Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 27. (1.7.1886)
- Date
- 1886-07-01
- Page
- Seite 216 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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216 Verwendung von Juden im Staatsdienst sich vollkommen decken. — Die betreffende Lehrerin bestndet sich nun in derselben Lage, wie ein hiesiger Gerichts-Assessor, der schon seit einiger Zeit auf seine Anstellung wartet und kürzlich durch Solche, die in der Anciennität ihm weit nachstehen, überholt worden ist. Nicht einmal mit provisorischer Wahrnehmung richterlicher Funktionen hat man den betreffenden Assessor bis jetzt zu betrauen gewagt, obgleich beispielsweise weit jüngere Assessoren, deren Christenthum kaum «ach Monaten zählt, fortwährend im Nichterdienst verwendet sind. -— Die Persönlichkeit i nd Qualification des in Rede stehenden Assessors können nicht den mindesten Anstand bieten; feine Anstellung als Richter scheiitt aber bei den tonangebenden Faktoren unmöglich zu sein, weil er immer noch Jude ist. solche Zustande bestehen in Hessen unter stillschweigender Billigung einer zweiten Kammer, deren Majorität unter ver Flagge jener undefinirbaren Heidclbcrgerei segelt. Wir hoffen jedoch, daß beim Wiederzusammentritt der Kammer diejenigen Mitglieder derselbrn. welche der Ansicht sind, daß Gesetze nicht blos todte Buchstaben bleiben sollen, dem Ministerium einmal klar machen, daß das Reichsgesetz über die Gleichberechtigung der Konfessionen auch in Hessen praktisch anzumenden sei, — selbst auf die Gefahr hin, mit ihren Anschauungen an maßgegender Stelle Anstoß zu erregen. (Auch aus Braun schweig werden uns ähnliche Fälle von Zurücksetzung jüd. Richter (und Anwälte) von Richterstellen gemeldet. Es soll uns freuen, wenn diese Mittheilung ein baldiges Dementi erführe.) In Ostrowo wurde zum 1. Oktober v. I. die Familie des jüdischen Handelsmannes Springer, bestehend aus Mann, Frau und dem 13 jährigen Sohn, ausgewiesen. Springer stammt aus ver polnischen Nachbarstadt Kalisch, rst 14 Jahre mit seiner in Ostrowo gebürtigen Frau, geb. Seidenberg, verheirathet und Besitzer zweier Grundstücke, welche die Letztere von ihren Eltern ererbt hat. Bereits die Urgroßeltern der mitausgewiesenen Frau Springer waren in Ostrowo seßhaft. Ein Antrag auf Naturalisation verzögerte sich durch die andauernde Krankheit des Springer, doch ermunterte der Bürgermeister des Orts vor noch nicht zwei Jahren, kostspielige bauliche Veränderungen an den beiden Springer'schen Häusern vorzunehmen. Nur nach unsäglichen Bemühungen gelang es der Familie Springer, einen Aufschub bis zum 1. April d. I. und dann noch einen von 14 Tagen zu erhalten. Auf die zahlreichen Gesuche bei der Negierung zu Posen, auf eine mit den allergütigsten Attesten der Gemeinde- und der Stadtbehörde unterstützte Immediateingabe der Frau Springer — ihr Mann und ihr Sohn haben bereits das preußische Staatsgebiet verlassen, — erhielt dieselbe nur mündliche ablehnende Bescheide auf dem Landrathsamt zu Ostrowo, die Atteste behielt man zurück und verweigerte der Frau die Rückgabe. Der Probst Fürst Radziwill m Ostrowo übersandte der Frau Springer aus eigener Initiative das denkbar glänzeridste Leumundszeugniß, um ihren Antrag auf Aussetzung ihrer Ausweisung bis zum Verkauf der beiden Häuser zu erwirken; der Landtagsabgeordnete Dr. v. Jazdzewski nahm sich der Aermsten energisch an, Alles vergeblich. Jetzt hat sich Frau Springer an den Fürsten Bismarck gewendet und sucht wenigstens eine schriftliche Bescheidung sowie die Zurückgabe ihrer Atteste zu erlangen. München, 25. Juni. (Or.