Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-10-07 · N° 41. (7.10.1886) · p. Seite 338

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 41. (7.10.1886)
Date
1886-10-07
Page
Seite 338 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/5369809-9585330-9585681--6385-9585687
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

338 Status quo-®emetnbe gewesen, als richtig erklären muß. Erstens gehörte ja bis in die neueste Zeit hinein, das Nichtconstituirt-sein zum characteristischen Merkmale der meisten Status quo-Gemeinden; zweitens unterliegt ja jede Gemeinde, welche nicht nach dem Statute der aut. orthodoxen Durchführungskommission constituirt ist, der Acht und dem Banne, mag sie auch sonst noch so fromm sein; drittens aber hat die Ujhelyer isr. Gemeinde in den Jahren 1877/78 in ihren Circularen sich ausdrücklich eine status quo-Gemeinde genannt und sämmtliche status quo-Gemeinden zn einer gemeinsamen Berathung eingeladen. Doch diese Einwendungen gegen die Candidatur Löw's sind blos formell, äußerlich betrachtet, richtig. Geht man auf die Verhältnisse genauer ein, so ist es Herrn Rabbiner Lazar Löw im vollen Ernste bloß darum zu thun, die Orthodoxie in Ungarn zu heben und zu fördern. Die Gemeinde in Ujhely ist größer, als die aut. - orthodoxe in Pest und eine bei Weitem einträglichere; materielle Absichten können also dabei gar nicht vorausgesetzt werden. Der Mann hat es auch angeblich gar nicht nöthig, auf pecunäre Umstände Rücksicht zu nehmen; er soll einer der reichsten Weingartenbesttzer uud ein Hauptactionär der Ujhelyer Sparkasse sein. Rabbiner Löw hat mit seinem Antipoden Jtzik Reich das gleiche Bestreben, aus der aut. orthodoxen Gemeinde in Pest eine Metropole der aut.-orthodoxen isr. Gemeinden Ungarns zu schaffen; nur hinsichtlich des: „Wem gebührt der Vorrang?" differiren ihre Ansichten. Stets hat die Großgemeinde, welche am Sitze der politischen Herrschaft oder in der Nähe der letzteren sich befunden, eine, wenn auch nicht gesetzlich sestgestellte, aber doch thatsächliche Führerrolle über die übrigen Gemeinden des Landes behauptet, das ist eine Wahrnehmung, welche wir im Verlaufe der Geschichte der jüdischen Diaspora aus Schritt und Tritt machen können. In Ungarn hatte in den vormärzlichen Zeiten unseres Jahrhunderts die israelitische Gemeinde in Preßburg die Führerschaft über die übrigen Gemeinden behauptet, weil da, in Preßburg, die Landtage abgehalten wurden und die damalige Landesregierung, die ungarische Hofkanzlei, in der Nähe, in Wien, residirte. Zudem kam, daß der aus Frankfurt a. M. stammende Rabbi Moses Szofer s. A. durch seine Autorität und durch die von ihm begründete, berühmte Preßburger Jeschiba 33 Jahre, von 1807 bis 1840 die Geister beherrschte. Als Rabbi Moses nach 33 jähriger Wirksamkeit in Preßburg im Jahre 1840 starb, ging dessen Glanz*) auf seinen damals noch jugendlichen Sohn Rabbi A. S. B. Schreiber über und da die früheren lokalen Verhältnisse weiter bestanden, blieb Preßburg weiter die' Metropole der ungarischen, namentlich der sehr zahlreichen conservativen, israelitischen Gemeinden. Die sturmbewegten Jahre 1848(49 boten kaum Gelegenheit, an diesen Gemeindeverhältnissen wesentliche Frontveränderungen zu veranlassen, und als die Revolution niedergeworfen war, behauptete das Wien nachgelegene Preßburg seine Führerrolle weiter, zumal der jüngst verstm bene aus Preßburg stammende Hofwechsler Ignatz Deutsch sämmtliche Fortschrittsgemeinden als Brutstätten der Revolution und Demagogie denrinzirte. Als aber im Jahre 1867 die' ungarische Verfassung wiederhergestellt und das verantwortliche ungarische Ministerium seinen Sitz in Budapest nahm, hatte Preßburg bereits viel an seinem Einflüsse eingebüßt, der Congreß that das Weitere, um diesen zu schmälern, und als dann Anfangs 1872 Rabbiner Abraham Samuel Benjamin Schreiber T'T das Zeitliche segnete und an seiner Bahre wegen der Wahl eines Nachfolgers sich die bekannten unliebsamen und unerquicklichen Vorgänge abspielten, war Preßburg ganz von seiner Höhe gestürzt und der Ruf und Verehrung der einst hervorragenden *t Um etwaige unzufriedene Geister zum Schweigen zu bringen, dichtete die pietätsvolle Volkssage die Legende, daß bei den Schiurvorträgcn