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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1886-02-04 · N° 6. (4.12.1886) · p. Seite 46

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
17 (1886)
Issue
N° 6. (4.12.1886)
Date
1886-02-04
Page
Seite 46 (sequence 6)
Language
German
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vT — 46 — St F bei Salisbury wegen der Unterdrückung der Juden durch die rumänische Regierung Klage führten. „Telegraful" erblickte darin Hochverrath und drohte mit Ausweisung und Massacre. Um die Gemüther zu beschwichtigen, richtete Herr Or. Almogen aus Hussi ein offenes Schreiben an den Redacteur der „Rationell" ihm versichernd, daß die Juden keine Hochverräther seien und reproduzirte in seinem Schreiben den in der Wochenschrift Nr. 31 vorigen Jahrgang gebrachten treffl'chen Artikel: „Was sollen die rum. Juden thun". Diesen Brief gab aber das rum. Blatt nicht wortgetreu wieder, sondern fügte aus eigenem Antriebe u. A. den Passus hinzu, daß in Rumänien überhaupt keine Judenverfolgung besteht. Herr vr. Almogen sah sich deshalb genöthigt, in den rum. Blättern Folgendes schon vor einigen Monaten zu erklären, was. weil es nicht die genügende Beachtung fand, auch hier abgedruckt sein möge: Geehrter Herr Redacteur! Ich hatte Ihnen bereits gestern telcgraphirt, daß mein an Herrn Demeter Bratianu gerichteter Brief gefälscht wurde und Sie ersucht, meine Depesche zu' veröffentlichen. Der „Fraternitäten" sandte ich eine Kopie meines an Herrn Demeter Bratianu gerichteten Briefes zur Veröffentlichung. Sie werden sich, Herr Redacteur, überzeugen können, daß ich darin mit keinem Worte erwähnte, „daß in Rumänien keine Judenverfolgung besteht". Ich sagte nur, daß die Anklage nicht von uns rumänischen Juden ausging und stimmte dem vom Rabbiner Di*. Kroner (in der „Jsr. Wochenschrift") empfohlenen ethisch-religiösen Wege bei, um dem „Telegraful" zu beweisen, daß wir Juden keine Hochverräther sind, wie er uns nennt. Der Prophet Jeremias lvar der Erste, der in Folge der Auflösung des jüdischen Reiches die Israeliten über ihre Stellung in der neuen Heimath zu dem nichtisraelitischen Staate aufklärte. Er sagte: „Suchet das Heil des Staates, wohin ich euch gewiesen habe re." was der Talmud, mit den Worten: „Die Obrigkeit auf der Erde ist wie die Obrigkeit im Himmel" ausdrückt. Rabbi Jochanan, ein Volks- und Gesetzlehrer Palästinas, schärft die Achtung vor der obrigkeitlichen Person durch folgende Worte ein: „Sollte es auch der Leichtsinnigste unter den Leichtsinnigsten sein, versage ihm deine Achtung nicht als wäre er der Trefflichste unter den Trefflichsten". Was ich der „Fraternitatea" schrieb, schreibe ich auch Ihnen, geehrter Herr Redacteur. Ich bin in jeder Faser Jude, und würde mit Vergnügen mein Leben opfern, wenn ich dadurch die Leiden meiner bedrückten Brüder erleichtern könnte. Dr. Almogen. Rußland. F-d. Kalisch, 24. Januar. (Or.-Corr.) Die unter dem Vorsitz des Grasen von Pahlen eingesetzte sog. „Judenkommission" hat beschlossen, vor allem Anderen zwei für die gegenwärtige prekäre Situation der russischen Judenheit wichtigsten Fragen zu erledigen, nämlich die Frage der „Gewährung des Ansiedlungsrechtes der Juden in der ganzen Monarchie" und die Betreffs der „Erwerbungsrechte auf Grundbesitz und Landpachtung seitens der Juden." Die Kommission hat beide Fragen sämmtlichen Gouvernementsverwaltungen außerhalb des jüd. „Ansiedlungsrayon" zur Begutachtung vorgelegt, von denen die Mehrheit sich, lvas die erste Frage betrifft, für ein ganz allmählich zu verwirklichendes unbeschränktes Niederlassungsrecht der Juden im ganzen Reiche — leider mit einigen Beschränkungen in ihrer Betriebsthätigkeit — ausgesprochen hat; hinsichtlich der zweiten Frage sind bisher blos Gutachten von einigen Gouverneuren eingelangt, die, wie man hört, ungünstig lauten sollen. So kommt die russ. Judenheit aus dem schon so lang währenden Verzweiflungsschrecken nicht heraus, daß demgegenüber der bekannte Wunsch sich in uns zu regen beginnt: „Besser ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende." Welersöurg. (Or.-Corr.) Die Beschränkungen der Judenrechte in Rußland wachsen wie die Pilze nach einem Spreuregen hervor. Die neuesten „Geseroth" der residenzlichen Regierung sind für heute wieder folgende: 1. Die „Kaufmanns-Verwaltung" in Petersburg erhielt von dem Finanzministerium einen Befehl, von diesem Jahre an keinem jüd. Kaufmann einen Gildeschein II. Klaffe mehr zu ertheilen, eine Maßregel die eine abermalige Massenausweisung zur Folge haben dürfte. 