließen. Es wird ein Landungsdepot von 250 Dollar resp. 1000 RM. gefordert. Panama * Nach der Zählung von 1939: 467 500 Einwohner, Panama: 66 850 Einwohner. Währung: 1 Balbao 4,21 Goldparität 4,198 RM. Landessprache spanisch. In der Gaceta Oficial der Republik Panama Nr. 6464 vom 5. Dezember 1932 ist. das Gesetz 26 vom 1. 12. 32 veröffentlicht, das neue Bestimmungen über die Einwanderung enthält. Danach werden die in das Land einreisenden Personen eingeteilt in Durchreisende, Einwanderer und früher im » Lande wohnhaft Gewesene. Einwanderer müssen einen Betrag hinterlegen, der den etwa nötigen Heimschaffungskosten entspricht, und der nach einem Jahr verfällt, wenn der Einwanderer das Land inzwischen nicht verlassen hat. Befreit davon sind Einwanderer, die sich zur Niederlassung Lrn Innern der Republik verpflichten, die sich landwirtschaftlichen Arbeilen widmen wollen, und die über die nötigen Unterhaltsmittel für mindestens ein Jahr verfügen. Aufrechterhalten bleibt das bereits bestehende Einwanderungsverbot für Chinesen, Libanesen, Palästinenser, Syrier, Türken und Neger, deren Muttersprache nicht das Spanische ist. Kuba Bevölkerungszahl: 3 763 375 Personen, Hauptstadt Havanna: 584 893. Währung: 1 Goldpeso 4,21 Goldparität 4,198 RM. Gefordert wird ein Landungsgeld von $ 200. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das erteilte Visum keine Garantie für die Landung bietet. Erst die Landungsbehörde trifft eine endgültige Entscheidung. Auswanderer aus Sowjetrußland erhalten kein Visum. Das Konsulat bemerkt, es sei infolge der schwierigen Wirtschaftslage ausgeschlossen, daß Einwanderer in Kuba Arbeil bekommen. Im Jahre 1931 wanderten 218 Juden nach Kuba ein. Dominikanisch e Republik Bevölkerungszahl: 1 022 000. Santo Domingo: 31000 Einwohner. Für die Einreise von Deutschen und Nichtdeutschen ist das Visum eines dominikanischen Konsulats erforderlich. Das Generalkonsulat erklärt es als zurzeit nicht ratsam, nach der Dominikanischen Republik auszuwandern. Personen ohne Arbeitsnachweis erhalten keine Einreisebewilligung. Bezüglich An siedlung wird folgendes von der Dominikanischen Vertretung ergänzend bemerkt. Wer sich in der Dominikanischen Republik ansiedeln will, tut gut, vorher bei; dem jeweiligen Konsulat oder der Gesandtschaft nähere Angaben über seine Persönlichkeit zu machen, insbesondere auch, welche Vorbildung er genossen, und welchem Berufe er sich in der Landwirtschaft widmen will. Die Regierung kommt Siedlern, die sich der Landwirtschaft widmen, gern entgegen, zumal große Ländereien für Siedlungszwecke vergeben werden können. Es ist erforderlich, daß der Einwanderer ein gewisses Kapital mitbringt, damit er über die erste Zeit der Siedlung hinwegkommt, bis er die Früchte seiner Arbeit ernten kann. Bemerkt sei, daß zurzeit die Preise für die Landesprodukte außerordentlich niedrig sind. Venezuela Bevölkerungszahl: 3 157 000; Hauptstadt Caracas: 135 300 Einwohner. Währung: 1 Bolivar 0,60 Goldparität 0,81 RM. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Venezuela liegen im Vergleich zu anderen Ländern, was Import und Export anbelangt, günstiger. Die Industrie ist in fortschreitender Entwicklung. Auch Venezuela sucht, wenngleich Ausländerarbeit im Lande gestattet ist, Immigranten seit einiger Zeit fernzuhalten. Jeder Fremde, der in Venezuela ankommt, muß bei dem Zivilchef im Landungshafen ein Depot in Höhe von 1 000 Bolivares hinterlegen. Wenn der Reisende das Depot nicht unmittelbar nach seiner Landung erlegt, soll er nicht zugelassen werden und sich wieder einschiffen. Der Fremde kann die Rückgabe des Depots in den folgenden Fällen fordern: innerhalb eines Jahres seines Aufenthalts im Lande, wenn er ins Ausland zurückreist; während des zweiten Jahres