Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 20. (13.5.1886)
- Date
- 1886-05-13
- Page
- Seite 156 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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156 — Vershälfte sich anschließen und deren Befolgung befördern soll; dann 2. in der Ausübung ebenso wie das in der ersten Vershälfte (19,3) enthaltene Gesetz gegen die Eltern die Gesinnung der wesentlichste Bestandtheil ist. Wir wollen das Vorstehende deutlicher ausführen. Ist es ja grade dieser Bestandtheil der jüdischen Religion, um den es bei der Frage, was uns Noth thut, sich handelt, welcher auf der einen Seite, um ihn stabil festzuhalten, Fanatismus, auf der anderen, weil unverständlich oder mißdeutet, leichtfertigen und das Judenthum verhöhnenden Jndifserentismus bewirkt. Unter 'EHpÖ „mein Heiligthum" ist sicherlich nicht etwa nur der Tempel oder das ehemalige Stiftszelt zu verstehen, sondern Alles was als äußerliche Gottes Verehrung pentateuchisch geboten ist. An sich ist nun das nicht ethisch, aber als religiöse Vorschrift wird es dadurch ethisch, weil durch die Befolgung das Ethische gefördert werden soll und kan n. Die Gesinnung ist es, die diesen ihren Werth verleiht, denn sie sind, wenn auch religiöse Vorschriften, dadurch erst etwas Religiöses, weil die dadurch angeregte oder damit verbundene religiöse Gesinnung ein et his ches, oder sittliches Verhalten veranlaßt. Durch Ausübung des Ceremoniellen wird — in der Bibel und im Talmud ist es ausdrücklich und mit Nachdruck ausgesprochen — nicht Gott ein Dienst geleistet, denn Er, der das Weltall regiert, kann doch des schwachen Menschen und seiner winzigen Kraft für sich nicht bedürfen, wohl aber bedarf der Mensch, um ein sittlicher Mensch zu sein, des Ceremoniellen, das aber, um diese Wirkung zu haben, der Ausdruck eines ethischen Gedankens oder einer ethischen Pflicht sein muß. Alles Cultuelle der Bibel hat religiö se Bedeutung und bezweckt entweder Belehrung oder Anregung religiöser Gesinnung, oder Stärkung der sittlichen Kraft zur Selbstbeherrschung, oder treues, festes Zusammen halten als Religionsgemeinschaft u. s. w. So waren Stiftszelt und Tempel mit ihren Gerüchen und Opferdienst sinnbildliche Belehrungen, die dem Volke die ewigen Wahrheiten vergegenwärtigen sollten und die nach Zerstörung des Tempels eingeführten Gebete und Thoravorlesungen, halten sie nicht denselben Zweck? Die Feier- oder Festtage sind ausdrücklich zur Belehrung und Anregung religiöser Gesinnung eingesetzt u. s. w. Es ist hiernach klar, daß dem Beobachtenden eines Gesetzes, dessen Bedeutung bekannt sein und im.Bewußtsein dieser Bedeutung die Ausübung vor sich gehen muß, wenn sie wahrhaft eine jüdische Gottesverehrung sein soll. Wie sehr namentlich unsere Gebete dazu geeignet sind — das Vorlesen der Thora ist ja selbstverständlich der Belehrung halber angeordnet worden — wird Jeder anerkennen, der ihren Inhalt kennt! Wie viele Stellen rufen dem Erwachsenen die Lehren von Gott, von der Unsterblichkeit der Seele, der Offenbarung. Belohnung und Bestrafung u. s. w.. die er in seiner Kindheit und Jugendzeit lernte, in's Gedächtniß zurück, wenn er — weiß, was er betet.- _ (Fortsetzung folgt.) In Sachen des Religionsunterrichts. Von I. Klingen stein in Ober-Ingelheim. III. Nach Ansicht des Seminardirector Dr. Stein wollte Pestalozziden Unterricht den „Müttern" übergeben.*) Umjedoch ein guter Religionslehrer, überhaupt ein guter jüdischer Lehrer zu sein, muß man aber auch — immer nach Stein — vor Allem in guter Chason und Schochet sein! Sollen nun unsere Schwestern in Pestalozzi — auch Chason innen und Schochet innen werden? „Chasonaus" — das wäre ein reformatorischer Gedanke, über den sich reden ließe. Die Stimme haben „sie" ja doch. Uns ist's schon recht. Fragen Sie einmal bei den Gelehrten des Schulchan Aruch an! Aber Schacht aus? Das wird sich schwer machen.