Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 42. (14.10.1886)
- Date
- 1886-10-14
- Page
- Seite 344 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/5369809-9585330-9585690--6392-9585694- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
— 844 jährige hatte beit „häuslichen Gottesdienst" zum Gegenstände und lautete wie folgt: „Gewöhne den Knaben nach seiner Weise, auch wenn er alt wird, weicht er nicht davon." (Sprüche Salomos 22,7). In meinem vorjährigen „Bußbriefe" dabe tch über Synagogenbesuch und Synagogeuzucht zu Euch geredet und Euch aufgefordert, die Jugend zum Besuche des Gotteshauses anzuhalten, damit sie dem Gotteshause nicht entfremdet werde. Heute will ich ergänzend auf die noch bedeutsamere Wichtigkeit des häuslichen Gottesdienstes für die Jugend aufmerksam machen. Auf meinen Rnndreisen durch den Rabbinatsbezirk tönt vielfach die Klage der Familienväter an mein Ohr, daß die Kinder im Gebetbuche sich nicht zurechtfinden, daß sie die einzelnen Ereignisse im Leben nicht religiös zu behandeln verstehen, daß überhaupt Knaben sowohl als Mädchen nicht gehörig vorbereitet in das Jahr der religiösen Mündigkeit eintreten. Einer allgemeinen mepschlichen Schwäche nachgebend, sucht man die Ursachen dieser betrübenden Erscheinung nicht bei sich, sondern schiebt die volle Schuld der Schule zu. Allein selbst der gewissenhafteste, in seinem Lehramt von heiligstem Eifer erglühte Lehrer vermag nur zu lehren, nicht aber das Kind zum Thun anhalten. „Wichiger aber als das Lehren ist die Bethätigung der religiösen Lehren" (Talmud Berachot 7)/ Letztere aber herbeizuführen, ist die Aufgabe des Elternhauses; dieses muß die Jugend zum religiösen Thun heranziehen, dieselbe daran gewöhnen, durch sorgfältige Handhabung des häuslichen Gottesdienstes, „Mit den ersten Sprechversuchen des Kindes beginne auch schon der Unterricht des Vaters" (Talmud Succah 42). Auf Schritt und Tritt bietet dann die Religion dem Vater Gelegenheit, das Kind an Gott und seine heilige Lehre zu erinnern und zu gewöhnen. Die Natur mit ihren Wundern, die Pflanzenpracht der Erde, der Himmel mit seiner Sternenwelt, die Genüsse des Lebens, die Erfüllung der göttlichen Gebote, die besondere Fürsorge Gottes für den Menschen, — all' dieses bietet Anlaß zur Belehrung des Kindes, wobei man es je nach Alter und Fassungskraft mit den einschlägigen religiösen Gebräuchen und Segenssprüchen bekannt macht. Mit zunehmendem Alter wird das Kind in das Gebetbuch einzuführen sein. Wohl kann ihm die Schule die Kenntniß und Bedeutung der Gebete beibringen, nicht aber die völlige Gewandtheit und Sicherheit, sich in den verschiedenen Gebetbüchern zurecht zu finden. Aus diesem Grunde dürfte auch die in verschiedenen Synagogen der Ordnung wegen getroffene Einrichtung der Absonderung der Kinder nicht zu empfehlen sein. Wer soll da die Kinder im richtigen Gebrauch des Gebetbuches unterweisen? Es soll der Vater das Kind bei sich haben, damit er ihm seine Führung angedeihen lassen kann. Und wie erhebend wäre es weiterhin für den Vater, wenn er an Sabbat- und Festtagen, anstatt die freien Nachmittage zu unerlaubten und unedlen Vergnügungen zu mißbrauchen, mit den Kindern die Wochenabschnitte durchlese, um lehrend zu lernen und zu verwirklichen das Wort des Schema-Gebetes: „Du sollst die Lehre deinen Kindern einschärfen!" —Ebenso ist es heilige Pflicht der Mutter, die Mädchen zu ihrem künftigen Berufe als jüdische Hausfrau anzuleiten, indem sie dieselben mit den verschiedenen dem Pflichtenkreise des Weibes obliegenden Bethätigungen religiöser Vorschriften vertraut macht. „Wie das Thun der Mutter wird dann das Thun der Tochter sein" (Talmud Ketubot 63). Pflege des häuslichen Gottesdienstes ist eines der wirksamsten Mittel zur Förderung des religiösen Sinnes und Lebens unserer Jugend. Entsprechend dem talmudischen Erziehungsgrundsatze: „Erst lernen, dann verstehen," wird das also der Jugend angewöhnte religiöse Leben derselben zur zweiten Natur werden, um allmählig auch den Verstand des reiferen Menschen zu befriedigen und gefangen zu nehmen. Darum rufe ich Euch am heutigen Versöhnungstage zu: „Gewöhne den Knaben nach seiner Weise, auch wenn er alt wird, weicht er nicht davon." Aus dem Kannöver'sche», 30. September. (Or.