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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-06-17 · N° 25. (17.6.1886) · p. Seite 196

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 25. (17.6.1886)
Date
1886-06-17
Page
Seite 196 (sequence 2)
Language
German
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Beispiel nach den Freiheitskriegen, nach der Bewegung von 1848 u. dgl. m. gezeigt hat. Allein es ließ sich nicht verkennen, daß die durch den Kulturkampf herbeigeführte tiefe Erregung und Verrohung der Gemüther wesentlich zur Verschärfung und Vergiftung dieser Judenhetze beigetragen hat. Das Aushören des Kulturkampfes wird vorläufig hierin wenig ändern, derartige böse Folgen pflegen noch lange nachzuwirken, auch wenn die Ursachen gehoben sind. Die Hctzkapläne, die Christlich-Sozialen, die ausgesprochenen Gottesleugner, die im Judenthum die reine Gotteslehre — den Semitengott , wie sie den Schöpfer zu nennen sich erfrechen — hassen, die Skandalmacher und Revolverpreßler — eine sehr gemischte, aber in der Judcnhetze einmüthige Gesellschaft — werden ihre liebgewordene Thütigkeit so rasch nicht einstellen. Zudem scheint es, als ob die politisch und sozial reactionären Elemente der Katholiken und Evangelischen sich jetzt schon brüderlich zu einander hingezogen fühlen, und daß sie einen Bund zur Unterdrückung ihrer wirklichen oder vermeintlichen Gegner schließen müssen. Wenigstens deuten jetzt schon manche Stimmen der betreffenden Preßorgane auf ein derartiges Unternehmen hin. So sehr es nun scheinen möchte, als ob ein solches Bündniß sich zunächst gegen die Juden, deren Stellung und deren Rechte richten würde, so ist doch zu einer wirklichen Besorgniß kein ausreichender Grund vorhanden. Den Hetzartikeln der antisemitischen Presse und den Reden judenfeindlicher Agitatoren, so wenig sie unterschätzt werden dürfen, darf doch nicht ein so großes Gewicht beigelegt werden. Sie können uns allerdings das Leben recht sauer machen und dasselbe verbittern, allein die rechtliche Stellung der Juden ist durch Gesetz und Verfassung gefestigt und kann nur auf gesetzlichem, verfassungsmäßigem Wege erschüttert werden. Es giebt zweifellos judenfeindliche Elemente genug, welche am Liebsten Gesetz und Verfassung ändern und die Juden aller ihrer schwer genug errungenen Rechte berauben möchten. Allein so leicht geht das nicht. Die deutsche und preußische Negierung, obgleich sie sich der Juhenhetze gegenüber kühl bis in das Herz hinein verhält und die Hetzereien der Antisemiten freien Spielraum in einer Weise gewährt, welche sie andern Parteien schwerlich gestatten würde, hat dies wiederholt deutlich zu erkennen gegeben, daß sie eine Abänderung der Gesetze zum Nachtheil der Juden nicht wünscht. Auch von manchen antisemitischen Rednern und in der gleichgesinnten Presse ist mehrfach hervorgehoben worden, daß die Emanzipation der Juden zwar ein Fehler gewesen sei, daß dieselbe aber nicht wieder aufgehoben werden könne. Ganz richtig hat es Stöcker herausgefunden, daß, wenn man den großen Grundsatz der religiösen Gleichberechtigung zu den besonderen Zwecken der Unterdrückung der Juden gesetzlich einschränkcn wolle, solches zur Folge haben würde, die Juden zum Mittelpunkte der zukünftigen Gesetzgebung und Gesetzcsabänderung zu machen. Indessen wurden diese doctrinären Skrupel jenes Judenfeindes wenig ausmachen, wenn nicht glücklicherweise auch noch andere Elemente zu unfern Gunsten in das Gewicht sielen. Den größten Widerstand würde die Aufhebung der Judenemancipation bei den Katholiken finden. Es giebt ,zwar auch unter ihnen sehr enragirte Judenfresser, allein die Führer der Ultramontanen verkennen durchaus nicht die Gefahr, welche in der principiellen Aufhebung oder Einschränkung der religiösen Gleichberechtigung auch für sie liegen könnte, und darf auch nicht geleugnet werden, daß, wie bereits hervorgehoben ist, gerade diese Parteiführer zum Theil durchaus nicht als unsere Feinde angesehen werden können. Im