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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-05-27 · N° 22. (27.5.1886) · p. Seite 173

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 22. (27.5.1886)
Date
1886-05-27
Page
Seite 173 (sequence 3)
Language
German
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11*111 3 — 173 — 1. Während im Pflanzenreiche keine einzige Gattung verboten ist, so sind es sehr viele im Thicrreiche. und nur eine kleine Anzahl von Thieren werden im Pentateuch den Israeliten gestattet. 2. Die Tödrnng muß bei vierfüßigen Thieren und Vögeln nach benimmten Vorschriften ausgesührt werden. 3. Das Thier muß gesund sein; es darf nicht an seinen Organen einen Fehler haben, an dem es voraussichtlich würde gefallen sein. 4. Einzelne Bestandtheile, wie Blut, ein Theil des Fettes und die Spannader sind als Nahrung verboten. 5. Fleisch und Milch mit einander vermischt ist verboten, ebenso 7. der Wein des Götzendieners (Jajin nessech). Was ad 1, die erlaubten oder verbotenen Thierc, betrifft, so sind bekanntlich zunächst alle Thiere, die aus der Erde kriechen, wozu auch Jnsecten und sonstige niedrige Thiergattungen gehören, verboten; von den vierfüßigen alle, die nicht wiederküuend, und gespaltene Klauen haben, von den Fischen alle, die nicht Schuppen und Floßfedern haben, und von den Vögeln, von welchen ein allgemeines Merkmal nicht angegeben ist, eine größere Anzahl von Gattungen, die speciell aufgezählt sind. Ein Grund ist weder für die Merkmale bei den vierfüßigen Thieren und Fischen, noch für die Verbote der ausgezählten Vögel angegeben. Das Verbot aller dieser Thiere wird motivirt, weil sie unrein, und nur die Thiere zur Nahrung gestattet sein sollen, welche rein sind. Der Unterschied zwischen, „rein" und „unrein" in der Thierwelt steht im innigsten Zusammenhänge mit dem Tempel- und Opferdienst, denn der sich verunreinigt hatte durch die Berührung eines unreinen Thieres durfte den Tempel nicht betreten und nur die reinen Hausthiere durften als Opfer dargebracht werden, wie denn auch Noahschon nur reine Thiere geopfert hat. Man könnte deshalb leicht auf den Gedanken kommen, daß diese Gesetze nur als Tempelgesetze zu betrachten seien und nach dessen Zerstörung ihre Bedeutung verloren hätten. Aber dem ist nicht so. Die Beziehung zu dem Tempel- und Opferdienste gerade ist es, weshalb sie noch für uns Geltung und wodurch sie eine ethische Bedeutung haben und zwar eine überaus wichtige. Dem Israeliten soll die Ernährung des Leibes dadurch ein religiöser Act sein, daß er mit Leib und Seele Gott gehört. Leib und Seele sind lebend unzertrennlich mit einander verbunden, bedürfen einander und sind nur in ihrer Verbindung im Stande, das Göttliche, Segen und Heiligkeit, zu verwirklichen. Dem religiösen Juden soll sein Haus ein Heiligthum, eine Stätte der Gottesverehrung sein, und sein Tisch — ein Altar, wie er schon im Talmud genannt wird. In religiöser und sittlicher Weise sich sättigen, ist, wie schon Maimonides bemerkt, Gottesverehrung. Aber immer nur dann, wenn das Bewußtsein der ethischen Bedeutung vorhanden und in diesem Bewußtsein das Bestreben der Verwirklichung eines Gott geweihten, das Leben heiligenden Lebenswandels durch Selbstbeherrschung, d. h. Unterordnung des eigenen, durch das Leibliche entstehenden Willens unter den göttlichen, dessen Befolgung zum Bestehen der sittlichen Weltordnung erforderlich ist. 2. So wie das Verbot der für unrein erklärten Thiere mit dem Opferdienste in Verbindung steht, so besteht zweifellos auch für das Gebot des Schlachtens dieselbe Bedeutung: Erinnerung an den Opferdienst. In welcher Weise das Thier, dessen Genuß erlaubt ist, zu tödten sei, wird im Pentateuch nirgends bestimmt angegeben. Daß aber die Tödtung in gleicher Weise geschehen loll, wie beim Opfer, das ist aus 5. B. M. 12,15 und 20—21 deutlich zu ersehen. Nirgends, als wo das Heiligthum stehen würde, sollten Opfer dargebracht werden (12, 11—15) und von diesen ist auch das Fleisch zu essen ge- Itattet; jedoch auch ohne zu opfern, kann in der Entfernung von diesem Orte Fleisch gegessen werden, muß aber, wie das Opfer, geschlachtet werden.