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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 6

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 6 (sequence 8)
Language
German
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eigenen Besitzungen verwenden dürfen. Man hoffte, durch diese Einschränkung der Verwendung von Maschinen ungefähr 55 000 Menschen wenigstens vorübergehend Arbeit verschaffen zu können. -Nach der Regierungsstatistik sind 1931 ausgewandert 15 368 Personen, 23 601 weniger als 1930, und 18 135 eingewandert, 3 133 mehr als 1930. Nach kontinentalen Ländern wanderten aus 10 560 Personen, nach überseeischen 4 808. Die Einwanderung aus kontinentalen und überseeischen Ländern betrug 10 046 bzw. 8 089. Höchst bezeichnend für die weltwirtschaftlichen Verhältnisse und die sich aus ihnen ergebende Wanderungsbewegung sind die nachfolgenden statistischen Angaben bezüglich der Einwanderung von Übersee nach Jugoslawien. Die überseeischen Länder, welche Jugoslawien die größten Quoten von Einwanderern lieferten, waren die Vereinigten Staaten (3 427) und Argentinien (2 114). Unter den Einwanderern aus Übersee waren 2 672 gelernte \i beiter, 2 887 ungelernte Arbeiter. 1 554 landwirtschaftliche Elemente, 273 Personen freier Berufe und 703 Mitglieder von Familien ohne Beschäftiguntr. D o England Großbritannien und Nordirlan d. Bevölkerungszahl: 46 176 000, London: 4 396 800 Einwohner. Irischer Freistaat: 2 972 000. 1 £ 13,93, Goldparität 20,429 UM. Die Einwanderung nach England ist Stärkstens beschränk I. Nach Mitteilungen des Konsulats wird nach den Bestimmungen der Ausländer-Verordnung (Aliens Order) vom Jahre 1920 die Genehmigung zum Betreten britischen Bodens nicht im voraus gegeben, sondern sie wird nur durch die Einwanderungsbeaniten im Hafen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, daß, wenn ein Aufenthall von mehr als vorübergehender Dauer beabsichtigt sein sollte, die Genehmigung zum Landen häufig befristet wird, und daß ein Ausländer, der sich längers Zeit oder dauernd im Lande aufhalten will, die Behörde davon überzeugen muß, daß keine Bedenken dagegen bestehen. Ein Ausländer, der sich um die Einreisegenehmigung zum Zwecke des Antritts einer Stellung, einschließlich ,,au pair" und „Volontär", bemüht, muß im Besitze eines Erlaubnisscheines sein, den das Arbeitsministerium dem künftigen Arbeitgeber auf Grund des Artikels 1 (3) (b) der Ausländer-Verordnung ausgestellt hat. Nach der Statistik des britischen Home Office landeten 1931 in Großbritannien 376 206 fremde Passagiere (1930: 454 752), und 374 577 schifften sich aus Großbritannien ein (1930: 449 741). Von den ankommenden Passagieren besaßen 14 184 (1930: 13 396) die Erlaubnis des Arbeitsministeriums zur Arbeit in dem Vereinigten Königreich und 8 026 (1930: 9 794) wurden als ,,andre Ausländer' klassifiziert; von den meisten von diesen kann angenommen werden, daß sie nach England entweder zu dauerndem Aufenthalt oder für einen Zeitraum von über sechs Monaten gegangen sind. Diese beiden Kategorien können als Einwanderer betrachtet werden; die Zahlen schließen die von diesen Immigranten abhängigen Familienmitglieder ein. Das siebente Jahr hintereinander nahm die Zahl von Ausländern, die Erlaubnis von dem Arbeitsministerium besaßen, zu. Die meisten von diesen Arbeitserlaubnissen sind jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, nach dessen Beendigung der Immigrant das Land verlassen muß. Überdies reisten von den 8 025 „andern Ausländern" 1342 innerhalb dreier Monate nach ihrer Ankunft wieder ab. Die Zahl von Ausländern, denen die Landung nicht gestaltet wurde, war 1931: 2 715 (im Jahre 1930: 2 235); es waren u. a. darunter: Polen 361, Skandinavier 268 und Deutsche 237. — Nach Bericht des Oversea Settlement Committee betrug die Zahl der Auswanderer aus England nach Übersee i. J. 1931 27151 und der Zurückkommenden 53 181. Wir bemerken, daß die Kenntnis der englischen Sprache für das Fortkommen in England von wesentlicher Bedeutung ist. Holland Bevölkerungszahl: 7 920 000, Amsterdam: 752 000. Währung: 100 Gulden 169,45 Goldparität 168,74 BM. Für die meisten Staaten ist das holländische Visum abgeschafft. Für die Staaten östlich von Deutschland, mit Ausnahme der Tschechoslowakei, Österreich, Estland und Finnland ist noch ein Visum erforderlich. Transitvisum brauchen nur Russen. Inhaber von staatenlosen Pässen und Personalausweisen bekommen nur ein Visum, wenn sie im Besitze des Wiedereinreisevisums des Landes sind, wo