Jahre 1856 hatte in dem damaligen hochkonservativen preußischen Abgeordnetenhause. der sogenannten Landrathskammer, die Kreuzzeitungspartei, unter der Führung von Gerlach und Wagener, einen Antrag auf Aufhebung der Paragraphen 4 und 12 der preußischen Verfassung zu dem ausdrücklichen Zwecke gestellt, die gesetzliche Emancipation der Juden rückgängig zu machen. Die damalige Manteuffcl'sche Regierung bekämpfte den Antrag, indeffen nicht aus einem prinzipiellen, sondern aus dem geradezu frivolen Grunde, daß diese Berfassungsbestimmungen sie bei der Zurücksetzung der Juden gar nicht hindern. Da war es gerade einer der Führer der damaligen katholischen Fraktion, Reichenssperger, welcher sich der Juden und deren Rechte mit Wärme annahm, und hat auch diese Fraktion geschlossen gegen den Antrag gestimmt. Von den preußischen Provinziallandtagen hat der in seiner Mehrzahl überwiegend katholische der Rheinprovinz mehrere Jahre vor 1848 zuerst den Antrag auf Emancipation der Juden gestellt, und wurde dieser Antrag grade von einem katholischen Geistlichen, dem Kanonikus Lensing, mit eindringlichen und beredten Worten vertheidigt. Man darf deshalb auch jetzt darauf vertrauen, daß Bestrebungen, welche auf Aufhebung der Emancipation der Juden gerichtet sind, bei den katholischen Abgeordneten auf Widerstand stoßen werden. Allerdings liegt die Befürchtung nahe, daß die jetzt schon so vorherrschende, insbesondere in der Heranwachsenden gebildeten Jugend hervortretende konservativ-streberische' Bewegung, welche leider so innig mit dem Antisemitismus verquickt ist, durch das Zusammenschließen der konservativen Elemente der Katholiken und der Evangelischen neue Nahrung gewinnen und sich namentlich auf dem sozialen Gebiete den Juden gegenüber recht fühlbar machen wird. Allein das sind eben Zeitströmungeu, die wir nicht ändern können, und deren Fluthen wir über uns ergehen lassen müssen. Wir können hiergegen nichts thun, als daß wir auf uns selbst und auf die Unsrigen achten, daß nichts Unrechtes geschieht und daß mit besonderm Tacte Alles vermieden wird, was irgendwie geeignet wäre, Anstoß zu erregen. (Schluß folgt.) Humanität und Halacha. Von Dr. Kroner, Rabbiner in Brandenburg a. d. H. (Fortsetzung statt Schluß.) Nach dieser Halacha ist dem Juden „die verlorene Sache des Heiden (zu behalten) erlaubt,*) denn die Bibel spricht von allem Verlorenen deines Bruders, deinem Bruder (le- Achicha) sollst du es zurückbringcn, nicht aber dem Heiden (le-Akum)". B. kamma 113 b und Ch. Hamm. 266,1. Das. scheint recht bös, recht unduldsam, wie? Da scheint also doch Herr Wise durchaus nicht allzu herb geurtheilt zu haben. Freilich scheint es so, muß es so scheinen, wenn die angeführten halachischen Worte ohne Weiteres nach ihrem Buchstaben geschätzt werden. Aber darf man denn selbst mit modernen Rechtsbestimmungen in solcher Weise verfahren? Fragt irgend einen Rechtsgelehrten unserer Zeit! Ich mache mich anheischig, in dieser Art binnen Kurzem einer ganz rcspektabeln Zahl moderner Gesetzesbestimmungen den Schein der Ungereimtheit und Unmeuschlichkeit zu geben. Aehnlich allerdings jenem Bekehrungseifer, der unwissenden Juden das alte Testament als rücksichtslos gegen Arme bezeichnte und als Beweis dafür einige Worte aus 3. 'Ui 19,15 anführte: „Du sollst den Armen nicht berücksichtigen". Diese Uebersetzung der betreffenden Textworte ist ganz richtig. Also — ist das A. T. rücksichtslos gegen Arme. Schrecklich, nicht wahr? Der Voruriheilslose jedoch, zumal wenn er einige der zahlreichen großartigen Lehren unv Gesetze des A. T. über Armenfürsorge kennt, wird sich sofort sagen, jene „Rücksichtslosigkeit" dürfte wohl ihre eigene Bewandtniß Hallen; er wird sich die Bibel nehmen, die betreffenden Wocte nicht nur, sondern auch das, was vor und nach der „Rücksichtslosigfeit" steht, denkend lesen und gegenüber der ganzen Schriftstelle: *) Wohlgemerkt: „erlaubt" (mutteres), aber nicht empfvhleul

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