Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 22. (27.5.1886)
- Date
- 1886-05-27
- Page
- Seite 176 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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176 der ehrliche Christ für „Carrieren-Täuflinge" keine Sympathien hat, ist bekannt; er merkt die Absicht und giebt seiner Verstimmung auch bei Gelegenheit deutlichen Ausdruck. Es wird auch noch die Zeit kommen, in der das Wort des großen Preußcnkönigs wieder zur Geltung kömmt: „Wer so leichtsinnig seinen heiligen Glauben, seinen Gott, verläßt, kann nimmer seinem Könige treu dienen!" Bis dahin überlassen wir den trcubesorgten Vater seinen Hoffnungen und seinen Gewissensbissen. Anzeichen für die Rückkehr zu diesem sicherlich richtigen Grundsatz sind hie und da schon wahrnehmbar. So hat der jüngst zum Protestantismus übergetretene Sohn eines hannoverschen Stiftsrabbiners, ein Enkel des sel. Blogg, von dem der darüber tief betrübte Vater immernoch gehofft haben soll, er werde wieder umkehren, die erwartete richterliche Beförderung nicht erhalten: er ist nun aus der Richtercarriere ausgetreten und hat sich, nachdem er sich mit einer christlichen jungen Dame verlobt, in Verden als Anwalt niedergelassen. Augenblicklich ist hier von der bevorstehenden Taufe eines anderen jungen Mannes die Rede, dessen Vater ebenfalls stets an unserem Gemeindeleben activen Antheil genommen hat. Vo« Amtsrichter Simon wird ebenfalls gesagt, daß er privatim christlichen Religiosunterricht schon zu einer Zeit genoß, da er noch activ den Repräsentatensitzungen beiwohnte. Eines andern jüdischen Täuflings, der sich sogar nicht entblödete, seine hochbetagte über 80 Jahre alte, nicht blos körperlich schwache Mutter ebenfalls der Taufe zuzuführen, sei in diesem Zusammenhänge nur deshalb gedacht, weil seine, einen widerwärtigen Eindruck auf seine früheren Bekannten machende sogen. Rechtfertigungsschrift, vom Institutum Judaicum als Missionsschrift herausgegeben, zur Propaganda benutzt wird.*) Aus WheinHeffen. Wenn Sie auch „Harmonium" zu den Orgeln rechnen, so ist in unserer kleuien Provinz fast in allen einigermaßen nennenswerthen Gemeinden, in allen Rabbinatssynagogen: Alzey, Bingen, Mainz, Worms, ferner in Alsheim, Oppenheim, Ober-Ingelheim, Odernheim — Orgelgottesdienst. Ein seminaristisch gebildeter Lehrer in Hessen, der nach den bestehenden Verordnungen als Religiouslehrer angestellt war, wurde zum Militär eingestellt. Also Schläge und faule Fische! Der junge jüdische Lehrer bekömmt keine Anstellung an einer öffentlichen Volksschule, weil er „Jude" ist, und muß 3 Jahre dienen, weil er nicht vom Staate angestellt ist, während sein christlicher College mit 6 Wochen durchkommt! — Nun verlangt aber auch unser Volksschulgesetz nach § 19 und 21, daß die Eltern Nachweisen, daß ihre Kinder auskömmlichen Religionsunterricht haben und die Kreis-Schulkommission zwingen die Religionsgemeinden zuweilen — manche lassen es auch gehen, wie's geht — zur Aufnahme eines Lehrers. Ist daher ein solcher Religionslehrer nicht ebenso unabkömmlich, wie die christlichen Vicare? Ich glaube, wenn sich die richtige Stelle dieser Sache annähme und die Kreis-Schulcommission um Hülfe ersuchte, — sie könnte Abhülfe erringen. — Oesterreich-Ungarn. Arag, im Mai. (Or.-Corr.) Warum ich meine Stahlfeder einrosten lasse? fragen Sie. Weil ich ja seit Monden fast, wie man hier bei uns sagt, ein „Draußiger" geworden, da öftere weite Reisen mich von hier, öfter als mir lieb war, fern hielten. Da sitze ich nun wieder und „sündige" drauf los, indem ich unverholen die Wahrheit niederschreibe, die ungeschminkte, unverhüllte Wahrheit, die man ebenso ungern liest als hört; — o, ich höre sie schon im Geiste rollen und grollen, die Gewitterschläge, die über mein armes Haupt herniederfahren werden, weil ich es heute wage, rund heraus zu sagen, daß es