*) Also schon die Tödtung des Thieres wird gleich der des Opfers als etwas Religiöses nach religiösen Vorschriften vollzogen und soll schon eine Mahnung sein, hierbei des göttlichen Willens, des Bestehens eines höheren Gesetzes und Lebenszwecks, um dessen willen die Tödtung gestattet ist, eingedenk zu sein. Sollte sich hieraus nicht auch erklären, daß nur Thiere und Vögel nach Vorschrift getödtet werden sollen, nicht aber die Fische, die bekanntlich kein Opferobject waren? Da die Tödtung schon in der Wüste nach diesen Vorschriften vollzogen wurde, so war eine nähere Angabe nicht erforderlich und ist deshalb auch die Tradition maßgebend. Nach dieser sind es bekanntlich fünf Vorschriften, die hierbei zu beobachten. Daß diese Bestimmungen lediglich den Zweck haben, die Tödtung möglichst schmerzlos zu machen, ist außer Zweifel; was dem Schächten noch eine ganz besondere religiös-ethische Bedeutung giebt. Selbst das Opferthier sollte geschont und möglichst schmerzlos getödtet werden, denn jede Thierquälerei zu vermeiden, ist schon biblisch und sehr strenge geboten. Das jüdische Volk hatte keine Thierschutzvereine nöthig, die jüdische Religion bot dem Thiere den erforderlichen Schutz. „Dem Ochsen durfte beim Dreschen der Mund nicht verschlossen sein, weil es Thierqual ist". „Ochs und Esel durften aus denrselben Grunde nicht zusammen gespannt werden". Ohne Thierschutzverein wurde dem jüdischen Kinde von den Eltern auf die Hand geschlagen, das sich beikommen ließ, einer Fliege die Flügel auszureißen oder sonstwie ein Thierchen zu quälen. Das Schächten ist in den jüdischen Gemeinden eine sehr wichtige, lehr- und segensreiche, religiös - ethische Institution, wenn — das Ethische erkannt und beachtet wird. Daß 3. das Thier, das zur Nahrung dienen soll, auch gesund sein müsse, versteht sich wohl von selbst und ist auch in der Bibel eine darauf bezügliche Vorschrift nicht enthalten, denn die Worte N21121 bedeuten wörtlich Gefallenes oder von einem Thiere Z errlssenes. Die Tradition hat jedoch den Inhalt des Therepha bedeutend erweitert und wahrscheinlich ebenfalls in Anknüpfung an die bei den Opferthieren befolgte Verfahrungsweise. Nicht nur sollte das Opferthier aus einer reinen Gattung sein, auch in seiner ganzen Beschaffenheit sollte sich an ihm kein Fehler finden, vgl. 3. B. M. 22,18 ff. Wenn auch hauptsächlich darauf zu sehen war, daß das Thier keinen äußerlichen Leibesfehler hatte, so verstand es sich doch von se lbst, daß es vor Allem gesund sein mußte, daher die Wahrnehmung oder Vermuthung eines innern Krankseins dessen Untauglichkeit zum Opfer nach sich zog. Das Opfer in seiner symbolischen Bedeutung als Gottesverehrung mußte durch seine Beschaffenheit, namentlich durch seine Reinheit, hierzu würdig sein, sonst war es verwerflich. Also jede gottesdienstliche Verrichtung, alles menschliche Thun, alles religiöse Verhalten, es muß, um als wahre Religiösitat zu gelten, von jeder niedrigen Gesinnung und gemeinen, selbstsüchtigen Zwecken rein sein. Das Verfahren bei den Opfern wurde, weil ja wie durch das Schächten jedes geschlachtete Thier zur Nahrung seine religiös-ethische Bedeutung hat, auch auf diese angewendet. Das Volk, das ein heiliges Volk sein sollte, mußte bei seiner Ernährung alles für das Heiligthum als „unrein" Erklärte von sich weisen und verunreinigte sich, wenn es Unreines genoß. Die beiden genannten Gegenstände waren nicht blos als Speise verboten, sie verunreinigten (3. B. M. 17,15). Religiös-ethische Selbstachtung in der Fürsorge für Erhaltung des Lebens war biblisch der eigentliche Zweck der hierauf bezüglichen Gesetze sowohl, als des Verfahrens bei den Opfern, wie es von da traditionell sich erhalten und noch — freilich viel weiter ausgedehnt — beobachtet wird. (Fortsetzung folgt.) *) Daß bei den Opfern im 3. Buche die Tödtung durch ausgedrückt wird, hier aber durch nrQTI, welches Wort an PDIE erinnert, ist gewiß beachtenswerth. / ' ti M

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