Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 49. (2.12.1886)
- Date
- 1886-12-02
- Page
- Seite 395 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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895 was dkm Andern „gehört", sondern laufen darauf hinaus, die Grenzen zwischen „Singen" und „Sagen" zu verwischen, aus der Thüligkeit der beiden Funktionäre eine einheitliche Wirkung zu erzielen. Das Publikum soll aufhören, die „Leistungen" des Cantors oder des Rabbiners zu bewundern. Das Urtheil über die Leistungen Beider soll nicht anders lauten, als: der Gottesdienst war erhebend, erbaulich. Der faktisch, sowohl in Wien wie in der kleinsten Landgemeinde, bestehende Autagonismus zwischen Rabbinen und Cantvren muß verschwinden, dann wird es um unseren Gottesdienst besser bestellt sein. Das war der tiefere Inhalt meiner vielleicht schwer, aber bei gutem Willen von beiden Seiten nicht undurchführbaren und nach Umständen zu modificirenden Vorschläge. Ich für meinen Theil kann das sittliche Pathos und die ziemlich starken Apostrophen des Herrvn „Realisten" in Nr. 48 nicht begreifen. Als Leser der „Wochenschrift" muß er wissen, daß ich die llebersetzung der Opserkapitel im Pentateuchunterricht der Religivnsschule perhorrescire. Es giebt ja auch in Deutschland genug neue Riten und Synagogen, in denen die Opfergebete wegbleiben, ist oort der Gottesdienst hierdurch würdevoller, anziehender geworben? — Gebete in der Landessprache sind empfehlenswerth, aber den Hauptcharakter des jüdischen Gottesdienstes muß die hebräische Sprache bilden.*) Aus das V e r st ä n d n i ß der Gebete muß vorzüglich und in erster Reihe das Ziel des Religionsunterrichts gerichtet sein, unser „Slddur" ist ein ganz vorzüglicher Leitfaden des Religionsunterrichts.**) Mechanisch oder nicht mechanisch, grammatisch oder nicht, das ist L>ache des Lehrers, aber die Religionsschule, in der die Kinder nicht die hebräischen Gebete verstehen lernen, die taugt nichts — gar nichts. Ich wiederhole schließlich und dieses Thema meinerseits abschließend: Alle Reforni ist eitel, so lange die Leiter des öffentlichen Gottesdienstes nicht auf der Höhe ihrer heiligen Aufgabe stehen Anonyrit sicht es sich leichter, als mit offenem Visir, meine Devise aber ist: furchtlos und wahr. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg. Ueber das Religionsbekenntniß der Einwohner Preußens enthält die „Statistische Korrespondenz" folgende auf der letzten Volkszählung vom 1. December 1885 beruhende Angaben: Unter der ortsanwesenden Bevölkerung befanden sich: 18 243 587 Evangelische, 9 621 624 Katholiken, 83 020 sonstige Christen, 366 543 Juden, bei 3529 Personen war das Religionsbekenntniß nicht zu ermitteln. Die Evangelischen machten von der Gesamnubevölkerung 64,42 pCt., die Katholiken 33,97 pCt., die sonstigen Cyrlsten 0 30. die Juden 1,30 pCt. aus. Für die Volkszählung von 1880 war die Zahl der Evangelischen auf 17 645 462, die der Katholiken auf 9 205 136, die der Juden auf 363 790 und die der Bekenner sonstiger Religionen auf 42 517 angegeben; es hätten sich danach veimehrt die Evangeltschen um 598 125, die Katholiken um 416 488 und die Juden um 2753. Macht man die Zahlen einigermaßen vergleichsfähig, so findet man, daß sich von 1880 bis 1885 vermehrt haben: die Evangelischen um 3,49 pCt., die Katholiken um 4,51 pCt, und die Juden um 0,76 pCt. Man ersieht hieraus, daß die Katholiken sich bedeutend stärker vermehrt haben, als die Evangelischen, und daß die Juden hinter den Anhängern der christlichen Religion *) Das ist auch unsere Ansicht; dennoch haben wir auch der abweichenden Meinung des „Reatisten" Aufnahme in vor. Nr. gewährt, weil wir prinzipiell die gegnerische Ansicht nicht unterdrücken, sondern — soweit es der Raum gestattet — zum Ausdruck kommen zu lassen, ohne deshalb die Verantwortlichkeit dafür zu übernehmen. (Red.) **) Denselben Gedanken haben wir im vor. Jahre als These in der mitteld. Cultusbeamten-Consercnz ausgestellt und in aussiihrlichem Referat begründet. (Red.