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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-06-03 · N° 23. (3.6.1886) · p. Seite 181

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 23. (3.6.1886)
Date
1886-06-03
Page
Seite 181 (sequence 3)
Language
German
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— 181 resultat nach diesem Unterrichte und nicht nach dem Bedürfnisse, nicht nach dem, was ein jüdischer Lehrer wissen muß. wenn er kein „Am hvorez" sein will, bemessen wird. Darum müssen nur selbst eintreten und nach einer angemessenen Zeit für Fortbildung eine zweite, eingehende Prüfung veranlassen, der aber bann auch definitive Anstellung unbedingt zu folgen hat. Als eilt weiteres Mittel zur Erhöhung der Lehrerbildung möchten wir die Einführung von Fortbildungscursen für jüdische Lehrer empfehlen! Alljährlich zu gewissen Zeiten mögen in einigen passenden Städten in den verschiedenen Gegenden Deutschlands, wo die geeigneten Lehrkräfte vorhanden oder leicht erhältlich find, mehrere Wochen lang Curse im Hebräischen undinPädagogik abgehalten werden, deren Besuch ganz frei ist und zu denen den würdigen Besuchern selbst eine Unterstützung zum Unterhalt zu Theil wird. Werden solche Curse gut und praktisch eingerichtet und geleitet, so können sie für den jüdischen Lehrerstand von unberechenbaren, heilsamen Folgen sein. Wir geben diesen Gedanken den geeigneten Männern und Behörden, den Lehrerversammlungen, insbesondere aber dem Deutsch-israel. Gemeindebund zur fördernden Erwägung. Möge unsere Anregung in dieser Richtung nicht vergeblich sein!— (Eine vortreffliche Anregung; wir glauben, daß der Central-Ausschuß des Rabbinerverbandes dieser Angeleg enheit näher treten und zur Ausführung verhelfen sollte, es gehört mehr in sein Ressort, als in das des D.-J. G.-B. Red.) Um aber den Unterricht an den Religionsschulen selbst zu heben, für die Maßregeln, welche ergriffen werden müssen, eine gediegene Grundlage zu erhalten, um möglichst jedem jüdischen Kinde einen gedeihlichen Religionsunterricht zu verschaffen, fordern wir als vorübergehende Maßregel eine eingehende, im großenStyle angelegte und durchgeführte Enquste. Nicht eine solche, die durch Einforderung schriftlicher Berichte sich bewerkstelligen läßt und magere statistische Notizen oder Aktenmaterial liefert, sondern eine persönliche Enquotc, ausgeführt durch geeignete, mit ausgedehnten Vollmachten versehene, theoretisch und praktisch geeignete, zuverlässige Persönlichkeiten, die umfassende Untersuchungen überall an Ort und Stelle machen; eine Enquste von Gemeinde zu Gemeinde; wir möchten sagen: von Haus zu Haus. Hier müssen die Verhältnisse nach jeder Richtung geprüft, maßgebende Persönlichkeiten angefeuert und bei aller Schonung der Gemeindeautonomie doch Gemeindesplitter zu Bezirksgemeinden zusammengelegt, tüchtige Lehrer gefördert und unterstützt, untaugliche gekennzeichnet und dahin befördert werden, — wo sie hingehören. Welchen großen Segen eine solche Enquste stiften könnte, leuchtet wohl ein. Hoffen wir, daß auch diese Anregung nicht fruchtlos bleibt. Daß daneben eine wohlgeordnete, verständige und fördersame Inspektion von hoher Wichtigkeit ist, ist selbstverständlich. Allerdings wäre die beste die durch Fachmänner. Allein da für dies Gebiet die Rabbinen sachlich die natnrgemäßen Autoritäten sind, so wird es dabei auch sein Bewenden haben. Mögen diese sich jedoch hierdurch angeeifert fühlen, sich auch das nöthige pädagogische Wissen zu erringen. Wie sie denn überall helfend und fördernd eingreifen sollen und können; wie das Verhältniß zwischen Rabbinen und Lehrer sein soll, habe ich früher in diesen Blättern angedeutet. Vergessen wir nie —1 Rabbiner und Lehrer — daß unser Beruf, wenn wir ihn mit Ernst und wahrhaftem Pflichtgefühl auffassen, gleiche Ziele verfolgt. Wenn dann die jüdischen Lehrer noch Collegialität — auch mit nichtjüdischen Lehrern — pflegen; wenn sie überall Zusammenwirken, Gemeinsames fördern und pflegen; wenn sie „im Ganzen leben, an das Ganze sich