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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-11-19 · N° 47. (19.11.1885) · p. Seite 360

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 47. (19.11.1885)
Date
1885-11-19
Page
Seite 360 (sequence 6)
Language
German
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Kikdtshtim, 7. Nov. Der 16 Jahre alte Kausmannslehrling Louis Rosen bcrg und der 19 Jahre alte Hausherr Alex Steinberg zu Gronau waren angeklagt, am 1. August zu Gronau in der Synagoge daselbst durch Erregung von Lärm den Gottesdienst ' gestört zu haben. Am genannten Tage befanden sich die beiden Augeschuldigten i» der Synagoge zu G. um dem Gottesdienste bcizuivvhncn. St. halte einen S>tzplatz inne, während R. dicht vor ihm stand. Von seinem Sitzplatz aus hat nun St. den R. mit den Fußen gestoßen und getreten. Roscnberg hierdurch auf das äußerste gereizt, drehte sich plötzlich um und gab dem Steinbcrg eine Obrfeige, worauf zwischen beiden eine regelrechte Rauferei entstand, bis der Synagogenvorslehcr Kaufmann Wolfes die beiden Kämpfer von einander trennte. Der Bertheidiger, Recbtsanwalt Seckel aus Gvttinge», suchte darzuthun, daß der Streit während einer H ndlung stattgesunden habe, die nicht zum Gottesdienste gerechnet werden könne,*) so daß eine Störung des „Gotlcsdtensics" nicht vvrliegc. Das Gericht konnte sich jedoch dieser Auffassung nicht anschließen und verurtheilte jeden der Angeklagcn zu 3 Tagen Gefüngniß, trotz des Gnescncr Rabbinats- Gutachtcus. Oesierreicd-Ungarn Pilsen im November. (Or. Corr.) Obwohl längst durch die Erfahrung fcsigestcllt ist, daß die eifrigsten Führer der Judcufrcsscrei — dieses Wort ist jetzt in Oesterreich für Antisemitismus gebräuchlich — meistens sittlich und moralisch verkommene Subjekte sind, so ist es doch itieht übciflüssig die Fälle zu coustatiren, in welchen solche Vvlksbeglücker mit dem Strafgesetz in Cvnflckt kamen und die gerechte Strafe ihres säubern Treibens cinheimfen. Ein Herr Hoffmann aus Magdeburg (?), der mit Empfehlungsbriefen des Herrn Hospredigcrs Stöcker a» die Wiener Judenfresser nach Wien gekommen war und dort versuchte, nach berliner Muster Antisemitensport zu treiben, ist am 5. d. M. von dein Ansnahmsgerichtshofe, welchem Landcsgerichtsralh Hvlsingcr präsidine wegen versuchter Unsiltlichkeit, rvegeii Aufiviegeliiug gegen Religionsgeüvffcnschaftcn, wegen unerlaubter Colvortage und wegen Falschmeldung zu einem Monat Arrest und zur Landesverweisung nach verbüßter Strafe vcrurtheilt worden. (Die Bemerkungen, die der Herr Staatsanwalt Or. v. Pclser über den Herrn Hvfprcdigcr Stöcker als Empseliler des säubern jungen Herrn machte, können wir aus preßpolizeilichcn Gründen nicht wiederyolen. Red.) Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, ist die Regelung der Culturgcmeinde Beihülriiifse durch ein Reichsgesetz nicht zu erwarte». Vielmehr soll diese Angelegenheit der LaudeSgcfetzgebung in de» einzelnen Kronländer» überwicseii werden. So ccntralistisch die Juden in Oesterreich im Allgcmcinc» gesinnt sind, so sehr wird man dieses Vorgehen billigen köniien. Zwischen böhmischen und galizischen Juden z. B. ist der Unterschied ein so gewaltiger, daß man nicht hoffen dürste, ein für die Israeliten beider Länder passendes Statut entwerfen zu können. Die Landtage der Kronländer sind die beste Instanz zur Beurtheilung der Bedürfnisse der betrcffcndcn Gemeinden. Wir in Böhmen können mit Sicherheit auf das weitgehendste Wohlwollei, und auf die erleuchtete Humanität unserer Landesverlrcter, sowohl czechischcc (?) als deutscher Rationalität, rechnen. Rohling in Prag war eine iniportirtc Giftpflanze, die im böhmischen Boden nicht gedeihen konnte. O. Palästina. Jerusalem. Hier herrscht noch immer große Wohnungsnvth. Die Wohnungsmielhe geht von Jahr zu Jahr in dieHöhe und selbst für verhültnißmäßig hohe Mielhe ist es dem *) Vielleicht nur während der „Thoravorlcsung?" — im Sinne des Gnescner GiNnchtcns?;Wic wir ans einem uns soeben bei Redaktionsschluss zugehenden Berichte, de» wir in nächster Nr. mitlheilen werden, ersehen, verhielt cs sich in der That so; der Bertheidiger beries sich