*) Ich muß gestehen, ich hatte das Schechitagebot bisher ganz anders aufgefaßt. Es ist uns geboten, ein Thier nur so zu tödten “pITIX "WX2. Muß man jedoch schlachten, d. h.schächten, wenn man z. B. kein Fleisch braucht oder gar nicht genießen will? Das Schächten ist eine sanitärische und humanitäre Maßregel, um Thierquälerei und den Genuß ungesunden Fleisches und des B l u t e s zu verhüten. Allein — Schächter sein zu müssen, ist das eine religiöse Pflicht?**) Muß man ein Schächter sein, wenn man ein Frommer und ein Lehrer sein will nach dem Herzen der „Jüdischen Presse" und ihres vr. Stein? Kann ein Nichtschochet nicht ein „frommer" Lehrer sein? Auch wir wünschen, daß der jüdische Lehrer Borbeter ist. Wir nehmen es hin, weil die Verhältnisse unserer Zeit mitsprechen; daß aber der „schöne Chason" darum schon auch ein guter Lehrer sei, wird doch Niemand zu behaupten wagen. Und daß bei der Wahl der Cultusbeamten das Schwergewicht auf den „schönen" Cantor gelegt wird, ist ein trauriger Mißbrauch; daß nicht ein vorzüglicher Lehrer ein schlechter oder gar kein Chason sein könnte, ist so selbstverständlich. daß kein Vernünftiger das Gegentheil behaupten wird. Ueberall legen w i r das Hauptgewicht auf den guten Lehrer, nicht auf den Chasan. Ferner nehmen wir es als Thatsache, die zu ändern nicht in unserer Macht ist, hin, daß in kleinen Gemeinden die Lehrer auch Schächter sind. Unsere Vorgänger, auch Orthodoxe, arbeiteten lange Zeit daran, — wie bekannt — Schächt- und Lehramt als zusammen unverträglich, zu trennen. Aber anzunehmen, daß, im besten Falle, die religiös-sittliche Erziehung und der Unterricht der Kinder durch Vor beterdienst und Schechita gewinne, ist ein so horrender Gedanke, daß man, um ihn zu fassen, mindestens — Correspondent des gen. Blattes sein muß. Wenn der Vorbeter, mit dem Angesichte zur heiligen Lade gewendet, einen schönen Kaddisch oder eine herrliche Keduscha zum Besten giebt, die die Ohren der frommen Hörer entzückt; wenn der Lehrer mit dem Schächtmesser in der Hand zur Schlachtbank eilt; soll das Kind daraus religiöse Nahrung für Geist und Herz ziehen? Sonderbar, sehr sonderbar fürwahr! Die geehrten Leser werden entschuldigen, wenn ich mich mit der Stein'schen Rede, die schon lange verhallt ist, so sehr beschäftige. Nicht, daß ich mich Persönlich davon betroffen gefühlt hätte, obgleich mehrere Collegen glaubten, es sei mit Bezug auf meine vorjährigen Artikel in diesen Blättern auf mich gemünzt gewesen. Ich bezweifle das, denn wie kann ein vernünftiger Mensch glauben, ich lese die „Jüd. Presse?" Und was ich nicht weiß, macht mir nicht heiß. Das Seminar des Herrn vr. Stein und sein Wirken ist mir vollständig unbekannt. Wer das Wort „Niederträchtigkeit" in solchen Dingen in der Eröffnungsrede einer freien Lehrerversammlung gebraucht, gehört überhaupt nicht zu der Menschenklasse, mit der ich zu verkehren gewohnt bin. Aber das ganze Opus gehört zur Signatur der Zeit und unserer Verhältnisse und darum muß es allerdings berücksichtigt werden; mehr, als bis jetzt geschehen. Und wer es wagt, in einer rechts orthodox und links pantheistisch gehaltenen Rede, von „radicalen Wortführern" zu sprechen, „die einer Sache das Wort reden, der sie in tiefster Seele abhold sind"(!!), der hat nicht gesprochen wie ein frommer Lehrer oder ein wahrhafter Führer zur Religion und Sittlichkeit, auch nicht wie ein edler Pädagoge; der kann — ein guter *) Nach dem Talmud können Frauen doch eher „Schächterinnen" (Dnw 1^28 rtsmw l»n) als „Cantvrinnen" GTHS NWX2 *?lp) sein. (Red.) **) Schreiber dieses war aus Grundsatz, — ich darf wohl sagen, aus Gewissenhaftigkeit, — nie Schochet; ich lernte es nicht und wollte es nicht sein, obwohl die Erträgnisse der Schechita mir manchmal sehr nothwendig gewesen wären. findet' gogik. ist. - begriff Verbei mit et nojjeti Streb die b mit oder nieuid in de Selbst n't n scheltei geitehe Ich bii schule 70—8( jüdische Alles ii Das is uiijcr greisen; da von giebt L« Stunde! den Rel das — fet laßt, de man üb Zehrers ausgeh lverden und Ech genau in dein, lehrers ( der Meti . tüchs thodik mij At, 1 dergl 5° noch r mar bann Schals Wflii nicht *) Siehe, Schluß des vor. Art. in Nr. 16.