Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 7. (11.2.1886)
- Date
- 1886-02-11
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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52 — laß des Prozesses Rohling - Bloch all die Anschuldigungen Rohling's mit einer Gründlichkeit und Objectivität untersucht und widerlegt, die in keinem andern Buche dieser Art erreicht wird und dem Buche bleibenden Werth verleiht. Der Werth dieser ausgezeichneten Arbeit wird dadurch erhöht, daß sie nicht nur überall unter Quellenangabe aus die Quellen selbst zurückgeht, sondern auch durch die diesbezügl. Gutachten der größten jetzt lebenden christlichen Autoritäten belegt wird. Wir haben daher alle Ursache, diese Arbeit auf das Freudigste willkommen zu heißen und können sie den Herren Rabbinern, Lehrern. B. B.-Logen und jüdischen Vereinen auf das Allerwärmste empfehlen. Max Weinberg. (Herr Or. Kopp hat durch die Herausgabe dieses mühsam aus Acten und Gutachten geschöpften reichen und gründlichen Materials sich um die gesammte Juden heit ein großes Verdienst erworben und hat Anspruch auf ihre Daukvarkeit Red.) Aikehne, 5. Febr. (Or.-Corr.) Trotzdem Sie, geehrter Herr Red., im vorigen Briefkasten ihre Correspondentcn ersucht haben, in ihren Berichten die orthod. Blätter zu ignoriren, so muß ich Sie doch, um der Ehre der hiesigen Gemeinde, die in eiuem dieser Blätter, schwer angegriffen worden, ersuchen. der nachfolgenden Correspondenz deshalb die Aufnahme nicht versagen; die Erwähnung jenes Blattes ist unumgänglich nothwendig. Sollen Gemeinden schutzlos dastehcn, und kern Blatt sich sinden, worin sie sich verthcidigen können, wenn Sie von den orthod. Blättern öffentlich des Chillul haschem beschuldigt werden?*) Anknüpsend an einen ihr zugegangenen Bericht aus der „Posener Zeitung" über einen „traurigen Hergang" Hierselbst, fordert zum Schluß die „Jüd. Pr." Berlin die hiesige Gemeinde resp. „die Vertreter der divergirenden Partei" auf, sich vor ihrem Tribunal zu vertheidigen zur Rettung ihrer von ihr selbst angegriffenen Ehre. Woher nimmt das Blatt die Berechtigung her, eine alte ehwürdige Gemeinde vor ihren Richtcrstuhl zu laden? Aus dem Zeitalter der Inquisition sind wir längst heraus, dächte ich. Daß die Vertreter der hiesigen Gemeinde eine solche Herausforderung einfach mit Stillschweigen übergehen werden, dürfte ihrer Würde zusagen. Dem neutralen Referenten aber wollen Sie gestatten, seinem Gerechtigkeitsgefühle folgend, den „traurigen Hergang" in möglichster Kürze darzulegen. Vor allem sei bemerkt, daß das hiesige Beth-hammidrasch seinem eigentlichen Zwecke, dem Talmudstudium, schon lange nicht mehr dient. Die Zahl der ..Talmudforscher" ist nämlich bis auf einen, der übrigens erst seit Kurzem hergezogen ist, zusammengeschrumpft. Das Beth-hammidrasch dient daher fast ausschließlich nur zur Abhaltung von Gattesdienst, wodurch die Gemeinde nicht unbedeutende Mindereinnahmen hat. Zudem kamen auch in dem gedachten „Forschungshause" haarsträubende Skandalscenen vor, die dem Fasse vollends den Boden ausschlugen. Um solche „den heiligen Rainen entweihende" Vorkommnisse für die Zukunft zu verhindern, hat der Vorstand im Interesse der Gemeinde und des Friedens die ihm zukommende Leitung des Beth-hammidrasch beansprucht und sein Eigenthumsrecht an demselben bei der Regierung geltend gemacht. Diese aber ließ die Frage des EigenthumSrechts offen, entschied jedoch, daß die gottesdienstlichen Versammlungen im „Fvrschungshause" unter das Vereinsgesetz fallen; mithin seien Statuten und polizeiliche Anmeldung erforderlich. *) Wir haben nur in Bezug auf die persönlichen, gehässigen und beschimpfenden Artikel in einigen orthod. Blättern gesagt: sie sollen nicht erwähnt und erwidert werden sSl Y"OP X'?), einer achli chen Polemik oder gar Vertheidigung soll das Wort durchaus nicht entzogen werden, doch bitten wir, Schimpf nicht jmit Schimpf zu erwidern, sondern die würdige Form stets zu wahren, auch wenn man der Angegriffene ist. Wir habendeshalb