Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 34. (19.8.1886)
- Date
- 1886-08-19
- Page
- Seite 277 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/5369809-9585330-9585618--6319-9585621- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
277 — Gräber zu stellen. Jetzt macht sich auch in monumentalen und kuustförmigen Grabsteinen Reichthum und Luxus zur Unterscheidung und Kennzeichnung des irdischen Besitzes geltend, welchen der eine Todte vor dem andern hinterlassen hat. — Wir tadeln den Todtencultus und -Luxus, wo er sich geltend macht; darum auch den luxuriösen Blumenschmuck auf den Särgen und Gräbern unserer Todten. Aber daraus folgt nicht, daß eine pietätslose Vernachlässigung der Gräber und eine pflegelose Verwilderung unserer Friedhöfe vom jüdischen Gesetze vorgeschrieben sei. Dies sind Widersprüche. Luxus ist auszuschlicßen, aber Anstand ist festzuhalten. Luxuriöse Kleider und monumentale Grabsteine stehen in Widerspruch mit dem anstandswidrigen und unpraktischen Aeußern unserer Gräber und Särge. — Auch vom Oeffnen der Särge auf dem Friedhöfe ist zu reden. Dies geschieht, um zum Ueberflusse nochmals die letzte ordnende Hand anzulcgen und die etwa gestörte Lage des Todten und seiner Bekleidung wieder herzustellcn. Auch füllt mau bei dieser Gelegenheit das Erdsäckchen mit Grabeserde und schiebt es unter. Dies läßt sich im Hause vor Schließung des Sarges besorgen; man kann die Erde vom Grabe holen oder anderstvie ersetzen. Ueberhaupt liegt dabei der alte Gebrauch zu Grunde, die Leichen auf die nackte Erde des Grabes zu legen, in wörtlicher Deutung des Bibel- Verses: „Zur Erde (zum Staube) wirst Du zurückkehren." In chemischer Hinsicht ist aber auch das Holz „Erde und Staub", wie der menschliche Leichnam, und wird in der Zersetzung diesem gleich. Wir wissen, daß in manchen, noch nicht vielen Gemeinden schon Vieles anders und besser geworden ist; aber wir beobachteten die geschilderten Mißstände in einer großen Gemeinde mit geordneten Verhältnissen, welche dazu auch nicht als orthodox gelten will. Noch ein Punkt bedarf der Erwähnung. Die Gebete wurden nicht vom Kultusbeamten vorgetragen — ein solcher fehlte — sondern im Chore und durcheinander laut geschrien, ganz in der Weise und nach dem Bilde der alten „Judenschule". Dies ist, abgesehen von der auch für uns vorgeschriebenen Ordnung, um so eher zu verhüten, weil der Akt ein öffentlicher, auch von Christen beobachteter ist, welche sich hiernach kein freundliches Bild von den religiösen Zuständen, von dem Kultus und der Kultur der Juden machen. Auch ist gerade beim Todtenkultus alles Geheimnißvolle, welches in der Regel falschen Deutungen unterliegt, zu vermeiden. Wir erleben es ja bis auf den heutigen Tag, daß man gar vieles Abergläubische noch ohne allen Grund dem Judenthum imputirt, meistens aus Unkenntniß oder in Folge von falscher Deutung dessen, was man gesehen und gehört hat, oder glaubt, gesehen und gehört zu haben. Wir tragen aus diesem Grunde die Todtcngebete laut in allgemein verständlicher, deutscher Sprache vor und vermeiden absichtlich in der Grabrede hebräische Citate. R.-A. (So sehr wir in fast allen Punkten unserem gesch. Mitarbeiter beistimmen, so doch im letzten nicht; eine jüdische Predigt darf der hebräischen Citate nicht entbehren, sie verleihen ihr erst das rechte Colorit, und wenn jedem derselben die deutsche Uebersetzung folgt, so ist jede Verdächtigung ausgeschlossen. Man darf in der Rücksicht auf anwesende Nichtjuden auch nicht zu weit gehen. Red.) Berichte ttttfe Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg. Ein seit Jahren sein Amt treu verwaltender Cultusbeamte einer Nachbargemeinde schreibt uns: Mit Gegenwärtigem wollte ich mir erlauben Ihnen eine Verfügung des Herrn Regierungs - Präsidenten zu Magdeburg — der Merkwürdigkeit wegen — mitzutheilen. Im Monat März l. I. wurde.ich hier aufs Rathhaus citirt, wo mir eröffnet