Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 35. (26.8.1886)
- Date
- 1886-08-26
- Page
- Seite 285 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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285 — Berichte mb Corresporrderrzen. Deutschland. Aresla«. Die hiesige Bezirksregierung hat sich kürzlich dahin ausgesprochen, daß ein jüdischer. Gutsbesitzer seines Glaubensbckeuntnisses wegen von der Mitgliedschaft im Schulvorstande nicht ausgeschlossen werden könne und ihm daher das Recht zustehe, für sich einen Vertreter zu ernennen. Dies ist, wie wir hören, auf einen im Jahre 1876 ergangenen Erlaß des Unterrichtsministers zurückzuführen. Damals hat der Unterrichtsminister in einem Specialfalle dahin entschieden, daß es nicht für gerechtfertigt erachtet werden könne, einen jüdischen Gutsbesitzer, der seit mehreren Jahren als Mitglied des Schulvorstandes einer Ortsschule fungirt und sich nach dem Anerkcnntniß des geistlichen Local-Schulinspectors im Interesse der Schule stets eifrig gezeigt babe, seines jüdischen Glaubens wegen aus dem Schulvorstande zu entfernen. Ob der Erlaß des früheren EultuSministers vom 21. November 1871, welcher den Grundsatz ausspricht, daß ein Jude zwar Mitglied der städtischen Schuldeputation, nicht aber Mitglied des Vorstandes einer christlichen Schule sein könne, nach Lage der damaligen Gesetzgebung ausreichend begründet sei, könne dahin gestellt bleiben; aus den Bestimmungen des inzwischen ergangenen Schulaufsichtsgesetzes vom 11. März 1872 in Verbindung mit dem Bundesgesetze vom 3. Juli 1869 folge jedoch, daß die jüdischen Mitglieder der Schulgemeinde allein ihres Glaubensbekenntnisses wegen von der Mitgliedschaft im Schulvorstande nicht mehr ausgeschlossen werden können. ßharkottenvurg. Die hier wohnenden jüdischen Familien befinden sich in einer höchst eigenthümlichen Lage und sind augenblicklich ernstlich bemüht, derselben ein Ende zu machen. Alle Juden in zweimaligem Umkreis einer jüdischen Hauptgemeinde eines Kreises, oder größeren Stadt, sind laut Gesetz dieser Gemeinde zugehörig und müssen zu derselben ihre Beiträge zahlen, event. sich mit der Hauptgemeinde abfinden rc. So sind also auch die hiesigen Juden zur Berliner Hauptgemeinde gehörig und müssen dieser Steuern zahlen. Die Berliner Hauptgemeinde zieht hierdurch von uns c. 7000 Mk. jährliche Mitgliederbeiträge ein. Hierfür ist jene allerdings verpflichtet, uns betreffs der Abhaltungen von religiösen Andachten rc. rc. zu unterstützen. Dies thut Berlin aber nur in Höhe von 1400 Mk., trotzdem wir allein jährlich für einen Saal behufs Abhaltung von Gottesdiensten 1200 Mk. und darüber Miethe zahlen. Wir sind daher gezwungen, trotz unserer hohen Abgaben an die Berliner Gemeinde, aus eigenen Mitteln uns einen Vorbeter. Prediger rc. zu halten und für den Religionsunterricht unserer Kinder aus eigener Tasche zu sorgen, oder wir müßten sie nach Berlin schicken, um dort den Religionsunterricht zu genießen. Ebenso müßten wir, wenn wir uns keinen eigenen Gottesdienst schaffen, an Sabbaten und Festtagen zu Fuß nach Berlin wandern, um dort Andacht zu pflegen. Auch die Leichen müssen von hier nach Weißensee transportirt werden rc. rc. Um allen diesen Uebelständen nunmehr ein Ende zu machen, haben wir die Berliner Gemeinde ersucht, entweder für unsere religiösen und cultuellen Bedürfnisse statt 1400 Mk. pro Jahr mindestens doch 3000 Mk. zu zahlen, oder einzuwilligen, daß Charlottenburg eine eigene jüdische Gemeinde bilde und keine Abgaben mehr nach Berlin zu entrichten brauche. Weiköurg. (Die Trauung im Privathause). Schon einige Artikel der „Wochenschrift" eifern dagegen, daß die Trauungen m andern Lokalen, als in der Synagoge vollzogen werden. Freilich dem Laien erscheint nichts natürlicher als die Forderung: Trauung in der Synagoge! Was das aber in der Praxis bedeutet, das weiß nur derjenige. der eben in diesen Dingen eine Praxis hat. Nach meiner Erfahrung empfiehlt es sich nur in größer« Städten, wo eine Trauung kein so seltenes Tagescreigniß ist, um alle Kinder und Dienst- und