Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 48. (26.11.1885)
- Date
- 1885-11-26
- Page
- Seite 367 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/5369809-9586215-9585024--5986-9585029- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Thatsachen zu behaupten. Sein Klient habe also im Interesse seiner Partei, von deren Gegencandidaten falsche Thatsachen behaupten dürfen, obwohl er wußte, daß sie unwahr seien. Das Gericht war anderer Ansicht und verurtheilte I. zum zweiten Male. Jndeß nicht vom Proceß rede ich, sondern von der gesunkenen Moral unserer Zeit, von den Grundsätzen der Nationalliberalen, welche dem Antisemitismus beide Hände schon gereicht haben, vielleicht schon mit einem Fuße, wenn nicht gar mit beiden, bereits ins Antisemiten-Lager überge- Ireten sind. Welche Grundsätze der hohen Moral werden uns da von einem Rechts-Anwalt vor dem obersten Gerichtshöfe des Landes und der Residenz empfohlen! Wir wissen jetzt, welche Bcwandniß es hat mit den Beschuldigungen und verleumderischen Behauptungen gegen die Juden von Christenblut, Wucher, Betrug, Volksaussaugung, Judenherrschaft rc. Es handelt sich dabei um sogenannte „berechtigte Interessen"; deshalb lügt man, behauptet falsche Thatsachen, wissend, daß sie unwahr sind; es gilt, den Gegner zu vernichten, und dafür sind alle Mittel erlaubt, die zum Zwecke dienen und zum Ziele führen, auch die schlechtesten und unheiligsten, ganz jener berüchtigten Moral entsprechend, welche man sonst nicht laut genug tadeln und verwerfen kan». Es ist demnach auch überflüssig, für die Wahrheit cinzutrcten, indem man Juden und Judenthum gegen solche antisemitische Beschuldigungen und feindselige Angriffe vertheidlgt. Die Gegner sind sich ja dessen bewußt, daß ihre Behauptungen unwahr sind, sie wissen, daß sie lügen, sie lüge» mit Absicht. Sie wollen darum die Wahrheit, selbst wenn sie derselben th.»sächlich überführt werden, nicht anerkennen; im Gegentheil, man zürnt über Belehrung und Aufdeckung der Wahrheit, ja Aufregung und Feindschaft wachse» nur noch mehr. Freunde des Rechts und der Wahrheit, welche für Juden auftreten, sagt anan, sind Juden oder Judcnkncchte, d. h. von Juden abhängige oder von ihrem Geld erkaufte Creaturcn. Man fährt fort, die Juden anzuscinden und Lügen über sie zu verbreiten. ■C’est la guerre, meint man. Im Kriege ist ja auch Spionage, Ucberlistung, Vernichtung des Gegners nicht blos gestattet, sondern geboten und wird als Ruhm angerechnel. Demnach auch im sonstigen Leben, Allen gegenüber, die man haßt! — Solche Erklärungen, von hoher Stelle hcrabgesprochen, muß man niedriger hängen; sie charakterisiren unsere Gegner und rechtfertigen uns besser, als hundert eigene oder fremde Verthcidigungsschriften. 6lr. Aon der ryrin.-westf. Grenze, 22. Novbr. Wie weit es die Herren „Orthodoxen" bringen, zeigt wieder eine Correspondcnz der „Rhein.-Westf. Zeilg." aus Gelsenkirchen. Bekanntlich hatte ein Theil der Gelscnkirchcner Gemeinde sich an die Herren Lehmanit, Hildesheimer und Plato um Gutachten über die Statthaftigkeit der Orgel in der Synagoge gewandt. Wie diese lauten mußten, konnte sich jeder vorher selbst sagen. Jetzt sollen nun diese „Frummen" beralhcn sein, von dem Austrittsgesetz Gebrauch zu machen. Aber was das für „fromme" Herren sind, mag aus der folgenden Correspondenz selber hervorgehcn: „Gelsenkirchen, 20. Nov. Unter der hiesigen Judenschaft sind kleine Zwistigkeiten darüber ausgcbrochen, ob es nach dem bestehenden Ritus zulässig erscheine, daß die Gesänge beim Gottesdienst mit der Orgel begleitet werde» oder nicht. Einem winzig kleinen Theil ist die Orgel ein Stein des Anstoßes und Aergernisses und beabsichtigt derselbe deshalb „wegen religiöser Bedenken" aus der hiesigen Synagogengemeinde auf Grund des Gesetzes vom 28. Juli 1876 auszutrcten. Von kompetenter Seite wird uns versichert, daß nach der ganzen jüdischen Lehre die Musikbegleitung bei den Gesängen im Gottesdienst durchaus nicht unstatthaft sei. Wir möchten wohl dieser Ansicht beitreten, da ja auch in den benachbarten Städten Essen und Bochum Orgeln