Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 33. (12.8.1886)
- Date
- 1886-08-12
- Page
- Seite 269 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 269 — der Wolf. An diesem Tage sieht dieser ehrwürdige Greis auf sechzig Jahre rabbinischer Wirksamkeit zurück, und fast achtundfünfzig Jahre bekleidet er dieses Amt in Kopenhagen, während er zwei Jahre in seinem Heimathlande, als Rabbiner in Gießen, fungierte; was aber an diesem Jubelfest besonders freudig stimmt, das ist die besondere Gunst, daß der Jubilar etwa keine Ruine ist, sondern daß der sechsundachtzigjährige Greis noch heut mit der Frische eines rüstigen Mannes seinem Berufe obliegt. Wer ihn nur von der Kanzel kennt, wie seine Stimme den weiten Raum der prächtigen Synagoge Kopenhagens bis die entlegenste Ecke beherrscht, wie er in feuriger Begeisterung für seinen Gegenstand mit ebenso lebhaften als edlen Bewegungen seiner Rede Nachdruck verleiht, wie sein Organ jeder Stimmung sich anschmiegt, wer an die hohe Gestalt des Redners denkt, den die Last der Jahre noch nicht gebeugt hat, der hält es kaum für glaublich, daß dieser Mann den neunzig nahe ist. Jeder, der ihn genauer kennt, merkt so recht, daß die Kanzel sein Lebenselement ist. daß er sich verjüngt, wenn er sie betritt. Aber auch sonst giebt er erstaunliche Proben geistiger und körperlicher Kraft. Sein Auge ist noch so scharf und klar, daß er, der unermüdlich Fleißige, ohne eine Brille zu verwenden, wohl zehn Stunden täglich an seinem Schreibpult arbeitet, und wenn er zu seiner Erholung durch die herrlichen Buchenwälder einen Spaziergang macht, so werden die Jüngern, die ihn begleit.n, oft früher müde, als er. Und dieser Mann hat etwa nicht in überängstlicher Sorge um seinen Körper sich Zeit seines Lebens besonders geschont und gepflegt, sondern er hat stets, wie schon die stattliche Zahl seiner Werke bekundet, eifrig gearbeitet und noch jetzt arbeitet er den ganzen Tag an einer Übersetzung der heiligen Schrift in's Dänische. Er hat in Dänemark das Judenthum in der Achtung der christlichen Welt außerordentlich gehoben; wenn der König oder der Kronprinz von Dänemark, die beide in Charlottenland, wo auch Oberrabbiner Wolf im Sommer wohnt, residiren, dem greisen Geistlichen auf Spaziergängen begegnen, so sind sie stets beflissen, diesen zuerst zu grüßen. Das ist nicht nur die Ehrfurcht vor dem Alter, sondern der Respekt vor der Gelehrsamkeit, vor der Charakterstärke, vor der Frömmigkeit, vor der tüchtigen Amtsführung. Die Krone der Herrschaft bezeugt ihre Achtung vor der Krone der Weisheit. Prof. Wolf hat in seiner Gemeinde keinen Gegner. Als er nach Kopenhagen kam, da gab es hier für die Juden kein Gotteshaus, das alle Genossen der Gemeinde zum Gebete vereinigte. Mehr als zwanzig Betstuben waren vorhanden; der Gottesdienst war wüst und ungeregelt; durch seine Bemühungen erhob sich das prächtige Haus, das zumal durch seine innere Ausstattung auch einen verwöhnten künstlerischen Geschmack befriedigt. Der Gottesdienst ist erbaulich und wohlgeordnet und beweist, daß auch bei Wahrung der strengen altjüdischen Traditionen das gegenwärtige Geschlecht sich in der Synagoge erbauen kann. Herr Oberrabbiner Wolf ist an jedem Morgen der erste im Gotteshause und giebt der Gemeinde durch sein Leben das Beispiel der lautern Frömmigkeit, zu der er in seinen Reden so eindrucksvoll mahnt. Er ist stets auf der Wache, wenn das Judenthum einen Angriff erfährt, und es ist bedauerlich, daß seine Schriften, in dänischer Sprache geschrieben, nur in einem engen Kreise ihre Wirkung erzielen. In diesen Schriften zeigt er auch sein ausgezeichnetes talinudisches Wissen, das er sich durch gründliche Studien m seiner Jugend erworben hat. Herr Oberrabbiner Wolf war der erste deutsche Rabbiner, der die Doktorwürde erhielt. Besonders interessant ist der