Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 25. (17.6.1886)
- Date
- 1886-06-17
- Page
- Seite 205 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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- 205 - Dem strengen Verbot des Chillul ha-Sehem gemäß sagt die Halacha: Auch überall, wo der Name Gottes entweiht würde (wo der Heide auch nur das geringste Gefühl für das Bcsitzrecht des Israeliten hegt und bethätigt, wo „die Perlen nicht vor die Säue geworfen nnd Andere nicht zerrissen werden"): da ist die verlorene Sache des Heiden zu behalten verboten und ist man verpflichtet, sie zurückzubringen. Das jüdische Moralgesetz gebietet 3. überall dem Kampfgesetz, soweit irgend thunlich zu entsagen — mipp’ne darke schalom =» wegen der Wege des Friedens. Was bedeuten „die Wege (Plural!) des Friedens", die der Jude wandeln soll? Nun, nichts mehr und nichts weniger als schalom in seiner ganzen Begriffsfülle, als die Harmonie des Menschen mit seinem Gott, seinem bessern Selbst und seinen Mitmenschen. Es ist nicht nur der Friede als Ruhezustand, sondern auch Frömmigkeit, Tugend, Heil, Freundschaft, kurz Alles, was jene dreifache Harmonie über, in und um uns wirkt. Jedes hebr. Wörterbuch bietet dafür zahlreiche Belege. Der jüdische Gruß lautet: Schalom alechem Friede mit Euch! Jes. 57,21 ruft aus: Kein Friede, spricht mein Gott, den Frevlern! Abot 1,12 lehrt HEel: Liebe den Frieden, erstrebe den Frieden, liebe die Menschen (eigentlich die Geschöpfe, habberi)ot, von bara erschaffen, also nicht nur Juden!) und bringe sie so der Thora, dem Sittcngesetz. naher. Also Friedensliebe ist hier mit allgemeiner Menschenliebe und dem Sittengcsetz zusammengestellt. Gittin 59f führt zahlreiche Vorschriften auf, die sich zum größten Theil aus das Verhalten der Juden unter einander beziehen und mit rnipp'ue darke schalom schließen. Ebendort 59b wird auch bemerkt, die ganze Thora sei doch rnipp'ue darke schalom gegeben, nach Spr. Sal. 3,17. Zu dieser Schriftstclle fügt Maimonidcs Mel. 10,12 noch Ps. 145,9. Und doch, was haben antisemitische Professoren aus „mipp’ne darke schalom“ gemacht? Man höre und staune: „Um des lieben Friedens willen mit den Heiden und Christen!" O wie viel unverwelklichen Ruhm haben jene „Pioniere der Kultur" der deutschen Wissenschaft bereitet! Eine über Bonzen- und Schranzenthnm erhabene Zeit wird euch gebührend zu würdigen wissen. Mit Hin blick auf das jüdisch-ethische Friedensgesetz schreibt unsere Halacha ferner vor: Uebcrall muß man der Heiden Geräthc wie die der Israeliten vor Dieben beschützen — wegen der Wege des Friedens. Das jüdische Moralgcsetz fordert 4. ungeschminkte, allen Knechtssinn verabscheuende Achtung vor dem Gesetz der Landesregierung, welche Recht und Gerechtigkeit ohne Ansehen der Person handhabt und so „als ein Abglanz der himmlischen Regentschaft erscheint" (Berachot 58 a). Aus der großen Zahl bezüglicher Vorschriften der jüdischen Litteratur führe ich nur den ethischjuridischen Fundamentalsatz des Mar Samuel an: viua demalchuta dina das Gesetz der Landesregierung ist Gesetz — für Juden in allen staatlich geregelten Fragen giltig. Dieser Fundämentalsatz kehrt immer, aus mancher Talmudseite — wie auf der, welche unsere Fund-Halacha enthält — mehrmals wieder und beherrscht das ganze talmudisch-rabbinische Schristthum. Auch von Jsserles wird derselbe in der Haggah (Schotte) zu Eh. Hamm. 259,7 ausdrücklich auf das dem Nichtjudcn abhanden gekommene Gut angeweudct, das dem Juden verpönt sei und das er dem Eigenthümer zurückbringen müsse. Das jüdische Moralgesctz erheischt endlich 5. Achtung vor der Würde aller rechtschaffenen Menschen, insbesondere aller aufrichtigen (nicht scheinheiligen) Anhänger der Tochterreligionen des Judenthums. Gegen diese soll in umfassendster Weise Liebe und Recht geübt werden. Schon der Talmud Chuüin 13 b lehrt: Die Heiden außerhalb Palästina's