Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 49. (2.12.1886)
- Date
- 1886-12-02
- Page
- Seite 397 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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397 — marschirte der hiesig e^Landwehrverein mit seiner schwarz umflorten Fahne und ejinem Musikcorps, das Trauermarsche spielte. Unmittelbar vor dem Leichenwagen trug ein Mitglied des Landwehrvereins, das im letzten Kriege als Feldwebel unter dem Verstorbenen gestanden, das eiserne Kreuz und die Denkmünzen aus den Kriegen der Jahre 1866 und 1870/71 ans einem weißen Atlaskissen mit einem Lorbeerkranze. Fast sämmtliche jüd. Geschäfte in denjenigen Straßen, welche der Leichenzug passirte. waren geschlossen. Am alten Friedhofe angelangt, hielt Herr Rabb. Or. Kohn eine tief ergreifende Grabrede, die um so mehr jedes jüd. Herz mit Freude und einer gewissen Genugthnung erfüllen mußte, als der geschätzte Redner Gelegenheit nehmen konnte, in Gegenwart sehr hoher, einflußreicher Persönlichkeiten die Tugenden des Verstorbenen besonders als Soldat, speziell seine Tapferkeit, seine Unerschrockenheit in zwei Schlachten, seine Vaterlandsliebe nachdrücklichst hervorzuheben. Die Grabrede, der sämmtliche Zuhörer mit der gespanntesten Aufmerksamkeit lauschten, war in Wirklichkeit ein oratorisches Meisterwerk und es wäre zu wünschen, daß derselben durch den Druck eine größere Verbreitung verschafft würde. Beim Zuschütten der Gruft gab der Landwehrverein über derselben eine dreifache Ehrensalve ab. — In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntage machten Diebe einen Einbruch in den hiesigen Tempel. Nachdem dieselben eine Scheibe zertrümmert hatten, öffneten sie ein Fenster, stiegen hinein und erbrachen die Opferkasten, die nur eine geringe Summe enthielten. Weiteres wird nicht vermißt. Die Untersuchung ist im Gange. Kamöurg. (Schluß.) Im Anschluß hieran möchte ich noch ausdrücklich hervorheben, daß die Beseitigung der Meziza nicht nur im Interesse des gefährdeten Säuglings und dessen Familie, sondern auch des nicht minder bedrohten Mohel's zu fordern ist; es existirt selbstverständlich nicht nur die Möglichkeit der activen Ansteckung des Kindes durch den Mohel, sondern auch einer passiven des Mohel durch ein syphllitisches Kind in Folge des Ausfaugens von den Mundschleimhaut aus. Die Merkmale hereditärer (eingeborener) Syphilis sind nicht immer für den Laien so prägnant erkennbar, um deu Mohel zur Abstandnahme von der Beschneidung zu veranlassen; habe ich doch selbst in einem Falle memer Praxis nur durch consequentes dem Mohel anscheinend unbegre füches Hinausschieben der Beschneidung denselben vor der sichern Jufection schützen können, bis der Tod des Kindes mich aus dem Dilemma erlöste, den Mohel entweder der Ansteckungsgefahr sich aussetzen zu lassen, oder durch Darlegung der mir bekannten Thatsachen die Eltern des Kindes ihm gegenüber blosstellen zu müssen, eine bei der Vertrauensstellung des Arztes höchst peinliche Lage; um wieviel größer diese Ansteckungsgefahr für den Operateur in weniger bevölkerten entlegenen Orten, namentlich auf dem Lande sein dürfte, wo nicht immer eine vorherige genaue Untersuchung des Kindes stattsinden kann, liegt auf der Hand. Aber auch abgesehen von der hoffentlich bald für immer beseitigten Meziza muß von der rituellen Beschneidungs- Operation im Allgemeinen verlangt werden, daß dieselbe unter strenger Beobachtung der zur ungestörten Wundheilung nöthigen antiscptischen Vorsichtsmaßregeln vor sich gehe. Einer der hervorragendsten Gynäkologen der Gegenwart hat den Ausspruch gethan: „Schon mancher Arzt hat unter djen Fingernägeln den Todtenschein in's Haus gebracht." Was hier zunächst in Bezug auf die Wöchnerinnen gesagt ist, gilt mutatis mutandis auch von den Fingernägeln des Mohel, speziell bei der sogenannten „Priah", dem Ein. ^ißcn des nach dem Schnitte noch stehen gebliebenen inneren Blattes der Vorhaut mit den Fingernägeln. Es ist wissenschaftltch festgestellt, daß der unter den