-Corr.) Am Tage nach der in der Synagoge in wahrhaft erhebender Weise unter großartiger Betheiligung der Gemeinde und der Behörden begangenen Trauerfeier für Se. Maj. König Ludwig II. wurden Herr Rabbiner Dr. Perles und der I. Vorstand der Cultusgemeinde, Herr Hermann Müller, von Se. k. Hoheit, dem Prinzregenten Luitpold in längerer Audienz empfangen. Die Ansprache des Rabbiners, in welcher das besondere Wohlwollen des verewigten Königs und seines Vaters König Maximilian II. für die Israeliten nachdrücklich betont wurde, bcaritwortete Se. k. Hoheit in der huldvollsten Weise, und beauftragte beide Herren, mit denen er sich nach der Audienz noch länger aufs Leutseligste unterhielt, der Gemeinde eine Anerkennung für die Trauerfeier und seinen Dank für die bewiesene Theilnahme zu verdolmetschen. Die von dem Herrir Rabbiner gehaltene eindrucksvolle Trauerrede läßt die Gemeindeverwaltung durch den Druck veröffentlichen. England. London, Juni. (Or.-Corr.) Der hiesige jüd. literarische Verein, der, lxie ich Ihnen seiner Zeit mittheilte' im vorigen Winter in's Leben gerufen wurde, hat kürzlich die üblichen Sommerferien angetreten und seine Thätigkeit bis zum nächsten Herbst eingestellt. Da die meisten der gehaltenen Vorträge höchst interessante Themata behandelten und, was nicht minder wichtig ist, eines zahlreichen Besuches von Seiten des allgemeinen Publikums sich erfreuten, so haben die Leiter fraglichen Vereins jeden Grund, mit dem erzielten Erfolg zufrieden zu sein. Sicherlich wird derselbe nunmehr eine permanente Institution bleiben und folglich auch viel dazu beitragen, daß auch hier zu Lande einiges Interesse für jüd. Wissenschaft und Litteratur wachgerufen werde. Die Seele des Vereins ist Herr Dr. Friedlä nder, Director des Jewish College, und seinen Bemühungen ist es zu verdanken, daß die bedeutendsten hies. jüd. Gelehrten durch ihre Mitwirkung das Gedeihen des Vereins zu fördern bestrebt sind. Unter seiner tüchtigen Leitung hat auch das besagte College in den letzten Jahren einen erfreulichen Aufschwung genommen, und dessen Schüler bekleiden bereits namhafte Posten als Prediger und Lehrer in England und den englischen Colonien. Leider hängt aber noch immer die Existenz dieser überaus nützlichen Anstalt von jährlichen freiwilligen Beiträgen ab, und während das in Ramsgate vom sel. Sir Moses Montefiore gestiftete sogenannte Rabbinerseminar Tausende von Pfunden jährlich an ein Lehrercollegium zu vertheilen hat, von dem mit Recht gesagt werden kann, daß es ein *7218 ist, da dasselbe nicht einen einzigen Schüler aufzuwbisen hat, wird hier in der Metropole von England ein Institut von Seiten der Gemeinde vernachlässigt, das so segensreich zu werden verspricht. Wie in vielen größern Gemeinden Deutschlands zwei Parteien, Orthodoxe und Reformer, existiren, so besteht auch hier seit mehreren Jahren eine Resvrmgemeinde, die eine eigene Constitution besitzt. Bis vor kurzem standen sich diese beiden Gemeinden ziemlich schroff gegenüber, aber es ist erfreulich zu sehen, wie sie in letzter Zeit bestrebt waren, sich nach und nach zu amalgamiren und in Ruhe und Frieden Mteinander zu leben. Auch die hiesige portugiesische Gemeinde zeigt Tendenzen, sich der Hauptgemeinde immer mehr zu nähern, und namentlich wirken deren Repräsentanten gemeinschaftlich mit denen der andern Gemeinden im Interesse der Gcsammtheit. Es wäre sehr erwünscht, wenn dieses schöne Beispiel von Harmonie in jenen deutschen Gemeinden Nachahmung fände, wo Uneinigkeit und Streit zwischen beu verschiedenen Parteien oft an der Tagesordnung sind und jedes gute und gemeinnützige Werk im Keime ersticken. Rußland. Petersburg. In dem in vor. Nr. erwähnten Ausnahmegesetz für jüd. Militairpflichtigen heißt es: „Den Kreis-, Bezirks- und Stadt-Militürpflichts-Behörden nt es anheim gegeben, diejenigen Juden, die einen Aufschub! zum Eintritt in den Militärdienst wegen körperlicher schwäche! oder nicht genügender Entwickelung des Körpers erhalten, j einer plötzlichen Besichtigung zu unterziehen, wobei sie i durchaus nicht auf die vom.Gesetz für die jährliche Einbe-! rufung der Rekruteu angewiesene Zeit beschränkt sind. — Den Juden werden sämmtliche Dokumente zur Berechtigung Handel und Gewerbe zu treiben nicht anders verabfolgt, als nach Vorweisung einer Bescheinigung darüber, daß sie zu einem Einberufungs-Äezirk verzeichnet sind, diejenigen j von ihnen aber, die das betreffende Alter schon überschritten ■ oder ihrer Militärpflicht abgeleistet haben, bedürfen außer-