Mannheim
Compact Memory

Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-02-01 · Februar 1933 · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand LBI
Issue
Februar 1933
Date
1933-02-01
Page
Seite 3 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/6492417-9587552-10032085--148-9587557
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Lebensmittel: Es kostet je 1 kg: nach der Preisnorm für etaatl. im freien und genossenschaftl. Verkaufsstellen Markthandel Mehl 0,32 15 — Brot 0,30 12 — Butter 6,— 32 — Fleisch, landesüblich 1,20 8,— Speck 3,— ' 33,— Zucker 0,94 15,— Kartoffeln 0,80 1,70 Reis 1,65 12 — Hirse 0,23 6,— Buchweizen 0,25 6,25 1 Liter Öl 1,67 25 — 1 Liter Milch 0,75 3 — 1 Ei 0,12 0,60 Anmerkung: Die staatlichen und genossenschaftlichen Verkaufsstellen geben Nahrungsmittel nur an die ihnen angeschlossenen Bezugsberechtigten ab. Die Vorräte sind meist sehr beschränkt; Fleisch, Fette und Zucker oft wochenlang nicht erhältlich. Für in Sowjetdiensten stehende Ausländer gibt es eine gesonderte Verkaufsstelle zum Bezüge von Nahrungsmit'eln, Kleidung, Wäsche und Schuhzeug. Auch sie ist nur dürftig versorgt. Die l^stehenden Normen sind neuerdings um die Hälfte gekürzt worden und können daher nicht mehr als ausreichend bezeichnet werden. Die Beschaffenheit der Ware läßt zu wünschen übrig. Bekleidung: Es kostet ein Männeranzug 90—300, ein Männerhemd 10—25, ein Paar Männerstiefel 20—60, ein Frauenklcid 60—250, alles von dürftiger Güte. Für gut gehaltene, getragene Kleidung, Wäsche und Schuhe ausländischer Herkunft wird gern das Doppelle dieser Sätze und mehr bezahlt. Ortsüblicher M o n a t s b e d a r f (einschließlich Unterhaltung von Kleidern, Wäsche und Haushalt): Lediger deutscher Handwerker 300—800, verheirateter deutscher Handwerker ohne Kinder 800—1 500, deutsche Handwerkerfamilie von vier Köpfen 1 000—2 000, lediger deutscher Angestellter 400—800, verheirateter deutscher Angestellter ohne Kinder 1 000—1 800, deutsche Angestelltenfamilie von vier Köpfen 2 000 bis 2 500. Ortsübliche Lohn- und Gehaltssätze: Tagelohn für ungelernte russische Arbeiter 2—3, Wochenlohn für deutsche Handwerker 50—70, Monatsgehalt für deutsche Techniker 300—500, für deutsche Ingenieure, Architekten, Chemiker usw. laut vertraglicher Vereinbarung. Die Sowjetstellen bieten deutschen Technikern, auch Diplom-Ingenieuren, und Handwerkern Monatsbezüge von 500 und 250 Rbl. an, die als tief unter dem ExistenYtninimum liegend bezeichnet werden müssen, wenn auch in einigen Fällen durch Überstunden und Übernahme von Arbeiten für andere staatliche Betriebe Nebenverdienst erworben werden kann. Barlohn für ein Dienstmädchen — außer Kost, Wohnung und Arbeitskleidung — monatlich 35—60. Auf dem Lande sind Verpflegung und Unterkunft schlechter als in der Stadt. In Biro Bidschan im fernen Osten soll eine autonome jüdischnationale territoriale Einheit geschaffen werden. Die Einwanderung nach Biro Bidschan und die Bückwanderung fluten hin und her. Uns ist ein Bericht aus dem Fernen Osten über die dortigen Verhältnisse zugegangen, aus dem wir folgendes wiedergeben: ,,In Biro Bidschan gibt es Arbeit für jeden qualifizierten Arbeiter, es ist auch Platz für Schwarzarbeiter (ungelernte Arbeiter), aber der^ Lebensstandard der Arbeiter in Biro Bidschan ist in einem gewissen Maße primitiver und niedriger als der Lebensstandard der Arbeiter in Westeuropa. Diejenigen, die sich vorbereiten, nach Biro Bidschan zu fahren, müssen im voraus wissen, daß sie sich den primitiven ostsibirischen dörflichen Lebensverhältnissen anpassen müssen. Auch die klimatischen Bedingungen am Amur sind andere als in Westeuropa. Im Winter ist die Luft klar, der Frost erreicht 35, manchmal 40 Grad. Im allgemeinen sind aber in Biro Bidschan, in den Bätewirtschaften (Sowchosen) und in Kollektivwirtschaften (Kolchosen) in den Arteis und verschiedenen Unternehmungen viele Möglichkeiten, fortzukommen und fleißig zu arbeiten. Es gibt viel Licht- und viel Schattenseiten. Schwierig ist auch vorläufig die Frage der Wohnungen für diejenigen, die mit Familie ankommen und in der ersten Zeit untereinander leben mußten oder nur ein Zimmer für eine Familie hatten. Es wird jedoch alles getan, um diese Frage zu lösen. Aus der Tatsache, daß diejenigen, die von uns aus nach Biro Bidschan gefahren sind, zufrieden sind, ist nicht zu schließen, daß qualifizierte Arbeiter, die an die Lebensbedingungen in westeuropäischen Ländern gewöhnt sind, die erste Zeit in Biro Bidschan begeistert und zufrieden sein werden. Möglich ist, daß solche qualifizierten Arbeiter entsetzt sein werden, aber diejenigen, die etwas idealistisch veranlagt sind und