-Corr.) Die Wärme, mit welcher Herr Klingenstein, die von mir angefochtenen Thesen vertritt, nöthigt wegen des mannhaften Eintretens für die eigene Ueberzeugung unbedingte Achtung ab. die ihm Keiner und auch ich nicht versagen möchte. Der Gegenstand, um den es sich handelt, ist jedoch zu wichtig, als daß man die Richtigkeit der Anschauungen über ihn nach dem Grade des Eifers, mit welchem dieselben vorgetragen, beurtheilen dürfte. Dies und auch der Umstand, daß Herr Kl. mich gern zu einer Erklärung provociren möchte, was ich denn eigentlich unter „fromm" verstehe, nöthigt mich dazu, die Debatte vom neuen zu eröffnen. — Zunächst hat Herr Kl. sich einer kleinen Jnconsequenz schuldig gemacht. Wie erinnerlich, habe ich in meinen Artikeln die Forderung erhoben, daß der jüd. Religionslehrer in Raschi, Schulchan Aruch und selbst in Mischnajoth kein Fremdling sein dürfe. Diese Fächer wurden auch zu meiner Zeit am Lehrerseminare in Hannover gelehrt, wahrscheinlich auch jetzt. Danach halte ich diese Fächer zur Qualification des Lehrers erforderlich oder wenigstens sehr erwünscht und dessen Tüchtigkeit fördernd. Was ich unter Frömmigkeit verstehe, das steht im 5. B. M. Kap. 6 Vers 5. Dabei lege ich das Hauptgewicht auf die letzten 3 Ausdrücke. (^22 “pnS ^22 "pKÖ 7>221 pt2£3) Wer das, was er thut ohne Nebengedanken und Nebenrücksichten, ungetheilten Herzens, also ohne Zweifelsucht und mit Aufopferung zeitlicher Bortheile lediglich aus Liebe zu Gott uud der Wahrheit thut, der ist wahrhaft fromm. Ich denke, mit dieser Erklärung wird auch Herr Kl. zufrieden sein. 'Was nun die polnischen Melamdim betrifft, so will ich offen erklären, daß ich so Manchem in Bezug auf Frömmigkeit nicht recht traue. Irldessen darf man doch nicht in den Fehler der Antisemiten verfallen, die die Fehler des Einzelnen einer ganzen Menschenklasse zur Last legen. Wir haben sehr tüchtige, nicht in Deutschland geborene, Cantoren und auch Lehrer, wenn auch nicht immer pädagogisch geschult. Sind denn alle im Schulfach Angestellten pädagogisch geschult? Sind es alle Herren Rabbiner, die doch zum Theil sogar Schulinspectoren sind? Eine Kommission, die Herr Kl. verlangt, kann von sehr großem Nutzen sein, natürlich muß ein Reglement da sein, wonach sie zu verfahren hat. Wenn wir einerseits sagen, die untüchtigeu Lehrer verderben die Jugend, und andererseits, der Religionsunterricht liegt im Argen, der Maßstab für den normalen jüdischen Unterricht ist noch nicht gefunden, so kommen wir aus dem Zirkel nicht heraus. Den Maßstab zu finden möchte ich berufeneren Männern überlassen, einige Andeutungen, wie ich mir den zukünftigen Religionsunterricht denke, will ich mir von Zeit zu Zeit in dies. Bl. gestatten. *) In Bezug auf den Ausdruck „jüd. Pädagogik", glaube ich von der Auffassung des Herrn K. nicht so weit entfernt zu sein, als es den Anschein hat. Jede Religion enthält auch bestimmte Anforderungen an die Erziehung ihrer Angehörigen und das jüd. Schriftthum enthielt ja nur wenig Dogmatisches, dagegen Lebensweisheit in schönen Sentenzen in Fülle. Diese Perlen hervorzusuchen und erziehlich nutzbar zu machen, ist *) Gegenwärtig wird viel nach Herxheimer unterrichtet. Da haben wir z. B. das Kapitel in der Glaubenslehre vvn der Unverbrüchlichkeit des mosaischen Gesetzes und daß die Rabbiner dem Zeitbedürfnipe nachgebend, Gesetze mildern, bezw. uinändern dürfen. Früher kannte man diese philosophische Lehrwcise nicht, man sprach von Geboten die überall (auch Anwendung finden, und solchen, die sich nur auf Palästina beziehen, man hatte den Grundsatz K3H XfroSttl SH wozu denn mit Kindern Gegenstände besprechen, die selbst dem Gereiften nicht ganz klar sind, warum nicht statt des vieldeutigen Ausdruckes von der Unverbrüchlichkeit des Gesetzes lieber diese unverbrüchlichen Gesetze selbst? Warum nicht an der Hand der Tradition eine klar bestimmte Auslegung der antisemitisch angefochtenen Lehre über die Tragweite des Satzes von der Nächstenliebe, warum nicht die genaue Bestimmung der Ausdrücke “)3 pUt ,13 und H23 und unsere speziellen Pflichtengegen diese? —