Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 23. (3.6.1886)
- Date
- 1886-06-03
- Page
- Seite 180 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- 180 — allgemein gehaltenen Redewendungen freilich musste ich! in anderer Weise behandeln, wollte ich nicht Material zu einem dickleibigen Buche liefern. In allgemeinen Sätzen bewegt sich indeß auch Herr Wise, in Sätzen, die ich zugeben, aber auch gründlich widerlegen kann: es ist ebenso wahr wie falsch, daß in der Halacha Reacha dein Mitjude heißt; es ist ebenso richtig wie unrichtig, daß die Halacha mit der jüdischen Ethik in Widerspruch steht; es ist ebenso zutreffend wie unzutreffend, daß, wenn zwei dasselbe thuu, es nicht dasselbe ist. Und so weiter. Wie ist das nur möglich? hör' ich im Geiste die Herren Wise und Stade fragen. Und damit ihr Erstaunen über diese meine Behauptung, oder, wie die Herren vielleicht sagen, Paradoxomanie noch ein wenig wachse, füge ich sogar — in Übereinstimmung mit der Halacha — hinzu, daß es ebenso recht wie unrecht ist. den Eltern zu gehorchen! Sehr bald jedoch, dessen bin ich gewiß, werden die Herren mir jedwede Neigung zum Seltsamen wieder aberkennen müssen. Eine, alle bezüglichen Punkte der Halacha berücksichtigende Erörterung jener Scheinwidersprüche würde Bände füllen, und ich müßte mich darauf beschränken, den durch keinerlei beweisführende Momente gestützten Auslassungen des Herr»! Wise ebenso allgemein gefaßte Aeußerungen einfach entgegenzustellen, hätte nicht unser liebenswürdiger Freund am Rande des Deborah-Ausschuitts auf die von unwissenden und vorurtheilsseligen Talmudivoren bekanntlich als Gipfel aller Unduldsamkeit bezeichnete Halacha im Talmud B. kamma 113 b, resp. im Rechtskodex Choschen hammischpat 266. betreffend 5. M. 22.3, mittels einiger hebr. Worte hingewiesen, welche übersetzt lauten: „Deinem Bruder, aber nicht dem Heiden sollst Du jede verlorene Sache zurückbringen". Rio Rhoda», hic salta! dachte mein Freund. Nun, ein salto mortale ist mir da wahrlich nicht aufgetragen. Wer mit dem rabbinischen Schriftthum und noch einigem Andern ein wenig vertraut ist, wagt den Sprung ohne viel Bedenken. Ist er übrigens doch längst wiederholt von Andern glücklich ausgeführt worden. Ich könnte mich einfach darauf berufen; aber ich unternehme ihn gleichfalls. weil ich hoffe, mich dabei in mancherlei neuen Geleisen zu bewegen. Borab sei mir erlaubt, an ein paar andere, Heiden betreffende Halachot und sie stützende Aussprüche der Talmudisten zu erinnern: Der Tanna debe Elijahu 15 lehrt in Bezug auf 3. M. 19,13, wonach „Du Deinen Nächsten (Reacha) nicht bedrücken und nicht berauben, den Arbeitslohn des Miechlings nicht bei Dir bis an den Morgen behalten sollst", daß Dem Nächster (Reacha, Nichtjude) gleich Deinem Bruder (ke-Achicha, Glaubensbruder) und dieser gleich jenem ist und hieraus klar hervorgeht, wie jedwede Beraubung***) selbst eines Heiden (Akum, d. i. Obed kochabim umassalot, Diener oder Verehrer der Gestirne) ein Verbrechen ist; nach Rosch haschana 19a und Taanit 18a riefen die Juden den sie in unmenschlicher Weise bedrückenden Römern zu: Beim Himmel! Sind wir nicht eure Brüder (Achechem), haben wir nicht Alle einen Vater? Gittin 61a gebietet, die Armen der Heiden zu unterstützen, ihre Kranken zu pflegen, ihre Leichen zu bestatten; Kidduschm 33a empfiehlt, ihren Greisen mit ehrerbietiger Hülfe cntgegenzukommen; Berachot 58a schreibt vor, beim Anblick ihrer in menschlicher Wissenschaft hervorragenden Weisen Gott zu preisen, daß er von seiner Weisheit sterblichen Menschen gegeben. Man beachte wohl: die sogen, profane Wissenschaft eines Heiden wird als Ausfluß göttlicher Weisheit im Gebet verherrlicht! Ich bitte, mir etwas auch nur annähernd Aehnliches aus irgend einer andern religiösen Litteratur anzuführen. Sanhedrin 105a spricht den Tugendhaften aller lehre I. <3- X.) sehr treffend, ist ein Brunnenrohr, das jeder Knabe eine Weile zuhalten kann; die Kritik, wie sie im Laufe der Jahrhunderte sich objectiv vollzieht, stürzt alsein brausender Strom heran, gegen den alle Schleusen und Dämme nichts vermögen ***) Daß „Raub" im jüdischen Recht einen viel weiten! Sinn hat als bei uns, daß es alle offenkundigen (nicht als Diebstahl geschehenen) Vermögensbeschädigungen bedeutet, weiß jeder Sachkundige. Völker Antheil an der ewigen Seligkeit zu — der gerade Ge. gensatz des christlichen Dogma: Extra ecolesiam nulla salus. Der Tanna debe Elijahu (9) ruft Himmel und Erde zu Zeugen, daß auf jedem Menschen, er sei Nichtjude oder Jude. Mann oder Frau. Knecht oder Magd, je nach seinen Werken heiliger Gottesgeist ruhe; nach Beza 32h ist Derjenige kein echter Jude, der nicht barmherzig ist gegen Alles, was Gott geschaffen. Das sind nur einige der überaus zahlreichen Lehren und Gesetze des „barbarischen" Talmuds hinsichtlich der Würdigung des Menschen. des Gottesebenbildes auch im Heiden. Daß sie als Halacha allgemein angenommen sind und von den jüdischen Kodifikatoren — denen, wie ich später darthun werde, Christen und Muhamedaner nicht Heiden, Götzendiener, sondern G ott esdiener und als solche ungleich höher stehende Menschen sind — bezüglich der Anhänger der beiden Tochterreligionen des Judenthums auch entschieden für argumenta a minore ad majus (Schlüsse vom Geringeren auf das Größere, Bedeutendere) verwendet werden, wird Herr Wise wohl nicht bestreiten. Es liegt nahe, daß in Litteraturwerken, wie der Talmud und die ihm im Wortlaut oder im Sinn und Geist folgende spätere Kodifikation (Vereinigung der gesetzlichen Vorschriften), die Hunderte humaner Gesetze und Lehren enthalten, welche eine selbst in modernen „eivilisirten" Staaten noch lange nicht erreichte Höhe der Gesittung bekunden, au den wenigen Stellen, die Gegentheiliges vortragen, entweder ein zureichenber Grund oder ein verzeihlicher Jrrthum inkompetenter Einzelner obwaltet. Nach diesen Vorbemerkungen gehe ich zu der„Fund Halacha" und ihrer Umgebung über, um ohne Rücksicht auf den rechten oder linken Köhlerglauben, der Prüfungs- und urtheilslos jedes talmudische Wort verhimmelt, resp. mindestens beargwöhnt, reinwissenschaftlich zu erweifen, daß jene Halacha der modernen Gesetzgebung voll ebenbürtig der modernen Ethik mehrfach weit überlegen >st. - jjSchluß folgt.) In Sachen des jüd. Religionsunterrichts. Von I Klingenstein in Ober-Ingelheim. IV. (Schluß.) Als eine Maßregel von hoher Bedeutung für die Erreichung per angedeuleten Ziele fordern wir nun in erster Linie: Die Aufstellung eines einheitlichen Planes für die Prüfung jüdischer Religio ns lehrer in den Religionswissenschaften und Pädagogik und die Einsetzung von Commissionen für die Abhaltung solcher Prüfungen. Wir halten dies für ebenso geboten, wie die Ertheilung der Hattoras hauroro an Rabbinatscandidaten. Wer ben Titel „Religionslehrer" führt, muß dazu berechtigt sein und seine volle Befähigung nachgewiesen haben. Die jüdische Gemeinde muß durch ein untrügliches Diplom vor zum Lehramte unfähigen und ungeeigneten Personen tzeschützt werden. Die Entlassungs- Prüfung (aus dem Seminar) mag als erste Prüfung genügen. L»a aber in dem einen Seminar die Pädagogik, ut anderen wieder das hebräische Wissen mangelhaft ist, da von Staatswegen für israelitische Seminaristen an den allgemeinen Seminarien wöchentlich nur 2—3 Stunden Religionsunterricht eingeführt sind und Lehrer wie Zöglinge sich damit zufrieden geben,* *) so ist es natürlich, daß dies Prüfungs- *) Vor einiger Zeit hatte ich Gelegenheit, mit 4 Seminaristen eines Obercursus mich zu unterhalten. Bei einem unbedachten Ausdruck eines derselben sagte ich: YTUn □'ÖD!!- Keiner der Seminaristen wußte die Bedeutung des Wortes; Keiner wußte, wo das Wort steht; selbst die Pirke Aboth waren ihnen eigentlich fremd, wenn der Eine auch von „Procken“ etwus wußte! Die ethische Bedeutung dieser wichtigen Masechta der Mischnah, sowie daß dies überhaupt ein Abschnitt der Mischnah sei, Alles das war ihnen terra incognita.. Ein halbes Jahr später waren die 4 wohlbestallte Lehrer, Cantoren und Schächter! — (Das wissen doch in Magdeburg die Schüler und Schülerinnen der 1. Kl. der Religionsschule, in der die „Sittenlehre" unter Zugrundelegung der Pirke Aboth im Sommer durchgenommen wird. Red.)