Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 51. (16.12.1886)
- Date
- 1886-12-16
- Page
- Seite 413 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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413 — bach ist Folgendes festgestellt worden: Herr Hofmann^uuterrichtet u. A. in der Quarta im Latein, und als ein Schüler bei der Uebersetzung einmal eine Präposition falsch gebrauchte indem er sagte: „ich gehe in der Schule", antwortete ihm der Lehrer, „das ist Karlsplatz-Deutsch!"_ Ec lieg es aber dabei nicht bewenden, sondern gab zu dieser Bemerkung noch folgende Erläuterung: „Alis dem Karlsplatz in Breslau wohnen die Schacherjuden, welche zu den Vorübergehenden immer sagen: „Nicht zu handeln? Alte Kleider? Alte Hosen?" Einige der Schüler haben sich durch diese Bemerkung und daran sich knüpfendes Kichern einzelner Mitschüler verletzt gefühlt lind der Baker eines solchen Schülers hat den Thatbestaud der Redaktion des „Reichsfreundes" mitgetheilt, um so mehr als bekannt war. daß der Lehrer Hosinann einzelne der Schüler auch mit ihnen nicht zukommenden Vornamen, wie „Jsaac," „Jakob" u. dgl. belegte. Lehrer Hffmun^hat bei seiner Vernehmung bestritten, daß er antisemitesehe Tendenzen verfolge und behauptet, daß er lediglich Untecrichtszwecke mit jenen Bemerkungen im Auge gehabt habe. —■ Der Staatsanwalt glaubte dem Lehrer und meinte, daß der Ausdruck „Schacherjude" ganz in den Sprachgebrauch übergegangen sei, als typische Bezeichnung für solche Leute, die ohne festes Geschäft mit alten Kleidern handeln. Daß die Brieftastenuotiz eine Beleidigung für den Lehrer Hosmann enthalte, sei zweifellos und er beantrage 100 Mk. Geldbuße event. 20 Tage Gefängniß Rechtsanwalt Kaufmann machte de»l Schutz des § 193 geltend und hielt es durch die Beweisaufnahme für erwiesen,daß sich der Lehrer Hofmann eines ungehörigen antisemitischen Gebarens schuldig gemacht habe. Der Gerichtshof billigte dem Angeklagten den Schutz des tz 193 nicht zu und glaubte zu einer Verurtheilung kommen zu müssen, da die Notiz nicht eine Thatsache, sondern ein Urtheil in beleidigender Form darstelle. Im übrigen habe aber der Gerichtshof aus der Beweisaufnahme die Ueberzeugung gewonnen, daß das Auftreten des rc. Hofmann nicht ein solches war, wie es sich für einen Lehrer schickt, daß vielmehr sein ganzes Auftreten ein solches gewesen sei, daß die jüdischen Schüler Aergerniß empfinden mußten. Aus diesem Grunde hat der Gerichtshof nur auf eine Geldstrafe von 15 Mk. event. 3 Tage Gefänguiß erkannt. — Und der Lehrer — ging frei aus?! Aon», den 6. Decbr. (Or.-Corr.) Zu der heute stattgehablen Beerdigung des letzten Consistorial-Oberrabbiners Herrn vr. Aron Auerbach *?"1, die dem letzten Willen des Verklärten gemäß, aus dem alteu, bei Beuel gelegenen Friedhofe geschah, hatte sich ein zahlreiches Geleite, darnnter auch der altkatholischc Bischof vr. Reinkens, eingefunden. Nachdem der Sohn des Dahingeschiedenen, Herr Rabbiner Dr. Z. Auerbach von Elberfeld, im Trauerhause an der Bahre seines Vaters die von demselben vor etwa einem Vierteljahre niedergeschriebene, letztwillige Verfügung, daß bei der Bestattung keine Rede gehalten werden sollte, verlesen und in wenigen, aber eindringlichen Worten darauf hingedeutet hatte, daß jener Wunsch das beredtste Zeugniß des schlichten und bescheidenen Wesens des Entschlummerten sei, setzte sich bald darauf der Trauerzug in Bewegung. Die unabsehbaren Reihen des Trauergefolges wurden von drei Rabbinern im Ornate, vr. Cohn aus Bonn, vr. Frank aus Cöltt und D*. We dell aus Düsseldorf eröffnet. Nach dem Vortrage des liturgischen Gebetes durch den Cantor Abraham, nahm zunächst Herr vr. Cohn das Won. Er wolle, so führte der Redner aus, keine Rede halten, sondern nur, anknüpfend an die Anfangsworte des vorigen Wochenabschnittes, im Namen der Bonner Gemeinde zum Ausdrucke bringen, daß der Heimgegangene, dem die Tugenden der Schüler des Hohenpriesters Aron nachgerühmt werden können, in allen seinen Worten nnd Thaten diejenige Bescheidenheit an den Tag gelegt, welche an sich dem wahrhaften Gelehrten ein ehrendes Andenken verbürgt. Hierauf wendete sich