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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-11-25 · N° 48. (25.11.1886) · p. Seite 390

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 48. (25.11.1886)
Date
1886-11-25
Page
Seite 390 (sequence 6)
Language
German
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— 890 — '1 i ■ K v \i ii ri DK nnn JTItWM „Lebensgefahr verdrängt Alles" mithin doch wohl auch die nichtbiblische Meziza. Daß die rituelle Nebensächlichkeit derselben auch von maaßgebendster theologischer Seite nicht in Abrede gestellt wird, dafür spricht die Thalsache, daß die Regierungen von Baden und Württemberg vor einigen Jahren die Mezizia verboten haben, ohne daß auch nur einige der Rabbiner und Prediger jener Länder dagegen Einsprache erhoben hätten. Bei dem großen Interesse, welches gerade in neuester Zeit von Staatswegen dem physischen Gedeihen der Bevölkerung speziell der Hygiene gewidmet wird, ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunchmen. daß auch andere Staaten dem Beispiele Badccks und Württembergs folgen werden und wäre es sicher politisch weise gehandelt, wenn das Judenthum die staatliche Intervention nicht erst abwartet, sondern selbst die Jniative aus sich heraus ergreift zur allgemeinen Abschaffung der Meziza. Ucbrigens ist die Erkenntniß von der Gefährlichkeit der Meziza nicht erst neueren Datums; schon der zu Anfang dieses Jahrhunderts hcchberühmte Berliner Chirurg Rust berichtet in seiner Helkvlogie § 294 Anmerkung 2, von einer 1805 in der Judenstadt zu Krakau unter den neugeborenen Säuglingen ausgebrochcnen Geschwürscpidemie an den männlichen Genitalien, derentwegen er zu Rathe gezogen worden sei. Die Untersuchung der Mütter, Ammen und Hausgenossen hätte nichts zur Aufklärung dieses seltenen Phänomens ergeben, die Krankheit habe immer weiter um sich gegriffen, fast jeder neugeborene Judenknabe habe Schcnkergcschwüre unzweifelhaft syphilitischen Charakters bekommen. Da sei es ihm (Rust) ausgefallen, daß kein weiblicher Säugling, sondern immer nur die Neugeborenen männlichen Geschlechts und zwar stets wenige Tage nach der Beschncidung von dieser Krankheit befallen wurde, er habe verlangt, der nächsten Beschncidung selbst beiwohnen zu dürfen, dabei habe er das Aussaugen des Blutes mit den Lippen seitens des Operateurs gesehen; die sofortige Untersuchung dieses Mannes habe ergeben, was Bust vermuthet hätte, „die ganze Mund- und Rachenhöhle des Mohel sei mit venerischen Geschwüren besät gewesen und sei auf diese Weise den neugeborenen das syphilitische Contagium eingeimpft worden," ganz ähnliche Anstcckungsfälle seien in den Rhein Provinzen vorgekommen und hätten ein amtliches Einschreiten des Ministerii veranlaßt. In den 60 er Jahren hat Professor Emmert in Bern mehrfach Diphtheritische Jnfection der Beschneidungswunde durch die Meziza beobachtet, was bei der gerade gegenwärtigen Häufigkeit des Vorkommens dieser so verhängnißvollen Krankheit von großer Bedeutung ist. (Schluß folgt.) Spanien. Madrid. (Corr. des Historikers Lopez-Lapuya über die Einwanderung der Juden in Spanien nach den „Arch. Jsr.") „Bor allem müssen wir die rechtliche Seite dieser hochwichtic en Angelegenheit in's Auge fassen. Artikel 11 der spanischen Verfassung garantirt Jedem die freie Ausübung seiner Religion unter der Voraussetzung, daß die christliche Moral respectirt bleibe. Nur die öffentlichen Aufzüge sind untersagt, d. h. cs dürfen keine religiösen Cercmonien in den Straßen, in den Lokalen, deren Thüren nach der Straße zu offen stehen, ausgeübt werden; wohlverstanden sichert die spanische Jurisprudenz der Gerichte die Unverletzbarkeit des Gotteshauses, des Friedhofes und der Verbreitung religiöser Bekcnnlnißschriftcn. Dieser Rechtzustand genügte den Protestanten zur Ausübung ihres Cultus, zur Abhaltung von Predigten. Sie haben in Madrid mindestens fünf oder sechs Kapellen — lutherische und calvanistischc — und bis 26 Cultusstätte in den Provinzen, ohne ihre sonstigen religiösen Vereine und Missionen, welche kerbe Kapelle haben. Ich glaube, daß diese