Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-04-22 · N° 17-18. (22.4.1886) · p. Seite 137

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 17-18. (22.4.1886)
Date
1886-04-22
Page
Seite 137 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/5369809-9585330-9585482--6183-9585485
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

187 — bleiben, um zu sehen, wie viel denselben Wahres und Ueberzeugendes innewohnt. Er sagt: „Um beten zu könuen. sind zwei angenommene Glaubensartikel nöthig, nämlich der Glaube an Wunder und der Glaube an einen guten und bösen Geist. Das Wunder wird vom guten Geist verlangt, auf daß er durch seine Macht die Macht des bösen paralysire." — Das heißt sehr niedrig und kleinlich von der weisen, göttlichen Leitung des Weltalls denken. Wir haben dem entgegenzusetzen, daß wir, wenigstens wir Juden, nur eine göttliche Macht anerkennen und anbeten und sie als die Quelle, den Ausfluß alles Guten verehren. Wir sagen daher: Alles was von Gott kommt ist gut, und selbst in einem Sturme liegt, wenn wir nicht blos engherzig unser eigenes Beste, sondern das allgemeine Weltwohl in Betracht ziehen, ein heilsamer Zweck. Wer möchte sagen wollen, daß das Gewitter nicht auch etwas Wohlthätiges in sich trägt, wenn auch hier und da der zündende Blitz Unheil schafft! Man braucht deshalb bei drohender Gefahr in einem Sturme nur zu einem Gotte zu beten und zwar nicht etwa bloß darum, daß er den Sturm aufhören laffe, sondern es kann das Beten auch bestehen in einer lobenden, preisenden Anerkennung des göttlichen Willens, selbst wenn wir auch dabei zu leiden haben, es kann dieses Flehen zu Gott auch bestehen in der Bitte um Trost und Beruhigung in der Stunde der Noth, — und was könnten wir nicht noch Alles anführen, was das gläubige Gemüth in solcher Zeit veranlaßt, seinen Gott anzurufen, ohne dabei an eine Aenderung von dessen Willen zu denken. Daß aber auch Gott auf wunderbare Weise Menschen vom augenscheinlichen Verderben schon gerettet hat, dies haben wir in jüngster Zeit erst wieder erfahren, wo, wie die Zeitungen uns berichteten, beim Untergänge eines Schiffes ein Matrose, an eine Schiffsplanke geklammert, drei Tage und drei Nächte auf der offenen See umhertrieb und später halb ermattet und erstarrt von einem Schiffe aufgefunden und glücklich erhalten wurde. Vielleicht hatte dieser Mann in der verhängnißvollen Stunde zu Gott gebetet und Erhörung gefunden.*) **) Allein Frau v. Luttner glaubt ja nicht an Wunder. Lassen wir dieses gelten, so hätten wir doch an der Form, in welcher sie uns die Werthlosigkeit des Gebetes zeigen will, so Manches auszusetzen. Zuerst erheben wir unsere Bedenken gegen den religiösen Charakter des Doctors, der uns die Beweise von dem Unwerth des Gebetes liefern soll. Wir können unmöglich diesen Taxator annehmen. Hat die Frau v. Luttner gar keinen andern Genannten für die Wahrheit ihrer Behauptungen sinden können, als den Mann, der, wie er selbst sagt, noch noch niemals gebetet hatte? Hätte sie uns im Gegentheil hierzu nicht Jemanden anführen müssen, der in früherer Zeit recht viel gebetet, aber durch Nachdenken und Erfahrung später von der Nutzlosigkeit des Gebetes sich überzeugt habe! Und dann — die Zeit, der Augenblick, die Situation, wie ist dies Alles gewählt, lim den Werth oder Unwerth des Gebetes daraus zu beweisen und zu beurtheilen! Nur diejenigen, die noch niemals die Bedeutung des Gebetes erkannt, können daraus ihre Beweismittel schöpfen wollen! Dort der Mann, der noch niemals gebetet. — und warum sollte er es gerade jetzt thun, da ihm während seines ganzen Lebens das Gebet immer als etwas Nutzloses erschienen war! Doch die Verfasserin meint, daß die Angst, Furcht, das Entsetzen ihn Hütten zum Beten treiben müssen. Frau v. Luttner dachte sicher an das Sprichwort: „Noth lehrt beten". — Allein, wir von unserer Seite verwerfen diese Moral: Wir sagen, gute Tage müssen lehren, Gott als den Spender des Guten anzuerkennen. Wer nur in