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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 10

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 10 (sequence 12)
Language
German
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eine Bestimmung des Einwanderungsgesetzes gefehlt hatten, sonst aber kein Unrecht begangen hatten. Ihre Deportation und ihre dauernde Ausschließung bedeutete in vielen Fällen die Auflösung von Heimen und die Trennung von Familien. Der Präsident selbst hatte nicht die Macht., die Strenge des Gesetzes zu mildern, wie sehr es auch der Fall verdiente." Zu erwähnen ist noch, daß infolge der großen wirtschaftlichen Not sich in gewissem Umfange eine Abwanderung aus den amerikanischen Großstädten aufs Land vollzogen hat. — Seit dem 1. September 1932 werden in Deutschland Einwanderungsvisen nur noch von den amerikanischen Konsulaten in Berlin, Hamburg und Stuttgart erteilt. Für Personen, die früher infolge ihres Wohnsitzes in den Amtsdistrikt des Amerikanischen Konsulates in Bremen fielen, ist jetzt, in bezug auf Einwanderungsangelegcnheiten, seit dem 1. September 1932 das Amerikanische Konsulat in Hamburg zuständig, und für Personen, die früher infolge ihres Wohnsitzes in den Amtsbezirk des Amerikanischen Konsulates in Köln fielen, ist seit dem 1. September 1932 das Amerikanische Konsulat in Stuttgart zuständig, soweit es sich um Einwanderungsangelegenheiten handelt. — In dem Bericht des Commissioner of Immigration für das Fiskaljahr 1931/32 wird u. a. eine radikale Hemmimg der Einwanderung empfohlen. Die Einwanderung soll danach, abgesehen von der Zulassimg von Familien amerikanischer Bürger und gesetzmäßig in den Vereinigten Staaten wohnender Ausländer — die jetzt non-quota- oder Vorzugsstatus haben — jeweilig auf den tatsächlich bestehenden Bedarf an Spezialisten beschränkt werden. M exi k o Die Bevölkerung von -Mexiko beträgt nach dem Zensus von 1930: 16 404 000 Personen. — Hauptstadt Mexiko: 615 400. Währung: 1 Silberpeso 1,32 Goldparität ca. 2,00 RM. Landessprache spanisch. Mexiko leidet schwer unter der Wirtschaftskrisis. In der Landwirtschaft werden infolge der starken Preisrückgänge vielfach nicht einmal die Produktionskosten gedeckt. Nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes müssen in allen Flandels- und Industrieunternehmungen 90 o/o der Beschäftigten Mexikaner sein; die Ausländer im Lande unterliegen in bezug auf Aufenthaltswechsel einer scharfen Kontrolle. Ausführungsbestimmungen bezüglich des mexikanischen Wanderungsgesetzes wurden am 6. 6. 1932 erlassen. Es kann danach jedem Immigranten ohne finanzielle Hilfsquelle die Zulassung verweigert werden, selbst wenn er im Besitz eines Arbeitskontraktes ist, falls Mexikaner desselben Berufes arbeitslos sind. Werden solche Immigranten zugelassen, so soll die Behörde der Gemeinde, wo sie Avohnen, die Durchführung ihrer Arbeitsverträge überwachen und das Ministerium des Innern benachrichtigen, sobald der Vertrag zu Ende ist. Ansiedler, die auf eigene Fiechnung und Gefahr nach Mexiko auswandern, können von den auf andere Einwanderer anwendbaren Restriktionsmaßnahmen nicht ausgenommen werden, außer unter der Bedingung, daß sie von ihren Familien begleitet werden, ein für Ansiedlung geeignetes Stück Land gekauft haben und im Besitz der nötigen landwirtschaftlichen Geräte sind. Diejenigen, die auf einen Niederlassungsvertrag hin einwandern, müssen diesen Vertrag durch das Ministerium des Innern genehmigen lassen. Um die schnelle Assimilation von Ausländern zu sichern, sollen die Behörden zusehen, daß diejenigen, die in Mexiko länger als fünf Jahre gewohnt haben, die mexikanische Nationalität annehmen. Mexikaner, die auszuwandern wünschen, müssen außer den anderen zu erfüllenden Bedingungen den Besitz einer Summe von wenigstens 500 Pesos nachweisen. Die örtlichen Wanderungsbehörden sollen sie auch von der Auswanderung abzuhalten suchen. Das Ministerium des Innern kann die Auswanderung beschränken oder verbieten, wenn Distrikte im Lande unbevölkert sind oder Arbeitskräfte brauchen. Um diese Maßnahme strikt zur Geltung zu bringen, kann das Umherziehen ungelernter Arbeiter innerhalb der Republik