Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 17 (1886)
- Issue
- N° 5. (28.1.1886)
- Date
- 1886-01-28
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
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— 35 — noch in Verbindung mit Nichtisraeliten. Die Errichtung eines Monuments, nämlich eines Denksteins, wie einer Säule oder eines Obelisks zu Ehren Juda To uro's ist gestattet und kann ohne Bedenken und Anstand geschehen. Ich habe die Ehre u. s. w. Breslau, den 19. Juli 1869. vr. Z. Frankel." Wir werden über dieses Gutachten und unsere Stellung zu demselben noch einige Bemerkungen in der nächsten Nr. folgen lassen. Aus der orthodoxen Praxis II. Ein anderer Fall. Er ist eine Säule und der Stolz der Orthodoxie, kein Buchstabe des Schulchan aruch darf unerfüllt bleiben, Lab Sch. aruch pereat mundus! lautet sein Motto. Bei einer Trauung fragte er einen der beiden Zeugen dessen glattes Gesicht ihm verdächtig war: „Rasiren Sie sich?" — Der Gefragte, ein höchst ehrenwerther und wahrheitsliebender Mann, antwortete aufrichtig: „Ja". — „Dann kann ich Sie nicht als glaubwürdigen Zeugen anerkennen!" — Der Rabbi sucht sich nun einen Zeugen unter den unverdächtigen Trägern eines VollbartcS. Er fand einen solchen in der Person eines »dorischen Wucherers — doch der rasirte sich nicht, und sein Zeugniß war gut. — Andern den Hals abschueidcn, das ist kein so großes Verbrechen, flüsterten mehrere der anwesenden Hochzeitsgäste. Ich hörte es, und bemerkte ihnen leise: Wofür wäre auch die Thora niedergeschrieben, wenn nicht der... Buchstabe alles wäre? — Da begegnete demselben Herrn einst auch ein possirliches Stückchen. — Eine Frau vom Lande kam zu ihm mit folgender Anfrage und Bitte: — „Heute Nacht im Traume war es mir, als ob Sabbath wäre. Dach hatte ich daran vergessen, und in der Vergessenheit nahm ich, immer im Traume, ein brennendes Licht in die Hand. Legen Sie mir dafür eine Buße auf"! — Der Rabbi wachte ein ernstes Gesicht, fand in dieser Anfrage und Bitte nichts Ueberraschendes und sprach: „Allerdings eine große Sünde! Eine Sabbath-Entweihung, wenn auch nur im Traume. Von diese Sünde Ihre Seele zu reinigen, müssen Sie ... 100 Tage falten!" — Die Frau erschrack: 100 Tage! — Der Rabbi sprach weiter: „100 Tage! Doch brauchen Sie das Fasten nicht wirklich auszuführcn, Sie können es auch ... mit Geld auslösen". — Die Frau athmete erleichtert auf, und fragte, wie hoch denn ein solcher Fasttag im Gelde zu taxiren sei? Der Rabbi sprach: „Die ersten 10 Fasttage kosten je eine Mark; die zweiten 10 je j>5 Pf., die dritten 10 je 60 Pf., und die übrigen 70 je 25 Pf., in Summa also: 40 Mark. Das geben Sie mir und ich werde es dem Lehrer-Seminar zu Köln einschicken". — „Ja, sagte die Frau, darauf war ich nicht vorbereitet und habe kein Geld mitgenommen". „Das schadet nichts, sagte der Rabbi, Sie können es mir ja vom Hause einschicken". — Die Frau sagte dies zu und entfernte sich. — Doch wer die 40 M k. nicht einschickte, das war die Frau, die den Sabbath im Traume entweiht haste. Es verging eine Woche nach der andern, das Geld blieb immer aus. Da schrieb der Rabbi an die Frau und erinnerte dieselbe an ihre Zusage. Die Frau antwortete: „Lieber Herr Rabbi! Ich wollte Sie nicht bemühen und habe die Auslösungs-Summe selber an mir bekannte arme Leute vcrtheilt". — Daher kommt es, daß im Rechenschafts-Bericht die 40 Mark für die 100 Fasttage träumerischer Sabbath-Entweihung einer Frau nicht gebucht stehen. — Die Leser dieses Blattes halten solche Vorkomnisse fast für unglaublich, aber ich betheuere hiermit, daß es von einer der ehrwürdigsten Personen des Judenthums verbürgte Thatsachen sind. Wer die Orthodoxen kennt, wird diese Fakta nicht für unmöglich halten und diese selbst werden sie auch gar nicht in Abrede stellen. Sobald der Buchstabe, der starre, die höchste Instanz ist, dann ist Vernunft, Humanität und Moral ein Spielball des Zufalls. Zum Schluß noch ein orthodoxes Kuriosium: Ein Rabbiner der Provinz Posen trat seine neue Stelle in TÜd« deutschland an und brachte sich, um in Bezug auf Milch keiner Gefahr ausgesetzt zu sein, seine . . . koschere Ziege mit. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. W. Werttn. (Or.-Eorr.) Eine Verordnung über die Abhaltung von Leichenreden aus den hies. jüdischen Friedhöfen beschäftigte die Repräsentanten-Versammlung am Sonntag, d. 24. d. M. — Es stand bisher nur den von der Hauptgemeinde angestellten Rabbinen das Recht zu, Leichenreden aus den Friedhöfen im Ornat zu halten. Diese Gepflogenheit wurde insofern vor kurzem geändert, als auch den Predigern der hiesigen jüdischen Reformgemeinde gestattet ward, im Ornat Leichenreden auf den Friedhöfen zu halten. Die Privatgemeinden, die zur Hauptgemeinde steuern, aber ihre eigenen Synagogen und Prediger halten, — auch einige Nachbargemeinden, wie Charlottenburg, die ihre Todten auf dem hies. jüd. Friedhof bestatten —■ wünschten nun schon seit Jahren, daß man auch ihren Geistlichen gestatte, ihren entschlafenen Mitgliedern im Ornat die Leichenrede zu halten, doch vergeblich. Nunmehr aber beschlossen die Repräsentanten: die Rabbiner der Hauptgemeinde können jeder Zeit jedem Leichenbegängniß im Ornat beiwohnen rc. — Angestellte Rabbiner und Prediger auswärtiger Gemeinden, haben in jedem einzelnen Falle vom Vorstände die Erlaubnis einzuholcn, Leichenreden zu halten und können im Falle der Gewährung auch Ornat anlegen; ebenso haben andere Personen die bei einem Leichenbegräbniß zu sprechen wünschen, die Erlaubniß des Vorstandes einzuholen. Die Rabbiner resp. Prediger der hiesigen Privat-Religionsgesellschaften erhalten die Erlaubniß im Ornat Leichenreden zu Hallen nicht für den einzelnen Fall, sondern generell doch widerruflich. — Herr Sanitätsrath D. Marcuse, war entschieden dagegen, anderen Predigern als denen der Hauptgcmeinde, die Anlegung des Ornats auf den jüdischen Friedhöfen zu gestatten, weil man diesen Rabbinern resp. Predigern gegenüber eine ideale Concurrenz schaffe, auch hierdurch sehr leicht, falls dem einen oder anderen Rabbiner einer Privatgemeinde diese Erlaubniß versagt wurde, die Fackel der Zwietracht in die Gemeinde werfe. Mit großer Wärme plaidirte das Mitglied des Vorstandes der Gemeinde, Herr Justizrath Meyer, für die allen jüd. Geistlichen zu erthei lende Erlaubniß, weil gerade hierdurch der Friede der Gemeinde erhalten würde; er siegte mit dieser seiner Ansicht bei der Majorität der Repräsentanten-Versammlung. — Bei der Neuwahl des Vorstandes der Repräsentanten für das Jahr 1886/87 wurden einstimmig die Herren Justizratth Makower, Vors. Commerz. Louis Liebermann, Commerz. Friedländer, David Hirschfeld, Herrin. Landsberger, welche den bisherigen Vorstand bildeten, wiedergewählt. — Frau Julie Neumann geb. Rathenow schenkte der Gemeinde ein Kapital von 20,000 Mark in Staatspapieren als Stiftung zum Gedächtniß ihres verstorbenen Gatten. Die Zinsen dieses Kapitals sollen alljährlich in Höhe von 800 Mark an arme strebsame Schüler der hiesigen jüdischen Elementarschule in Höhe von 100—300 M. als Stipendien gewahrt werden, falls dieselben behufs weiterer Ausbildung zum Handwerker oder Künstler eine höhere Lehranstalt besuchen; sind solche aus der jüdischen Elementarschule hervorgegangeue Schüler nicht vorhanden, so können diese Stipendien auch jüdischen Schülern gewährt werden, die eine christliche Elementarschule besucht haben. Wom Whein, 15. Jan. (Or.-Corr.) Die Gedenkfeier Moses Mendelssohns ist gehalten, an ihr hat sich selbst die strenge Orthodoxie betheiligt und die Verdienste M.'s ebenfalls entschieden anerkannt. Es ist dies ein nicht zu überraschender Fortschritt, wenn man bedenkt, daß die orthodoxen Heroen der