Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 50. (9.12.1886)
- Date
- 1886-12-09
- Page
- Seite 406 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Lilteraturverein mache sich diese Harmonie immer mehr geltend, denn nach den schweren Arbeitsstunden des Tages sei die Beschäftigung mit jüdischer Geschichte und Litteratur eine angenehme Erholung." Rauschender Beifall und Worte der Anerkennung wurden dem Vortragenden, dem Begründer des Vereins, für seinen Vortrag gezollt. Es werden, wie der Vorsitzende mittheilte, in diesem Winter die Herren Rabbinen vvr. Frank-Cöln, Horwitz-Crefeld, Jaulus- Aachen und Herr Oswald-Witten, Vorträge im Litteraturverein halten. Oesterreich-Ungarn. Aus Mähren, 25. Nov. (Or.-Corr.) Vor Kurzem habe ich gemeldet, daß der Rabbiner von Kromau, Herr Dr. Wolffsohn, nach Lomnitz berufen wurde. Der Verwirklichung hat sich aber ein Hinderniß entgegengestellt, das interessant genug ist, um weitern Kreisen bekannt zu werden. Die Gemeinde Lomnitz ist nämlich, wie die meisten Gemeinden auf dem flachen Lande, sehr verarmt, sie kann einen Rabbiner nur erhalten, wenn sie ihn zugleich als Lehrer verwendet und ihm das Erträgniß der dortigen Talmud-Thsra-Stiftung, das sich auf 400 fl. jährlich beläuft, zuweist. Diese Stiftung nun wurde zu einer Zeit gemacht, als man an diese Möglichkeit gar nicht dachte, daher ist in dem Stiftbriefe die Bestimmung enthalten, daß die Beaufsichtigung des Unterrichtes an der Talmud-Thora-Schule dem Rabbiner zustehe und überdies offenbar, um den Mißbrauch zu verhüten, der sonst mit derartigen Stiftungen getrieben wurde, indem man irgend einem verarmten Geschäftsmanne aus Mitleid das Lehramt übertrug, die Clausel, daß der Talmud^Thora-Lehrer staatlich geprüfter Volksschullehrer sein müsse. Obwohl nun bei der politischen Behörde der Umstand geltend gemacht wurde, daß aus eine Stelle mit 400 fl. Jahreseinkommen kein Bewerber sich finde, daß also die Cumuliei ung der Stelle eines Lehrers wie der eines Rabbiners im Interesse der Sache gelegen sei, hat doch die Finanz-Procuration entschieden, daß der Rabbiner, dem die Beaufsichtigung zusiehe, nicht gleichzeitig Lehrer sein dürfe und so ist die Ernennung wie überhaupt die Anstellung eines Rabbiners auf unbestimmte Zeit verschoben. — Eine andere Gemeinde Mährens hat kürzlich einen Rabbiner aus Ungarn gewählt und stellt jetzt dem Gewählten die Bedingung, daß er sich bis zu einem bestimmten Termin den Doctorgrad verschafft haben müsse. Diese Bedingung ist freilich in erster Linie der Eitelkeit des Vorstandes entsprungen, da man nicht will, daß eine andere vielleicht kleinere Gemeinde sich eines „besseren" Rabbiners rühmen könne. Nun will ich dieser Manier nicht das Wort reden, da es einerseits den fast ausschließlich armen Rabbinatskandidaten das schwere materielle Opfer auferlegt, sich den Doctorgrad zu verschaffen, zu einer Zeit, wo sie oft nicht die Mittel haben, um sich zu erhalten, andererseits dadurch, daß ein Eandidat drei Jahre als außerordentlicher Hörer an einer Universität inscribirt war und sich den Doctorgrad durch eine Dissertation aus einem der jüdischen Theologie ganz fremden Gebiete, vielleicht gar in Absentia verschafft hat, der Gemeinde keine Gewähr geboten ist, daß ihr Rabbiner wirklich ein akademisch gebildeter Mann sei. Es läßt sich aber nicht läugnen, daß rebns sic stantibus ' der Doctorgrad doch mindestens eine gewisse Bildung voraus-! setzen läßt. Wenn aber, wie in diesem Falle, der Doctor-! grad nur dazu dienen soll, um die Welt darüber zu täuschen, daß sein Besitzer überhaupt keine schulmüßige Bildung genossen habe, wäre es besser, man setzte dafür die Bedingung des absolvirten Gymnasiums und eines philosophischen Trienniums. In dem Falle, von dem hier die Rede ist, hat der Rabbiner nie ein Gymnasium besucht und kann daher nach den in Mähren noch zu Recht bestehenden josephinischen Gesetzen, daß der Rabbiner philosophische Studien haben müsse, worunter man allerdings damals nur das absolvirte Gymnasium verstand, überhaupt die behördliche Genehmigung nicht erlangen, des Ferneren wirft