Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 32. (5.8.1886)
- Date
- 1886-08-05
- Page
- Seite 264 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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264 . :ki-; 'I * mit einem auf fünf Tage lautenden russischen Patz nach Ostrowo, um die dringendsten Angelegenheiten zu ordnen; sie hat aber sofort wieder umkehren müssen, da ihr im andern Falle Verhaftung angedroht wurde. Am Schlüße ihres Brieses schildert Frau Sp. noch die Jagd der Polizeibeamten nach ihrem 12 jährigen Sohne, der längere Zeit versteckt gehalten werden mußte. Aus Hera geht der „Mgem. Fleischer-Ztg." die Mittheilung zu, der Magistrat habe dem dortigen Schlächtermeister F. Reitel unter Androhung einer Geldstrafe von 150 M. untersagt, beim Schlachten des Viehes die jüdische Methode des Schächtens anzuwenden, da das Schächten als Thierquälerei anzusehen sei. Der Magistrat stellt sich da. bemerkt hierzu die „Volks-Ztg.", auf einen eigenen Standpunkt und bricht den Stab ohne weiteres über eine Schlachtmethode, welche die bedeutendsten Theoretiker und Praktiker als die für das Vieh am wenigsten schmerzhafte bezeichnen. Der Groß-SchlächtermeisterHofmann in Berlin, welcherwöchentlich 40 bis 50 Rinder schlachten läßt, bringt für Juden wie für Nichtjuden ganz gleichmäßig die jüdische Methode des Schüchtens zur Anwendung. Herr Hofmann theilt die Ansicht vieler Schlächtermeister und Veterinärzte, daß beim Schlagen des Viehes des Viehes das Blut sich mit dem Fleische vermischt, dagegen kann das geschächtete Thier sich vollslättdig ausbluten. Daß die Entfernung des Blutes vom sanitären Standpunkte aus die größte Wichtigkeit hat, muß jedem denkenden Menschen erleuchten. Die jüdische Genleinde zu Gera wird sich eine solche Maßregelung und Beschränkung nicht ohlte weiteres gefallen lassen, sondern sich bei der Regierung beschweren. WaKek. Im Oktober vorigen Jahres erschien in einer Berliner Zeitung ein Inserat, wonach aus der Insel Jersey, an der Küste von Frankreich, im Herbst 1883 ein Taubstummer gefunden worden, der durchaus keine Auskunft über sich selbst zu geben vermochte. Er wurde als groß, dunkelhaarig und etwa 20 Jahre alt geschildert, und als besonderes Merkzeichen angegeben, daß er, wenn man ihm Gegenstände zeige, mir Mühe einige offenbar deutsche Worte hervorbringe. Daraus sei zu schließen, daß der Taubstumme aus Deutschlaud nach Jersey verschlagen worden, und so wurden etwaige Angehörige oder Freunde eines solchen vermißten Menschen gebeten, sich unter einer angegebenen Adresse nach St. Heliers auf der Insel Jersey zu wenden. Auf Grund dieser Aufforderung meldeten sich datm auch Schuhmachersleute aus Nakel in Posen Namens Heimann, benen im Jahre 1873, also vor 12 Jahren, ein taubstummer, aber damals bereits 19 Jahre alter Sohn weggelaufen war, ohne daß sie über sein ferneres Schicksal etwas erfahren hätten. Nach langwierigen Verhandlungen und Korrespondenzen wurde der Taubstumme, der durch Verwendung menschenfreundlicher Damen, namentlich einer Deutschen, ein Asyl im Hospital zu Jersey gefunden und dort mit Schuhmacherarbeiten beschäftigt war (der vermißte Taubstumme aus Nakel hatte auch das Schuhmacherhandwerk erlernt), unter Begleitung nach Hamburg gebracht, dort vom Direktor der Taubstummenanstalt in Herzberg im Harz, vr. M., in Empfang genommen und in spezielle Obhut des Taubstummenlehrers Dietrich in Herzberg gestellt. Die mildthätigen Damen in Jersey trugen die gesammten Kosten. Die sehr umfangreiche, uns vorliegende Korrespondenz zwischen den vermeintlichen Eltern des Taubstummen in Nakel und den Herren in Herzberg, dreht sich nun seit Wochen um die Streitfrage, ob der taubstumme Pflegling der Sohn der Eheleute Heimann sei oder nicht. Der 1873 entlaufene Taubstumme müßte heute schon 32 Jahre alt sein; der aus Jersey gekommene wird von Sachverständigen erst auf 23—24 Jahre geschätzt. Eine