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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-06-03 · N° 23. (3.6.1886) · p. Seite 183

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 23. (3.6.1886)
Date
1886-06-03
Page
Seite 183 (sequence 5)
Language
German
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188 — die Berichte im Programm können ebenso abgefaßt, ihnen dieselbe Stellung eingeräumt werden, wie über den christlichen Religionsunterricht. Talis molis erat Hebraeam condere legem. Ich ertheile 10 Stunden wöchentlich, 2 in der combinirten Sexta und Quinta, zwei in ba Quarta rc.. zwei in der Prima. Ein Honorar erhalte ich auch erst seit dem Falkschen Ministerium und zwar 130 M. p. a., während der evangcl. Rcl.-Lehrer für die gleiche Stundenzahl 600 M. erhält; der katholische freilich, der auch den hebe. Unterricht ertheilt und überhaupt der eigentliche Geistliche am kathol. Gymnasium ist, wird von diesen ganz anständig besoldet. Dagegen zahlt die städtische Verwaltung an die Lehrer der drei verschiedenen Confessionen an der Hähern Töchterschule dasselbe Honorar von 300 M. p. a. (Schluß folgt.) Aus Aromberg geht uns folgende „Erklärung" des Herrn Rabb. Dr Klempercr zu. die unsere Berrnuthung, daß der in der „Jüd. Pr." und anderen jüd. Bl. enthaltene Bericht über den Fall „Filehne" nicht richtig sein könne, zu unserer Freude bestätigt. Herr Dr. Kl. erklärt: „Die Mittheilung in Bezug auf meine gutachtliche Acußerung vor dem hiesigen Landgerichte, wie sie in mehreren jüdischen Blättern (auch in der letzten Nr. der „Wochenschrift") sich findet,*) entspricht nicht dem wahren Sachverhalt. Gleich beim Beginn der Verhandlung zum Worte gelangend und aufgefordert, mich über Wesen und Bedeutung des Beth-hamidrasch und vor Allem über sein Verhültniß zur Gesammtgemeinde zu äußern — Letzteres um deswillen, weil in der Berufung erklärt worden war, das Beth-Hamidr. sei eine Filiale der Gemeinde — habe ich mit keiner Silbe behauptet, daß Gebete im Beth-ham. „ungerechtfertigte" seien, sondern mit all' der Wärme und Weise von dem Beth-ham. gesprochen, die später nach mir der Verlhcidiger auf Grund des § 90 im Sch.-Ar. mit echter Pietät für dasselbe vindicierte — nur konnte ich nicht umhin, bei aller Pietät vor dem Beth.-ham. für die Gemeinde das Recht in Anspruch zu nehmen, das dieselben nach dem Schuld). Ar. § 154 Mag. Abr. zu Ende unzweifelhaft besitzt, jeden anderen Gottesdienst, als den in der Synagoge, zu inhibieren, wenn cs die Gemeinde-Interessen erheischen — ein Fall, der, wie aus der Verhandlung sich ergab, in Filehne vorliegt .32N"22 pn ibbarr vbv 21131? s'^12' bnpm Damit glaubte ich wirksamer die Rechte der Gemeinde zu vertreten, als mit der so naheliegenden, aber in diesem Falle nicht entfernt so beweiskräftigcll Anführung des R'ma, zu der von dem Herrn Verth, ungezogenen Sä). Ar.-Stelle. § 90. Wie der Berichterstatter der betr. jüd. Blätter dazu komnit, weiter zu behaupteri, daß id) dem Herrn Vertheidiger, der n a d) mir das Wort nahm, zustimmen mußte, verstehe ich um so weniger, als ja der Herr Vertheidiger den Antrag stellte, Herrn Dr. Fellchenfeld zu Posen gutachtlich zu hören, was vom Gerichtshöfe mit der ausdrücklid)en Bemerkung abgelehnt wurde: „daß der Herr Sachverständige in seinen Aeußeruugeu mit den vom Herrn Vertheidiger (später) abgegebenen in keinerlet Widerspruch sich gesetzt, nur darüber hinausgehende andere Stellen des Ritual-Codex zur Begründung seiner Behauptung in Bezug auf das Recht der Gemeinde auch dem Beth-hamidrasch gegenüber beigebracht. Dies der wahre Sachverhalt". Dr. Klemperer, Rabb. Wir haben hierzu Folgendes hinzuzufügen: Erst nachdem in mehreren anderen jüd. Bl. der eigenthümliche, in etwas hämisd)em Ton gegen Herrn Rabb. Dr. Klcmperer abgefaßtc Bericht über die betr. Gerichtsverhandlung gestanden, ohne daß eine „Berichtigung" erfolgte, nahmen wir ihn auf und gaben uns. Erstaunen darüber in der „Nachbemerkung" Ausdruck. Wir freuen uns nun, daß Herr Dr. Kl. den richtigen' Standpunkt eingenommen und das Reckst der Gemeinde und des gemeinsamen Gottesdienstes betont hat; gestehen auch gern zu, daß sein Hinweis auf Mag. Abraham 23 Ende C. 154 des Orach Chajim, der sich in den Motiven ganz besonders gegen diejenigen Privat- *) Herr vr. K. hat erst durch uns hiervon Mitthcilung erhalten, da er jene Blätter nicht