seines Aufenthalts im Lande, wenn er dort gesetzmäßig wohnt. In bestimmten Fällen erfolgt eine Befreiung von der Verpflichtung zur Hinterlegung des Depots. Angeführt seien: minderjährige Fremde unter l5 Jahren, die einen authentischen, legalisierten Geburtsschein besitzen; die Fremden mit Einwanderungsvertrag und ferner Landarbeiter, Lehrer und Lehrerinnen und Personen für Ilaushaltungsdienst — die eine spezielle vorherige Autorisation des Ministers des Innern haben. Columbien Bevölkerungszahl: 7 993 000, Bogota: 144 000 Einwohner. Währung: 1 Goldpeso 4,00 Goldparität 4,086 RM. Landessprache spanisch. Durch Dekret vom 18. Dezember 1931 wurde eine Quotenbasis für die Einwanderung von Bulgaren, Chinesen, Griechen, Indiern, Libanesen, Litauern, Palästinensern, Rumänen, Russen, Syriern, Türken und Jugoslawen festgesetzt und für das Jahr 1932 die Quote für Einwanderer aus diesen Ländern auf je 10 beschränkt. Personen dieser Staatsangehörigkeit, die wenigstens drei Jahre in Columbien gelebt haben, und die Eltern, Kinder, Gatten oder Gattinnen solcher Personen wurden der Quote nicht unterworfen; die vorerwähnten Familienmitglieder sollten jedoch nicht zugelassen werden, wofern nicht der Nachweis geliefert würde, daß das bereits in-Columbien wohnende Familienmitglied imstande sei, sie zu unterhalten. Bei der Landung ist der Besitz von 230 amerikanischen Dollars nachzuweisen. Ecuador Bevölkerungszahl: 2 000 000, Quito: 80 700 Einwohner. Währung: 1 Sucre 0,70 Goldparität 0,84 RM. Landessprache spanisch. Von den europäischen Ländern benötigen die Angehörigen der Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien und Schweiz kein Einreise- und Durchreisevisum; für die Einreise oder Durchreise ist das Vorlegen des amtlichen Reisepasses des in Frage kommenden Landes, außerdem ein Gesundheitsattest, worin bestätigt wird, daß der Ausreisende innerhalb des letzten Jahres gegen Pocken geimpft worden ist, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis über die letzten fünf Jahre erforderlich. Die Lage in Ecuador ist nach Mitteilungen vom Herbst 1932 außerordentlich schlecht, die Unternehmer bleiben mit der Zahlung der Gehälter an die Angestellten vielfach rückständig, die Löhne sind niedrig. Peru Bevölkerungszahl: 6 147 000, Lima: 200 000 Einwohner. (Die Angaben über die Zahl der Einwohner des Landes und der Stadt variieren stark.) Währung: 1 Sol 0,67 Goldparität 1,175 RM. Landessprache spanisch. Laut Mitteilung des Generalkonsulats von Peru vom Sept. ist die Einwanderung nach Peru gesperrt, es sei denn, daß derjenige, der nach dort einwandern will, mit einer Firma einen beglaubigten Anstellungsvertrag hat. Ist dieser nicht vorhanden, so müssen im Konsulat 100 Dollar hinterlegt, und es muß der Nachweis erbracht werden, daß 2 000 RM. Kapital vorhanden sind. Unterm 9. Juni 1932 ist ein Gesetz erlassen worden, wonach alle im Lande ansässigen und künftig sich niederlassenden kaufmännischen und gewerblichen Unternehmungen mindestens zu 80 o/o peruanisches Personal beschäftigen müssen. Im gleichen Verhältnis müssen die Ausgaben an Gehältern und Löhnen peruanischen Angestellten und Arbeitern zufließen. Infolge des Kursrückganges der peruanischen Währung sind die Preise erheblich gestiegen. Bolivien Bevölkerungszahl: 2 861 000 (1928), La Paz: 142 500 Einwohner. Währung: 1 Boliviano 0,90 Goldparität 1,532 RM. Zum Erhalt eines Visums ist u. a. eine Bescheinigung vorzulegen, wonach der Einreisende einen ehrenhaften Beruf ausübt. Das Konsulat rät dringend von der Einreise ohne einen Anstellungsvertrag oder genügende Geldmittel ab. Durch die anhaltende Zinnkrise ist der Arbeitsmarkt mit beschäftigungslosen Eisenarbeiteni überschwemmt. //

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