in Jersey aufgenommene Photographie des Taubstummen konnte den Eltern keine absolute Gewißheit geben; andererseits zeigte der Taubstumme beim Anblick der ihm vor Augen gebrachten Photographie der Frau Heimann eine gewisse Erregung, die für das Wiedererkennen der Züge der Mutter spricht. Höchst merkwürdig erschiene es ja in der That, wenn zwei solche Vermißte existirten, und der weggelaufene Schuhmacherlehrling aus Nakel und der auf Jersey gefundene Taubstumme nicht ein nnö dieselbe Person wären. Absolute Gewißheit dürfte aber erst dadltrch zu schaffen sein, daß Herr und Frau Heimann die Reise von Nakel nach Heizberg unternehmen unt> sich durch den Augenschein überzeugen, ob der Findling von Jersey ihr Sohn ist oder nicht. Leider ist das Ehepaar nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln die Reisekosten bestreiten zu können, und deshalb richten wir an unsere mildthätigen und vermögenden Leser die freundliche Bitte, hier durch milde Spenden helfend einzugreifen. Die Beiträge bitten wir entweder an den Betreffenden selbst (W. Heimann in Nakel) oder an den dortigen Rabbiner Herrn vr. Perlitz zu senden, der sich zur Uebermittelung an Herrn H. bereit erklärt. Frankreich. 'Naris. Unser Grand Rabbin Herr Zadoc Kahn hat mit einem Interviewer der Petersburger „Nowoje Wremja" Malheur gehabt. Der „Soir" bringt aus dem gen. Blatte folgende Unterredung: I. „Heiratheu die Juden Christinnen?" R. Das kommt noch sehr selten vor, d. h. ich spreche von den Kreisen, die zur G-fellschaft gehören. Beim Pöbel scheinen derartige Mischehen häufiger vorzukommen, aber diese Lellte kenne ich nicht. I. „Wie denken. Sie über das Drumont'sche Luch"? R. Ich glaub--, der Verfasser ist ein aufrichtiger Mensch' aber. . . nun, ich bin zwar Rabbiner, doch will ich Ihnen sagen, wie ich denke. Die Civilisation erleuchtet nietjt umsonst die Geister und macht die Menschen gleich. Sie ist auch in meine Race eingedrungen; das Judenthum ist überall im Verfall begriffen (?) Früher oder später werden sich die- Inden mit den Völkern vermischen, in deren Mitte sieleben. Diese Thatsache ist mir schmerzlich, aber nicht zu leugnen . .< Man kann sich die Aufregung, die diese Aeußerungen unseres Grand Rabbin in dem so viel gelesenen „Soir" gemacht haben, denken. Die etwas matte Erwiderung des Herrn Z. Kahn lautet: „Herr Redakteur! Der „Soir" veröffentlicht in der: heutigen Nummer ein Telegramm aus St. Petersburg, welches ein Resumä über eine neuliche Unterredung zwischen mir unb dem Correspondenten der „Nowoje Wremja" enthält. Wollen Sie mir gestatten, zu dieser Sache ein Wort der. Berichtigung an Sie zu richten? Ich war mehr als überrascht von den bizarren Aeußerungeli, welche dieser Correspondent mir zuzuschreiben scheint- In der Voraussetzung, dag die Citate aus dessen Artikel richtig sind, habe ich nur eines zu sagen: entweder hat er den Siiin meiner Worte falsch verstanden, oder er hat diese, falsch wiedergegeben. Empfangen Sie rc. Z. Kahn, Gr. R. de Paris." Diese Berichtigung ist nichts, weniger als nichts, und' weniger geeignet, die aufgeregten Gemüther zu beruhigen, als noch mehr aufzuregen. Hoffentlich ist das nicht das letzte Wort unseres Herrn Rabbiners! Schweiz. Aern (Or.-Corr.) Der „Neuen Züricher Zeitung" wird von hier aus unter denr 17. c. mitgetheilt: „Die schweizerischen Thierschutzvereine haben beim Bundesrathe das Gesuch gestellt, er wolle das bei den Juden gebräuchliche Thierschächten untersagen. Angesichts der Art. 4 (Rechtsgleichheit) und 50 (Gewährleistung des Gottesdienstes inner--' halb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung) der Bundesverfassung wird der Bundesrath schwerlich auf das Begehren eintreten, weil kein konkreter Rekursfall vorliegt." Das Vorgehen der deutschen Thierschutzvereine hat somit, was uns freilich nicht Wunder nehmen kann, hier sehr bald Nachahmung gefunden, ohne daß es uns sonderlich zu.