nach Biro Bidschan fahren, nicht um dort Glück zu suchen, aber um ehrlich zu arbeiten und sich einzuordnen, werden ohne Zweifel zufrieden sein." entnehmen wir Bidschan hat im 1932 sind 7 700 Ansiedlung von Juden in Biro Bidschan. Einem offiziellen Bericht des Komset (Komitees für Landansiedlung der Juden) vom November 1932, der in der Zeitung ,,Emes", Moskau, abgedruckt wurde, folgendes : Die Uebersiedlung von Juden nach Biro Jahre 1928 begonnen. Bis zum 1. Januar Personen eingetroffen, von denen 4 500, d. h. ungefähr 60 o/o verblieben sind. Eine größere Auswanderung nacb Biro Bidschan setzte zum ersten Male im Jahre 1932 ein. Laut dem Plan, den die Sowjetbehörden entworfen haben, sollten 14 000 Menschen im Jahre 1932 in Biro Bidschan angesiedelt werden, darunter ca. 3 000 Juden aus dem Auslande. Bis zum 1. Oktober 1932 sind 8 500 Personen eingetroffen, darunter 700 Ausländer. In dem Bericht wird hervorgehoben, daß eine Massenansiedlung eine vielseitige Vorbereitung bezüglich der Gebiete erfordert, in denen die Menschen angesiedelt werden, ferner bezüglich der Siedler selbst. In beiden Hinsichten ist, wie der offizielle Bericht laufet, nicht genügend Vorsorge getroffen worden. Es bleibt abzuwarten, wieweit sich die geplante Massenansiedlung in absehbarer Zeit verwirklichen lassen wird. Türkei Bevölkerungszahl: 13 660 000, davon in Europa: 1 044 300, Istanbul (Konstantinopel) 699 900, Angora 74 800. Währung: 1 Pfund 2,01 Goldparität 18,456. 75 o/o der gesamten Bevölkerung sind in der Landwirtschaft beschäftigt, 2,1 o/o in der Industrie, 1,9 o/0 im Handel, 2,3 o/o im Gewerbe und die übrigen 18,1 °/o in verschiedenen Berufen. Nach Auskunft des Konsulats wird das Einreisevisum an Deutsche und Nichtdeutsche ohne weiteres gegen Einsendung des Passes und einer Photographie erteilt. Innerhalb 48 Stunden nach Ankunft in der Türkei müssen sich die Beisenden bei der zuständigen Polizei anmelden. Die Türkische Handelskammer weist in einem Schreiben an uns darauf hin, daß es zwecklos sei, für die Türkei irgendwelche Auswanderungs- oder An siedlungspläne zu fassen,da diesem Vorhaben überaus zahlreiche gesetzliche Hindernisse im Wege stehen. Es ist eine Berufssperre für Ausländer proklamiert (laut einer Publikation in dem türkischen Amtsblatt vom 16. Juni 1932, Gesetz Nr. 2007), die folgende Berufe umfaßt: A. Straßcnhandel; Musizieren; Photographieren; Friseurgewerbe; Setzergewerbe; Maklergewerbe; Anfertigung von Kleidern, Mützen und Schuhen; Einkäufergewerbe bei den Börsen; Verkauf von unter Staatsmonopol stehenden Gegenständen; Fremdenführung und Dolmetschen; Bau-, Eisen- und Holzgewerbearbeiten; vorübergebende und dauernde Beschäftigung als Arbeiter bei öffent'ichen Verkehrsmitteln und bei öffentlicher Wasser- und Lichtversorgung und Heizung sowie beim öffentlichen Nachrichtenübermittlungsdienst; Lade- und Verladearbeilen zu Lande; Chauffeurgewerbe und Mitfahrer; Beschäftigung als Arbeiter im allgemeinen; Beschäftigung bei allen Arten von Unternehmungen, Geschäften, Appartement-Häusern, Hotels und Gesellschaften als Wächter, Portier und Hausverwalter (OdaBaschi); Beschäftigung in den Hotels, Häusern, Badeanstalten, Kaffeehäusern, Kasinos, Tanzstätten und Bars als weibliche und männliche Bedienstete (Kellner(in) und Barbedienste'e), als Iïarspieler(in) und Barsänger(in). B. Die Ausübung des tierärztlichen und Chemikerberufs. In dem Gesetz sind folgende, in Sondergesetzen bereits den Ausländern verbotene Berufe nicht erwähnt: Rechtsanwälle, Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Apolheker, Ingenieure, Entzoller, Angestellte bei Versicherungsgesellschaften, sowie die Berufe, die auf Grund des Küstenschiffahrtsgesetzes und des Preßgesetzes den türkischen Staatsangehörigen ausschließlich vorbehalten sind. Vusländer, die am Tage der Veröffentlichung dieses Gesetzes den türkischen Staatsbürgern vorbehalten? Gewerbe und Dienste ausüben, müssen diese innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Gesetzes aufgeben. Es wurde von dem Minister des Innern hervorgehoben, daß diese restriktiven Maßregeln sich nicht gegen irgendein fremdes Land richten, sondern nur eine Maßnahme sozialer Politik seien zu dem Zwecke, türkischen Arbeitern die Priorität der Beschäftigung zu sichern. Nach Berichten aus der Türkei erweist sich die schwere Entbehrlichkeit von ausländischen Fachleuten sowohl in vielen neu errichteten Betrieben — da die Anlernung inländischer Arbeitskräfte keinen vollen Ersatz bietet — als auch in der Landwirtschaft, wo infolgedessen auch Ausweisungen von Ausländern nachgelassen haben sollen. 3

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.