sind keine Götzendiener, sie halten nur — äußerlich — am Brauch ihrer Väter fest. Daß um so weniger Christen und Muhamedaner der Halacha als Götzendiener gelten, ist hiernach so selbstverständlich, daß es kaum noch des Hinweises auf Stellen wie die Haggah des Jsserles zu Jore dea 124,24 bedarf. Nur dem Juden ist der ungemischte Glaube an die Einheit und Einzigkeit Gottes strengstens geboten. Der Nichtjude wird schon als „Frommer, der ewigen Seligkeit theilhaftig" bezeichnet, wenn er nur die, zum Bestand der menschlichen Gesellschaft nothwendigen sogen, sieben Noachiden-Gesetz? hält: Hebung der Rechtspflege, Vermeidung der Gotteslästerung, der Abgötterei, der Unzucht, des Mordes, des Raubes, der Thierquülerei. Synhedrin 56 a. Nach Aboda sara 3a (cfr. Tosafot z. St.) wird jeder Nichtjude, der die sieben Noachiden-Gebote befolgt, sogar dem jüdischen Hohepriester gleich geachtet. In Gemäßheit dnses Princips bemerkt der B<ör haggola cid., daß sich die fragliche Motivirung nach Maimonides nur auf die Götzendiener beziehe, (die selbst das Gefundene nicht zurückgeben), nicht aber auf die Völker der Jetztzeit, die a n den Weltschöpfer glauben und deren Gesetze vorschreiben, eine verlorene Sache zurückzugeben. Ich frage jeden unbefangenen Menschen: Werden hier die Christen als Götzendiener ober als Gottesdien«r. als gesetz- und zügellose Unmenschen oder als gefetz- und rechtliebende Mitmenschen, als M itbrüder betrachtet, denen der Jude wie seinen israelitischen Mitbrüdern — ohne den von der modernen Gesetzgebung bestimmten enormen Finderlohn beanspruchen zu dürfen — das Verlorene zurückbringen müsse? Tragikomisch war mir die Exemplifikation eines bei unserer Fund-Halacha vorkomnlenden Bibelverses, die ich zur Zeit des Imports preußischen Antisemitismus nach Rußland von einem russischen Talmudisten hörte; dieser erzählte: An einem Markttage hatte mein jüdischer Nachbar, ebensowenig wie wir anderen Juden ahnend, was uns der folgende Tag bringen sollte, einem Bauern, der zum Marktbesuch in unfern Wohnort gekommen war. ein verlorenes Geldstück wieder zugestellt. Der Bauer nahm es anscheinend dankbar, unterhielt sich mit meinem Nachbar und erkundigte sich auch nach dessen Wohnung. Darauf verjubelte er in dem nahen WirthShaus das Geldstück mit andern Bauern, und als am folgenden Tage eine regelrechte Jukkenhetze — etwa wie bei Ihnen in Pommern — ausgeführt wurde, da kam unser dankbarer Bauer mit andern Raubgesellen in meines Nachbars Haus, sie schändeten Frau und Töchter, schlugen den Juden zum Krüppel und begaben sich wieder zu gemeinsamer Zeche in das nahe WirthShaus. Wie Recht hat doch der Talmud (Synhedrin 76 b), wenn er sagt: wenn man einem Obed elilim (Heiden) etwas Verlorenes zurückbringt, da „vermehrt die Völlerei den Durst" (5. M. 29,18). Ich fragte den Erzähler, ob er denn Christen für Ob’de elilim halte. Gewiß nicht, antwortete er, aber Nichtswürdige, wie jene Frauenschänder, Räuber, Mörder und ähnliches Gelichter sind doch nicht etwa Christen? (Schluß folgt.) Berichte unfc Correspondenzen. Deutschland. Unstarr, 16. Juni. (Or.-Eorr.) Wie alljährlich fand an den Pfingstfelertagen allhier die Generalversammlung des „Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen" statt. Sonntag, den 13. Juni, Abends 81/, Uhr, eröffnete der Vorsitzende, vr. Samuel sv hu, mit freundlichen Begrüßungsworten die Versammlung (im kleinen Saale der neuen Börse),, worauf man zur Diskussion des Normallehrplans der R.el i gi onSs chu le mit 2 Lehrkräften schritt. Das Referat lag in den Händen des Vorsitzenden. Eine besonders lebhafte Debatte entspann sich bei der Frage, ob der biblische Geschichtsunterricht in den vereinigten zwei untersten Schuljahren eoneentrisch ertheilt werden solle, oder ob der gesammte Lehrstoff aus die zwei Jahre zu verthellen sei. Die Versammlung entschied sich für die eoncentrische Methode. Schluß