Lage die Israeliten vollständig befriedigen kann, um die Ausübung ihres Cultus ohne Mißtrauen zu begehen. Ueberdies hat Herr Sagasta, Ministerpräsident, ausdrücklich erklärt, daß kein gesetzliches Hinderniß zur Niederlassung, der Juden existirt, und daß das Vcrbannungsdecret von 1492 durch die bestehende Verfassung aufgehoben ist (Brief des Ministers an Herrn Guedalia. vom 21. August 1881, welcher die vollständige Sicherheit für die Juden ausspricht und die Möglichkeit der Etablirung eines unverletzlichen Friedhofes enthält.) Nach der Zählung von 1877 sind in Spanien Israeliten in folgenden Provinzen: Almeria 4 Männer und 2 Franc.'. Barzelona 15 Männer 6 Frauen. C.rdix 125 Männer 84 Frauen. Canarische Inseln 33 M. 2 Fr.. Cardoba 6 M., Gerona 3 M., Guipuscoa 11 M. l0 Fr., Helva 3 M., Jaen 1 M., Lerida 2 M., Logrono 3 M.. Madrid 17 M. 14 Fr.. Malaca 15 M. 2 Fr., Murcia 2 M., Portevedra 1 M., Segovia 1 M., Sevilla 8 M. 2 Fr., Toragona 3 M., Nordafrican..Besitzen,gen 21 M. 8 Fr., im Ganzen 406 (276 M. 130 Fr.). Die schwankende Zahl der jüdischen Bevölkerung in> einigen Städten, wie z. B. in Malaka hat ihre Bedeutung in Folge der Handelsbeziehungen der marokkanischen Juden. Die ansässigen Israeliten können immerhin den Kern der sich bildenden Einwanderung sein; nur müssen die nöthigen Verbindungen zwischen den einheimischen und auswärtigen Israeliten hergestellt werden. Diese sind zunächst nur durch die Israeliten selbst zu ermitteln. Die „Archives Jsraelites" könnten z. B. ein Rundschreiben an die Israeliten Spaniens richten und dieselben zur Bildung einer Vereinigung mit dem Sitze in Madrid auffordern. Ein Katholik, selbst vom Ansehen, hat keinesfalls das Gewicht, die Einwanderung zu veranlassen. Diese israelitische Vereinigung, auf gesetzlichem Wege gebildet, müßte eine Andachtsstätte haben, wie die Protestanten solche besitzen, ferner ein Auskunftsbureau eröffnen, das Anfragen annimmt und Auskünfte überallhin ertheilt; es müßte ein journalistisches Organ besitzen — die Protestanten haben deren 5; 4 in Madrid und 1 in Sevilla — cs müßte Schulen eröffnen und ein Depot jüdischer Bücher besitzen. Diese Vereinigung müßte zugleich einen commerciellen Charakter haben, finanzielle Nachrichten über den Handel und die Landesprodukte veröffentlichen. Mit Hülfe einer solchen Vereinigung wäre immerhin die Einwanderung zu ermöglichen, aber die Sache muß energisch von aufgeklärten und tüchtigen Juden betrieben werden. Ich werde die Sache nicht aus dem Auge verlieren und in einem folgenden Briefe meine Ansicht weiter äußern, Zunächst erwarte ich die Gegenmeinung jüdischer Journale und werde ich auf alle Anfragen, die auswärtige Israeliten an mich, richten, antworten und mit meinem Rathe zu Hände gehen"'. Die „Archives" stimmen im Ganzen dem Vorschläge Lopez' zu, erklären sich zur Mithülfe bereit und glauben, daß das Consistormm in Bayonne und die benachbarten französ. Israeliten viel zum Gelingen des Planes beitragen kann. Was meint nun die Redaktion der „Js. Wochenschrift" zu den Vorschlägen des Spaniers? Nach unserer Meinung müßte die die Cultusfreiheit beschränkende Bestimmung, keine öffentlichen Aufzüge zu halten, wegfallen, denn wie wäre an der Hand dieser Beschränkung eine jüdische Beerdigung möglich; ferner ist der Begriff Cultusfreiheit mit der Clausel, „ohne die christliche Moral zu verletzen", eine zu dehnbare, um nicht jesuitischem Fanatismus Veranlassung zur Aufreizung zu geben. Ferner müßte die spanische Regierung ihren Beamten verbieten, bei der Taufe eines Juden Pathenstelle anzunehmen; denn wenn irgend ein verlaufener algerischer oder marokkanischer Jude zur Taufe gezwungen wird —selbstverständlich durch die Noth — dann stehen die höchsten Beamten al- Pathen und suchen den Neophyten durch Protection für seinen Abfall zu entschädigen. Solche Fälle sind vielfach bekannt und beweisen nur allzusehr die Macht der Staatskirche. Wir begreifen nicht, warum Lopez-Lapuya nicht von der großen jüdischen Gemeinde in Gibraltar spricht, das bekannt-

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