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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-06-10 · N° 24. (10.6.1886) · p. Seite 192

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 24. (10.6.1886)
Date
1886-06-10
Page
Seite 192 (sequence 6)
Language
German
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- 192 stand er an der Spitze der Judenschaft in Mergentheim und wohnte daselbst im jetzigen Rabbinatshause. — Schon im Jahre 1636, mithin vor nunmehr 250 Jahren, wurde den Juden daselbst gestaltet, einen Rabbiner anstellen zu dürfen; 1658 durften sie die jetzt noch vorhandene und im Jahre 1825 renovirte Synagoge erbauen, und 1663 erschien der sogenannte Schutzbrief, in welchem bestimmt war, daß die Mergentheimer Juden 1000 Gulden auf einmal oder 100 Gulden jährlich an die dortige Stadtpfarrkirchc zu zahlen haben, wenn sie es nicht lieber vorziehen würden, den christlichen Gottesdienst zu besuchen, wie dies bei ihren Glaubensgenossen in Rom der Fall war. Ebenso waren die in Mergentheim. Edclfingen, Jgersheim, Markelsheim und Ailringen (bei Künzelsau) ansässigen Juden verpflichtet, elf herrschaftliche Jagdhunde, sowie die nöthigen Postpferde zu halten. Zudem hatten sie ein höheres Weg- und Pflastergeld zu zahlen, „und zwar ein fremder Jude 4 Kreuzer, wenn er aber reitet, dann das Doppelte, ein schutzverwandter sogar 3 und 6 Gulden, ein todtcr aber nur 1 Gulden". Die erste Nachricht über Juden in Mergentheim füllt in das Jahr 1298, in welchem eine gar heftige und mörderische Verfolgung des Handelsvolkes im Fränkischen stattgefunden hat, welche in Rötlingen a. d. Tauber ihren Anfang nahm und erst im November gedachten Jahres durch einen Landfrieden des Königs Adolf gedämpft werden konnte. Ein neues Wetter der Verfolgung zog sich über die Juden in Mergentheim und anderen Städten im Fränkischen (Anb, Uffenhcim, Rothenburg a. d. Tauber. Würzburg, Krautheim u. s. w., zusammen in den Jahren 1336, 1343 und 1348. Im Jahre 1311 erlaubte der Kaiser Ludwig der Bayer den Dcutschherren, in ihrer Residenz 6 seßhafte Juden halten zu dürfen. Daß es schon damals unter denselben recht vermögliche Leute gab, zeigt folgender Vorfall. Im Jahre 1385 wurde in Rothenburg a. d. Tauber ein Mergentheimer Jude Namens Abraham in Hast genommen und er mußte für seine Freilassung nicht weniger als 11,000 Gulden bezahlen. Das war eine ganz bedeutende Summe (etwa 106,810 M), wenn man bedenkt, daß hier Goldgulden gemeint sind, von denen einer im Jahre 1354 zu Frankfurt a. M. 9,71 M., 1425 --- 777, M. und 1525 —6,25 M. galt. (Der „gülden floren" hat seinen Namen von der Stadt Florenz, woselbst er im Jahre 1252 zuerst geprägt wurde.) An dem erwähnten Lösegeld des Juden Abraham verbürgte sich der damalige Graf Ulrich von Hohenlohe für 9700 Gulden mit der Stadt Weikersheim und Zugehör, welche an den inhaftirten Juden verpfändet waren. Gegerr den Wucher der Juden erließen die Hoch - und Deutschmeister im 16. und 17. Jahrhundert mehrere Verordnungen. 1622 wollten zwei Juden aus Hanau in der hohenloheschen Stadt Weikersheim ein Geschäft errichten für den dortigen gräflichen Hof und die Bürgerschaft und versprachen, nach Gewährung ihres Gesuchs 3000 Reichsthaler vorznstrecken. Im Anfang unseres, des 19. Jahrhunderts, gab cs in Weikersheim einen israelitischen Commissionssccretär und einen desgleichen Hoffactor. Aus der Wfakz im Mai. (Or.-Corr.) Daß in Wirklichkeit die Lehrer, welche keine Pädagog. Bildung besitzen, im Religionsunterrichte mehr verderben, als gut machen, dafür zeigt folgendes Porkommniß: Als ich vor einiger Zeit meine jetzige Lehrerstelle angetretcn und den ersten Religionsunterricht ui der mit meiner Stelle verbundenen Religionsschule einer Nachbargemeinde crtheilen wollte, mußte ich die bittersten Erfahrungen machen. Obwohl 12 Kindern im Alter von 8—16 Jahren von März bis November jeden Jahres Religionsunterricht ertheilt wurde, konnte weder ein 15 jähriges jüdisch lesen, noch schreiben, von bibl. Geschichte hatten die Kinder keine Idee — und — was das stärkste ist __ a{$ ich von den 10 Geboten sprach, betheuerten mir sämmtliche Kinder, daß sie noch nie etwas von 10 Geboten oder 10 Worten gehört haben. Doch als ich hierauf das 1. Gebot im Urtexte vorsagte, da stellte es sich heraus, daß die Schüler die 10 Gebote hebräisch hersagen konnten, aber ohne sie übersetzen zu können. Ebenso verstanden sie das Hanoßen teschuoh, mehrere Pijutim (z. B. deraoll äock! u. a.) singend aufzusagen, natürlich ohne jedes Wort- oder Jnhaltsverstündniß. Das war mir ein eigenthümliches Bild von Religionsunterricht. Was hatte sich der Lehrer —- wie man mir sagte, ein Pole — wohl dabei gedacht? Es war mir etwas ganz Unbegreifliches, die Kinder chaldäische Gebetstücke auswendig hersagen zu hören und inwendig nicht Adon Olam lesen zu können. Schließlich sei bemerkt, daß die Schule unter Aufsicht eines streng-orthod. Rabbiners steht. Kann dieser die Ectheilung eines solchen. Religionsunterrichts verantworten? Oesterreich-Ungarn. Wrünn. Am 19. v. M. starb hier der Rabbinatsassessor Veith Frischauer im Alter von 83 Jahren. Der Verstorbene, im Jahre 1803 zu Pobilitz in Mähren geboren, war seit 36 Jahren hier als Dajjan angestellt, wo er, ehe die Gemeinde behördlich anerkannt war, sämmtliche rabbinische Funktionen übte. Er war aus der Schule des R. Mordechai Beneths hervorgegangen, ein Mann von tadelloser Frömmigkeit und bis in seine letzten Tage fleißig im Studium der Thora. Bis kurz vor seinem Tode erfreute er sich völliger, geistiger und körperlicher Frische und war eine stattliche Erscheinung, deren Würde durch die altrabbinische Tracht noch gehoben wurde. Bemerkenswerth ist, daß er durch 62 Jahre als Mohel fungierte und mehr als 1400 Kinder dem Bunde Abrahams zuführte. In seinem Mohel-Buch find c sich auch aus den 20er Jahren die merkwürdige Thaisache verzeichnet, daß er am Tisch'o b'ow mit Erlaubniß des Landesrabbiners in Sabbathkleidern eine Beschneidung vornahm. Der Verstorbene ist der dritte von den mährischen Rabbinern der alten Schule, welche im letzten Jahre aus dem Leben geschieden sind. Ihre Zahl ist wohl nur nocheine verschwindend geringe. Uerrnischle und neueste Nachrichten. Magdeburg. Die „Freisinnige Zeitung" schreibt: „Die von uns wiedergegebene Nachricht der „Dresdener Ztg.", daß. das sächsische Kriegsministerinm verboten haben soll, für Lieferungen zu den sächsischen Herbstmanövern Israeliten als Lieferanten anzunehmen, ist bis jetzt von den sächsischen Behörden noch nicht dementirt worden. Demgemäß wird wohl eine Interpellation im Reichstage über diese sonderbare Verfügung der sächsischen Regierung eingebracht werden., Magdeburg. Die Anstellung ausländischer Juden als Synagogenbeamte in Preußen ohne die Genehmigung des Ministers des Innern wird überall strafrechtlich verfolgt. Das Kammergericht hat eine fr ei sprechende Vorentscheidung, in dem Falle, wo eine Synagogen-Gemeinde einen Schächter von einer andern preuß. Synagogen-Gemeinde berufen hatte, aufgehoben, indem es annahm, daß auch in diesem Falle sich die zweite Synagogen-Gemeinde vorher über die Staats-- angehörigkeit des berufenen Schächters hätte vergewissern müssen. Größte Vorsicht ist also geboten. T. Werlin, 7. Jnni. Die Zahl der von Inden begangenen Selbstmorde nimmt in unverhältnißmäßig starker und erschreckender Weise zu. Leider ist wieder von einem solchen zu berichten. Am Sonnabend, den 5. Jnni, wurde das Centrum d.r Stadt durch einen Selbstmord in Helle Aufregung versetzt. Die Witlwe eines einzigen Sohnes wurde plötzlich ans der Synagoge gerufen und durch^die Schreckenskunde, ihr Sohn habe sich erstochen, betäubt. Leider mußte die arme Frau die entsetzliche Nachricht in vollem Umfange bestätigt finden. In dem von Juden dicht bewohnten Stadttheil wurde die Erregung durch die Art des Selbstmordes sehr gesteigert, da das Messer als Waffe bei so traurigen Vorkommnissen bei Juden eine große Seltenheit ist. Der 23jährige junge Mann befand sich in einer glänzenden Stellung und war die Stütze seiner Mutter und armen Ver-

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