aus das Gnesener Gutachten, gegen welches der Landrabbincr Dr. Gnttuianu sich in trefflicher Begründung energisch und erfolgreich aussprach. Red.) Armen nicht leicht, eine passende Wohnung zu erhalten. — Besondere Anerkennung verdient daher der vor etwa 2 Jahren hier eingewanderte Herr Moses Wittenberg. Derselbe hat in der Nachbarschaft von „Meah Schearim" außerhalb der Stadt ein Stück Feld angekauft, auf dem er 19 recht wohnliche Häuschen erbaute. Diese überläßt er nun in der Weise an arme Miether, daß die jährliche Miethe als Abschlagszahlung für die entsprechende Kaufsumme angercchnet wird, so daß die Miether im Laufe der Zeit zu Hausherren werden, ohne daß sie mehr als sonst ihre Miethe auszugeben brauchen. — Dies Verfahren sollte Allen, die für das heilige Land ein Herz haben, zum Muster dienen. In solcher Weise ist den Armen viel mehr gedient, als wenn, wie dies z. B. in den „Bvte-Machße", „Juda Turv" re. geschieht, den Armen »ach Entscheidung des Looses auf 2 oder 3 Jahre eine Wohnung unentgeltlich überlassen wird. Was kann es dem Armen helfen, wenn er 2—3 Mal im Leben einige Zeit umsonst wohnt? Wäre nach dem Vorgänge dcö Herrn Wittenberg verfahren worden, nur hütren jetzt schon eine ganze Anzahl seßhafter Hauseigenthümer, währeiid nach dem bisherigen Modus das Proletariat in Permanenz erhalten wird. Jerusalem. Das schon öfters von »ns als wahrheitsliebend citirte, hier erscheinrnde hebr. Bl. „Ha-Zewi" bringt eine Corrcspondenz, die uns nur als höchst feine Ironie erscheint, während sie von der Rcdaction des „Zcwi" ernsthaft genommen wird. Wäre diese letztere Auffassung die richtige, dann würde diese Correspondenz die Zustände daselbst mit einem grelleren Lichte beleuchten, als es sonst Bände vermöchten. Dieselbe lautet in Uebersetzung: „An die löbl. Redactivn des Zcwi! Ich habe Rr. 43 Ihres Blattes gelesen und mein Herz enipörte sich darüber, daß die Ehacham's und Gemeinde-Vorstände der Sephardim, weil sic mit den Glaubensvcrfüyrcrn Hand in Hand gehen, verunglimpft werden, indem gesagt wird, daß sie der großen Menge mit bösem Beispiel vorangehen, mit den „Missionären" in Verbindung zu treten. Als ich solches sah, da regte es sich mir in der Brust und ich sprach: „Es ist Zeit zu handeln!" Zwar bin ich kein Mann der Feder, auch sind meine Hände schon schlaff vor Alter; aber diesmal wollte ich mich nicht zurückziehen, wo das Hciligthum entstellt wird. Gestatten Sie Mir daher das Wort zur Ehrenrettung der Männer, die im „Schatten der Weisheit und im Schatten des Geldes" wohnen und ich bete zu Gott, daß ich einst in ihrer jenseiiigen Abtheilung, der „jeder Fremde fern" bleiben muß, meinen Platz finden möge. — Nun denn: Sie irren sehr und führen irre, wenn Sie sagen, die Genannten befreunden sich mit den Verführern. Sie berufen sich auf dieThatsache, daß in der Gemeinde der Sephardim ein Ncophyt und Missionär als Secretär Sitz im Vorstände hat. Wer das liest, der könntc glauben, daß die Koryphäen Israels in der heiligen Stadt gegen das Religionsgcsctz verstoßen, wie auch ich, durch diese Darstellung verführt eine solche verwerfliche, die Vorsteher unserer Gemeinde verletzende Ansicht hatte. Auch ich hielt diese für Nichtswürdige, die ihre Ehre, die ihrer Gemeinde, der heil. Stadt und ganz J.'s für Geld verkaufen, mit den Missionären sich befreunden, um von ihnen Nutzen zu ziehen. So mußte Jeder denken, wenn er hörte, daß die Hirte» der heiligen Heerdcn sich mit den Wölfen, die rings um das Lager J.'s streifen, cs zu verderben, verbinden, und ausrufen: „Rein Volk, Deine Führer leiten Dich irre", rc. — Allein ich gestehe jetzt meine Sünde ein, daß ich gegen Tugendhafte Verdacht gchegt, gegen die Lehre unserer Weise», Gott bewahre und behüte, daß die Koryphäen der Sephardim an Dingen straucheln, denen selbst der Geringste in Israel ausweichr. Und als ich bie Sache gewissenhaft in Erwägung zog, da wurde mir Htlfe aus den Höben gesandt und meine Augen wurden erleuchtet. Ich habe ihnen Unrecht gethan den ehremvcrthen Männern: „ich bin der Bösewichl, sie aber sind gerecht." — So höre und nimm Lehre an: ich habe

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