Kindermädchen mit Säuglingen auf dem Arm zu diesem Acte herbeizuziehen, und wo durch geordnete Synagogen-Polizei alles nicht dahingehörige Publicum von der Synagoge fern gehalten wird, Trauungen in der Synagoge vorzunehmen; an kleineren Orten empfiehlt es sich im Gegeutheile, und zwar even im Anteresse der Ieierlichkeit dieses Zcles, die Trauungen nicht in der Synagoge zu vollziehen. An kleinen Orten dräuest sich der ganze Janhagel und die ganze Straßenjugend, natürlich im derangirtesten Habit, in die gewöhnlich enge Synagoge; lange bevor der Trauungsact beginnt, sind alle Plätze des Parquetts und noch mehr der Frauengallerie überfüllt, um den seltenen Genuß zu haben, auch einmal einen Rabbiner trauen zu sehen und zu hören. Wenn dann die Trauung beginnen soll, ist gewöhnlich für Braut und Bräutigam, ja für den Rabbiner selbst, geschweige für die nächsten und noch weniger für die ferneren Verwandten und Freunde ein Plätzchen übrig. Mit Roth, oft auch erst nach ganz unfeierlichen Exmissionen unbefugter Eindringlinge, wird Platz gemacht, die Trauung beginnt; da, mitten im feierlichsten Momente vielleicht, fangen 2 Schlingel Streit an, vielleicht um einen bessern Platz zu erlangen oder einige unbeabsichtigte Stöße zu rächen . . . kurz man steht wie auf Nadeln, man dankt Gott, daß der „feierliche Akt" endlich glücklich durch die Fluthen der Zuhörer bugsirt ist. Ist es da nicht ohne Weiteres besser, die Trauung im Hotel vorzunehmen, wo kein Unbefugter sich hinwagt, und alles in schönster Ordnung sich abwickelt? Ein gedeckter Tisch stimmt allerdings nicht zur Andacht, aber die geräucherten Zungen, die sich später darauf repräsentiren werden, sind doch wenigstens stumm, was die Zungen des oben bezeichneteu in die Synagoge zu diesem Acte strömenden Publikums lange nicht sind. Ein appetitlich gedeckter Tisch spricht allerdings auch seine beredte Sprache: aber welcher Prediger nimmt nicht lieber den Wettstreit mit der Beredtsamkeit eines servirten Tisches, als mit der der Köchinnen, Kindermädchen, Straßeubengel rc. auf? — Anders ist es in den größeren Gemeinden und Städten, wo die Synagoge vor derartigen Szenen geschützt ist, oder doch geschützt werden kann. Dagegen sind aber die Hotels größerer Städte darauf eingerichtet, einen Trauungs-Saal, recht würdig ausgestaltet, zur Disposition zu haben, der nicht identisch mit dem Speise- Buffet- oder Tanzsaal ist. — Ferner ist eine würdige Trauung in der Synagoge oft mit Kosten verbunden, die ein ärmeres Paar gerne erspart. Schon die Braut-Toilette braucht im Hotel nicht so kostbar zu sein, wie ul der Synagoge; die Chaisen zur Synagoge, bei Regenwetter ganz unentbehrlich, wollen auch bezahlt sem; im Winter steht die Temperatur der Synagoge in Collisiou mit der bei Trauungen etiquettemäßigen Toilette .... will der Herr Kritiker der Hotel-Trauungen mit allen diesen Faktoren den Kampf aufnehmen? Gewiß nicht. Es bewährt sich hier eben auch das vielbewährte: „Grau, lieber Freund, ist alle Theorie"! — Uebrigeus werden in strengorthodoxen Kreisen, namentlich in Ungarn und Polen, die Trauungen am wenigsten in der Synagoge, sondern — — — unter freiem Himmel abgehalten. Ich vermuthe, daß die Conzessiion, die bei dieser Gelegenheit dem freiern Umgang der Geschlechter, sowie der decolletirten Toilette der Damen gemacht werden mußte, mit daran Theil hat, daß in den genannten orthodoxen Kreisen, die Trauung in der Synagoge als unerlaubt gilt, und wer wollte behaupten, daß die bei der Trauung etiquettmäßigc Toilette der jungen Damen eine . . . . Sy nag»gen - gemäße ist, weil sie in der Kirche zugelaffen wird? Die Mode-Journale sind eben stärker als Kirchen- und Synagogen-Postulate. Aber dann begeistere man sich doch auch nicht so sehr für unbedingte Syuagogen-Trauung! „Miuhag Jisrael thora hi“ — man lasse diesen modernen „Minhag“ ruhig gewähren. — Auch die Behauptung iu dem Artikel Nr. 32 „Lebende Bilder aus der Praxis", daß „die nichtjüdischen Confessionen bei der Einführung ihrer Neugeborenen in den Schooß der Kirche weder räumliche Entfernung, noch