Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1933. Bestand LBI
- Issue
- Februar 1933
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 5 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/6492417-9587552-10032085--150-9587559- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Banat 1× ep/1272623
OCR text
scher Bürger zu werden, und nach einem Aufenthalt von zehn Jahren wird sein Gesuch in Erwägung gezogen. Das Gesuch kann ohne Motivierung abgelehnt werden. Gewesene österreichische Staatsbürger, die im Dezember 1918 die Heimatszuständigkeit in einer Gemeinde der Bukowina oder Transsylvaniens hatten und bis jetzt keine andere Bürgerschaft erlangt haben, können durch die rumänischen Konsulate oder durch die zuständige Gemeinde um die nachträgliche Eintragung in die Bürgerschaftslisten ansuchen. Die Bürgerschaftszertifikate werden von den Gemeindeverwaltungen ausgestellt. Diese Verfügung bezieht sich auf russische Staatsbürger, die im März 1918 in einer beßarabischen Gemeinde behördlich zugeschrieben waren und bis jetzt keimandere Bürgerschaft erlangt haben. Folgende Bekanntmachung ist von der rumänischen Gesandtschaft erlassen worden: „Um Unannehmlichkeiten, Verzögerungen und unnötige Ausgaben bei der Ausstellung und Erneuerung der rumänischen Pässe zu vermeiden, weist die Kgl. Rumänische Gesandtschaft die Staatsbürger, welche aus den hinzugekommenen Gebieten: Siebenbürgen, Banat, Bukowina und Beßarabien stammen und noch kein gültiges Nationalitätszeugnis besitzen, darauf hin, daß im „Monitorul Oficial" Nr. 244 vom 18. Oktober 1932 das veröffentlichte Gesetz, betreffend die Verlängerung der Frist zur nachträglichen Eintragung in die rumänischen Nationaliiälsregistcr, promulgiert worden ist. Laut den Bestimmungen dieses Gesetzes wird eine unter Art. G7 des Gesetzes über den Erwerb und Verlust der rumänischen Staatsangehörigkeit angegebene Frist bis zum 1. September 1933 verlängert. Demnach haben sich die Interessenten direkt an den Bürgermeister der betreffenden Gemeinde entweder schriftlich oder durch einen Verwandten oder Bekannten in R u m ä n i e n zwecks Eintragung in das Nationalitätsregister zu wenden. Dem Gesuch sind beglaubigte Abschriften der Akten des Antragstellers beizufügen. Der Bürgermeister der Gemeinde wird nur auf Grund der Entscheidung des Ministeriums, welchem er das Gesuch nebst Akten eingereicht hat, entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters berechtigt zu einem Einspruch beim Tribunal und beim Kassationshof in der unter Art. 64 und 65 des betreffenden Gesetzes vorgesehenen Frist. Die Durchführung der Arbeiten zwecks Feststellung der rumänischen Staatsangehörigkeit geschieht unter der Aufsicht und Autorität des Kgl. Rumänischen Justizministeriums." Nach einer offiziellen rumänischen Statistik wanderten 1931 10992 Personen aus (1930: 18 965), 7 787 kamen nach Rumänien (1930: 9 666). Die jüdische Auswanderung aus Rumänien belief sich nach der offiziellen Statistik im Jahre 1931 auf 1 282 Personen. Im ersten Halbjahr 1932 wanderten mit Emigrantenpaß 655 Personen aus, darunter 369 Juden, 165 Männer, 204 Frauen. Bulgarien Bevölkerungszahl: 6 000 CO0, Sofia: 213 200 Einwohner. Währung: 100 Lewa 3,06 Goldparität 3,033 RM. Von der Gesamtbevölkerung finden über 80 o/0 unmittelbar in der Landwirtschaft ihre Existenz. Personen, die in Bulgarien Anstellung oder Arbeit suchen oder Irgendwelche Erwerbstätigkeit ausüben wollen oder solcho schon brieflich angenommen Haben, erhalten das Einreisevisum nach Genehmigung des Kgl. Ministeriums des Innern in Sofia, die vom Arbeitgeber dort zu beantragen ist. Die Direktion für Arbeit und öffentliche Versicherungen in Sofia hat auf Grund der gesetzlichen- Bestimmung, daß die Anstellung ausländischer Arbeiter und Angestellter auf einem Arbeitsposten nur mit Bewilligung des Ministeriums für Handel und Arbeit erfolgen kann, die Arbeitsinspektoren angewiesen, die fremden Staatsbürger überall dort, wo die Arbeit auch von bulgarischen Staatsangehörigen ausgeführt werden kann, durch Bulgaren zu ersetzen. Nur jene Arbeitsplätze, in denen Spezialkenntnisse erforderlich sind, für die kein geschultes einheimisches Personal verfügbar ist, können mit Bewilligung der Direktion für Arbeit und öffentliche Versicherungen von fremden Staatsangehörigen eingenommen werden. In diesem Falle wird zur Ausbildung bulgarischer Staatsangehöriger in der betreffenden Arbeit eine Frist von 6 Monaten bis zu 1 Jahr bestimmt. Nach Angabe des bulgarischen Büros für Statistik in Sofia betrug die Zahl der bulgarischen Emigranten im Jahre 1931 10 745, von denen 355 nach Übersee gingen und 10 390 nach europäischen Ländern, einschließlich der Türkei. Im