Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 51. (16.12.1886)
- Date
- 1886-12-16
- Page
- Seite 411 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 411 anrüchigsten, mit einem solchen — wie soll ich sagen? „Heiligenscheine" (denn es ist ja meist rur Schein), daß sigcgen Versuchungen, die nur den leidigen Mammon betreffen sich gefeit wähnen. Nur die Hauptgemeinde — im Munde der Separatisten „Posch'im" genannt—muß, wie sie diese Pflicht in der That auch anerkennt und unter großen Opfern erfüllt, ihre Schächter vor Versuchungen sicher und von den Metzgern unabhängig, stellen. Denn der Hauptgemeinde ist die Schechita eine Institution, zu deren gewissenhafter Pflege sie sich ernstlich verpflichtet fühlt, der orthodoxen Separatgemeinde dagegen nur eine inelkende Kuh, die ihr ihre Beamten unterhalten hilft. Da dies aber doch manchen ihrer eigenen Mitglieder nicht ganz richtig erscheint, darum soll jetzt den Separat- Gemeinden durch die freie orthodoxe Vereinigung, die das nöthige Kleingeld schon zu beschaffen weiß, aufgeholfen werden. Wenn wir nicht ganz irren, entpuppt sich allmählich die freie orthodoxe Vereinigung zu einem „vrthod. isr. Separatisten-Gemeindebnnd". Ein solcher Bund, der seine Zugehörigen subventi o n irt, statt ihnen — wie das der D. I. G.'B. thut — Geld abfordert, wird rasch eine größere Anzahl von hilfsbedürftigen Bundesgemeindchen unter seiner Fahne schaaren. (Siehe die Corr. Frankfurt a. M.) Aus der Praxis. Das jüdische Ehegesetz hat viele Bestimmungen und Anordnungen, welche vor und b'ei Eheschließungen zu berücksichtigen sind. Eine alte Vorschrift ist daher, daß nur solche damit betraut werden sollen, welche die erforderliche Gesetzeskunde und die praktische Gewandtheit darin besitzen. Ueber die Nichtbeachtung dieser Vorschrift und die Vollziehung ehelicher Trauungen durch unberechtigte Funktionäre ist oft geklagt worden. Vor der obligatorischen Civiltrauung hatte der Staat ein Interesse an der Vollziehung der Trauungen durch die rechtmäßigen Rabbiner, bei denen er sicher war, daß auch die religiösen Bestimmungen gewahrt wurden. Nach Einführung der Civiltrauung hat der Staat das Interesse an der religiösen Trauung verloren und diese freigegeben; diese kann jetzt durch jede beliebige Persönlichkeit vollzogen werden, ohne vom Staate daran gehindert zu sein. Wenn wir Juden selbst nun den religiösen Charakter unserer Trauungsakte nicht wahren. Fremde schützen denselben nicht mehr. Leider macht man die Erfahrung, daß aus materiellen Gründen und Rcküsichten selbst Rabbiner diese Angelegenheit gleichgültig behandeln. Ehedem hat kein Rabbiner eine religiöse Trauung vollzogen, ohne von dem zuständigen Rabbiner des Bräutigams und der Braut Erkundigung über die religionsgesetzlichen Verhältnisse einznziehen und die erforderlichen Bescheinigungen darüber beibringen zu lassen. Gegenwärtig wird dies selbst seitens orthodoxer Rabbiner nicht immer bebeachtet, seitens solcher sogar nicht, welche die religiöse Ungültigkeit der von sogen. Reformrabbinern vollzogenen Trauungen proclamiren, weil von diesen solche Personen als Trauzeugen zugelassen werden, die es mit der rabb. Erweiterung der Speiseunb Sabbatgesetze nicht genau nehmen. Die Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen und Dokumente ist mit Umstanden und Kosten verknüpft; man geht daher, um diese zu sparen, zn solchen Rabbinern, welche von der Beibringung solcher religionsaesetzlichen Papiere absehen, also blos aus materiellen Gründen und Rücksichten, um die Trauungsgebühren sich znzuwenden, oder gar anderen Collegen abwendig zu machen. Eine solche Verletzung religionsgeseßlicher Vorschriften, einen solchen Eingriff in die Funktionen und Rechte eines Andern, eine solche Schmülerung im Gebiete des Nachbars, eine solche Uebertretung biblischer und rabbinischer Verbote erlauben sich Rabbiner, — solches thun sogar orthodoxe Rabbiner, um des materiellen Gewinnes, um des lieben Geldes willen. Ja», orthodoxe