sie wohnhaft waren. Jemand, der Arbeit annehmen will, bekommt nur sehr schwer ein Visum, er muß schriftliche Unterlagen vorzeigen, Geschäl'tskorrespondenz usw. vorlegen, und es wird Rückfrage beim Arbeitsministerium gehalten. Aus Holland schrieb man uns Ende September 1932: „Das Visum wird nicht so leicht mehr gewährt wie früher, es wird auch meistens auf einen kürzeren Termin gegeben und eine \ erlängerung dieses Termins wird nur nach sehr guter Motivierung bewilligt. Natürlich haben Deutsche usw., die kein Visum brauchen, unter diesen Schwierigkeiten nicht zu leiden. Arbeil zu bekommen, ist aber auch für diese praktisch unmöglich. Von einer Besserung der wirtschaftlichen Lage kann man hier' nocli nichts bemerken. Es scheint, daß ein neues Gesetz zum Schutze inländischer Arbeit vorbereitet wird.' Bei dem Grenzübertritt nach Holland wird von den männlichen wie weiblichen Personen, die in Holland eine Arbeit aufnehmen wollen, durch den holländischen Beamten ein schriftlich er Nachweis über die Anstellung gefordert. Die wirtschaftlichen Verbältnisse in Niederländischfndien sind nach Mitteilung des Konsulats derart, daß es ausgeschlossen-ist, dort Arbeit zu finden; diejenigen, die sieh mit diesem Zweck nach dort begeben, würden nicht zugelassen. Belgien Bevölkerungszahl: 8 092 000, Brüssel: 207 800, mit Vororten: 839 600, Antwerpen: 294 900, mit Vororten: 424 300. Währung: 100 Beigas (1 Belga 5 Franken) 58,55 Goldparität 58,37 BM. Der Antrag zur Erteilung eines Visums zur Arbeitsannahnie muß dem Ministerium der Justiz in Brüssel unterbreitet werden. Ein Arbeitsvertrag mit einer belgischen Firma muß eingereicht werden, der von dem Ministerium für Arbeit und Industrie in Brüssel visiert ist. Diese Formalität hat die belgische Firma zu erledigen. Das Konsulat in Berlin bemerkt, daß der Arbeitsmarkt in Belgien sehr ungünstig ist, und es sonach für einen Fremden sozusagen nicht mehr möglich sei, eine Beschäftigung zu finden. Aus Belgien berichtete man uns September 1932: „Die Verschärfung der Einreisebedingungen hat hier wohl ihren Höhepunkt erreicht. Unseres Wissens können heutzutage nur Frauen von hier wohnenden Männern, minderjährige Kinder von hier wohnenden Eltern und vielleicht manchmal selbständige, gut situierte Kaufleule ein Visum mit dem Recht, in Belgien zu bleiben, erhalten. Solche Visa müssen vom Justizministerium in Brüssel, welches eine strenge Untersuchung eines jeden einzelnen Falles veranlaßt, bestätigt werden. Für volljäbrige Kinder, sowie Männer, deren Frauen in Belgien ständig wohnen, ist die Sache viel schwieriger, jedoch können sie manchmal ein Visum erhalten, wenn sie nachweisen können, daß sie die nötigen Mittel zu-einer selbständigen Niederlassung besitzen und ganz besonders, daß' sie hier keine Arbeit aufnehmen werden. Für Arbeiter, die sogar auf Grund von Arbeitskontrakten nach Belgien kommen möchten, ist so gut wie keine Aussicht da. Zwar werden vom Justizministerium manchmal solche Anfragen bewilligt, jedoch unter der Bedingung, daß die Arbeitskontrakte vom Arbeitsministerium legalisiert werden. Wie wir aber beobachten konnten, verweigert das Arbeitsministeriurn fast ohne Ausnahme solche Legalisierung, indem es antwortet, daß in Belgien selbst genug Arbeitskräfte zu finden sind — oder es müßte sich um Arbeiter handeln, die in solcher Arbeit spezialisiert sind, für welche man in Belgien selbst keine geeigneten Kräfte finden kann. Zum Schluß möchten wir noch hinzufügen, daß ganz besonders davor gewarnt werden muß, mit einem Sperrvisum nach Belgien zu kommen. Es gibt noch immer Personen, die sich einbilden, daß si<> sich auf diese Weise irgendwie in Belgien einordnen werden. Solcher Leute wartet ganz sicher die Ausweisung, wenn sie nicht zur gegebenen Zeit das Land verlassen." Luxemburg Bevölkerungszahl: 285 100, Luxemburg: 52 400 Einwohner. Währungsgemeinschaft mit Belgien. Am 1. September 1932 belief si,ch die Zahl der in der Gesamtinduslrie des Großherzogtums beschäftigten Arbeiter auf 29 154 gegen 45 290 (Rekordzahl) am 1. Dezember 1929. Von den 29 154 Beschäftigten sind 22 678 Luxemburger (gegen 24 985 im September 1931) und 6 476 Ausländer (gegen 11 530 im September 1931). In der Eisenhütten- und Bergbau-Industrie allein zählte man am 1. September 1932: 18 049 Arbeiter gegen 23 048 im September 1931. Deutsche Reichsangehörige bedürfen zur Einreise nach Luxemburg nur eines gültigen deutschen Reisepasses. Visumzwang besteht nicht. 6

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