Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 24. (10.6.1886)
- Date
- 1886-06-10
- Page
- Seite 191 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 191 — Herz Samson in Wolfenbüttel. Leiter der betr. Lehrhäuser blieben die Stifter. Nach deren Tode wurden beide Stiftungen in eine deutsche Lehr- und Erziehungsanstalt unter dem Namen Samson - Freischule umgewandelt. Die Freischule war anfangs einklassig, seit 1813 zweiklassig (im Jahre 1838 trat eine Hilfs- oder Borbereitungsklasse für jüngere eintretende Knaben provisorisch hinzu), seit 1843 dreiklassig mit 3 angestellten Lehrern; so verblieb sie bis zum Jahre 1871. Unter dem Jnspector Ehrenberg, dessen segensreiche Wirksamkeit allgemein bekannt ist, wurden von 1807—1846 im Ganzen 211 Zöglinge ausgenommen, darunter 165 Freizöglinge. Neben den angestellten israelitischen Lehrern unterrichteten von Anfang an regelmäßig christliche Hilfslehrer aus der Stadt. Unter dem Directorate des vr. Ph. Ehrenberg wurde für die Anstalt die Benennung Samsonschule Angeführt. Vom Jahre 1871 ab wurde die bis dahin dreiklassige Anstalt zu einer höheren Lehranstalt erweitert, welche jetzt sechs Klassen zählt, von welchen die Secunda noch in eine Ober- und Unterklasse zerfällt. Seit 1876 verlassen die die Prima absolvirenden Schüler mit dem Einjährig- Freiw.-Zeugnisse die Anstalt. Bon 1881 ab hat die Anstalt auch Knaben christlicher Confession als Haus- und Stadtschüler ausgenommen. Die Festschrift enthält ferner ein chronologisches Verzeichniß von 682 Zöglingen der Anstalt von 1807—1886. An der Anstalt wirkten im Schuljahre 1885/86 7 Lehrer und 3 Hilfslehrer. Die Zahl der am Unterrichte theilnehmenden Schüler betrug 104. Von den Internen gehören 80 der mosaischen, 4 der evangelischen Re« ligion an; von den Stadtschülern 2 dem mosaischen, 18 resp. 17 dem christlichen Bekenntnisse. Hppetrr, 25. Mai. (Or.-Corr.) Ich komme nun zu dem oben angedeuteten Thema. Sie heben in einer Nummer des vorigen Jahres ganz richtig hervor, daß es bei mir wohl keineswegs religiöse Skrupel sein können, wenn ich! für ein Mendelssohn-Denkmal keine Sympathien habe. Es ist zunächst mein Widerwille gegen Prunk und Gepränge überhaupt, ich überlassedergleichen gerne den christlichen (?) Helden auf den blutigen Schlachtfeldern, ich bin Enthusiast der Einfachheit, spreche auch in meiner Gemeinde bisweilen gegen prunkvolle Grabdenkmäler als nicht im Geiste des Judenthums. Durch die unbedeutendste edle That setzen wir unseren theueren Vollendeten ein schöneres Denkmal. Aber ich frage demnach: auf dem Standpunkte, den des Breslauer ( Seminar einnimmt. der mit unbezweifelbarem Rechte sagen : kann, daß das ‘JDS rNTSfl K1? für diesen Fall ganz j gegenstandlos sei, denn wir erweisen damit Niemandem eine götti liche Ehre u. s. w. — nach diesem Standpunkte erfordert es doch die Consequenz, auch sonst der gesunden Logik, der nüchternen Exegese, Rechnung zn tragen, wie kann demnach von der Breslauer Schule die Institution der Chalizah noch beibehalten werden? Gicbt denn die Schrift hier nicht viel deutlicher das Motiv für das Gebot an, als bei dem Verbot 222 NLWN * **)6? Das klar ausgesprochene Motiv ist YT1X Dtt? D'pnb et» sehr naheliegender Grund mit nannn nan rw« rrnn ab ist der Schutz der verlassenen Wittwe; ein anderes erhabenes Motiv — das von der himmlischen Weisheit und Liebe des Gesetzgebers zeugt, — ist '■di rro' «bi in?nj 29 mn d» o'pnb, darum soll der engherzige, inhumane Levir der Verachtung preisgegeben werden "121 1222 HpTl» Nun aber soll der vermeintliche Jibbum unterbleiben*) und die Chaliza dennoch aufrecht gehalten werden, wie kann man der Logik so ins Gesicht schlagen? Herrscht doch in der ganzen vernünftigen Welt der Grundsatz: Cessante legis ratione cessat legis dispositio. Der Levir ist verheirathet, die Polygamie wird mit Zuchthaus bestraft, er aber muß die Lüge aussprechen: nnnpb VlSCan «2, das weise humane Gesetz will der unglücklichen Wittwe ein Beistand sein, und es wird durch die *) Ich habe im Jahre 1871 nachgewiesen, daß noch in. jüngster Zeit das Rabbinat in Jerusalem tM’' vollziehen ließ. W. Institution der so abgeschwächteu Chaliza