gleichen Jahre wanderten 2 666 Personen zum Zweck der Niederlassung in Bulgarien ein. Diese waren hauptsächlich bulgarisch sprechende Flüchtlinge aus Jugoslawien, Rumänien, Griechenland und der Türkei. Tschechoslowakei Bevölkerungszahl: 14 726 158. Davon entfallen auf Böhmen: 7 106 766, Mähren und Schlesien: 3 563 157. Slowakei: 3330885, Karpatho-Rußland: 725 350, Prag: 848 100. Währung: ICO Kronen 12,48 Goldparität 12,438 RM. Für Albanier, Bulgaren, Polen, Rumänen, Russen, Türken, Ungarn und Staatenlose ist ein Visum erforderlich. Nach Angaben des tschechoslowakischen Büros für Statistik wurden 1931: 9 857 Emigrantenpässe ausgegeben (gegen26 932 im Jahre 1930). Von diesen waren 7 056 für Europa bestimmt und 2 801 für überseeische Länder. Die Zahl der Pässe von 1931 zeigte gegenüber 1930 nur ein starkes Anwachsen der Auswanderung nach Rußland. 1930: 228, 1931: 2 208. Die Zahl der Rückwanderer betrug 4 086, davon 3 253 aus europäischen Ländern, aus Rußland 444. Von Übersee kamen 832 Rückwanderer. Wie das Statistische Handbuch des Staatlichen Statistischen Amts mitteilt, sind in der Zeit von 1920—1930 insgesamt 6 237 Juden aus der Tschechoslowakei nach Amerika ausgewandert. Die stärkste Auswanderung im'Jahre 1921 belief sich auf 4 160 Personen, dann fiel sie auf 159 im Jahre 1925 und ist in den letzten fünf Jahren um weniges angestiegen (1929: 245, 1930: 233). Ausländer dürfen in der Tschechoslowakei dann beschäftigt werden, wenn sie sich entweder seit der Zeit vom 1. Mai 1923 auf dem Gebiete der csl. Republik ununterbrochen aufhalten, oder, falls sie erst nach dem 1. Mai 1923 in die csl. Republik gekommen sind, wenn der Arbeitgeber eine besondere Bestätigung der politischen Behörde zur Beschäftigung des Ausländers sich verschafft. Österreich Bevölkerungszahl: 6 534 400, Wien: 1 865 800 Einwohner. Währung: 100 Schilling =- 52,00 Goldparität 59,07 RM. Laut einer Statistik des österreichischen Wanderungsamtes fiel die Zahl der österreichischen Immigranten nach Ländern außerhalb Europas, einschließlich Sowjetrußlands und Türkei von 4 181 im Jahre 1930 auf 2 585 im Jahre 1931. Ein Zeichen der Zeit sind die außerordentlichen Rückgänge der Emigration nach den Vereinigten Staaten — 223 statt 1 257 —, Argentinien — 286 statt 1021 — und Kanada — 47 statt 621. Dagegen wuchs die Einwanderung österreichischer Emigranten nach Rußland um mehr als das Zehnfache, nämlich von 112 auf 1 262. Einer Mitteilung der österreichischen Vertretung in Berlin entnehmen wir: Nach dem gegenwärtigen Stande zwischen Österreich und folgenden Staaten ist der Sichtvermerkzwang aufgehoben: Kuba, Deutsches Reich, Schweiz (und Liechtenstein), Danzig, Niederlande, Portugal, Dänemark und Island, Lettland, Großbritannien sowie der irische Freistaat, Finnland, Schweden, Norwegen, Tschechoslowakei, Japan, Estland, Uruguay, Luxemburg, Panama, Ungarn, Italien, Albanien und Brasilien. Angehörige der vorgenannten Staaten benötigen demnach zur Einreise nach Österreich lediglich einen ordnungsmäßigen Reisepaß. Die Angehörigen aller anderen hier nicht angeführten Länder sowie die Staatenlosen (auch die mit deutschen Personalausweisen und sogenannten Nansenpässen) bedürfen nach wie vor für Reisen nach oder durch Österreich eines Sichtvermerkes. Die derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die enorm große Zahl der Arbeitslosen in Österreich erfordern es, den Zuzug von Arbeitsuchenden hinlanzuhalten. Es kann daher eine Arbeitsstelle nur nach vorher einzuholender Bewilligung des Wanderungsamtes in Wien angetreten werden, das im Verein mit den Angestellten- und Arbeiterkammern sowie den Industriellen Bezirkskommissionen die Arbeitsvermittlung überwacht und regelt." Jugoslawien Bevölkerungszahl: 13 930 913, Belgrad: 130 200 Einwohner. Währung: 100 Dinare 5,64 Goldparität 7,394 RM. Die Aussicht, in Jugoslawien eine Stellung zu finden, hat sich sehr verschlechtert. Im allgemeinen wird von Behörden nur dann die erforderliche Arbeitsbewilligung erteilt, wenn in dem betreffenden Fach einheimische Kräfte nicht vorhanden sind. Die Annahme einer Stellung ist in jedem Falle von der vorherigen Erteilung einer behördlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung abhängig. Diese Bewilligung kann nur der Arbeitgeber beschaffen. Vor Erteilung einer Arbeitsbewilligung durch die zuständige Behörde werden die Fachorganisationen befragt. Charakteristisch für die Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft ist, daß im Sommer die Kgl. Banatverwaltung für die Banschaft Donau angeordnet hat, daß während der Erntearbeit Maschinen zur Lohnarbeit beim Schnitt nicht verwendet werden dürfen, und Eigentümer solcher Maschinen diese nur auf den 5