bei den in einem hiesigen Hotel so oft stattfindenden Trauungen nicht eben sehr weihevoll zugeht;. — überhaupt will es mich bedünken. daß diese Hotel- Trauungen, so schön auch die betreffenden Localitäten bei solchen Gelegenheiten sich repräsentiren mögen, der jüdischen Glaubensgenossenschaft nicht eben sonderlich zum Ruhme gereichen; — warum lassen wir unsere Töchter nicht, wenn wir schon mit den Trauungen nach Prag gehen, in einer Synagoge daselbst trauen? Welche Kämpfe mit unserer Trotz-Orthodoxie hat es nicht gekostet, ehe man dahin gelangte, die Straßen - Trauungen als durchaus profan und unästhetisch zu verpönen und den Trauungsact in die geheiligten Räume des Tempels zu verlegen, und jetzt gehen wir nach der neuesten Mode, den Synagogen gelegentlich der Trauung unserer Töchter hübsch säuberlich aus dem Wege und lassen den nun einmal nothwendigen Act am liebsten in einem Gastha ussaale, in dem sonst den Tafelfreuden oder dem Tanze gehuldiget wird, vollziehen. — Warum doch? — „Ja!" — sagen die Herren Papa's — „die Tempelvorstünde stellen eben allzugroße Forderungen an unsere Kasse, wenn wir eine Trauung im Gotteshause vornehmen zu lassen beabsichtigen," nun weiß man zwar, daß bei Fiakerbestellung, Frisirdamen und Bouquets durchaus nicht geknausert wird, wenn's die Trauung unserer Töchter gilt, — warum aber die Tcmpeltaxen zu theuer finden? — Aber unseren geehrten Herren Synagogeu-Vorständen wäre denn doch auch anzurathen, nicht allzu hohe Forderungen zu stellen und die Tempel-Trauung populär zu machen; was dem Einen recht ist, soll auch dem Andern billig sein, es würde ja auch der Stellung unserer Herren Rabbiner viel mehr entsprechen, wenn sie zu Trauungsfunctionen nur in Synagogen und nicht in die verschiedenen Speisehäuser zu kommen hätten. — Das große Wien, die schöne Residenz, giebt in dieser Beziehung bei Trauungsfunctioncn ein schönes Beispiel. In Wien kennt man keine Speisehaus-Trauungen, mithin auch bei Trauungen keine After-Chasonim — ein Beispiel, das Nachahmung verdient. P r a v d e ck y. Aus Augaru. Am 30. v. M. hat der Königl. ungar. Justizminister Theodor Pa u l er das Zeitliche gesegnet. Selbst seine Lobredner mußten einbekennen, wenn man den Verdiensten Pauler's als Gelehrten, als Mensch und als Patrioten gerecht werden wolle, so müsse man vergessen, daß er auch Minister war. Wir Juden haben noch weniger Grund, dem Minister Pauler eine dankbare Erinnerung zu weihen. Als Cultusminister hat er im Jahre 1871 durch Sanctionirung des orthodoxen Statutes die Spaltung innerhalb der jüdischen Parteien befestigt; als Justiz minister galt er in der Tisza-Eßlarer Angelegenheit als Protektor der Antisemiten. In letzterer Beziehltng bildet der neuernannte Justizminister Theophil v. Fabiny den entschiedensten Gegensatz zu seinem Vorgänger Pauler. Fabiny hatte vor zwei Jahren als Districtualinspector des Montandistrictes dcr evang. Kirche A. C. gelegentlich der Synodalcongregation gegen den Antisemitismus entschieden Stellung genommen, die antisemitischen Bestrebungen als Versündigung an dem Geiste wahren Protestantismus bezeichnet und strenge Disciplinarbestrafung der antisemitisch gesinnten Geistlichen beantragt. Vermischte und neueste Nachrichten. Magdeburg. Zu den in voriger Nummer aufgeführten zahlreichen Gemeinden, in beiien Orgel resp. Harmonium eingeführt ist, werden uns noch die folgenden genannt: Aachen, Alzeys Alsheim, Augsburg, Bayreuth, Bingen, Bochum, Dortmund, Düren, Duisburg, Elberfeld, Essen, Fra nkenthal.Hechingen, Kais er staut er n.Loebschütz, Meiningen, Münden, Münster i. W., Neustadt o./S., Neuukircheu b./Richtberg, Neuwied, Oppenheim, Ober- Ingelheim, Odernhetm, Pirmasens, Rodalben, Speyer, Steele, Schweinfurt, Witten. *) Das auch uns übersandte geistlose Schriftchen ist keiner Besprechung oder gar Widerlegung werth; es wiederlegt sich selbst. (Red.)