diese Thatsache ein ganz eigenthümliches Licht auf die vor einiger Zeit im Widerspruch zu meinen Ausführungen in diesen Blättern ausgestellten Behauptungen, daß die Rabbiner Mährens alle oder zum größten Theile correcte Bildung besäßen. Zunächst sollten die Rabbiner in ihrem eigenen Interesse darauf halten, daß sie von solchen Concurrenten befreit würden und gerade in einem kleinen Orte, wo der Rabbiner neben seinen seelsorgerischen Pflichten noch einen entschieden culturellen Beruf hat, ist es wichtig, daß er außer seiner fachlichen Bildung dieselbe schulmäßige Vorbildung genossen habe, welche jeder gelehrte Beruf heutzutage verlangt. — Ein recht trauriges Bild von unseren Gemeindezuständen geben die jüngsten Vorgänge in Ungarisch Brod, wo der Vorstand sich gegen den Witten eines großen Theils der Gemeinde im Amte behauptet und mit allen Mitteln eine Neuwahl verhindert. Beide Theile processieren bei allen Behörden, die bei der großen Verwirrung, welche in den veralteten Judengesetzen herrscht, keine befriedigende Lösung zu geben vermögen. Die Behörde ist eigentlich an diesem Wirrwarr selbst Schuld, indem sie die Regelung der jüdischen Rechtsverhältnisse auf die lange Bank schiebt und das alte theresianische Wahlgesetz reactiviert hat, welches, für unsere Verhältnisse ganz und gar nicht passend, die Vorstände statt zu wählen, eigentlich auslosen läßt. Der Chillul-Haschem geht hier von orthodoxer Seite aus, welche künstliche Zustände schafft, die von der Majorität der Gemeinde nicht gebilligt werden. Unter anderem wird als Ausgabe des Religionsunterrichtes dort noch Chumesch mit Raschi angesehen und von berufsunfähigen Melamedim gelehrt, was übrigens die Bezirkshauptmannschaft glücklicherweise als dem Schulgesetze zuwiderlaufend sistiert hat. Obwohl man die jüdischen Angelegenheiten trotz ihrer Dringlichkeit auf unbestimmte Zeit sistiert hat, hat der Unterrichtsminister die Zeit gefunden, ein Gesetz ausarbeiten zu lassen, welches den Gymnasialunterricht um ein Jahr verlängert, ohne daß von fachmännischer Seite eine Nöthigung dazu erkannt worden wäre. Frankreich. l^aris. Anläßlich der Ernennung Millaud's zum Minister, erinnert „Univers", daß derselbe jetzt der 5. jüdische Münster seit 50 Jahren in Frankreich sei. Michel Goudchaux und Achille Fould, waren Finanzininistcr, der erste unter der zweiten Republik, der zweite unter dem Kaiserreich. Cremieux war Justizminister*) 1848 und 1870. Zwei Bautenminister: David Rayualdstmd Edouard Millaud. Letzlerer ist mit seiner Cousine Fräulein Coheu, der Tochter des frülieren Gemeindevorstehers in Toulouse, verheirathet; er wurde durch Orsmisux in die Magistratur eingeführt; dem neuen Minister, dessen Ernennung von allen liberal-republikanischen Zeitungen applaudirt wurde, wird ein „scharfes Urtheil", politische Besonnenheit, Einfachheit und Bescheidenheit nachgerühmt. (Altjüdische Tugenden. — Inzwischen hat das Ministerium demissionirt.) — Leon C o hen (Sohn v. Albert Cohen und Schwager der Präfccten in der Laine-Intsriörs) — ist zum Prüfecten in der Haute Garonne ernannt. Weill, llnterpräflct in 8t. 8ev6r ist tu gleick)er Eigenschaft nach 8auosrrs versetzt. Uerrnischte und neueste Nachrichten. Magdeburg. Unter den Petititionen au den Reichstag befindet sich auch w eder die vom Vorstände des Verbandes der Thierschutzmreuie in C ö l n. Derselbe petitiouirt wiederum, Schlachtthiere nur nach vorausgcgangeuer Betäubung und Bluteutziehung zu tödten. Ebenso sind auch die Gegen- Petitionen zahlreicher isrealitischer Gemeinden eingelaufen. — Von Rabbiner Hirsch in Frankfurt a. M. wird der Entwurf einer Schechitah-Petition versandt, für die er die Uuterschriflen möglichst vieler Rabbilier wünscht. Die Petition enthält nichts, womit nicht jeder Rabbiner sich einverstanden erklären könnte. Die Ansichten darüber, ob eine R abbiner- *) C. war Mitglied der provisorischen Regierung und 1870 eine Zeitlang auch Mitglied des Comitö's für die Nationalvertheidigung, mit dem Portefeuille des Krieges betraut, er war mit dem bekannten Bischof Dupanionp in Orleans innig befreundet.