in den Synagogen ausgestellt sind, und auch bei den Gottesdiensten ihre Weisen ertönen lassen. Als Kuriosum verdient noch erwähnt zu werden, daß unter den „wegen religiösen Bedenken" Austretenden Israeliten sich befinden, die am Versöhnungstage nicht einmal ihre Geschäfte schließen." Sollte dies sich wirklich so verhalten? Religiöse Bedenken! -und am Jom-Kippur denLaden offen! Wir können's nicht glauben. Wir schreiben diese Zeilen nur, um ein Dementi aus Gelsenkirchen zu hören. Wenn nicht, nun dann habe» die Herren Lehmann, Hildesheimer und Plato das Wort für ihre Clienten zu nehmen. (Welcher Mißbrauch mit der Versicherung „aus religiösen Bedenken" von Einzcluen getrieben wird, ist bekannt. Wer um einige Mark bei der Abschätzung erhöht worden, tritt aus „aus religiösen Bedenken"; wer sich durch den Synagogenvorsteher in seiner Ehre verletzt fühlt, tritt aus — „aus religiösen Bedenken"; wer irgend etwas in der Gemeinde durchtrotzen will, tritt aus — „aus religiösen Bedenken". Es wäre vielleicht gut, wenn man alle diese Spielarten „religiösen Bedenkens" sammelte, um sie einmal höheren Orts einzureichen, als Beweis dafür, w i e demoralisirend das Austrittsgesetz auf Manche wirkt, die gar kein „religiöses Bedenken" trage», vor dem Richter falsche Angaben zu machen. Red.) (Or.-Corr.) Hier, in der Geburtsstadt Moses Mendelssohn, rüstet man sich, anläßlich seines, am 4. Januar 1886 bevorstehenden 100 jährigen Todestages, eine würdige Feier zu veranstalten. Eine vom hiesigen „Gemeinnützigen Verein" ausgegangene Anregung hat, wie zu erwarten war, in den tonangebenden Kreisen lebhaften Wiederhall gefunden, und die Bildung eines aus Mitgliedern des genannten Vereins, des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde und sonstiger Notabilitäten bestehenden Komitees veranlaßt. Nach dem vorläufigen Programm beabsichtigt man, die Gcdächtnißfeier durch einen entsprechenden Akt im Geburtshause Mendelssohn's selbst einzulcitcn, worauf ein öffentlicher Festaktus in der Aula des Fridericianums, woselbst Professor Lazarus für die Festrede in Aussicht genommen ist, Gottesdienst in der Synagoge(die Predigtdürste Rabbiner Dr. Weiße halten)und Abends Festvorstellung im herzoglichen Hoftheater folgen sollen. Ein Aufruf zu Sammlungen zu einem Mendelssohn-Denkmal soll nächstens erlassen werde», die Grundsteinlegung soll am 4. Januar stattfinden. — Die ursprüngliche Absicht mehrerer Gemeindemitglieder, hierorts eine Art Proseminar (zur Vorbildung begabter Schüler für. ein Lehrer- oder Rabbinerseminar) ist vorläufig in den Hintergrund getreten, da der Ausschuß des D.-J. G.-B. etwas Aehnliches plant. Letzterer beabsichtigt auch ei» Mendelssohn-Buch und eine Biographie Mendelssohns als Jugendschrift zu ediren. Aus Württemberg, 18. November. (Or.-Corr.) Die Nachricht in Nr. 45 Ihres gesch. Bl. aus Ulm, betreffend die Errichtung eines Rabbinats in dieser Gemeinde müßte wohl alle Leser Ihrer Zeitung, welche sich für das Judenthum interessiren, herzlich freuen, wenn der Wunsch zur Errichtung eines Rabbinats wirklich aus dem Herzen käme, wenn wirklich das Interesse für das Judenthum, für die Religion an diesem Platze so warm wäre; wenn das Bedürfniß oder der Wunsch für einen erhebenden Gottesdienst so dringend wäre, oder wenn das Erforderniß nach einem akademisch gebildeten Religionslehrer so ausgesprochen wäre, wie es in jenem Artikel heißt. Aber ich inuß fragen: Jnteressiren sich die Juden in Ulm wirklich >o sehr für religiöse Fragen? Ist der Besuch des Gottesdienstes nicht in Ulm ein sehr geringer? wo haben Israeliten in Württeinberg zuerst ihre Kinder vom Religionsunterricht streichen lassen? wo ist man überhaupt noch so intolerant, und läßt einen würdigen Israeliten, der Jahre lang da gewohnt und zuletzt bei seinen Kindern verweilt, nicht einmal auf dem Friedhofe, wo die Gattin begraben liegt, beerdigen? Schreiber dieses steht der Rabbinatsfrage in Ulm vollständig fern, aber er *) Ob eine derartige erwiesene falsche Angabe resp. Versicherung nicht straffällig ist, mögen juridische Sachverständige beurtheilen. (Red.)