- ganz erheblich zurückgeblieben sind. Von 1000 römischkatholischen Personen standen 189.1, von 1000 Evangelischen 182,4, von 1000 sonstigen Christen 178.3, und von 1000 Juden nur 175,5 im schulpflichtigen Alter von 6—14 Jahren. Diese Zahlen dürften geeignet sein, manche Vorurtheile zu zerstreuen und falsche Angaben richtig zu stellen. Hber-IugelHeim, 26. Novbr. (Or.-Corr.) Ob wirklich Alles schon dagewesen? Eine Frage, wie die, welche jetzt unsere höchste Schulbehörde beschäftigt, mag doch bisher einer solchen noch nicht Vorgelegen haben! Eine hiesige, sehr gebildete, politisch und religiös radical gesinnte, wohlhabende Familie, der Vater ein geborener Katholik, die Mutter Protestantin, erklärte sich schon vor Jahren confessionslos. Hier besuchten die beiden Söhnchen d»e Volksschule und der ältere O. G. war zwei Jahre bei mir in der Klasse — ein durch Anlagen, Fleiß und insbesondere durch Gewissenhaftigkeit und Herzensgüte ausgezeichneter Schüler. — Die Familie siedelte nun vor einigen Jahren nach Mainz über ulid die Knaben besuchen die Realschule. Das Gesetz schreibt vor, daß alle Schüler irgend welchen Religionsunterricht besuchen müssen und an der Anstalt wird solcher in allen möglichen Farben erlheilt: Römischkathollscher, altkatholischer, deutschkatholischer, evangelischer und — jüdischer, durch Herrn vr. Salfeld. (Ob auch orthodoxer, ist mir nicht bekannt. In der Realschule in Bingen ist den Schülern allerdings auch der Besuch des orthodoxen Religions-Unterrichts von Or. S. erlaubt.) Der Director der Realschule in Mainz fragte nun den obengenannten confessionslosen Herrn G., welchem Religionslehrer er seine Söhne zuweisen wollte? Die Antwort lautete: Der des Herrn Dr. Salfeld! Darob großes Erstaunen, Schrecken und Entrüstung der Fragesteller. „Wollen Sie Ihre Kinder als Juden erziehen?" — „Fällt mir nicht ein. Ich kenne auch Herrn vr. S. nicht persönlich und doch ist er mein Mann!" Die Directiou fragte bei Herrn Or. Salfeld an. Ich weiß nicht, was dieser Herr geantwortet. Allein die Antwort muß nicht, wie die Herren wohl erwarteten, eine ablehnende gewesen sein; denn sie fragten weiter bei der Provinzialdirektion an und diese sagte correkl: Das Gesetz schreibt vor, daß die Schüler Religionsunterricht genießen müssen. In Preußen und auch anderwärts ist allerdings ein älteres Gesetz, wonach die Kinder in der Konfession des Vaters oder der Mutter (bis zum 14. Lebellsjahre) unterrichtet werden sollen. Aber — einen confessions losen Unterricht giebt es eben nicht! Herr Or. Salfeld ift Religionslehrer an unserer Schule und wird dafür vom Staate honorirt. Folglich muß er, wenn sonst kein Hluderniß vorliegt, jeden Schüler, der es verlangt, an seinem Unterrichte theilnehmen lassen und wir würden, wenn er sich weigert, disciplinarisch gegen ihn Vorgehen." Die Bestürzung wird natürlich immer stärker im Lager der Frommen — und man sieht sich genöthigt, die Frage der höchsten Schulbehörde des Landes vorzulegen. Wie diese entscheiden wird, wissen wir nicht. Ebensowenig, wie sich Herr vr. S. zu der Frage stellen wird. Wie wir ihn kennen, wird er wohl sagen: WH WH. „Das Gesetz des Staates ist verbindüch", — ist Sitten gesetz! Und gerade hier ist der Wille des Staates im eminenten Sinne ein die Sittlichkeit, die Religiösitüt schützender und fördernder! Es ist nicht unsere Aufgabe, Pcoselyten zu machen, Seelenfüngerei zu treiben, aber es ist unsere Aufgabe, die Wahrheiten der Religion zu verbreiten und die sittlich-religiöse Bildung zu wahren. Das entscheidet auch in dieser Frage! — Wir werden über die schließliche Entscheidung in diesen Blättern berichten. (Schluß folgt.) Aus HberfHkesteu. (Or.-Corr.) Schon früher einmal nahmen wir Veranlassung, darauf hinzuweisen, wie sich wohl thatsächlich das Verhältniß geitolten würde, angesichts der bekannten Mlnisterial-Velfügilng,beiden schriftlichen Prüfungsarbeiten der Abiturienten an Gymnasien und Realschulen