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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-08-05 · N° 32. (5.8.1886) · p. Seite 262

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 32. (5.8.1886)
Date
1886-08-05
Page
Seite 262 (sequence 4)
Language
German
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- 262 — zu erteilen, und diese Sanktion erhalte ihren formellen Ausdruck in einem Bestätigungs-Schein (QVp "ltDtt?) des Inhalts, daß das Dokument der Ehescheidung durch eine competente Person geschrieben (denn eine solche ist doch ohne Zweifel der Gerichts-Sekretär) ine Namen der geschiedenen Frau und mit Absicht auf dieselbe angefertigt und dieser im Beisein zweier israel. Zeugen (HTDlb 'TS) übergeben wurd". (Änm. d. U. Sind denn auch. abgesehen van allem andern, bei Auslieferung des gerichtlichen Dokuments, das den V2 merkwürdigerweise vertreten soll, zwei israelitische Zeugen anwesend? In Deutschland geschieht dieselbe durch den Gerichtsdiener oder die Post.) Mittelst dieses Scheines kann die geschiedene Frau eine neue, sowohl civilc als religiöse. Ehe schließen. ___ (Schluß folgt.) Lebende Bilder aus der Praxis. Bon L. C. Erstes Bild. Ein neues Gotteshaus wird cingeweiht. Alt und Jung freuen sich, nach Aufbringung großer Opfer und Ueberwindung mächtiger Hindernisse endlich in den Besitz einer Stätte gelangt zu sein, an welcher dem Gotte Israels m allen Verhältnissen des Lebens Lob und Preis dargebracht werden sollen. Wer hätte auch nicht Grund, dem Dank gegen Gatt für seine Hülfe und seinen Beistand zur Erreichung eines langersehnten herrlichen Zieles durch Aeußerung der reinsten Herzensfreude Ausdruck zu geben? Ist es doch jetzt möglich, an einem Orte beten zu können, der schon durch seine äußere Würde und Heiligkeit das Herz von der Nähe der göttlichen Allmacht zu überzeugen im Stande ist! Zwar lehrt die heilige Schrift: „An allen Orten, wo ich meines Namens gedenken höre, will ich zu dir kommen und dich segnen!" Aber ein arideres ist es, an ausschließlich gottgeweihtcr Stätte ihm unsere Herzensangelegerrheiten vorzutragen, ein anderes, inmitten des Weltgewühls, wo die Zerstreuungen des Alltagsleberrs unsere Gedanken nicht den Weg zu ihm finden lassen, uns mit ihm beschäftigen. Und diesem Gedanken giebt ja auch so trefflich das Einweihungsgebet einen Ausdruck in der Bitte zu Gatt, seine Hülfe zu spenden dem neugeborenen Knüblcin, welches an dieser Stätte aufgenornmen wird in den Bund Abrahams, seiner« Segen auszuschütlen über das liebende Paar, welches an dieser Stätte in feinem Namen den Bund der Herzen schließt. Zweites Bild. Einige Tage sind verflossen. Ein Knäblei» hat in der kleinen Gemeinde das Licht der Welt erblickt. Mit den glücklichen Eltern freut sich die ganze Gemeinde dieses Zuwachses und der kostbar verzierte Eliasthron soll zum ersten Male seiner heiligen Bestimmurrg dienen. Festtäglich gekleidet erscheinen, begünstigt durch freundliche Witterung, am Tage der Beschneidungsfeier die Mitglieder der Gemeinde an der neuerrichteten Gottesstätte, um Zeugen zu sein der heiligen Handlung urrd durch herzliches „Masal tow" die freudigste Theilnahme der beglückten Verwandten zu bezeigen. Doch welche Enttäuschung sollen sie erfahren! Sobald das Kaddischgebet verklurrgen, legen Vater. Gevatter und Mvhel ihren Tallis zusammen und — empfehlen sich; die Beschneidung findet zu Hause statt. — Welcher Wandel in den Gesinnungen ist hier in so kurzer Zeit zu Tage getreten? Vor wenigen Tagen Begeisterung, heute Gleichgültigkeit! Wie weit stehen wir doch in der Liebe zu unfern Heiligthümern und in der Begeisterung für dieselben den nichtjüdischen Confessionen nach, welche bei der Einführung ihrer Neugeborenen in den Schooß der Kirche weder räumliche Entfernung, noch Ungunst der Witterung oder sonstige Unbequemlichkeiten' scheuen, den Gang zur Kirche zu unternehmen! Wo nicht etwaige Rücksichten auf den Gesundheitszustand des Kindes es gebieten, sollten doch die