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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-07-01 · N° 27. (1.7.1886) · p. Seite 215

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 27. (1.7.1886)
Date
1886-07-01
Page
Seite 215 (sequence 5)
Language
German
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215 und ca. 43,000 Mark für eine größere Anzahl kleinerer Legate. Ferner hat er ein Kapital, dessen Umfang alle übrigen Legate weit übersteigt und das sich etiva auf eine Million Mark belaufen dürfte, zur Bildung von Arbeiter- Untcrstützungsfonds für die Arbeiter der großen Fabrik der Firma, deren Chef er war, in Wüstegiersdorf in Schlesien. Die „Magd. Ztg." schreibt hierüber: „Das Testament Adolf Reichen Heims verdient weithin als eine nachahmenswerthe That gerühmt zu werden. Er hat das Beispiel seines Bruders, des frühren Abg. Leonor Reich Hheim, nachgeahnit, der ebenfalls in Form von Legaten milde Stiftungen, gemeinnützige Institute, jüdische Waisenhäuser und christliche Armen reich bedachte. Das mit Gütern reichgesegnete Kaufmannshaus Reichcnheim ist durch seine weisen, splendiden Wohlthaten seit vielen Jahren ein doppelt gesegnetes gewesen, und unbedingten Lobes werth ist die zum Hausgesetz erhobene Sitte, daß jedes Reichenheim-Testament für gute Zwecke hohe Summen auswirft. In solchem Verfahren, wenn es nicht vereinzelt bleibt, sondern recht Viele unserer mehrfachen Millionäre zu gleichem Thun reizt, liegt ein gut Theil Lösung der sozialen Frage, nach dem einfachen, aber doch gar zu wahren Satze der Königin Luise: „Des Elends ut der Welt kann nur weniger werden durch die Guten." Durch die Rcicheuheiin-Schenkungen geht eiu großartig humaner Zug: bedenken sie die Glaubensgenossen, so sind doch diese nicht die Bevorzugten, sondern die Zuwendungen vollziehen sich, man möchte sagen, nach dem Procentsatz der Bevölkerung, und so geht die christliche in ihren beiden Confessionen weitaus reicher dotirt aus deu testamentarischen Bestmimungen hervor, als die j üdisch e. Auch das ist rühmenswerth, daß der Verstorbene seine Arbeiter in Wüstegiersdorf ideal so bedacht hat, wie der Socialismus sich die Fürsorge des Staates für den vierten Stand denkt. In diesen Bestimmungen der Reichenheim liegt die Rache für die Mißgunst, womit Lassalle die Wüstegiersdorfer Institute alsAuspressungs- Anstalten sel/r folgreich denuncirt hatte, und thätlich war, als der socialistische Führer gegen die Reichenheim seine Giftpfeile abschoß, nirgends so viel Gutes für die Arbeiter ins Leben gerufen worden, als in Wüstegiersdorf. Das jetzt eröffnete Testament läßt übrigens nur zu geringem Theil des Erblassers philanthropisches Wesen erkennen, denn bei Lebzeiten war er ununterbrochen derselbe Wohlthäter, als den er sich uns nach seinem Tode zu erkennen giebt. Ehre seinem Andenken!" Nerkin, 25. Juni. (Zur bevorstehenden Repräsentanten wähl.) Im Herbste dieses Jahres findet die Repräsentantenwahl der hiesigen Haupt-Synagogen- Gemeinde statt. Es ist vvrauszusehen, daß, wie vor 3 Jahren, auch diesmal eine rührige Agitation sich gellend machen wird, und deshalb dürfte cs angebracht sein, auf die Wirksamkeit der bisherigen Repräsentanten während der abgelausenen 3 Jahre einen Rückblick zu werfen. Der vor- 1 urtheilslvse Beobachter wird zugestehen müssen, daß die Verwaltung der Berliner Gemeinde im Allgenieinen eine musterhafte ist und wird den Vertretern derselben für ihre mühevolle und ersprießliche Arbeit, für ihre Umsicht und Hingebung die aufrichtigste Anerkennung zollen müssen. Man darf die Schwierigkeit der Leitung einer aus so heterogenen Elementen bestehenden Gemeinde nicht verkennen und hat es um so höher zu schätzen, daß die Verwaltungs-Organe bemüht gewesen sind, einer jeden Richtung gerecht zu werden und ihre Aufgabe im Rahmen des gegenwärtigen Statuts in vollstem Maaße zu erfüllen. Allerdings entspricht dieses Statut nicht mehr in allen Punkten den jetzt herrschenden Anschauungen und Bedürfnissen. Es datirt aus dem Jahre 1860, also aus einer Zeit, ln welcher die Berliner Gemeinde aus etwa 10,000 Köpfen bestand, deren Wohnungen in