dcS jugendlichen Rabbi sein Vater R. Moses ihm stets zur Rechten und sein Großvater R. Akiba stets zur Linken stehe. Eine andere Sage behauptete, Rabbi A. S. B. sitze auf dem Katheder, aber den Vortrog halte der den Zuhörern unsichtbare, aber an der Stimme erkenntliche R. Moses. Preßburger israelitischen Gemeinde lebte nur noch in der dankbaren Erinnerung einzelner Jünger der einst berühmten Jeschiba. (Schluß folgt.) Rußland. Hdeffa. Dem „Odjeßky Nowesty" zufolge gestatten die mit Beaufsichtigung der Odessaer Schulen beauftragten Behörden den Juden Hierselbst nicht, Privatschulen für hebräischen Unterricht zu eröffnen, da die Zahl der bisher errichteten jüdischen Lehranstalten eine allzugroße sein soll. Derselben Zeitung schreibt man aus Nikolajew (im Gouvernement Cherson), daß die dortige jüdische Gemeinde um ein Haar ein Opfer der bekannten „Hetzen" und „Schlägereien" geworden wäre: In einem Hause wohnte eine jüdische und eine christliche Familie, welche immer in Streit lebten und diesen oft sogar durch das Faustrecht entschieden. Am 14. v. M. kam es wieder zu einem Handgemenge zwischen den Mitgliedern beider Familien. Der Pöbel war gleich bei der Hand, und sofort ließ einer der müßigen Zuschauer den Ruf erschallen: „Hauet die Juden!" Kaum waren die Worte gesprochen, als sich das Gesindel wüthend unter den Rufen „Vernichtet sie!" in den Hof stürzte, die Wohnung der jüd. Familie von allen Seiten umgab, und Steine nach Fenstern und Thüren schleuderte. Schon sollten die Juden dem traurigsten Schicksale anheimfallen, als glücklicherweise 2 Schutzmänner erschienen, denen es nach nicht geringer Mühe, mit Hilfe einiger anständigen christlichen Privatmänner, endlich gelang, die johlende Volksmasse zur Ruhe zu bringen. „Streng genommen", bemerkt der Korrespondent obiger Zeitung, „benahlji sich unsere Polizei in diesem Falle ziemlich gleichgültig, rüdem sie, trotzdem, daß sie rechtzeitig von diesem Ereignisse benachrichtigt wurde, erst später Hilfe sandte, und was für eine? Aus zwei Männern bestehend, welche ohne Beistand einiger Privatmänner doch nichts gegen die Masse ausgerichtet hätten. — Die russische Regierung ist gegenwärtig eifrig beschäftigt, auswärtige Juden, denen es nach den Landesgesetzen verboten ist, in der Nähe von 50 Werst an der rumänischen Grenze zu wohnen, aus Beffarabien auszuweisen. Hunderte von Familien werden dadurch ins größte Elend gestürzt; viele verlassen ihre Häuser und suchen im großen Reiche Unterkommen, andere dagegen verkaufen ihr Hab und Gut und wandern nach Amerika, obgleich man jeden Tag von dort auch trostlose Nachrichten über das Schicksal der in den vorigen Jahren von Rußland und Rumänien Ausgewanderten erhält. Wom Aon. Was die Lage der Juden in Rußland so sehr prekär macht, ist die große Menge von Gesetzen und Regulativen, die im Laufe der Zeit, während der russischen Dynastie von 1010 d. gw. Ztr. über sie erflossen ist, so daß es den Beamten je nach ihrer Gesinnung gegeben ist. bald 'dieses günstige, bald jenes ungünstige' Gesetz in Anwendung zu bringen, das sie aus früherer oder jüngster Zeit heroorgefucht haben. Besonders giebt in jüngster Zeit das von dem ehemaligen Minister des Innern Jgnatiew redigierte drückende „temporäre Judenreglemcnt" vom 3. Mai 1882 den judenfeindlich gesinnten Beamten ein geräumiges Feld zur Bethätigung ihrer gehässigsten Verfolgungssucht wider die russische Judenheit. Ein solches war auch bei der bevorstehenden Verschmelzung der bedeutenden Handelsstadt Ru stow am Don mit dem Gebiete der dänischen Kosacken, welche bisher zu dem Gouvernement Iekaterinoslaw gehörte, der Fall. Es wurde alsbald bei dieser Gelegenheit die antisemitisch-gehässige Frage aufgeworfen, was mit den gegenwärtigen Juden in Rostow geschehen sollte, die nach den bestehenden Gesetzen vom Jahre 1879 nicht das Recht haben, in dem Lande des dänischen Kosackenheeres sich aufzuhalten oder gar ansässig zu werden. Nun hat die Regierung diese wichtige Frage einer speziellen Prüfungscommission zum Votum übergeben, woraus die harte erbarmungslose Entscheidung getroffen wurde, daß die Juden, sogar die sog. priveligirten Juden, wie Kauffeute I. Gilde, Handwerker,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.