zu einem Mittel, die arme Wittwe auszubeuten, Geld von ihr zu erpressen. Nun, und jetzt komme ich auf etwas, das ich eben angedeutet. Ich wurde vor mehreren Jahren in der Wochenschrift angegriffen, daß ich eine Trauung vollzogen, ohne vorangegangene Chaliza, die aber gar nicht zu ermöglichen oder zu erzielen war, der Levir, in den französischen Krieg eingezogen, mußte von der Behörde nach den üblichen Aufforderungen als verschollen erklärt werden. Ich bat den betreffenden Ortsrabbiner die junge bedauernswerthe Wittwe von den Fesseln des lebenslänglichen Unverheiratbetseins zu befreien, es traf sich eine vortheilhafte Parthie für sie, ich bat jenen Rabbiner eine Ausnahme zu machen und diesmal die Trauung ohne Chaliza vorzunehmen, wenn er aber bei seiner Weigerung verharren sollte, dann wollte ich's thun, er kenne ja wohl meinen Standpunkt auf diesem Gebiete, der in der Augsburger Synode Ausdruck fand. Liege aber sonst irgend ein Hinderniß vor, so sei es seine Pflicht, mich darüber zu infoimiren, sonst trüge er die Schuld. Der Rabbiner schützte kein Ehehinderniß in der Sache vor, schrieb mir blos einen sehr beleidigenden Brief. Ich war kein intrusus, kehrte auf meiner Durchreise zur Trauung bei dem betreffenden Rabbiner ein, ich habe die Reise deshalb um einige Stunden unterbrochen, um vielleicht doch den Rabbiner zur Uebernahme der Trauung zu bewegen; ich. wartete in seinem Zimmer, er ertheilte, wie man mir sagte, Unterricht, ich wartete und wartete, aber der College erschien nicht, und so reiste ich denn weiter und vollzog die Trauung. Hinterher aber erschien in der „Wochenschrift"*) ein Artikel gegen mich, der das Sachverhältniß, wie es in solchen Füllen leider zu geschehen pflegt, ganz entstellte. Ich aber konnte mich nicht vertheidigen, ich las damals überhaupt gar keine Zeitung, erst nach Jahren kam mir jener Bericht der Wochenschrift zu Gesicht.' *) Ich meinte darum gleich im Anfänge dieser meiner Expectoration, es wäre ganz angemessett, wenn in solchen Fällen die Redaktionen dem Angegriffenen die betreffende Nummer einsendeten, nur dann wäre dem audiatur et altera pars genügt. Vielleicht interessirt die Leser der Wochenschrift auch, folgender Fall. Eine „Aguna" klagte mir in einem Briefe, es treffe sich für sie eine vortheilhafte Wiederverheirathung, sie besitze nur 600 Mk.; der Levir aber verweigert die Chaliza, wenn sie ihm nicht die Hälfte ihres ganzen Vermögens ausliefert. „Wenn sich das bestätigen sollte, schrieb ich der Wittwe, dann möge sie nach Oppeln kommen, ich würde die Trauung vollziehen." Als der Levir dies erfuhr, stimmte er seine Forderung weit herunter und vollzog die Chaliza. Rabbiner Dr. Wien er. Aas Miirtternverg. Oeffentliche Blätter unseres Landes brachten in der letzten Zeit mehr oder weniger ausführliche Berichte über die Feier des 100jährigen Geburtstages von Ludwig Börne (Löb Baruch), einem bedeutenden Philosophen aus Frankfurt a. M., welcher am 6. Mai 1786 in der alten Göthestadt als der Sohn des jüdischen Wechselagenten Jakob Baruch geboren wurde. In den 90 er Jahren des vorigen Jahrhunderts verbrachte Ludwig Börne einen Theil seiner Kindheit im Hause seines Großvaters zu Mergentheim a. d. Tauber. Dieser hieß Baruch Simon, war aus dem damals deutschordenschen Dorfe Oedheim am Kocher (im Bezirk Neckarsulm) gebürtig und einige Zeit als Geschäftsagent des Deutschordens in der Stadt Neckarsulm verwendet worden; im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts dagegen *) Der Art. ist uns nicht erinnerlich, er stammt wohl aus der Zeit, da wir nur das Ltrtrbl. redigirten. Wir haben aber heute dem Hrn. Collegen das freie Wort ungeschmälert ohne Unterbrechung gelassen, obwohl sich uns Gelegenheit hierzu oft bot. Ueber Chaliza werden wir inandereni Zusammenhänge nächstens reden, für heute nur soviel, daß Aenderungen in den Ehegesetzen von Einzelnen nicht vorgenommen werden können; wenn der deutsche Rabbinerverband mehr erstarkt und selbstbewußter sein wird, dann dürfte er berufen sein, diese und noch manche andere ehegesetzliche Frage.einer Lösung entgegenzuführen. (Red.) **) Die „Wochenschrift" lese ich erst seit August. 1884. , . W. ,