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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-05-20 · N° 21. (20.5.1886) · p. Seite 166

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 21. (20.5.1886)
Date
1886-05-20
Page
Seite 166 (sequence 4)
Language
German
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166 Berichte und Corresponbenzen. Deutschland. Magdeburg. Wir erhalten folgende Zuschrift: Sehr geehrter Herr Redacteur! Im Anschlüsse an den in Nr. 19 Ihres gesch. Litteratnrblatts erschienenen Aufruf des „Euratoriums der Zunzstiftung" erlaube ich mir nachstehenden Antrag in Vorschlag zu bringen. Daß die jüdisch-wissenschaftliche Litteratur durch Unterstützung jüdischer Gelehrten und Ermöglichung der Herausgabe ihrer Werke nach Möglichkeit gefördert werde, bedarf für den, der die Verhältnisse jüdischer Gelehrten und der jüdischen Litteratur kennt, keiner weitern Begründung; wir wünschten vielmehr im Interesse der jüdischwissenschaftlichen Litteratur, daß die Mittel der Zunzstiftung hundert Mal größer seien, als sie es factisch sind, um ersprießliche Leistungen an den Tag zu legen. Dessen ungeachtet glauben wir, daß die Zunzstiftung vor der Hand eine viel wichtigere Aufgabe hat, als die Förderung des Erscheinens jüdisch-wissenschaftlicher Arbeiten im All g e m e i n en. Ich glaube, die Zunzstiftung sollte im Interesse der jüdischen Wissenschaft sich vorläufig auf die spezielle Aufgabe beschränken, den Schriften des Namensträgers der Stiftung, den Schriften des Begründers der neuern jüdisch-wissenschaftlichen Litteratur, den Zunz'schen Schriften selbst, in den jüdisch-wissenschaftlichen Kreisen eine größere Verbreitung zu ermöglichen. Wer die Verhältnisse der jüdischen Gelehrten kennt, wird darob wohl nicht erstaunt sein, wenn er erfährt, daß gar manchem jüdischen strebsamen Forscher, die grundlegenden Schriften Zunzens nicht zugänglich sind, weil es ihm nicht möglich ist. dieselben sich anschaffen zu können. Wir glauben daher die Zunzstiftung würde vor der Hand ihre Aufgabe am zweckentsprechendsten lösen, wenn sie die vom Curatorium herausgegebenen 3 Bände der Schriften des 1)r. Zunz, ferner die früher erschienenen, im Buchhandel noch etwa vorhandenen Werke: „Zur Geschichte und Litteratur", „die syuagogale Poesie des Mittelalters", „die Ritus des synag. Gottesd." und „Litteraturgesch. der syu. Poesie" auf den dritten Theil ihres gegenwärtigen Ladenpreises herabsetzen und die gänzlich vergriffenen, seit Jahrzehnten nur zu sehr hohem Preise zu erlangenden „Gottesdienstlichen Vorträge" neu herausgeben und zu einem sehr ermäßigten Preise liefern würde. Dadurch würden die Schriften Zunzens erst ihre eigentliche Verbreitung finden, das wissenschaftliche Streben, die Erkenntniß des Judenthums und des jüdischen Schriftthums gefördert werden. Vielleicht würde die Erbin des bedeutenden Zunz'schen Vermögens —viele Blätter sprechen ja von 200,000 Mk. Hinterlassenschaft — sich entschließen, zu diesem Zwecke einen Theil ihrer, ihr so unverhofft in den Schooß gefallenen Erbschaft bestimmen, wenn ihr die Sache vom Curatorium in überzeugender vorgestellt würde. Leipzig, 15. Mai. Vor Kurzem hat das Schöffengericht hier dahin entschieden, daß derjenige, welcher sich zu keiner Religionsgesellschaft bekennt, also sogenannter Dissidentist, nicht berechtigt sein soll, seine Kinder jedem Religionsunterricht zu entziehen. Der Fall betraf einen Tischlergcsellen, der vor Gericht erklärte, er sei Atheist. Er behauptete, weil er aus der Landeskirche ausgeschieden und zu keiner anderen, vom Staate anerkannten Religionsgesellschaft übergetreten sei, so habe er nach dem Gesetz nicht nöthig, feine Kinder» an dem Religionunterricht irgend welcher Religionsgesellschaft Theil nehmen zu lassen. Das Schöffengericht war aber anderer Meinung, indem es sich dabei auf den § 6 des Volksschulgesetzes stützte, in welchem^ es ausdrücklich heißt, daß Kinder von solchen Dissidenten, welche keiner Religionsgesellschaft angehören, an dem Religionsunterricht einer anerkannten oder bestätigten Religionsgescllschaft Theil zu nehmen haben. Der Angeklagte wurde wegen seiner Auflehnung gegen die staatliche Ordnung — er hatte thatsächlich seine Kinder mehrere Monate von jedem Religionsunterricht zurückgehalten — zu einer Geldstrafe von 30 M. verurtheilt und auch das kgl. Landgericht, an welches sich der Angeklagte im Berufungsweg wendete, hat es bei der Verurtheilung bewenden lassen. (Wenn dies schon vom religionslosen Dissidenten gilt, um wieviel mehr vom Israeliten. Wie viele jüdische Väter lassen doch ihre Kinder ohne Besuch der Religionsschule aufwachsen? Wenn Mahnungen nichts Helten, da wird auch nichts anderes übrig bleiben, als die Anzeige bei den zuständigen Behörden.) L, Dresden, 19. April. (Or.