der *) In diesem Sinne sind bekanntlich die den Israeliten vorgeschriebenen Segenssprüche bei Gewittern abgefaßt. (Red.) **) Wie viele wunderbare Rettungen aus Noth und Gefahr haben keinen Griffel gefunden, der sie für die Mit- oder Nachwalt ausgezeichnet hat. Wir glauben, les giebt keinen Menschen, der dergleichen nicht an sich selbst erfahren hätte. (Red.l Noth, nur in ihr allein zu Gott ruft, der ist der Erhörung nicht werth. Wer aber in den Tagen des Wohlergehens zu Gott gebetet hat, der wird auch in der Zeit der Noth Trost und Beruhigung in dem Aufblick zu Gott finden und nicht immer bald einen Entgelt für die fromme Handlung des Betens in Anspruch nehmen. Frau v. Luttner glaubt etwas Großes gethan, etwas Ueberzeugendes uns vorgebracht zu haben, in der zweifelhaften Heldenthat des Doctors, der selbst Angesichts des Todes den heroischen Muth gehabt hat, das Gebet zu verwerfen. Hierdurch ist am allerwenigsten ein Beweis für die Werthlosigkeit des Gebetes gebracht. Denn es wird hier von Einem verlangt, der es nie gekannt, nie seine wohlthätige Wirkung empfunden hat, und es wird hier als letztes Mittel nur verlangt, als jede andere Aussicht auf Rettung verschwunden war. Das nennen wir, das Gebet auf der niedrigsten Stufe seiner Bedeutung. Wer früher niemals gebetet hat und solches nur thut, wenn die Todesangst, das Entsetzen ihn packt, der zeigt uns nur die nackte Selbstsucht, die ihm innewohnt, zeigt uns nur den Selbsterhaltungstrieb des Thieres, aber niemals die edle, heilige und fromme Empfindung des Gottesbewußtseins, dem die Handlung entsteigen muß, die wir beten nennen. Wollen wir daher das Gebet in seiner ersten und letzten Bedeutung sinden, so müssen wir es da aufsuchen, wo kein äußerer Zwang, keine Nothwendigkeit es erzeugt, sondern wo die Seele sich frei und froh zu demjenigen erhebt, in dem und mit dem sie lebt. Dann mögen mitunter auch ernste und schwere Ereignisse an den Menschen herantreten — das Gebet, das er dann zu seinem Erhalter sendet, es wird frei von allen unlautern Motiven, der reine Erguß der Seele sein, die in Gott und bei Gott Trost und Erträglichkeit in der harten Schickung suchen wird. Kann daher wohl ein Verdienst darin liegen, diesen Weg der Gemüthserhebung und Seelenstärkung in der Vorstellung des Menschen illusorisch zu machen? Nein und nochmals nein. Wir Preisen vielmehr den Umstand, daß das Gebet noch bei dem größten Theil der Menschen die Werthschätzung hat, daß alle Herzen, bis hinauf zu demjenigen, das unter Purpur schlägt, noch durchdrungen sind von seiner hohen Bedeutung und wohlthätigen Wirkung. Zu deuteln und zu rütteln au diesem alten, ehrwürdigen Herkommen, über dasselbe zu klügeln, um es grundlos zu machen, sollten die „Jünger Lessing's" am allerwenigsten sich herausnehmen, da ihnen die von uns an die Spitze dieses Artikels gesetzten Worte des freisinnigen Dichters sagen, wie wenig es selbst den Hochgebildeten zusteht, sich über das Berhültniß zwischen Gott und Menschen in kritischen Abhandlungen zu ergehen. (Schluß folgt.) Aus der Praxis. Soeben geht mir eine Aufforderung des hiesigen Königl. Amtsgerichts zu, mich am 28. d. M. gutachtlich über folgende Punkte zu äußern: 1. „Ob nach dem jetzt geltenden jüdischen Recht, vgl. 2. B. Mos., Cap. 22, V. 16,17, Derjenige, der mit einer nicht verlobten Jungfrau ein Verhültniß, das nicht ohne Folgen geblieben, unterhielt, verpflichtet ist, dieselbe zu heirathen; 2. ob es in dieser Beziehung von Bedeutung ist, wenn der Mann der Verführten mündlich die Ehe versprochen hat; 3. ob und aus welchen Gründen der Mann von seiner Verpflichtung, falls diese an sich besteht, befreit wird; 4. endlich, ob anzunehmen ist, daß das jüdische Recht in Beziehung auf vorstehende Punkte speziell in dem früheren, zum Kurfürstenthume Köln gehörigen Herzogthum Westfalen, zur Geltung gelangt ist; 5. ob insbesondere bestimmteFälle der Anwendung bezeichnet werden können."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.