Beschneidungen stets an heiliger Stätte stattfinden. Drittes Bild. Einige Tage nach der Synagogenweihc ist Hochzeilsfeier in der Gemeinde. Tag und Stunde sind auch hier den Gemeindemitgliedern bekannt und froh und vergnügt eilt Alles zur heiligen Stätte, um sich zu freuen mit den Fröhlichen. Doch der Mensch denkt, der Hochzeitstrain aber lenkt — seine Schritte ins Wirthshaus! Rechts und links die reich besetzten Tafeln, am Eingänge das Buffet, wo zum Wegschwemmen eines etwa aufgenommenen er n sten Eindrucks alle nothwendigen Mittel sich bereit finden, im Hintergründe vielleicht auch die Bühne, woselbst nach den letzten Segerrsspruche des Vorbeters ohne Unterbrechung die Heiligkeit der Ehe in Form carrikirter Zerrbilder persiflirt wird. — Leer steht der Tempel, der Andacht geweiht — die Gemeinde aber sre.rt sich, im Besitze eines würdigen Gotteshauses zu seirr, um wenigstens den religiösen Theil ihrer Hochzeit-?feste im — Wirthshause feiern zu können. — Was ist auch hier der Grund zu solcher Jnconscqnenz? Unsere Gleichgültigkeit gegen alles, was der Alltäglichkeit uns entfremden könnte. Würde auch ein christlicher Geistlicher es sich gefallen lassen, aus Jedermanns Verlangen eine so heilige Handlung außerhalb der Kirche vorzunehmen, wenn nicht die dringendste Nothwendigkeit eine Ausnahme erheischte? Oder würde der Standesbeamte sich bereitwillig zeigen, eine Civiltrauung anderswo, als an dem für diesen Zweck bestimmten Ort vorzunehmen? Aber ein großer Theil unserer Glaubensgenossen fordert von den Herren Rabbinern, Predigern und Lehrern, ihnen ins Wirthshaus zu folgen, um hier die Pflichten ihres heiligen Berufes zu erfüllen. Wäre «s nicht auch hier im Interesse der erhöhten Weihe die Trauung nur in der Synagoge vorzunehmen. Nur wo keine solche sich befindet, oder wo an einem fremden Orte die Trauung vollzogen wird, könnte eine Ausnahme eintreten. (Wir fteherr nicht ganz auf dem Standpunkte des gesch. Herrn Einsenders des obigen Artikes; die oben genannten religiösen Handlungen sind Familienact,' und un sere R ligion legt bekanntlich den Schwerpunkt auf das „Haus", über welches jene ihre Weihe ausgießen sollen. Darum hinken die Vergleiche mit ähnlichen Acten bei andern Religionen. Freilich den Trauungen in den „Wirthshäusern" wollen wir damit durchaus nicht dos Wort reden, aber wir haben vielfach Trauungen in Sälen vollzogen, die in Bezug auf Weihe denen in der Synagoge nichts nachgaben und— vice versa — bei mancher Synagogen-Trauung ging's so trubulös zu, wie.... _ (Red.) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. G. Sp. Nertin, 28. Juli. (Or.-Eorr.) In der. dir. 27 der „Israelitischen Wochenschrift" gab Ihr Herr Eorcespondcnt bei Besprechung der bevorstehenden Repräsentanten-Wahl seiner Meinung dahin Au-?druck, daß, wenn der Vorstand der großen Gemeinde nicht bald die Initiative zur Aenderung der Statuten, die absolut derr heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen, ergreifen wird, dieses von unberufener Seite geschehen könnte. Wie zutrcfferrd der Herr Correspondent geurtheilt, möge Folgendes beweisen. Eine hiesigePrivatgcrneinde,welche überlOO Mitglieder zählt (fast sämmtlich zur großen Gemeinde steuernd), und eine eigene Synagoge und Religionsschule, die von 80 Schülern besucht wird, unterhält, konnte trotz mehrmaliger Eingaben an den Vorstand der großen Gemeinde, keine höhere Subvention als 600 M.. schreibe sechshundert M. pro aimo erhalten, in Folge dessen sich der Ausschuß dieser Privatgemeinde veranlaßt gesehen, seinen Mitgliedern m einer außerordentlichen Generalversammlung zu empfehlen, sich beschwerdeführend an den Mürister des Innern zu wenden, letzteren gleichzettig bittend, die Statuten-Revisivn der hiesigen jüdischen Gemeinde zu veranlassen. Nur mit knapper Noch ist die Annahme dieses Antrages vorläufig noch durch die i r Aussicht stehende Wahl vereitelt worden, dagegen wurde allseitig betont, bie

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