Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Februar 1933
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 7 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Tschechoslowakei, die Staatenlosen, haben luxemburgischen Kon- Für nichtdeutsche Ausländer gelten folgende Bestimmungen: Von der Beibringung eines nationalen Passes u n d vom Visumzwang befreil sind die Angehörigen folgender Staaten, die lediglich eine Identitätskarte an der Grenze vorzuzeigen haben: Belgien, Frankreich, Niederlande und Saargebiel. — Nur vom Visum befreit, aber nicht vom Vorzeigen eines gültigen Passes, sind (außer den Deutschen) die Angehörigen folgender Länder: Groß-Britannien, Österreich, Dänemark und Island. Spanien, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Portugal (mit Ausnahme seiner Kolonien), Schweden, Schweiz, Uruguay. Die Angehörigen aller übrigen Staaten, s< an der Grenze den Einreise-Sichtvermerk ei sulates vorzuzeigen. Durch die Aufhebung des Visumzwanges zugunsten der Reichsdeutschen und der eingangs erwähnten Ausländer werden jedoch die bestehenden luxemburgischen Bestimmungen zum Schutz des einheimischen Arbeilsma-rkles nicht berührt. Ausländer können nur mit vorheriger Genehmigung der Begierung (Departement für Arbeit und soziale Fürsorge) besoldete Arbeil leisten. Die Einstellungsgcnehinigung ist vom luxemburgischen Arbeitgeber für jeden einzelnen Angestellten oder Arbeiter schriftlich zu beantragen unter Vorlegung eines Führungszeugnisses und eines vorn Kreisarzt ausgestellten Gesundheitsattestes nach vorgeschriebenem Muster. Das Memorial Nr. 52 vom 21. September 1932 veröffentlicht einen Großherzoglichen Beschluß vom gleichen Tage, durch den in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage die Niederlassung als Händler oder Handwerksmeister einer besonderen Ermächtigung der Regierung unterworfen wird. Frankreich Bevölkerungszahl: -11 <) 14 00*). Paris: 2 871 400 Einwohner. Währung: 100 Franken 16,54 Goldparität 16.447 RM. Die Zahl der ausländischen Arbeiter, die 1931 nach Frankreich gingen, war 1^2 267. die Zahl der Heimkehrenden 92 916. Dies ergibt einen Einwanderungsüberschuß von 9 351 Personen. Von den 102 267 waren Industriearbeiter 25 894, landwirtschaftliche Arbeiter 76 463. Die Zahl der Repatriierten war die höchste seit 1922. Zurzeit ist es so gut wie unmöglich, die erforderliche Genehmigung des \rbeitsministeriums zur Annahme einer Stellung in Frankreich zu erhalten. Wenn Spezialarbeiter die Arbeitsgenehmigung beim Arbeilsministerium beantragen, wird die Entscheidung von der gutachtlichen Äußerung der zuständigen französischen Berufsorganisation abhängig gemacht. Das Gutachten spricht sich fast immer gegen die Erteilung der Arbeitserlaubnis aus. Besonders muß bei diesen Verhältnissen davor gewarnt werrlen, sich ohne Dokumente irgendeiner Art und infolgedessen auch ohne die nötigen Visa auf den Weg zu machen. Es kann nicht einmal die Lage von Personen geregelt werden, die zwar mit Pässen, aber auf Grund von kurzfristigen Visen kommen. Es besieht gegenwärtig gar keine Möglichkeit, weder materiell noch legal, Immigranten zur Installierung in Frankreich zu verrucht außer einem ordnungsmäßigen nationalen Paß von langer Dauer besitzen. Es bleibt in Fällen, wo helfen, die ein \ isum die Install nicht biete lande. nicht möglicii ist ts übrig als die , und lückk ein anderer W ich Ii dem Heimat- Die französischen jüdischen Fürsorgekomitees in Frankreich wirken daraufhin, die Repatriierung zu rationalisieren und bei dem Durchzug durch die Transitländer das Haltmachen auf Zwischenstationen zu vermeiden. Auch der Hilfsverein der Deutschen Juden leiht hierbei seine Mithilfe. Einer Mitteilung des Französischen Konsulats in Berlin an uns entnehmen wir das Folgende: „Ausländer, die nach Frankreich zum Zwecke der ^rbeitsannahme reisen wollen, können einen Sichtvermerk, der sie zur Annahme einer bezahlten und auch nichtbezahlten Tätigkeit berechtigt, nur dann bekommen, wenn sie einen Anstellungsverl rag, oder eine Anstelluno-sbescheinigung vorlegen können, die den Genehmigungsvermerk des „Service de la Main d'Oeuvre Etrangère" im französischen Arbeilsministerium in Paris tragen. Personen, die ein Visum zu anderen Zwecken als zur Arbeitsannahme erhalten können, sind verpflichtet, nach ihrer \nkunfl in Frankreich bei der Präfektur des Departements, in dem sie Auf enthalt genommen haben (im Département de la Seine die Polizei-Präfektur von Paris), die Ausstellung einer Aufenlhsllsbewilligung zu beantragen, falls sie die Absicht haben, sich mehr als zwei Monate in Frankreich aufzuhalten. Ausländer, die mit der Absicht, Arbeit zu suchen, in Frankreich unter Angahe eines anderen Beisezweckes einzureisen versuchen, werden ausdrücklich vor einem solchen Vorgehen gewarnt, denn bei der zurzeit auch in Frankreich herrschenden großen Arbeitslosigkeit haben sie keine Aussicht, nachträglich, d. h. nach ihrer Einreise, eine Genehmi"omg für die Arbeitsannahme zu erhalten. Sie setzen sich hei einem solchen Versuch der Gefahr aus, in Strafe genommen und ausgewiesen zu werden." Spanien Bevölkerungszahl: 23 817 000. Madrid: 8?3 300 Personen. Barcelona: 973 000.' Währung: 100 Pesetas 34,48 Goldparität 81,00 BM. Für Spanien brauchen die Angehörigen folgender Länder kein Visum: Belgien. Dänemark. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien. Japan, Norwegen, Portugal, Niederlande. Schweden. Schweiz, Tschechoslowakei. Für die Einreise genügt ein gültiger Reisepaß. Die Staatsangehörigen anderer Länder werden einer genaueren Prüfung unterworfen, ehe sie das Visum erhalten. Es werden Empfehlungen von Behörden, von ihren Konsulaten, ein Brief von einer anerkannten Handelsfirma, der von der Handelskammer bescheinigt ist. verlangt Vorbehalten bleiben stets Rückfragen bei dem Auswärtigen Amt in Madrid. Bei Inhabern von Nansenpässen und Personalausweisen muß die Genehmigung des Auswärtigen Amies in Madrid in iedem Falle eingeholt werden, unter Anrabe von Referenzen. Es wird von dem Konsulat empfohlen, die Genehmigung durch Vermittlung von Freunden und Verwandten in Spanien selbst, die beim Auswärtigen Amt in Madrid entsnrechen le Anträge zu stellen haben, zu erwirken. Von Wichtigkeit ist dabei stets eine Bürgschaft in politischer Hinsicht, daß die Einwanderungswilligen nicht staatsfeindlich eingestellt sind. Es ist fälschlich angenommen worden, daß Spanien den Juden die Einreise in besonderer Weise erleichtert. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es ist auf folgendes hinzuweisen: Primo de Rivera hat seinerzeit eine Verordnung erlassen, daß die Juden spanischer Abstammung, die mit spanischen Pässen für Schutzbefohlene versehen waren, beantragen konnten, dieses Verhältnis in eine Staatsangehörigkeit umzuwandeln, und zwar wurde ein Termin dafür bis zum 31. Dezember 1031 festgesetzt. Solche Gesuche konnten durch das Spanische Konsulat an den Minister des Äußern zur Weitergabe an den Minister des Innern mit Unterlagen verschiedener Art gesandt werden. Diese Gesuche wurden teilweise genehmigt, teilweise sind sie noch in Bearbeitung. Unter der neuen Begierung ist eine A erfassuns; der spanischen Republik proklamiert worden. In Art. 23 dieser Verfassung wird die Frage der Nationalität behandelt. Es heißt u. a. darin, daß ein Gesetz das Verfahren festsetzen wird, das zwecks Erleichterung der-Erlangung der spanischen Nationalität bei Personen einzuschlagen ist, die von spanischer Herkunft sind und im Auslande wohnen. Aus dieser Bestimmung werden falsche Folgerungen gezogen. Sie gewährt keine Rechte oder einen Vorzug bei Erteilung des Visums, wie viele Antragsteller meinen, die bei dem Konsulat vorsprachen, sondern stellt vorerst nur ein Projekt dar. Die Arbeitsverhältnisse in Spanien sind zurzeit außerordentlich schlecht. Das Berliner Konsulat räl allen von einer Einreise nach Spanien ab, die nichl einen Arbeitskontrakt oder genügende Mittel haben, um eine Zeitlang unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen auch bei mangelndem Erfolge durchzuhalten. Die spanische Überseeauswanderung betrug 1931: 14 309 Personen (davon 6 399 Frauen und Mädchen). 1930 wanderten 41 560 Spanier nach Übersee aus. die Rückwanderung betrug 1931 53 947 Personen, davon aus Kuba 25 632, aus Argentinien 18 912. aus Uruguay 1 370. aus Mexiko 730, 1930: 41 563. Nach offiziellen Daten des Statistischen Amtes war die Zahl der Arbeitslosen gegen Ende des Jahres 1Q32 in zehn Provinzen 328 200 Personen. Es fehlten noch verschiedene Provinzen : man kann eine Gesamtzahl von 400 000 annehmen. Nach Berufszweigen geordnet litten am meisten die Hüttenindustrie, die metallurgische Industrie, Minen. Text il fabriken, Holz- und ' Korkindustrie, Transportwesen, Konfektion, Gewebe, Rauchwaren. Glas, chemische Industrie, Handlungsgehilfen und Seewesen. Durch Erlaß vo n S. 9. 1932 sind folgende neue Bestimmungen für ausländische Arbeitnehmer getroffen worden: Art. 1. Mit dem Inkrafttreten dieses Erlasses unterliegt, die Anstellung ausländischer, in Spanien befindlicher Arbeitnehmer oder derjenigen, die, um beruflich tätig zu sein, nach Spanien einwandern wollen, wie auch die Weiterbeschäfligung der bereits in Spanien Arbeitenden den in den folgenden Artikeln enthaltenen Vorschriften. Zur zweckmäßigen Anwendung dieses Erlasses ist unter „ausländischem Arbeitnehmer" jede männliche oder weibliche Person zu verstehen, die das 15. Lebensjahr überschritten hat, weder in Spanien geboren noch eingebürgert ist und hierzulande ein Gewerbe oder eine