anschließen", so werden die Mißstände überwunden werden, die in der Gegenwart den Stand und die Sache schädigen und den Fortschritt hindern. Und das Werk unserer Hände wird aelingen! — _ Berichte und Corresponderrzerr. Deutschland. Magdeburg. Wir sind gelegentlich der in Nr. 21 aus Königsberg gebrachten Mitthci!img übee das Vorgehen der dortigen städt. Schuldeputation gegen Die des Religionsunterrichts entbehrenden jüd. Schülerinnen angefragt worden, ob nicht auch den Vorstehern das Recht zusieht, gegen dergleichen indifferente jüd. Eltern vorzugehen. Wir verweisen deshalb auf das Ministerialrescript vom 6. Febr. 1856, worin der Minister sagt: Nach Einsicht der von den Königl. Regierungen auf meine Eircular-Verfügung vom 24. October 1854 über die Frage erstattete» Berichte, ob jüdische Eltern, welche aus Jndlsferentismus oder Lauigkeit ihre Kinder überhaupt ohne Religionsunterricht auswachsen lassen, seitens der Polizeibehörde angehalten w.rden könnten, ihre Kinder an den jüdischen Religionsunterricht Theil nehmen zu lassen, eröffne ich den Königlichen Regierungen, daß die Frage zu bejahen ist, soweit Anstalten für dein jüd. Rcligionsunterricht vorhanden sind, welche nach den über den Schulbesuch überhaupt geltenden Vorschriften von den betreffenden Kindern besucht lverden können, und soweit nicht Kinder den Religionsunterricht von qualifizirten Privatlehrern ertheilt erhallen". (Ministerial- Reskr. Nr. 23,624 U.) Werliu. Die hies. „Germania" veröffentlicht das Folgende: Im „Hersfelder Lokalblatt" liest man folgendes interessante Inserat: Hersfcld, den 23. Mai 1886. An Herrn H. K a tz e n st e i n hier. Nach Beschluß Königlicher Regierung zu Kassel vom 5. August vorigen Jahres dient Ihnen zur Nachricht, daß der fernere Besuch der jüdischen Volksschule Hierselbst Ihrer Tochter Jenny untersagt wird und ist Herrn Lehrer Nußbaum Hierselbst das Unterrichten Ihrer Tochter verboten, sowie der Zutritt derselben in das Schullocal nicht zu gestatten. Die Gemeinde-Aeltesten: Goldschmidt. Oppenheim." Es dürfte für die Leser dieser Zeitung von Interesse sein, Kenntniß von vorstehender Verfügung Königlicher Regierung zu bekommen, einer Verfügung, wie sie hier wohl noch nicht in gleicher Weise getroffen wurde. Ich bemerke noch, daß ich zwar aus der israelitischen Synagogen-Gemeinde ausgetreten bin, daß ich aber noch nach wie vor zum Gehalt des Elementar-Schullehrcrs beitragen muß. Hierzu bemerkt die „Germania": „Es steht hiernach fest daß Katzenstein der jüdischen Gemeinde nicht mehr angehört indesselt ist derselbe zu keiner der christlichen Konfessionen übergetreten. Da nun nach obiger Verfügung königlicher Regierung dessen Kind von der jüdischen Volksschule ausgeschlossen ist, so fragt man sich mit Recht, in welcher Schule soll nun das Kind den staatsseitig verlangten Unterricht genießen? Katholische oder evangelische Volksschulen können doch nicht verpflichtet sein, dasselbe aufzunehmen, denn es würde ja damit für die Juden ein Privilegium geschaffen, und Fälle, wie der vorliegende, sind doch nicht geeignet, als Rechtfertigung für die Simultanschule zu dienen. Die Juden sind natürlich für dieselbe nicht wenig begeistert, denn sie haben den Nutzen davon und bewahren sich die Judenschulen ganz intakt". Hierzu bemerkt die „Volkszeitung": „Uns scheint die Frage viel wesentlicher, ob denn nun der Mann verpflichtet fein soll, sein Kind in die katholische oder evangelische Volksschule zu schicken. Daß diese sich eventuell weigern es aufzuuehmen, entspricht allerdings der modernen christlichen Duldung". (Wir haben auf all das nur zu bemerken, daß, wer aus einer Synagogen-Gemeinde austrilt, sich die Eonsequenzen des Schrittes vorher klar machen, eventuell die Folgen desselben auch tragen muß. Red.) A. L. Hkoga«, 31. Mai. (Or.-Eorr.) Den Lesern dieses Blattes dürfte die Agitation des „Verbandes deutscher Thierschutzvereinc" gegen das rituelle Schachten bekannt sein. Die „Verbändler" haben sich zu einer Petition an den

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