Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 36. (2.9.1886)
- Date
- 1886-09-02
- Page
- Seite 295 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Interesse für den Religionsunterricht zeigt und wo es Noth thut: leider ist dem aber nicht so. das können viele Beispiele beweisen, heute davon nur eins. Im Osten Berlins, einer Gegend, die gerade nicht von den reichen Juden bewohnt wird, rxistirt eine von einer kleineren Privatgemeinde begründete Religionsschule, welche voll ca. 80 Schülern, Mädchen; und Knaben/besucht wird, von denen jedoch ein Verhältnis;-! mäßig großer Theil Schulgeld nicht entrichtet.*) Soweit l wäre das alles sehr schön, aber wie steht es mit dem Unter-! richt? Da die Gemeinde nur Lehrer a,»stellt oder besser z gesagt ihrer außerordentlich beschränkten Mittel wegen nur Lehrer a „stellen kann, welche gleichzeitig auch Prediger oder j Kamor sein müssen, ein auskömmliches Gehalt aber nicht i bezahlt, so ist cs natürlich, daß die Lehrkräfte sehr häufig; wechseln, tljeilv weil sie, wenn Deutsche, imnrcr nur so lange j amtiren. bis sie eine ordentliche Stellung gefunden, theils j weil sie, wenn Ausländer, auSgcwiesen werden und letzteres i kam im vergangenen Halbjahr zwei mal vor. Was unter solchen Umständen da für ein Unterricht herauskommt, wird : Jedem klar sei» und man kann cs den Eltern nicht ver-; denken, wenn sie ihre Kinder dieser Schule und dadurch dem Religionsunterricht iiberhaupt entziehen und erst eine Aenderung abwarten. Diese Verhältnisse sind den leitenden Behörden der großen Gemeinde, zu der die Mitglieder der betreffenden Privatgemeinde slenern, sehr wohl bekannt, aber was thun sie? sie erkennen durch Gewährung einer kaum nennens« wcrthcn Subvention die Existenzberechtigung an und glauben damit sieh jeder weiteren Pflicht enthoben; sie haben zwar bei Bewilligung der Subvention sich die Inspektion der Schule Vorbehalten, jedoch ist diese noch nie ausgeübt worden. Es würden daher die Behörden der großen Gemeinde sich ein Verdienst nicht nur um die Berliner Gcmeindeverhältnisse, sondern um das ganze Judenthum erwerben, wenn sie diesem Zustande so bald als möglich ein Ende niachcn würden und das könnten sie am Besten, wenn sic die Religionsschule in eigene Verwaltung nehmen würdet». A. L. Dresden, den 27. August. Von der hohen Verehrung, die der verstorbene Oberrabbiner Dr. Wolf Lanjdau zunächst unter den Gliedern seiner Gemeinde, dann aber auch in weiteren Kreisen genösset» hat. legte die große Betheiligung an der gestern Nachnrlttag 4 Uhr m der Synagoge stattgefundenen Leichenfeier eil» beredtes Zeugniß ad. Die weiten Räume des Gotteshauses konnten die Zahl der Theilnehmenden kaum fassen. Neben dein vollzählig erschienenen israelitischen Gemeiuderathe waren zahlreiche Deputationen auswärtiger jüdischer Gemeinden erschienen. Ferner bemerktell wir unter deii Anwesenden die Herren Bürgermeister, Stadträthe, Stadtverorditctenvvrsteher Geh. Hofrath Ackermann, Schulräthe und Schuldireetvren, den Prediger der deutschkatholischen Gemeinde Bielz (im Ornat) und eine Anzahl anderer Geistlichen (tu Civil). Das Innere der Synagoge zeigte sich »m Trauergewande: die Wände waren theilwelse schwarz verhangen, Säulen und Kandelaber umflort, und vor dem Altar stand auf niederem Katafalk, von Hellem Kerzenglanz umstrahlt, der Sarg, der die Hülle des Verstorbenen barg. Auf einem Kissen ruhten der Albrechts-Orden und die Verdienst-Medaille von 1870/71, die alsdann bis zur Gruft Sccretür Herr Berginann trug. Nachdem Orgelklang und Chorgesallg die Feier eröffner, widmete Namens des israelitischen Gemetnderathes Herr Dr. Emil Lehmann dem Verblicheneti einen warmen Nachruf, dem er das Bibelwort: „Moses, der Mann Gottes, war sehr bescheiden" zu Grunde legte. Er gab ein lebenswahres Bild des Verstorbenen, der ihm eil» theurer Freund von Kindheit an gewesen, und schilderte dessen reichgesegnete Thätigkeit in der Gemeinde sowohl lvie für die Menschheit im Allgemeinen als einen Ausfluß feiner killdtichen Seele, feiner wahren Menschenfreundlich« keil. „Durcheiltes solchen ü.» armes Wirken, schloß er, würden *) Religionsunterricht müßte heutzutage stets unentgeltlich sein. (Red.) Juden und Judenthum erst richtig gewürdigt und verbanden. Namens der israelitischen Schlvestergemeinde Leipzig nahm hierauf Rabbiner De. Goldschmidt das Wort. Er ließ der wissenschaftlicheu Bedeutung des Verblichenen volle Würdigung angedeihen, betonte aber noch mehr seine Herzenseigenschaften, sein wohlwollendes, gütiges und menschenfreundliches Herz, wie seine Begeisterung für alles Ideale. Galiz besonders aber hob er die patriotische und loyale Gesinnung des Verstorbenen hervor. „Und wenn Einer das ganze Ceremonialgesetz des Judenthums gehalten," das war die Quintessenz seiner hierauf bezüglichen Ausführungen, „und ist auf der. Scholle, die ihn trägt, nicht erfüllt von Liebe für König und Vaterland, so hat sein Judenthum die Probe nicht bestanden!" Gleichfalls von warmer Empfindung getragen und vielfach durch Rührung unterbrochen war der Nachruf, den der Schwager des Verstorbenen, Landrabbiner De. Fbian Feilchenfeld von Meklenburg-Schwerin, (Schwager Lasters) demselben Namens der Hinterbliebenen widmete. Er spendete der Witttve und den Kindern des Verblichenen Worte des Trostes. Von dem Wirken De. Landau's betonte er namentlich Die vermittelnde Stellung, die derselbe stets in religiösen Streitfragen eingenommel» habe. Unter Orgelklängen wurde hierauf der Sarg von den Mitgliedern des Gemeinderaths aus der Synagoge getragen und der imposante Leichenkondukt setzte sich alsbald nach dem israelitischen Kirchhof in Bewegung. Sowohl auf der Marschallals auf der Blasewitzerstraße u»»d dem Weg bis zum neben dem Trinitaliskirchof gelegenen israelitischen Friedhof hatten sich Tausende von Menschen angesammelt und der dort aufgestellten Polizei wurde es sehr schwer, das nach dem Eingang drängende Publikum zurück zu halten. Am offenen Grabe ergriff nach einigen Gesängen und Gebeten des Synagogen-Männerchors und des Obercantors Wolfsohn, sowie des Vorstehers der Beerdigungs-Brüderschaft, Herrn M. Egers, der Rabbiner Dr. Mühlfcldcr aus Chemnitz das Wort, ber insbesondere neben den Verdiensten des Heimgegangenen als Mensch und Priester, dessen ersprießliche Wirksamkeit für das Aufblühen der israelitischen Gemeinde in Chemnitz betonte. Im Namen der Rabbiner Oesterreichs gab hierauf der in verwandtschaftlicher Beziehung zum Verstorbenen stehende Rabbiner Dr. B ä rw a l d (Saaz) den Gefühlen der tiefsten Trauer Ausdruck. Unter dem Gesänge des herrlichen Liedes von Mendelssohn: „Still ruht das Herz re." und nachdem Herr Rechtsanwalt Lehinann noch poesievolle Abschiedsworte gesprochen, wurde die irdische Hülle Dr. Landau's in den Schloß der Mutter Ecde gesenkt. Erst nach 7 Uhr war die Trauerfeier beendet. (Es ist sehr bedauerlich, daß man den Rabbinerl» der größern Nachbargemeinden nicht Tag und Stunde der Beerdigung rechtzeitig anzeigte, gar viele derselben hätten, gleich uns, so gern dein hochverehrten Collcgen das Ehrengeleite gegeben. Man hatte wahrscheinlich in den ersten Tagen schmerzlicher Erregung an leitender Stelle hieran vergessen. nw osn: ms ps — Red.) ßrefekd. „Die Bestrebungen der Thierschutz-Vereine in Bezug auf unser Gewerbe" lautete der 12. Pu»tkt der Tagesordnung auf dem „Zehnten Deutschen Fleischer-Verbandstag zu Crefeld", welcher am 11. und 12. d. Mts abgehalten wurde. Der Referent Herr Burg-Berlin, äußerte sich wörtlich wie folgt: Die Bestrebungen der Thierschutz-Vereine, in Bezug auf unser Ge»ve»be, haben eine Gestalt angenommen, welche uns zwingt, diesen Bestrebungen unsere Aufmerksamkeit zu schenken, u»n so mehr, als dieselben einen Erfolg erzielt haben, welcher nicht nur schädigend für uns, sondern ohne jeden Nutzen in humanitärer Beziehung ist, aber auch ui Rechte eingreift, welche wir zu vertheidigen haben. Zunächst ertvähnc ich die Petitioi», welche vereinigte Thierschutz« Vereine an den Reichstag gesandt haben, in welcher Folgendes verlangt wird: a) „daß Schlachlthiere nur nach vorausgegangcner Betäubung durch Blut-Entziehung gelödtet, und — b) daß Schlachtungen überhaupt nur durch geprüfte lizensirte Personen und in allgemeinem Schlachthäusern nur