2. Auf Grund einer Verordnung des Stadtgouvernementschefs an den Stadtältesten, erließ die „Städtische Verwaltung" die Verfügung, den Juden, die von dem Stadtgouverneur keine besondere Genehmigung des Wohnrechtes in der heiligen Residenz besitzen, fernerhin das Recht zur Lösung der Grldescheine nicht zu gewähren. — 3. In Folge eines von dem dirigirenden ^enat auf Vorstellung des Ministers des Innern durch die Anregung des residenzlichen Stadtchefs jüngst erlassenen Beschlusses bringt der Oberpolizeimeister von Petersburg in den Regierungsblättern zur öffentlichen Kenntniß, wonach die Niederlassung von Juden in der Residenzstadt im Prinzip dahin eingeschränkt wird, daß die polizeiliche Genehmigung von der vorherigen Prüfung jedes einzelnen Falles unter Zugrundelegung der allgemeinen, für die jüdische Bevölkerung verbindlichen Gesetzesbestimmungen nach Fayon der von Jgnatiew redigirten Pharaonischen „temporären" Gesetzsammlung vom 3. Mai 1882 und ohne Rücksicht auf die bisherige Staats- oder Ortsangehörigkeit der Petenten abhängig gemacht wird. Wie der „Odeßki Wiestnik" meldet, wird zufolge einer soeben von dem Finanzministerium an die Handelsdeputation zu Odessa erlassenen Verordnung, den in Rußland wohnenden ausländischen Kaufleuten jüdischer Confession, welche nach der ministeriellen Dezemberbestimmung von 1884 von den drei Ministerien: des Innern, des Auswärtigen und der Finanzen bereits die Erlaubniß haben, in Rußland ein Geschäft zu betreiben und das Recht wegen der Domicil-- berechtigung als Kaufleute I. Gilde zu fungiren haben, künftighin nur die Führung von Exportgeschäften gestattet. In Folge dieser harten Anordnung werden vom 1. (13.) Jan. l. I. an von der Behörde diejenigen Geschäfte ausländischer Juden in Rußland gesperrt werden, welche sowohl mit inländischen russischen Erzeugnissen, als auch mit ausländischen Waaren im Innern Handel treiben. — Nach einem neuesten, Erlaßdes„würdigen"GouverneursinBessarab ien an sämmtliche Polizeiämter seines Distrikts, sollen nämlich, die Juden, welche sich nach dem 27. Oktober 1868 in dem Rayon innerhalb der 50 Werst entfernt der West-Bessarabischen- Grenze, und nach dem denkwürdigen 3. Mai 1882 in den Dörfern dieses Gouvernements niedergelassen haben, sofort ausgetrieben werden. — Der Gouverneur von Kamenetz- Podolsk hat nach einer gewissen längst vergessenen Bestimmung verfügt, daß die Juden, die nicht hier gebürtig seien, von nun an nicht mehr in dieser Stadt wohnberechtigt sind. Daher sollen in Kurzem alle diejenigen Juden die Stadt verlassen. — Die in den baltischen Provinzen gegen die fremden, nicht zu den Ostseeprovinzen gehörenden Juden mit erbarmloser Strenge gehandyabte Ausweisungs-Maßregel, von der ich Ähnen in meinem Schreiben mittheilte, hat, wie ich aus Zeitungsnachrichten entnehme, einigermaßen aufgehört. In Libau alleür wurden über 300 jüdische Familien und in Riga ca. 200 Juden durch die harte Ordre ausgewiesen. — — Sapienti sat! — _d. Palästina. Jerusalem. Hier gehen schöne Dinge vor, man glaubt sich ins Mittelalter versetzt. Der „Cherem" (der Bann, die Excommunication) feiert seine Auferstehung, wenn er überhaupt hier schon zu Grabe getragen worden. — Das hierin hebräischer Sprache erschienene Blatt TO ist der Märtyrer dieser so anachronistischen Maßregelung. Dieses Blatt hat, wie auch die Wochenschrift unlängst berichtete, den Kampf gegen die Mission, oder vielmehr gegen die Koketterie mit Mission seitens der hiesigen sephardischen Koryphäen, mit aller Energie ausgenommen. Nun will das Unglück, daß in diesem Winter lewer der Regen ausbleibt. Alle Hilfsmittel der mittelalterlichen Gottesverehrung: Fasten, Thillim-Sagen rc. können dem lieben Gott keinen Regen entlocken. Warum mag nur der Zorn Gottes so sehr entbrannt sein? Die Sephardnn versammelii sich und halten Rath. Nach langem Suchen wird der Sündenbock gefunden. Der „Zewi" ist es: der liebe Gott kann es nicht mit ansehen, wie der Zewi" in. ftmem Kampfe gegen das Liebäugeln mit der Mlssionsgejellschaft auch sehr angesehene rabbinische Koryphäen, Tal- -X .

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