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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-04-01 · N° 14. (1.4.1886) · p. Seite 113

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 14. (1.4.1886)
Date
1886-04-01
Page
Seite 113 (sequence 3)
Language
German
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- 113 des Anderen gestattet und es darf bei Ueberschreitung der Competenz mit Sicherheit auf sofortige Remedur gerechnet werden. In würdigen Formen vollzieht sich die Berufung der Geist, lichen mit) Lehrer und jenes widerwärtige Schauspiel, das Gemeinden, insbesondere kleinere, bei solchen Wahlen so häufig darbieten und das auf die Stellung der Erwählten nicht selten ungünstig influirt, ist hier nicht wohl denkbar. Freilich liegt in diesem Vorschreiben von Oben auch die nicht zu verkennende Gefahr, daß die lebendigen, treibenden Kräfte innerhalb des Gemeinwesens zu dessen Schaden gebunden, gefesselt werden könnten. Weil von Oben herab für Alles Sorge getragen, Alles reglementirt, Alles bevormundet wird, ist der Bethätigung der Einzelkräfte im Gemeindewesen wenig Raum gegönnt. Jede Kraft aber, der es an Bethätigung fehlt, muß erschlaffen und erlahmen. Hierzu kommt, daß in den Ländern, die eine Centralbehörde besitzen, diese Organisation durch die Regierung zu einer Zeit geschaffen wurde, als der „beschränkte Untertha nenverstan d", noch in vollster Blüthe stand, zu einer Zeit, in der die Regierungen ihre Unterthanen, ohne deren Zuthun, mit Gesetzen zu „beglücken" pflegten, die sie, oft freilich in der wohlmeinendsten Absicht, ihnen aufoctroyrten, nachdem man höchstens einige Notabeln, die in der Regel wenig Fühlung mit ihren Glaubensgenossen hatten, zu Rathe gezogen. Der Grundfehler, an dem diese Gesetze gemeinhin litten, lag darin, daß für eine aus Wahlen hervorgegangene Vertretung der Confessionsgenossen, die neben der Centralbehörde zu fungiren hatte, nicht Sorge getragen war. Sämmtliche Mitglieder der Centralbehörde werden z. B. in Württemberg auf Vorschlag des Cultusminifters vom Könige auf Lebenszeit ernannt. Leicht ließe sich nun freilich diesem Mißstande, der die Israeliten des Landes von jeder Einwirkung auf ihre gemeinsamen religiösen Angelegenheiten ausschließt und sie in ihren vitalsten Interessen zum Schweigen verurtheilt, durch Schaffung einer Art von Synode abhelfen, deren Mitglieder aus Wahlen der Israeliten des Landes hervorzugehen hätten. Sind wir auch weit davon entfernt, den Werth der Einwendungen zu unterschätzen, die gegen eine Synodalverfassung erhoben werden, so glauben wir doch das überaus hoch anschlagen zu dürfen, daß durch die repräsentative Organisation das lebendige Interesse für die religiösen Angelegenheiten von Neuem erregt, schlummernde Kräfte geweckt und zur Bethätigung ermuntert würden. Die Repräsentativverfaffung böte in gewissem Sinne ein Sicherheitsventil dar, vermittelst dessen feindselige Strömungen, an denen es ja niemals mangelt, abgeleitet werden könnten; jedenfalls würde durch dieselbe dem berechtigten Verlangen der Confessionsgenossen nach einer Mitwirkung bei ihren Angelegenheiten entsprechen. Wäre nun aber eine ähnliche centrale Behörde in und für Preußen denkbar? Wohl hat die preußische Regierung allenthalben da, wo sie in den annectirten Ländern solche Institutionen vorfand, sie unangetastet gelassen, ja sie selbst gegen feindselige Strömungen, die sich gegen dieselben hier und da geltend machten, geschützt und Anträge, die auf Auflösung gerichtet waren, in einem dem Schreiber dieses bekannten Falle mit dem Bemerken zurückgewiesen, daß sie solche Verbände auch da, wo sie bisher nicht exiftiren, für «ünfchenswerlh erachte. Hat sie doch selbst in einem Falle (im ehemaligen Herzogthume Nassau) die vorhandene Organisation durch die Schaffung eines zum Theil aus Wahlen hervorgehenden „Synagogen-Raths" ergänzt. Aber keinenfalls dürfte das preußische Gouvernement seine Hand dazu bieten, den israelitischen Gemeinden eine derartige Einrichtung zu schaffen, wenn dieselbe nicht zuvor aus der Initiative der Gemeinde hervorgehen