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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-10-14 · N° 42. (14.10.1886) · p. Seite 342

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 42. (14.10.1886)
Date
1886-10-14
Page
Seite 342 (sequence 2)
Language
German
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ttetzMUimjHKZr- — 342 — Meinungsverschiedenheit dulden, wenn du dein Gebäude für unerschütterlich hältst? Nein, das wirst du nicht! Frage die Geschichte: die Anmaßung, das Ewige erfaßt zu haben, hat überall zu Inquisition und Scheiterhaufen geführt. Kein Wunder: die absolute Wahrheit will auch absolut anerkannt sein! Die Religion aber soll eine rttf, eine Wohnung des Friedens sein, darum muß sie als eine TDD, als eine Hütte betrachtet werden. Und wenn ihr Israeliten alljährlich am Versöhnungstage euch bestrebt, die Risse auszubessern in dem Gebäude eurer religiösen Anschirrungen, jeder nach seiner Weise das Fehlende zu ergänzen, das Morsche zu ersetzen, das Schwache zu stützen, das Gesunkene aufzurichten, wenn ihr mit den ganzen Gluthen des Versöhnungs-Gedankens euch diesem Geschäfte hingegeben habet: dann ist es Zeit, damit euer Baueifer sich auf das eigene Gebiet beschränke und nicht Jeder seinen Plan und seinen Baustyl dem Andern auszusträngen sich erdreiste, daß ihr von .... der Synagoge aus bald in die Hütte eintretet, womöglich gleich nach Stillung des Jomk:ppur-Hungers den Ban der Hütte beginnt. Euer Bau soll eine rDD, eine Hütte des Friedens und darum nur eine Hütte sein! Eine gemeinsame, feste Grundlage ist nicht nur gestattet, sondern erwünscht, — die Seitenwände dürfen jede beliebige Festigkeit haben — aber nach oben hin darf kein fester, unveränderlicher Abschluß gezimmert werden. Das "JDD, die Dicke muß ein Produkt des Erdbodens') sein — — womit du auch dein Gebäude abschließest, es ist und bleibt doch irdischer Natur. Gott selbst kann mit dir nur in menschlicher Weise sprechen^), und Er könnte zu Jedem dieselbe Sprache reden, da Er doch die Menschen so verschieden sich entfalten läßt? Eine entliehene Hütte ist zwar erlaubt; besser ist es jedoch, wenn du dir selber eineerrichtest. Aber gezwungen darf Niemand werden?) Die Thora ist Freiheit*)-darum sollt ihr nach dem Versöhnungstage das Hüttenfest feiern. Die Religion soll keine Quelle des Unfriedens unter den Menschen sein; der religiöse Meinungsaustausch muß ein friedlicher sein. Die einzige Ketzerei in der Religion ist — Intoleranz, und nur gegen diese ist Intoleranz gestattet ans — Toleranz. Religiöse Duldsamkeit, das ist die Idee des Hüttenfestes! Ohne religiöse Duldsamkeit ist es unmöglich, daß die Verheißung des Propheten in der Haphthora des ersten Festtages sich verwirkliche: daß einst Gott einzig sein wird für die ganze Erde und sein Name einzig. Nur wenn die Völker alle, nach den Worten des Propheten, nach Jerusalem ziehen werden, um das S ukko th-Fest zu feiern, wenn sie religiöse Duldsamkeit gelernt haben werden, Duldsamkeit aus der Erkenntniß des Grundwesens der Religion — — dann wird sich die „Hütte des Friedens" ausbreiten über uns, über ganz Israel und Jerusalem! — Das ist die schöne Davids-Hütte des gottbegeisterten Sängers, deren Aufbau das Tischgebet erfleht. — Freilich ist diese Davids- Hütte heute in Israel mehr als je bedroht. Kampf bis zur Trennung ist dort das Losungswort. Desto inniger sei unser Gebet, und desto gewissenhafter unser Streben, die zusammenstürzende Davids-Hütte aufzurichten^ und Zzu erhalten. TH DDD nx 13*7 ü'p' X1N Jömn Amen! ') pxn p 'bra ') d-ix -3d wSd min man 4) xr xn> natö toxi ixsd, xr x? hddd 1x22. *) nnn x'nx mnSn dv rmn xnpn n>xiz Eine Gefahr für das jüdische Gemeindeleben Deutschlands. III. (Fortsetzung.) 