Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 17-18. (22.4.1886)
- Date
- 1886-04-22
- Page
- Seite 138 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 138 — Soweit die gerichtliche Anfrage. Da ich annehme, daß die Beantwortung derselben sicherlich von allgemeiner Bedeutung ist, so möchte ich die Herren Callegen um bald gefällige Mittheilung ihrer resp. Ansichten bitten. Bonn, 16. April 1886. Or. Cohn, Rabbiner. Wir ersuchen die gesch. HH. Collegen, die Antwort — da schon am 28. d. Mts. der Termin bevorsteht — direct an Hrn.Rabb. vr. Cohn in Bonn — und diesen wiederum, uns z. Z. das Resums seines Gutachtens zur Veröffentlichung unter dieser Rubrik — gefl. einzusenden.j Die Redaction. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg. Die „Kölnische Zeitung" bringt in ihrer Nummer 101 (Zweites Blatt) von Sonntag den 11. April d. I. einen Artikel „Metz" der zu die Geschichte der Stadt Metz, ihre frühere Beziehungen über dem deutschen Reiche, über die Sprache und Kunstdenkmäler rc. sehr eivgehend und mit großer Sachkenntniß sich verbreitet. Im Laufe des Artikels heißt es: „Am treuesten an der deutschen Muttersprache hielten die Juden fest. Die Machthaber der ersten französischen Republik fanden keinen andern Ausweg, die jüdische Bevölkerung mit den neuen Grundsätzen bekannt zu machen, als für dieselbe eine deutsche Zeitschrift Herstellen zu lassen. Dieselbe erschien vom Jahre 1789 ab einmal wöchentlich, in sogenannter jüdisch-deutscher Sprache im Verlage von Araham Spire (Speier). Dieses Blatt scheint aber die Französirung nur wenig gefördert zu haben, denn im Jahre 1820 sah sich die französische Regierung veranlaßt, den Oberrabbuier von Metz, den ausgezeichneten Talmudisten Aaron Worms, seiner Stellung zu entheben aus Grund des Artikel 20 der Verordnung vom 17. März 1808, wonach vom Jahre 1820 ab kein Rabbiner in Frankreich wählbar war, ohne der französischen Sprache mächtig zu sein. Auch heute noch spricht die ziemlich zahlreich einheimische jüdische Bevölkerung von Metz deutsch, von den älteren Leuten etliche dies ausschließlich. In der bedeutenden Metzer Stadtbibliothek fehlt die erwähnte Zeitschrift, gleichwie so manche andere auf das Deutschthum bezughabende wichtige Urkunde". Soweit die „Kölnische Zeitung" deren Judenfreundlichkeit bekanntlich nicht weit her ist. — Diese durch die Geschichte, wie durch die Wirklichkeit verbürgte Thatsache hält allen Anfeindungen festen Stand. Es ist bekannt, daß fast sämmtUche Juden Frankreichs — ausgenommen die des Südens — aus dem Elsaß stammen und daß diese heute noch der deutschen Sprache mächtig sind. Im deutsch-französischen Kriege 1870 wendeten sich die Offiziere und Mannschaften bei Besetzung der feindlichen Städte immer zuerst an die französ. Juden, welche als Dollmetscher den Verkehr zwischen den Civil- und Militärbehörden vermittelten. Die gleiche Erscheinung sehen wir bekanntlich bei den Juden in Rußland und Polen, bei den aus Spanien vertriebenen Juden, die sich in Holland, England und Marocco aufhalten. Und angesichts solcher Thatsachen wagen die deutschen Antisemiten es dennoch, uns Juden unser Deutschthum streitig zu machen, angesichts der Thatsache, daß die Metzer Juden, die Jahrhunderte vom deutschen Reiche getrennt waren, dennoch an der deutschen Muttersprache festhielten. Stettin, den 16. April. (Or.-Corr.) Am 13. cr. fand die diesjährige ordentliche General-Versammlung des „Israelitischen Wohllhätigkeits- und Beerdigungs-Verein" statt, die von 33 Personen besucht war. Hauptgegenstand der Verhandlung.war, wie schon in Nr. 16 der „Wochenschrift" bemerkt, der Antrag des Vorstandes auf Erhöhung der Taxen bei Beerdigungen, also statt 15 M. die baaren Auslagen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, dahingegen wurde der Antrag angenommen, daß Mitglieder nur die Hälfte der Kosten zu zahlen haben. Auch dieses ist immerhin schon ein Fortschritt zum Besseren und wir wollen hoffen, daß Vorstand und Repräsentanten hiesiger Gemeinde, denen das Aufsichtsrecht über genannten Verein zusteht, diesem Antrag zustimmen werden. Mit Recht haben Sie. Herr Redacteur, der Corresp. aus Stettin in Nr. 16 die Bemerkung beigffügt, daß in Magdeburg längst der Modus besteht, daß die baaren Auslagen erstattet werden. Auch in vielen anderen Gemeinven besteht dieser Modus und eö wunderte uns deshalb nicht wenig, denselben hier so lebhaft bekämpft zu sehen. Machte doch ein Redner dagegen geltend, daß man doch auch deshalb Mitglied der hiesigen Chewrah Kadischah ist, um einen Vortheil bei Beerdigungen zu haben.