-Corr.) Im Programm des hiesigen „Gymnasiums zum heiligen Kreuz" giebt vr. phil. Sperling einen Beitrag zu einer Einleitung in die Schriften des Josephus: „Apion der Grammatiker und sein Verhältniß zum JudenthSm". Der Autor ist bemüht, auf Grund reichen Materials und eingehendster Quellenstudien die Voreingenommenheiten gegen A. theilweis zu zerstören, die der Mangel an Objectivität, wie der Autor meint, eines Josephus und Philon erzeugten. Die Skizze ist entschieden für den Historiker im Allgemeinen, besonders aber für denjenigen der jüdischen Geschichte, von Interesse. Nach Aufzählung der benützten Quellen sagt der Verfasser: „Es dürfte bei dieser immerhin großen, wenn auch nicht zarten Aufmerksamkeit, die A. gefunden hat, scheinen, als ob eine Monographie nur eine Zusammenstellung eines längst wohl durcharbeiteten Stoffes sein könne, deren größerer oder geringerer Werth in der mehr oder minder übersichtlichen und vollständigen Anordnung desselben und in der Beobachtung einer fließenden Darstellung beruhe. An sich würde dies allein richtig sein, wenn nicht sämmtliche Arbeiten, nach meinem Urtheil wenigstens, den Mangel hätten, daß sie uns den Mann nur unter dem Lichte zeigen, in welches ihn sein Polemiker Josephus mit einigen Römern, die in ihm den Aegypter verachteten, gestellt haben. Von diesem Gesichtspunkte aus möchten die folgenden Zeilen das Urtheil „nicht unberechtigt" sich erbitten. Dann will ich aber auch noch weiter zu zeigen versuchen, wie fühlbar der Verlust der Werke gerade dieses eingeborenen Aegypters ist, der in sich die Einigung erstrebt zwischen einer ägyptisch-morgenländischen Denkweise und den Sprachformen des Abendlandes und dabei inmitten eines Gelehrtenkreises steht, der wie ein Morgenroth, die Tage der alexindrinischen Katechetenschule des Christenthums und den späteren Neuplatonismus verheißt. Vieles in das Geheimnißvolle seines Vaterlandes hüllend, wird er den nüchternen Römern unverständlich, manches mit einem mystisch-religiösen Zwecke belastend, sogar zu Gespötte fremder Zunftgenossen. — Darum muß der Historiker ein lebhaftes Bedauern, dem gegenüber manches auch für uns Bizarre an dem Manne verschwindet, bei dem Verlust seiner Werke empfinden, wenn derselbe beurtheilt wird nach den Bedürfnissen der Aegyptologie und einer Geschichte Alexandriens, nach unserer mangelhaften Kenntniß des damaligen Standes der Naturwissenschaft und klassischen Sprachgelehrsamkeit auf dem damals exotischen Boden Aegyptens. B e - kannter aber und geschmäht und nicht ohne Interesse auch für die Laien erscheint er als Träger einer Bewegung, durch welche die Bildung des Griechenthums im Vereine milder Leidenschaft der Orientalen gegen das alles überwucherndes?) Judenthum noch einmal zu Felde liegt und einen Kampf kämpft, den Rom bald nachher in seiner Weise beendet. Mit dem Schwerte des Geistes wird dabei ebenso wie mit den Waffen roher Gewalt einem Zeitbewußtsein Ausdruck gegeben, welches, nach Motiven, Zielen und Formen zu allen Zeiten verschieden, nach seinem Inhalte aber dass elbe ist, und bis zu dieser Stunde in der Strömung des Antisemitismus im Analogon findet. A. ist historisch, wenn nicht der erste, so doch der größte Judenhetzer des Alterthums und beansprucht ein Interesse, welches hineinreicht, auch in die Tage der Gegenwart für den, der solche Proteste des Volksgeistes an denen der Vergangenheit nach Ursache und Folge messen will, nach seinem religiösen Bewußtsein und sittlichen Gefühlen aber — entschuldigen (!) darf oder verurtheilen muß".

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