Mann in seiner Unterhaltung; aus der Fülle seiner Lebenserfahrungen, feiner Bekanntschaften mit den hervorragendsten Männern strömt es wie ein unerschöpflicher Quell. Wie in seinem Amte, ist Oberrabbiner Wolf auch in seinem Hause gesegnet: eine große Schaar von Kindern, Enkeln, Urenkeln umgiebt ihn; fast fünfzig Jahre war er in glücklicher Ehe mit einer trefflichen Gattin verbunden, die er erst vor einem Jahrzehnt verlor. In seinem Amte wird er seit einiger Zeit von Herrn Dr Simonsen unterstützt, einer tüchtigen jungen Kraft, vr. S. war sein Schüler und wirkt in dem religiösen Geist seines Lehrers. Aber an Feiertagen läßt cs sich der Greis nicht nehmen, selbst die Kanzel zu besteigen und das religiöse Feuer in seiner Gemeinde zu entzünden. Die Anstrengung erquickt ihn. ' Möge Herr Oberrabbiner Wolf des Glückes, was ihn jetzt beseligt, der Ehren, mit denen sein Vaterland und seine Gemeinde ihm für seine Dienste danken, noch lange in Frische und Rüstigkeit sich erfreuen! '121 TD-un 217 Die Ehescheidungs-Frage. Gutachten über die Mittel, um die Bestimmungen des Religionsgefetzes mit denen des bürgerlichen Gesetzes in Anbetracht der Ehescheidung in Einklang zu bringen. (Schluß.) Qt. Anwendung unsererLöfung in dem Falle, wo di e Scheidung zu Gunsten des Mannes erfolgte. Es könnte scheinen, daß die von uns vorgeschlagene Lösung nur in dem Falle ausführbar sein, wenn die Scheidung zu Gunsten der Fjrau ausgesprochen wurde. Nur in diesem Falle könnten wir das Prinzip der für den Mann obligatorische Scheidung anführen, welches sich so entscheidend für die Befreiung der Frau erwies. Ist dagegen die Ehescheidung zu Gunsten des Mannes ausgesprochen, so ist der Mann der Kläger und es besteht für ihn kein Obligo, auf das wir uns stützen könnten, bis auf den einen Fall, wenn Ehebruch vorschriftsmäßig nachgewiesen ist. Wir glauben aber berechtigt zu sein, das Beneficium unserer Lösung auch auf die Frau auszudehnen, gegen welche die Ehescheidung etwa ausgesprochen wäre und zwar aus folgendem Grunde: Welcher Art auch das Vergehen der Frau sei, gegen welche der Mann Ehescheidung beantragt und erlangt hat, so muß er diese ernst nehmen, er darf also nicht diejenige, welche seine Gefährtin, seine andere Hälfte, „Fleisch von seinem Fleisch" gewesen, so weit es an ihm liegt, der Gefahr der Lüderlichkeit und Unordnung preisgeben; auf ihn, welcher sie gewissermaßen durch seine Verweigerung einer vollständigen Freigebung in dieselbe gestoßen, würde die ganze Verantwortung zurückfallcn. Dieser Betrachtung, die aus der moralischen Ordnung geschöpft ist, würde, wie wir glauben, sicherlich die höchste Billigung des mosaischen Gesetzes zu Thcil werden. Man versenke sich wohl in die diesbezügliche Klausel des Ehescheidungs-Gesetzes: „Er, (der Mann) wird sie wegschicken und sie wird einen andern Mann nehmen", nns «7*6 nrrni ro^m- Es genügt, zwischen den Zeilen lesen zu können, entsprechend der traditionellen Methode, welche mit so viel Tiefe und Scharfsinn cultivirt wurde, um den wahren Gedanken des Gesetzgebers zu gewinnen. Welches dieser Gedanke ist? Daß , der Mann, so lange seine Pflicht nicht erfüllt, so lange er die von ihm verstoßene Frau nicht in die Lage versetzt, eine neue Ehe zu schließen. Sobald er nun durch einen Rachegedavken der Verwirklichung dieser Freiheit ein Hinderniß entgegensetzt uub zur Befriedigung feiner Leidenschaft das Gesetz Moses, wenn auch nicht dem Buchstaben, sondern dem Geiste nach verletzt, so begiebt er sich selbst unter die Geltung der „obligatorischen Ehescheidung" und aller oben von uns abgeleiteten Consequenzen. Daraus ergiebt sich mit Evidenz, daß wenn erst die bürgerliche Scheidung ein Fait accompli geworden, sei es zu Gunsten der Frau oder des Mannes, dieser verpflichtet ist, dieselbe zu completiren und durch die religiöse Scheidung zu