würde. Und das dürfte der Punkt sein, an dem der Hebel anzusetzen wäre. Wer gedenkt hierbei nicht unwillkührlich jener anerkennenswerthen Organisation, die sich die Gemeinden Ostpreußens geschaffen haben! Wie Vieles bietet doch diese Vereinigung schon jetzt den Gemeinden. vor Allem die Jnspection ihrer Religionsschulen, die vordem jeder sachverständigen Beaufsichtigung entbehrten! Nun sollte auch noch die Anstellung und Entlassung der Cultusbeamten durch die Centralverwaltung der Willkür der Gemeinden entzogen und bedürftigen Gemeinden Aussicht auf Subvention aus der Centralkasse eröffnet werden. Freilich macht sich auch hier ein wesentlicher Uebelstand, an dem freiwillige Organisationen in der Regel zu kranken Pflegen, bemerkbar, daß nämlich nicht alle die, auf welche gerechnet werden muß, sich zum Anschlüsse bereit finden lassen. Insbesondere ist es zu beklagen, daß die größte Gemeinde der Provinz, Königsberg, sich von dem Verbände ferne hält. Für die Groß gemeinden wäre es eine Ehrenpflicht, die kleinen, wenig leistungsfähigen Gemeinden, so weit an ihnen liegt, zu unterstützen, um sie in den Stand zu setzen, ihre Institutionen in würdiger Weise zu gestalten und insbesondere für einen angemessenen Religionsunterricht Sorge zu tragen. Denn wer kennt nicht das in diesen kleinen Gemeinden herrschende geistige Elend, aus dem der Antisemitismus nicht zum geringsten Theile seine Nahrung zieht! Und sind es denn nicht auch die Großgemeinden, wohin die in kleinen Ortschaften vermögend Gewordenen sich zu wenden pflegen, wodurch die kleinen Gemeinden ihre Existenzfühigkeit einbüßen? Hoffen wir, daß der Gedanke an diese Ehrenschuld in den großen Gemeinden allmählich zum Durchbruche gelange. Dann dürfte es, wie mich dünkt, nur noch eine Frage der Zeit sein, für eine solche Schöpfung die Sanction der Regierung zu erlangen. Denn auch für diese müßte es von hohem Interesse sein, eine Instanz zu besitzen, an die sie bei bedeutsamen Fragen sich wenden, der sie wichtige Angelegenheiten, wie die Prüfung der Religionslehrer, übertragen könnte. Damit wäre meines Erachtens der Weg angedeutet, auf den die Gemeinden einer Provinz zu einer Organisation gelangen könnten: zunächst auf dem freilich langsamen und schwierigen, aber überaus werthvollen Wege der freiwilligen Vereinigung, die, durch ihre Wirksamkeit imponirend, die Gemeinden allmählich heranziehen und später auch die Regierung nöthigen würde, Stellung zu dem Verbände zu nehmen. (Auch wir halten die Bildung von Provinzial-Verbänden für sehr ersprießlich, jedenfalls würden diese ersprießlicher wirken, als der seine Aufgabe so vielfach verkennende Deutsche Jsr. Gemeindebund, der doch nur einen kleinen Bruchthcil von Gemeinden aus den verschiedensten Gegenden lose zusammenfaßt und etwas Gemeinsames auf dem Gebiete der Gemeinde-Verwaltung sowohl, wie der Religionsschule zu schaffen, trotz mehrfacher Anläufe sich außer Stande gezeigt hat. Red.) Ueber die Schulen der Allianz. .(Schluß.) Soweit geht im Wesentlichen der Jnspektionsbericht de- Herrn Pariente, indessen hat derselbe im Aufträge des Central - Komitv's noch verschiedene andere Gemeinden Bulgariens besucht, in welchen bis jetzt noch keine Schulen der Allianz errichtet sind, und über welche er fernerhin berichtet: Von den 15000 Einwohnern der Stadt Kustendil sind 1100 Juden, die sich wegen verschiedener Streitigkeiten in zwei Gemeinden gespalten hatten. Es gelang dem Herrn Pariente, sie mit einander zu versöhnen und sie wieder zu vereinigen. Die 135 Kinder der Talmud-Thora lernen bei ihren Rabbinern nur hebräisch lesen. Es soll ein ehemaliger Allianzschüler aus Samacoff angestellt werden, um den Schülern die Elementargegenstände und auch das Bulgarische beizubringen. Die 870 Juden von Dubnitza sind durchgehend, was bei den orientalischen Juden eine Seltenheit ist, wohlhabend, was zum großen Theile ihrer einfachen Lebensweise und der großen Wohlfeilheit der Lebensbedürfnisse zuzuschreiben sein mag. Das Schullokal ist gut gehalten, dagegen sind die

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