vr. Frank an das Trauergefolge. Ausgehend von dem Worte Jochanans: „Ueberall, wo Gottes Größe gerühmt wird, wird auch seiner Bescheidenheit erwähnt", wies der Redner darauf hui, daß der Verklärte einer alten und hochangesehenen Rabbmenfamilie entstam nt, aus seiner Lebenswandernng immer höher aus der Stufenleiter der Gelehrsamkeit emporgestiegeu und eben darum so anspruchslos gewesen sei. wie sein ganzes Wesen und namentlich auch jene letztwilligen Anordnungen bekunden, die er ausgezeichnet, als ec sein Leben dem Thore des Himmels nahe fühlte. Nachdein Or Frank noch die Bibelstelle: „Und es beweinte das ganze Haus Jakob den Aron", angezogen und seine Ansprache beendigt hatte, trat der Rabbiner der Synagogengemeinde Halberstadt, vr S. Auerbach an die Bahre seines verklärten Oheims. Unter Zugrundelegung der Midrasch-Stelle: „Gold, Lulber, Eisen und Kupfer werden, wenn sie einzeln verloren worden, einzeln wieder aus der Erde gewonnen, nicht so der allen diesen Metallen gleichende Weise" erläuterte der Redner, daß der Rabbiner einen edlen Charakter und gediegene Kenntnisse, die Gabe seinen Gedanken eine schöne Form zu geben, s owie Festigkeit des Willens und Widerstandsfähigkeit besitzen müsse. Nachdein die irdische Hülle des Verklärten in die Gruft gesenkt worden war und über derselben ein Grabhügel sich gewölbt hatte, beschloß das liturgische Gebet die Trauerfeier, die auf die zahlreichen Anwesenden sichtlich einen tiefen Eindruck gemacht hat. ArankfurL a. W. (Or.-Corr.) Wie sich jetzt immer mehr herausstellt, ist die Spitze der sogen, frei-orthodoxen Vereinigung recht eigentlich gegen den Deutsch-Jsraelttischen Gemeindebund gekehrt. Da der letztere leider seine hauptlächlich praktischen Aufgaben nicht in dem gewünschten Maaße erfüllt, mehr wissenschaftliche Zwecke verfolgt und anstatt die kleinern Gemeinden zu subventioniren, historische Kommissionen einsetzt und mit schwerem Geld unterstützt, so hat er es selbst mit veranlaßt, daß eine große Anzahl von kleinen Gemeinden sich lieber mit dem geringen Beitrag von 3 Mk. unter die Fittige der freien orthodoxen Vereinigung stellt, als unter die des schwachen, mit den Orthodoxie coquettirenden und die liberale Richtung vor den Kopf stoßenden D. I. G. B. — Wie wir hören sollen dieser orthodoxen Vereinigung bereits 324 Gemeinden angehören, der Jahresertrag belief sich aus 27,518 Mk., wovon ca. 10,000 Mk. zu Subventionen verwendet wurden! (Wenn das wahr ist, so wäre der D. J^G. B. bereits überflügelt, seine unnatürliche orthodoxe Schwenkung vor 2 Jahren hat dies leider zu Wege gebracht.) Wir hatten zeitig genug davor gewarnt, man hörte lieber auf die gleißnerischen Schmeichelreden der verrätherischen Feinde, als auf die offenherzige Stimme des warnenden treuen Freundes. Red.) Karnowitz, 13. December. Der geschaftsführende Ausschuß der „freien Vereinigung jüdischer Lehrer Oberschlesiens", (die HH. Bernhard-Tarnowitz Jacobsohn - Gleiwitz, Rosen bäum-Beuchen) erläßt eine Einladung zur zweiten, am 26. December cr. in Tarnowitz im Saale des Ritter'- schen Restaurants (Wilhelmsplatz) Vormittags 11 Uhr stattfindenden Versammlung. Die Tagesordnung ist folgende: 1. Begrüßung und Konstituirung der Versammlung. 2. Geschäftliche Mttthellungen des Ausschusses. 3. Vortrag des Herrn vr. Mattersdorf-Gleiwitz: „Stoff und Methode des hebräischen Unterrichts in der jüdischen Religionsschule." 4. Vortrag des Herrn Buttenwieser-Tarnowitz: „Die Ziele der jüdischen Mädchenerziehung und die Ausgaben des Religionsunterrichts für dieselbe." 5. Berathuug event. schriftlich eingegangener Anträge. 6. Wahl des geschüftsführenden Ausschusses und Festsetzung des Ortes und der Zeit der nächsten Versammlung und deren Tagesordnung. — Zu dieser Versammlung sind die Gemeindevorstände, die Rabbiner, sowie alle Kollegen und Freunde der „Vereinigung" eingeladen. — Nach Schluß der Versammlung findet in demselben Locale ein gemeinschaftliches Mittagessen (ä. Couvert Mk. 1,60) statt, zu welchem Anmeldungen bis zum 20. Dezember d. I. an Lehrer Bernhard in Tarnowitz erbeten werden. (Wir werden über die Verhandlungen eingehend berichten Red.)