liest. (Red.) Minjanim wendet, die die Steuerkraft der Gemeinde dadurch schwächen 2,'L?8an21 D"Dön 227113 s'812 2'2'2'.2 2S2> (2718 21p22 mW2 zwar recht schlagend war, aber dpch die eine Lücke ließ, durch die auch, wie es scheint, der Vertheidiger wirklich entschlüpfte, daß unter 228 21p2 doch vielleicht das Beth-Hamidr. nicht mitverstanden sei; darum verwiesen wir auf den R'ma zu C. 90 ß 18. Wir waren uns dabet wohl bewußt, daß sid) die daraus citirten Worte in vor. Nr. zunäd)st auf die vorhergehende Ansicht des R. Jona 1^'282) ('121 822 beziehen, aber der ganze § 18 hat ja nur ein 212,2 12222.2 N'2, einen 1713218 171217112 2"71 im Auge und nicht die heute üblichen Bothe-hamidrasd), wo meist nur 22 s122 zu beten hinkommt, für diesen ist sicherlich das Gebet im Tempel geboten “p2 7122.2 22 2122 21122 (okr. Mag. Abr. 2"S p"2) (Red.) Erfurt, 28. Mai. (Oc. - Corr.) In der jüngsten Nr. Ihrer gcsd). „Wochenschrift" befindet sick) eine Correspoudenz von hier, unterzeichnet „B.w — Sollte der Einsenoer ein Herr H. Basch sein, so theile ich Ihnen mit, daß dieses der Vorsitzende der Repräsentanten lst, welcher eine ähnliche Erklärung bereits dein Vorstande zur Veröffentlichung unterbreitet, von diesem aber abgewiesen, mit derselben bei den Repräsentanten das gleiche Schicksal fand. Der betr. Herr befindet sich übrigens entschieden im Jrrthum, wenn er so bestimmt alle Jntriguen in Abrede stellt. Dieselben spielten bereits vor Dr. Goldschmidt's Wahl und zwar sind sie durch einen in Berlin wohnenden Verwandten eines hiesigen, sich orthodox nennenden Mitglieds unter Assistenz einiger Hildesheimerianer eingeleilet worden, was hier offenes Geheimniß ist. Von dem von Berlin aus iuspirirteu Mitgliede wurde besonders der Grund in's Feld geführt, Dr. G. habe sich für Verlegung des Sabbaths auf den Sonntag ausgesprod)en und der Deputirte des Vorstandes legte in einer Reprasentanten-Versammlung eine Nr. Ihres Blattes vor,*) in weicher allerdings etwas Aehnliches gestanden haben soll und nur diesem Umstande imVerein mit der unglaublichen apodictischenErklürung des Dr. Feilchenfeld in Posen, die Dr. G. als Fälscher eines Rabbinatsdiploms hinstellte, ist es zuzuschreiben, daß man den bereits gewählten Dr.Goldschmidt fallen ließ. Trotzdem man sid) von der Unwahrheit beider Momente nunmehr überzeugt hat, beabsichtigt man dod) noch 2 Probeprediger zu hören und zwar Herrn Dr. Salzberger aus Culm und Herrn Dr. Dienstfertig aus Cottbus. Areivurg, (Baoen). Ich gebe Ihnen Kenntniß von einem hier circulirenden Aufruf zur Begründung eines „Vereins zur Förderung des Handwerks und der technischen Berufsarten unter den Israeliten des badischen Oberlandes". Es heißt in dem betr. Circular, daß das Handwerk und technische Berufs arten unter den Israeliten überhaupt, besonders aber unter denen des badischen Oberlandes bisher noch zu wenig in Aufnahme gekommen sind. Die Bedeutung des Unternehmens liegt sonach klar zu Tage. „Es handelt sich darum, unter den Glaubensgenossen unseres Wirkungskreises den soliden, auf thätige Arbeit gestützten Mittelstand zu schaffen oder doch zu stärken. Manche tüchtige Kraft, welche, auf den richtigen Weg geleitet, zu eigenem Vortheil, zur Ehre der israelitischen Glaubensgemeinschaft und zum Segen unseres badischm Vaterlandes sich entwickeln würde, geht jetzt, ohne Rath und hilfreiche *» Es war wohl die Nr. 27 vom Jahrg. 1884 S. 202, in welcher Herr vr. G. einen Antrag des Vorstehers Gott helft in Cassel zur Diskussion stellte: Neben dem unveränderten Sabbath - Gottesdienst für diejenigen, die am Sabbath den Tempel nicht besuchen könnten, einen Sonntagsgottesdienst mit Predigt, jedoch so, daß er in keiner Weise ein „Concurrent desSabbath" werden könnte, einzuführen. „ JmGegentheil, sagt G., derSonntagsgottesdienst soll den Sabbath wieder zuEhren bringen". Der Prediger würde am Sonntag „Gelegenheit haben, allen den Leuten, die den Sabbath gering schätzen, die Wichtigkeit des Sabbaths auseiuanderzusetzcn und an's Herz zu legen". — Wer da noch behaupten kann, vr. G. habe den Sabbath auf den Sonntag verlegen wollen, der versteht entweder kein Deutsch, oder er macht sich der ärgsten Verleumdung schuldig! Herr vr. G. selbst hat in Nr. 31 jenes Jahrg.'s jeden, 1 der das behauptet, einen ehrlosen Schurken genannt. (Red.)

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