der Mehrzahl sich auf das „Centrum" beschränkten. Inzwischen hat sich die Zahl der jüdischen Seelen versieben facht und die Gemeindemitglieder vertheilen sich über einen Kreis von mehreren Quadratmeilen. In jener Zeit bestand die Gemeinde zum größren Theil aus eingeborenen Berlinern, heute setzt sie sich ans Zuzüglern ans allen Theilen Deutschlands zusammen. Für die Dauer wird man sich in den leitenden Kreisen einer Aenderung der Statuten nicht entziehen können. Zur Zeit bestehen allerdings dagegen Bedenken, die der Vorsitzende des Repräsentanten-Collegmms in der Vorwahl-Versammlung vor 3 Jahren angedeutet hat. Diese Bedenken sollten dagegen zurücktrefen hinter eine viel schwerer wiegende, daß nämlich, sofern die Verwaltungs Organe mit ihrem Vorzüge der Ruhe und Besonnenheit nicht die Initiative ergreifen sollten, von unberufener Seite Schritte erfolgen könnten, deren Tragweite nicht vorauszusehen ist. Daß Verbesserungen möglich sind, wird Niemand in Abrede stellen, der den Gemeinde-Angelegenheiten eine ernste Aufmerksamkeit widmet. Es ist fraglich, ob die Centralisation der Verwaltung angesichts des stetigen Wachsthums der Gemeinde und der Territorial-Ausdehnung sich weiter durchführen lassen oder ob man nicht eine Decentralisation ins Auge fassen müssen wird. In erster Reihe wird der Wahl- Modus eine andere Gestalt annehmen müssen, da ein einziges Wahl-Lokal durchaus unzureichend erscheint. Auch bezüglich der Erhaltung und Vermehrung der Synagogen wird es einer specielleren Statuten-Festsetzung bedürfen, da die bisherigen Bestimmungen darüber zu allgemein gehalten sind. Beiläufig mag erwähnt werden, daß auch in c u lt u e l l er Hinsicht die Centralisation ihre Schattenseiten hat. Es wird zugegeben, daß der Gemeinde-Vorstand in den einzelnen Synagogen den Cultus nach den Bedürfnissen der verschiedenen religiösen Richtungen eingerichtet hat. Ist es nicht aber eine Farce, daß Rabbiner und Vorbeter in der alten Synagoge mit Ernst und Andacht Gebete verrichten sollen, die in der neuen Synagoge a!s „unzeitgemäß" verworfen sind? Der überwiegend größte Theil der Gemeinde-Mitglieder steht auf liberalem Boden und Niemand wird der Mehrheit das Recht bestreiten wollen, ihre Anschauung auf dem .Gebiete der Verwaltung zum Ausdruck zu bringen. Im Interesse des Friedens und zur Verm eidung von Spaltungen möge man aber auch Toleranz üben gegen diejenigen Glaubensgenossen, die auf traditionellem Boden stehen. Auch bei einer einheitlichen Verwaltung wäre es durchaus angängig, daß in den verschiedenen Synagogen je nach dem Cultns derselben nur die der Richtung entsprechenden Rabbiner und Vorbeter fungiren, wodurch Mißstände, wie die oben geschilderten, vermieden werden würden. Diese Neuerung hätte überdies den Vortheil, daß jedes Gemeindemitglied eine ihm zusagende, unter der Verwaltung der Gemeinde stehende Synagoge wählen könnte und nicht mehr auf eine Separat- oder Privat-Synagoge angewtesen wäre. Verfolgt dagegen der Vorstand das Princip in allen Gemeinde-Synagogen einen gleichmäßigen, einheitlichen Gottesdienst einzurichten (in der „Kaiserstraße" war der Cultus der neuen Synagoge bereits geplant), so ist es bei den verschiedenen religiösen Richtungen unvermeidlich, daß über kurz oder lang eine Spaltung eintritt. Mögen daher die Repräsentanten diesen. Fragen ihre Beachtullg zuwenden. Will man eine Agitation bei den Wahlen vermeiden, so dürfte es sich empfehlen, daß die ausscheidenden Repräsentanten in der Vorversammlung in Bezug auf die erörterten Punkte Farbe bekennen. Es ist alsdann anzunehmen, daß die bei den letzten Wahlen hervorgetretene Gegenpartei von der Aufstellung besonderer Kandidaten absieht, zumal die Persönlichkeiten des gegenwärtigen Repräsentanten-Collegiums sich allgemeiner Sympathien erfreuen. Aarmstadt. Das hessische Ministerium (Abtheilung für Schulwesen) hat einer Schulamts-Aspirantin deshalb jede Anstellung versagt, weil sie Israelitin ist. Es liefen uns wieder einen deutlichen Beweis dafür, daß die Auffassungen bei den verschiedenen Ministerialrefforts in Bezug auf die

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