Fingernägeln sich ansammelnde Schmutz ganze Colonien jener kleinsten unter dem Namen von Bacillen, Eoccen bekannten Organismen enthält, welche nachgewie,ener Maaßen als Träger der Jnfcction zu betrachten sind und durch ihre Ueberwanderung auf die Wunde das ganze Heer der Wuudkrankheiten nach sich ziehen können. Demgemäß muß die strengste Desinfection der Hände, ganz besonders der Fingernägel dem Mohel zur Gewissenspflicht gemacht werden, dasselbe gilt von den bei der Operation gebrauchten Instrumenten, Verbandstücken und in gleicher Weise für die bei den späteren Verbänden beschäftigten Personen. Zum Schluß gestatte ich mir, der leichtern Uebersichtlichkeit wegen, die von mir hier gegebenen Anregungen m den folgenden Sätzen zusammenzustellen: 1. A priori ist es wünschenswerth, daß die rituelle Beschneidung, wenn möglich, nur van Aerzten ausgeführt wird (wie dies bereits in Wien hauptsächlich der Fall sein soll, wo auch die Meziza abgeschafft ist); wo dies nicht angeht und ein Laie die Operation vollzieht, soll ein Arzt zugegen sein und eine vorherige ärztliche Untersuchung des Kindes stattsinden. 2. Das Aussaugen der Wunde init dem Munde (Meziza) ist absolut zu verbieten (bis dieses Gebot allgemeine Geltung erlangt, wäre eventuell der Mohel vor jeder Beschneidung ärztlich genau zu untersuchen.) 3. Der Mohel ist verpflichtet, für die größte Sauberkeit und strengste Desinfection seiner Hände und namentlich der Fingernägel, sowie der zur Operation nöthigen Instrumente und Verbandstücke zu sorgen; ein Gleiches gilt für das mit der Pflege des Kindes beschäftigte Wartepersonal. Es dürfte zu weit führen, hier detaillrrte Vorschriften über Desinfection und Wundbehandlung zu geben, es wird genügen, in Kürze zu bemerken, daß ein mindestens zehn Minuten langes, sorgfältiges Waschen der Hände und Vorderarme mit Seife nebst energischem Gebrauch der Nagelbürste und Nachspülen mit einer 5 °/0 Carbolsüurelösung ausreichen dürfte; die Instrumente sind vor dem Gebrauch zu putzen und zu bürsten und in 3 °/0 Carbolwasser zu legen, der Verband nach ärztlicher Vorschrift unter ausschließlicher Benutzung von frischem, absolut reinem Verbandmaterial auszuführen, selbstverständlich ist auch das Kind vor der Operation auf's Sorgfältigste am ganzen Körper zu reinigen. Um Mißdeutungen vorzubeugen, bemerke ich hier ausdrücklich, daß es mir wohl bekannt ist, daß bereits ein großer Theil der Mohelim die empfohlenen Vorsichtsmaßregeln beobachtet, doch sind mir selbst in der Praxis so viele Beispiele vom Gegenthetl vorgekommen, daß ich elue Besprechung nicht für überflüssig halten durfte. Ich habe mich als Mensch, Jude und Arzt verpflichtet geglaubt, die Aufmerksamkeit der betheiligten Kreise auf obige Thatsachen zu lenken; bei der unleugbar hohen Wichtigkeit des Gegenstandes gerade im religiösen und sozialen Interesse des Judenthums wäre eine Beachtung desselben von maßgebender Seite sehr zu wünschen; ich rechne hierzu vor allem die geistigen Führer, die Seelsorger der Gemeinden, deren Lehrer und Vorstände, sowie die dabei ja am Meisten betheiligten Eltern, es dürste diese Frage auch wohl nicht ungeeignet sein, auf der Tagesordnung der nächsten Rabbinerversammlung gesetzt zu werden. Mögen diese in bester Absicht gegebenen Ausführungen an dem Leserkreis dieses Blattes nicht spurlos vocübecgehen. Oesterreich-Uuqarn. Sreßvurg, 26. November. (Or. - Corr.) Die Antisemiten Ungarns haben wieder einen neuen Angriffspunkt gefunden, sowohl gegen die Regierung, als gegen die Inden. Nicht als würden die letzteren einer neuen Frevellhat beschuldigt , sondern weil ihrem Stamme in jüngster Zeit eine Ehre widerfuhr, auf die man nicht so leicht gefaßt sein konnte. Zuerst ist Herr Or. I. Baum garten zum Staatsanwalt am Budapester Gerichtshöfe ernannt worden. Dieser Fall ist wohl nicht der erste in Ungarn, denn der vor wenigen Jahren jung verstorbene Or. Tobias Löw, der Sohn des berühmten Rabbiners 8. Löw s. A., war ebenfalls Oberlandesanwalt-Substitut und harte durch seine tüchngen