einige Sätze oben gestrichen. Red.) Die Mitglieder des Beth-hammidrasch. die übrigens nur aus einer geringen Zahl von Mißvergnügten bestehen, kehrten sich aber an die auch direkt an sie ergangene Regierungsverfügung nicht, hielten ohne weiteres ihre Versammlungen ab, rieben sich vergnügt die Hände und sprachen sonach der Regierung, der Gemeinde und dem Vorstände Hohn. — Eine solche vor seinen Augen sich abspielende fortwährende Verhöhnung konnte Letzterer nicht ruhig hinnehmen und sah sich daher in Wahrung seines Ansehens und im Interesse der bereits erwähnten Uinstände veranlaßt, bei der Regierung Beschwerde zu führen, worauf diese die Leiter der gottesdieustlicheu Versammlungen im Bethammidrasch wegen Uebertretung des BereinsgesetzeS zur Anzeige brachte. Uebrigens sei noch bemerkt, daß die ganze Gemeinde — bis eben auf diese paar Mißvergnügten — hinter dem Vorstande steht, und wenn von dem Einsender der „Jüd. Pr." behauptet wird, daß die Anzeige — richtiger Beschwerde: — von einer „divergirenden Partei" ausgegangen sei, so ist das eine nicht genug zu kennzeichnende Entstellung der Wahrheit. Schließlich scheint man bei der „Jüd. Pr." sich keinen richtigen Begriff vom „Chillul haschem" gebildet zu haben: das ist doch lvohl keine „Entheiligung des heiligen Namens", wenn verlangt wird, daß das gedachte Bethammidrasch der Leitung der Gemeinde oder als selbstständiger Verein den diesbezüglichen Staatsgesetzen sich unterwerfe..Wir können uns doch nicht denken, daß man in der Redaktion der „Jüd. Pr." eine Auflnehung gegen gesetzliche Verordnungen mit dem Deckmantel der Religion schützen wolle? Eine recht traurige Entweihung des heiligen Namens ist es aber, wenn von den Gesinnungs- und Bundesgenossen der „Jüd. Pr." ein meterlanger Bericht über den seiner Traurigkeit nunmehr entkleideten „traurigen Hergang" sogar in politischen Tagesblättern, wie z. B. in der „Posener Zeitung", zur Veröffentlichung gebracht wird. Billigt das die verehrt. Redaktion der „Jüd. P."? Warum hat sie kein Wort der Mißbilligung für ein solches unjüd. Verfahren? Wie kann sie, so lange ihr eine genaue Darstellung des Sachverhalts nicht vorlag. schon eine apodictische einseitige Verurtheilung fällen und veröffentlichen? Zuerst den Vorstand öffentlich wegen „schwerwiegenden Chillul haschem" verurthcilen und hinterher von ihm eine genaue Darstellung resp. Berichtigung zur „Rettung seiner Ehre" auffordern, entspricht den sonst üblichen Begriffen von Gerechtigkeit und Unparteilichkeit doch wohl nicht. Wiesbaden. (Aus einem Schreiben des sel. Landrabbiners vr. L. Adler.) .. Die mir gütigst gesandten Zeitungen dankend remittirend, bestätigen dieselben meine Ansicht, daß dieser Thierschutzeifer nicht so ganz in der Humanität seine Triebfeder habe, sondern mehr eine Sucht ist, sich mit der Glorie der Humanität zu umgeben, ohne die Seeleustürke zu besitzen, deren die echte Humanität bedarf. — Angenommen, was jedoch noch lange nicht erwiesen ist, die neuecfundeue Tödtuug der Thiere verursache dem Thiere einige Minuten oder Sekunden früher den Tod, so daß dasselbe den Schmerz einen Augenblick länger beim Schächten empfinden soll, darf man deshalb Tausenden von Menschen die Qual bereiten wollen, entweder der Ernährung mit Fleisch zu entsagen, oder für ihr ganzes Leben die Gewiffensqual zn ertragen, bei jeder Mahlzeit ihr Religionsgesetz zu übertreten? Und ein solcher Thier« schütz soll Humanität sein? in der Humanität seinen Ursprung haben? Denn ob das Schächten religiös begründet ist oder nicht, kann weder ein Thierschutzverein, noch eine staatliche Behörde entscheiden. Das Schächten verbieten ist Menschenquälerei und grausame Tyranei. Daß dieser ganze Thierschutzlärm nur Affectation oder Phantasterie ist, folgt auch daraus, daß der größte. ja bei Weitem überwiegend größere Theil der Eiferer gegen das Schächten zu den Antisemiten gehört. Und Leute die das Menschenrecht verletzen, die sich unmoralischer Mittel bedienen, um ihren Judenhaß zu beschönigen, Haß und