Rabbiner sind gar oft diejenigen, welche den Zaun durchbrechen, die eisten, welche Andere schädigen und diese zwingen, aus Nothwehr ein Gleiches zn thnn. Freilich ist auch Nothwehr hier nicht 'zu rechtfertigen, aber am auffälligsten ist doch das Benehmen gerade der orthodoxen Rabbiner, welche überall die Glaubenstreue und sirenge Gesetzlichkeit bei sich betonen. Der Civiltrauungsscheiu rechtfertigt doch nicht allein die Vollziehung einer jüdischen Trauung; es giebt doch auch Mo^ mente des Religionsgesetzes, welche der Rabbiner außerbem zu berücksichtigen hat, die er nicht unberücksichtigt lassen darf. Und doch — dies ist der Unterschied zwischen der ehrlichen und friedlichen Orthodoxie der Vorzeit und der Scheinheiligkcit und Formgläubigkeit, wie der Streit- und Geldsucht bei der Orthodoxie unserer Zeit. Den Separatgemeinden und deren Vorstehern sollten doch endlich über ihre falschen Wort- und Religionsführer die Augen aufgehen. Allen in Israel aber sollte um der Religion und Gemeinden willen daran aelenen sein, für diese und viele andere Mißstände Wandel zu scheffen. A- (Wir können ergänzen und hinzufügen, daß Klagen aber solch unanständiges und uncollegiales Verfahren uns schon vielfach zu Ohren gekommen sind wo es sich um leidigen Geldgewinn handelt, ist übrigens zwischen orthodoxen undReformrabbinern kein Unterschied. Wie aber ist dem Uebelstande abzuhelfen? Von Seiten der jüd. Vorstände ist da keine Abhilfe zu erwarten, und uoiu deutschen Rabbinerverbande? Ei, du lieber Gott, was hat der nicht alles thun wollen! — Wir würden Vorschlägen, die Namen der betreffenden Rabbiner, die sich iwt solcher Leichtigkeit über das biblische Verbot ^122 TDn kS und über die Gebote des Anstandes hinwegsetzen, in jedem einzelnen Fall zu veröffentlichen. ^21 "121 15VV'' 22.1 Red.) Berichte und Gorresporrbenzen. Deutschland. berliner Arief. Wenn wir die Rechenschaftsberichte unserer großen Gemeindeverwaltungen lesen und ihre splendiden Gotteshäuser und Anstalten sehen, so können tvir dreist behaupten, daß für Entfaltung der Repräsentation und des Gemeindebüreaudienstes bei uns mehr gethan wird, als in dem Gemeindcschoße anderer Konfessionen. Wir weisen auf die großartigen monumentalen Tempelbauten, die fürstlich ausgestatteten Waisen- und Krankenhäuser, Alterversorgungsanstalten u. s. w. und auf den mit einem gewaltigen Apparat arbeitenden Gemeindebüreaudienst Berlins und anderer Städte hin. Es gereicht uns nur zur Ehre, wenn wir uns von dem alten Schlendrian endlich losgelöst haben und darauf bedacht sind, durch würdige Gotteshäuser und einen schön gepflegten, den Anforderungen der Neuzeit entsprechenden Gottesdienst, durch Anstellung von gebildeten, auf der Höhe der Zeitbildung stehenden Rabbinern, durch Begründung tüchtiger Gemeindeschulen, durch Errichtung von Waisenhäusern und anderen humanitären Schöpfungen, nach innen wohlthätig und nach außen achtungerwerbend zu wirken, und dies soll auch unser unablässiges Bestreben sein. Es fragt sich nur, ob wir uns hierbei nicht einer Uebertreibung schuldig machen — diese kann sowohl im Guten, als im Bösen geschehen — und ob nicht bas Plus des Gemcindeaufwandes weit zweckmäßiger zur Abstellung schreiender Nothstände mit» zur Linderung der Noth verwandt werden könnte. Eine minder splendide Ausstattung der Gotteshäuser und Gemeindebüreaus g,ebt uns sicherlich die Mittel an die Hand, dem schreienden Unwesen, wie es aus Mangel an Lokalitäten in den Großstädten an den heiligen Festen zumeist getrieben wird und das wir nicht erst skizziren wollen, zu steuern. Die Gehälter einiger Gemeindebcamteu sind durchaus ihren Leistungen, nach etwas zu hoch uormirt, während wirklich verdienstliche Leistungen ohne entsprechende Entlohnung bleiben. Es würde mich zu weit führen, wollte ich hier die Wirkungssphäre aller Beamten und besonders der Rabbiner und ihre Stellung zu dem Gemeindevorstaud genau zeichnen, um Leistungen au Gegenleistungen abzuwägen; ich fahre in meinem eigentlichen