wurde, daß laut Verfügung der Königl. Regierung zu M. ich angehalten werden soll, meine sämmtlichen Zeugnisse über Oualificatiou zur Ausübung meiner Aemter, einschließlich auch über die Schechita, zur Prüfung einzusenden. Ich kam selbstverständlich dieser Aufforderung nach, und da ich unter andern filvOp auch eine vom sel. Rabbinats-Assessor R. Elchonon Rosenstein zu Berlin besitze, so schickte ich auch diese mit ein. Nach Verlauf von zwei Monaten wurde ich wieder nach dem Rathhaus vorgeladen. Da waren nun meine Atteste wieder angelangt nebst einer Verfügung der Königl. Regierung, Inhalt dessen ineine Zeugnisse dem Herrn Oberpräsidenten Vorgelegen haben und dieser gegen meine Amtirung nichts einzuwenden hätte. Die Königl. Regierung jedoch verlangte von mir noch über einige Punkte Aufschluß, die ich ertheilte, und dann wunderten meine Zeugnisse wieder an diese Behörde zurück. Endlich wurden mir am 28. v. M. meine Atteste mit folgender Verfügung des Herrn Regierungs- Präsidenten zugestellt: Auf den an die hiesige Königl. Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen gerichteten und von derselben an mich abgegebenen Bericht vom 18. Juni cr. Nr. 2347 A. genehmige ich. daß der jüdische Privatlehrer und Kantor .... geboren zu .... neben den von ihm bisher verwalteten Aemtern auch bis auf weiteres die Funktionen eines Schächters bei der jüdischen Gemeinde zu ... . übernehme. Der Regierungs-Präsident gez. von Wedell. Bis dato. —: ich fungire bereits 38 Jahre als Cultusbeamter — war es Usus, daß die Königl. Regierung sich bloß um die Lehrerqualification resp. Lehrthätigkeit der jüdischen Beamten kümmerte, daß aber diese Behörde auch die Qualifikation zum Schächten prüft und die Erlaubniß hierzu ertheilt, ist mir neu und unbegreiflich, oder können vielleicht Collegen Auskunft darüber ertheilen, ob es ihnen auch so ergangen? Dann bitte ich um Miltheilung in diesem gesch. Blatte." Ztreskau, 11. August, lieber das gestern Nachmittag stattgehabte Leichenbegängniß des Herrn Landrabbiners G. Tikti n schreibt die „Brest. Zeit.": „Dem Leichenwagen voran schritten die Zöglinge der israelitischen Knaben- und Mädchenwaisenanstalt, sowie die Schülerinnen der Industrieschule. Hinter dem Leichenwagen folgten unter Führung des Herrn Rabbiner vr. I o 6 l die Mitglieder des Vorstandes und des Repräsentanten - Collegiums der Synagogen - Gemeinde. sowie die Vertreter der großen Zahl von Wohlthätigkeits - Anstalten, deren Mitglied resp. Ehrenmitglied der Verstorbene war. Ein unabsehbares Trauergefolge schloß sich an. Der Zug bewegte sich nach der Wallstraße zur Synagoge, an welcher Herr Rabbiner Tiktin als Seelsorger fungirt hatte. (Es ist dies die sogen. „Storchsynagoge", an welcher ehemals Geiger angestellt war, nach Erbauung des neuen Tempels wurde sie Tiktin und seiner Gemeinde überwiesen.) Der Sarg wurde von den Vorstehern der israelitischen Krankenpflege - Anstalt in den Tempel getragen. Die weiten Räume desselben, auch die Frauengallerien. waren schon lange vor Ankunft des Trauerzuges dicht gefüllt und die Ordner hatten Mühe, die Hunderte zurückzuhalten, die noch Eintritt begehrten. Die Estrade vor der Bundeslade war schwarz drapirt, und im Verein mit den brennenden Gasflammen erhöhte eine große Zahl Wachskerzen den feierlichen Eindruck der Trauer-Ceremonie. Sobald der Sarg auf den Katafalk niedergesetzt war, wurde von dem combinirten Chore beider Synagogen ein Psalm im hebräischen Urtext gesungen. Darauf folgte ein Responsorium des Vorbeters und des Chores. Als dann das eigentliche Todtengebet recitirt wurde, machte sich eine allgemeine und tiefe Ergriffenheit in der versammelten Gemeinde bemerkbar. Mit Absingung eines zweiten Psalms schloß die erhebende Feier. Die Menge der auf dem Lorhofe des Tempels Versammelten war inzwischen immer mehr gewachsen, und es war schwer, dem Kondukte einen Weg durch dieselbe zu bahnen. Als der Sarg wieder in den