verboten werden, wofern die betreffenden Personen nicht beweisen können, daß ihre Reise nicht zum Zwecke heimlicher Auswanderung unternommen wird. \ndererseits darf Auswanderung nicht verboten werden, wenn sie als notwendig zur Entlastung des Arbeitsmarktes betrachtet wird. Der Mexican National Advisory Congress on Migration, der vom 23. Juli bis 2. August 1932 tagte, riet, Immigranten, die sich auf dem Lande ansiedeln wollen, vor Lohnarbeitern den Vorzug zu geben; der Kongreß schlug auch vor, daß die Immigranten auf den diplomatischen Schutz ihrer Regierungen verziehten sollen. — Die freie Einreise nach Mexiko ist, wie uns vom Generalkonsulat mitgeteilt wurde, infolge der dort herrsehenden Arbeitslosigkeit aufgehoben. Die Erlaubnis zu derselben ist bei der Secretaria de Gobernacion in Mexiko D. F. zu beantragen. Einwanderern wird von Schiffahrtgesellschaften dringend empfohlen, bei der Landung einen Betrag von mindestens mexikanischen Dollar 200 bereitzuhalten, für den Fall, daß sich irgendwelche Schwierigkeiten ergeben sollten. Guatemala Bevölkerungszahl: 3 000 0000, Hauptstadt Guatemala: 170 328 Einwohner. Währung: 1 Quezal 4,21 Goldparität 4,198 RM. Landessprache spanisch. Guatemala hatte schon bisher in weitgehendem Maße die Einwanderung von Angehörigen orientalischer, ost- und mitteleuropäischer, russischer und vormals russischer Länder verboten. Nach einer Mitteilung, die uns das Konsulat gemacht hat. ist Guatemala für Arbeitsaufnahme zurzeit gesperrt, ausgenommen sind Personen technischen Berufs, die durch die Regierung oder dazu ermächtigte industrielle Betriebe nach Guatemala gekommen sind. Das bezügliche Dekret ist am 5. März 1931 in Kraft getreten. Verordnungs-Nr. 1 127. Geschäftsreisende können vorübergehend nach Guatemala gehen, wenn sie nachweisen, daß sie nur für ihre Firma arbeiten. Bei der Landung in Guatemala ist, wie das Konsulat angibt, ein Geldbetrag weder zu deponieren noch zu entrichten; es genüge, wenn die betreffende Person nachweisen kann, über welchen Betrag sie verfügt. Salvador Bevölkerungszahl: 1 438 000, Hauptstadt San Salvador: 88 100 Einwohner. Währung: 1 Colon 1,70 Goldparität 2,099 RM. Landessprache spanisch. Nach einer Mitteilung des Generalkonsulats muß der Zweck der Einreise bzw. Durchreise unbedingt angegeben werden; wenn die Angaben dem Generalkonsulat zweifelhaft erscheinen, muß erst die Erlaubnis von Seiten der Regierung für die Ein- bzw. Durchreise erteilt werden. Wie das Generalkonsulat noch bemerkt, sind die Wirtschaftsverhältnisse in Salvador sehr schlecht. Das Land ist von der Weltkrise sehr schwer betroffen worden. Es herrsche so großer Arbeitsmangel, daß nicht einmal die Einheimischen Arbeit bekommen könnten, und noch viel weniger für Ausländer Arbeit vorhanden sei. Daher wird davon abgeraten, sich nach Salvador zu begeben. Honduras Bevölkerungszahl: 860 000 Personen. Tegucigalpa: 40 000 Personen. Währung: 1 Lempira 2,00 Goldparität 2,099 RM. Landessprache spanisch. Passagiere, die über Guatemala nach Honduras reisen, müssen auch den Landungsbestimmungen für Guatemala genügen. Nicaragua Die Bevölkerung wird auf 750 000 Personen geschätzt; Managua, städtische Bevölkerung, ca. 40 000 Personen. Währung: 1 Cordoba Goldparität 4,198 RM. Landessprache spanisch. Wichtigste Landesprodukte, wie z. B. Kaffee, haben einen katastrophalen Preissturz erlitten. Viele Leute haben ihre Besitzungen verloren; dieselben mußten von den Banken übernommen werden, die den Besitzern Vorschüsse geleistet hatten, die sie nicht zurückzahlen konnten. Das Handwerk ist in Nicaragua außerordentlich entwickelt. Es werden Luxusarbeiten hergestellt. Von der Einwanderung wird zurzeit dringend abgeraten. Verboten ist die Einwanderung u. a. für Polen, Armenier, Syrier, Araber, Perser, Inder und Chinesen. Landungsdepot $ 100.—. Costa Rica Bevölkerungszahl: 493 000, "San José: 50 600. Währung: 1 Colon 1,00 Goldparität 1,05 RM. Landessprache spanisch. Es sind Bestrebungen zur Gruppensiedlung im Gange. Speziell sind auch deutsche Gruppensiedlungen in Aussicht genommen. Die Regierung in Costa Rica steht dem Plan freundlich gegenüber. to

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