*) Das ist unserer Meinung nach falsch, denn dann stellt man die Chewrah in eine Reihe mit den Sterbekasien und das ist sie doch wahrlich nicht. In erster Reihe ist doch die Chewrah zur Unterstützung für Arme und Nothleidende bestimmt, das ist ihre Hauptaufgabe. Jeder muß es sich zur Ehre und auch zur Mizwah**) anrechnen, dieser frominen Brüderschaft anzugehören und wir haben eine viel zu hohe und zu gute Meinung von den Mitgliedern, als daß wir glauben könnten, auch nur Einer würde der erhöhten Beerdigungskosten wegen ausscheiden oder sich nicht aufnehmen lassen. Dann wäre es uns. Meinung nach besser, man würde Mitglied einer Sterbekasse, da sind die Beiträge noch billiger und man bekommt fast noch mehr, als eine Beerdigung kostet. L. W. Aus dem Karmöver'scherr, 9. April. (Or.-Corr.) Die pädagogischen Au'sätze des Herrn vr. Goldschmidt in Ihrer gesch. Wochenschrift werden sicher den Beifall eines jeden wohlmeinenden Schulmannes finden. — Wie stände es mit dem Judmthum und überhaupt mit allen edelen Bestrebungen, wenn daG freie Wort verkümmert werden sollte? Interessant wie die früheren Aufsätze gegen den Seminardirector in Cassel, war auch der jüngste Aufsatz des Herrn Rabbiner Dr. Goldschmidt, welcher von den Rabbinerseminarien und deren Stellung zur Religionsschule handelte. Richtig ist in diesem Aufsatze unzweifelhaft der Theil, welcher den Lchrerseminarien eine vorwiegend praktische Aufgabe zuweist, und da möchte ich beim die Frage aufstellen: Wie kommt es, daß bei dem Abgangsexamen keine Lehrprobe in systematischem Religionsunterrichte abgehalten wird? In der vorjährigen Lehrerconferenz in Hannover berührte ich diesen Punkt. Man widersprach mir, aber als ich der Sache aus den Grund ging, gab man mir zu, daß nur in Biblischer Geschichte Lehrproben abgehalten seien. Nun frage ich: Ist der jüdische Religionsunterricht lediglich (wie allerdings Manche meinen) biblische Geschichte, warum nennt man denn einen anderen Unterrichtszweig Religionsunterricht im engeren Sinne? Und giebt es einen Religionsunterricht im engeren Sinne, also systematischen Religionsunterricht, warum scheut man sich in demselben Lehrproben anzustellen? Hier ist der Kernpunkt der ganzen Frage. Ich möchte sagen, das jüdische Schulwesen krankt an einer gewissen Unredlichkeit, indem etwas sein soll, und was hinwiederum nicht gewesen sein soll. Daß man den Religionsunterricht im engeren Sinne systematischen" nennt, und ihn einem späteren Atter vorbezält, da man etwas bereits Erlerntes systematisiren will, ist ganz und gar schulwidrig. Systematisiren soll der Lehrer in jeder Unterrichtsstufe, allerdings mäßig und ohne der Anschaulichkeit, der inductiven Methode Abbruch zu thun, wie kommt man dazu, gerade in dem wichtigsten Schulgegenftande, *) Der materielle Bortheil besteht darin, daß die Mitglieder eben nicht die bedeutend höhere Summe zu zahlen haben, welche Nichtmitglieder — die in der Lage waren, Mitglieder zu werden, — zu entrichten haben, ehe die Chewra Hand anlegt. (Red.) **) Ja. dieser ideale Begriff geht leider Gottes in unserer materiellen Zeit auch bei uns Juden immer mehr verloren. Ist es nicht eine Mizwa, einem Vereine auzugehören, der die heil. Pflichten der Krankenpflege, der letzten Liebesdienste bei einem Sterbenden, der Leichcnreinigung und Bekleidung, sowie der ordnungsmäßigen und würdigen Leichenbeglcitung und der Beerdigung nach den religiösen Borschriften, bei Arm und Reich — der kranke Reiche ist arm zu nennen, denn er ist hilfsbedürftig — besorgt? Ja Hauptzweck einer solchen „heiligen" Chewra soll die unentgeltliche persönliche Dienstleistung sein, das ist HOM IDn „die wa hre werkthätige Liebe!" (Red.)