8 6: „Vorort der Vereinigung ist Frankfurt a. M." — also die Metropole der Orthodoxie. § 12: „Der Vorstand besteht aus 20—25 Mitgliedern, wovon mindestens 5 am Vorort des Vereins ihren Wohnsitz haben müssen." § 17: „Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus 5—7 Mitgliedern, welche sämmtlich ihren Wohnsitz am Vorort haben müssen." — Und dieser geschäftsführende Ausschuß nt die fast souveraine Seele der ganzen Vereinigung. Es ist nach den verst'ckten Klauseln der Statuten ganz unmöglich, daß gegen den Willen des „geschäftsführenden Ansschusses" etwas beschlossen werde. Daß dieser „geschäftsführende Ausschuß" stets die Orthodoxesten unter den Orthodoxen sein werden, ist ziemlich sicher. Sie müssen schon nach den Statuten, wie alle Vorstandsmitglieder, „offenkundig mit Gesinnung und That auf dem Boden des gesetzestreuen Judenthums stehen," und die Wahl wird der höchsten Wahrscheinlichkeit nach schon immer auf solche fallen. Denn . . . der Vereinstag, der die Vorstandsmitglieder zu wählen hat, findet am Vororte der Vereinigung, also Frankfurt a. M., statt. (§§ 6 u. 8). Natürlich wird der Vereinstag mit erdrückenöer Majorität aus Frankfurter Orthodoxen bestehen. Von auswärts wird keiner oder werden nur wenige kommen, in Frankfurt selber aber, wo man die Orthodoxie kennt, wird kein religiösliberales Mitglied sich der Vereinigung anschließen. Deß können die Religiös-Liberalen allerorts sicher sein. Also die orthodoxe Majorität des Vercinstages ist gesichert. Außerdem müssen ja die Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses in Frankfurt ihren Wohnsitz haben-- die Schwärze des „geschäftsführenden Ausschusses" ist also, so weit Menschenkraft reicht, sicher gestellt. — Wer könnte dem nun einen Strich durch die Rechnung machen? Vor a'iem der auch aus Nichtfrankfurtern bestehende Vorstand. Denn 8 12 besagt: „Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, insoweit solche nicht durch die Statuten dem Bereinstage oder dem geschäftsführenden Ausschuß zugewiesen sind", — d. h. aber genau genommen: der Vorstand ist ein Messer ohne Klinge, an dem der Stiel fehlt. Denn dem geschäftsführenden Ausschuß ist eben Alles überwiesen. Ohne die Initiative des geschäftsführeudeu Ausschusses hat der Vorstand fast nichts zu beschließen. Denn hören wir den Schluß des 8 12: „Insbesondere beschließt derselbe (d. Vorstand) über 1. zu bewilligende Subventionen, 2. über Herausgabe und Verbreitung der Schriften, 3. über die Wahl der Delegirten, 4. über das Maximum der Höhe der vom geschäftsführenden Ausschuß selbstständig zu vewilligenden Subvention, 5. über Anstellung der besoldeten Beamten und die Höhe der Besoldungen, beides auf Vorschlag des Ausschusses." kartuiiunt montes etc. . . . d. h. der Vorstand ist ein Figurant, um dem „Rath der 5" des geschäftsführenden Ausschusses als respectablerer Hintergrund zu dienen. Bon den 5 Befugnissen des Vorstandes stellt sich 5 ausdrücklich unter die Initiative des „Ausschnsses"; durch Confrontation von 2 und 4 hat der „Vorstand" nur die Maximal-Summe, d. h. die Hauptsumme, der vom Ausschuß zu bewilligenden Subventionen zu definiren; eigentliches Bewilligungsrecht hat also der Ausschuß, denn der ist stets beisammen und führt alles aus, während der Vorstand nur eine weit zerstreute Ehrenwache des „geschäftsführenden Ausschusses" bildet. Diese Maximal-Summe wird also die Höhe aller voraussichtlich zu bewilligenden Subventionen haben, und der Vorstand demnach nur in außerordentlichen Fällen über Ertheilung einer Subvention mit zu sprechen haben. — Das 3. Object der Vorstands-Befugnisse: Wahl der Delegirten, ist im 8 20 auch wieder so definirt: „die Wahl derselben (der Delegirten) erfolgt durch den Vorstand aus

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