Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 46. (12.11.1885)
- Date
- 1885-11-12
- Page
- Seite 348 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/5369809-9586215-9585006--5965-9585008- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Haus sein und so genannt werden auch vor allen Völkern, also auch — vor Gerichtshöfen. *73*781 p'NILll N'3) l3'331. Und thatsächlich wird in unscrm jüdischen Schrifttl,um die Synagoge nicht nur 3'n'2, sondern auch sehr oft ,1*7LN IT3 genannt. Das „reine Lernen, das Lernen ohne jede Absicht auf Erbauung" kann daher in der Synagoge keine Stätte finden; ja ich behaupte kühn, daß es keine rechte religiöse Belehrung ohne Erbauung gicbt; die bedeutendsten Schulmänner, die zugleich hervorragende Psychologen waren, lehren, daß jeder geistbildende Unterricht mehr oder weniger auch gemllthbildend, jede tiefere religiöse Belehrung auch erbauend (wirke. Und dies geschieht nirgeuds in höherem Grade und soll nirgends mehr geschehen, als bei der Belehrung über jüdisch-religiöse Gegenstände. Will denn unsere h. Thora in dem oft vorkommenden Gebot: flSTl 133 7 3 3 etwas Anderes lehren, als daß sich jüdische Erkenntniß mit Herz und Gefühl vollziehen soll? Wie herrlich ist dies Gebot und wie einzig in seiner Art!*) In einer andern Note bemerkt der Gutachter, es sei „aus poit d’honneur für die Gemeinde die Thoravorlesung mit Vor- und Nachberachoih verbrämt" und stützt sich hierbei auf Magen Abraham Nr. 5 zu O. CH. 139. Warum erwähnt der Gutachter aber nicht, daß an derselben Stelle die Vo r-Berachah auch als '"11813 (biblisches Gebot) bezeichnet und aus O. CH. 139. 8 hingcwiescn ist, wo deutlicher gesagt wird: '31 mpn: ,11117,1 1133 31V», der Segensspruch sei „aus poiut d'horrneur" für die öffentlich vorzulesende Thora angcordnet? Warum erwähnt der Gutachter ferner nicht Magen Abraham das. Nr. 8, wonach der die Borbcrachah Sprechende sich der Gottcsmajestät gegenüber denken soll, gleich demjenigen, der das hochwichtige Gebet um Frieden verrichtet? Ist das nicht Andacht? **) Und lehren nicht unsere Weisen in Aboth, daß überall, wo man sich mit der Thora befaßt, „die Schechinah weilt"? Jawohl, überall da — ob in, ob außer der Synagoge — ist Gottesdienst, und der sollte in der Synagoge von der Skandalsucht nach Belieben gestört, ungestraft gestört werden dürfen? Das ist euch, ihr „Frommen" BW,1 WlTp, das ist 33n:'31 33I733I7?3'331?'3*7-Nein, die Berachoth über die Thora siild keine unwesentliche „Verbrämung" der Thoravorlesung! Unfruchtbar, leb- und freudlos ist eine Belehrung aus der Thora, die nicht den Funken der Andacht entzündet, Erbauung wirkt. Darum Vor- und Nachsegen über die Thora. Andacht und Erbauung sei des Gesetzcsstudiums Anfang und Zweck! In gleicher Weise schrieben schon vor etwa fünfzig Jahren strengorthvdoxe Rabbinen — ganz im Sinn und Geist des Judenthums.***) *) Nur das französische Volk hat, so viel ich weiß, etwas Aehnlichcs: apprendre par coeur. **) 6fr. T. Sahab Nr. 2 zu O. CH. 128, 1; seiner Nedarim 81 resp. L. CH. 47, 1. **") Der Gutachter schließt aus £. CH. 47, 8 mit scheinbare r Logik, daß, ivenn man V"j7 und andere Schriststellen als Erbaungsstückc aus sich wirken lassen wolle, es nicht mehr zulässig sei, die 1711171 N313 daraus zu beziehen. Wer sich das Citat, anfangend p 2173,1*7 ttH, nebst T. Sahab dazu genauer ansicht, gelangt denn doch zu einem ändert, Ergebniß: dieser Komm, bemerkt: '1213 Hin ttTpl *7"’1 ,1*7217. Was ist damit gesagt? Nichts, als daß cs zweifelhaft sei, ob man über die in die Liturgie aufgcnommenen Schriststellen, insofern sie als Gebet ausgefaßt werden könnten, 111171 17313 sprechen dürfe. Das heißt mit andern Worten: Tefilla sowohl wie Thora erbaue, jede freilich in ihrer Art: über die erbauende Thora wird Birkat hathora gesprochen, selbstverständlich nicht über die erbauende Tefilla, vielleicht auch nicht über die in die Liturgie aufgcnommenen Thorastcllen, insofern man sie lediglich als Tefilla betrachten könnte. So schließt Angesichts des letztgedachten Citats und Commentars eine rechte Logik. Ebenso schließt sic aus O. CH. 146 mit der Ueberschrlft: ‘p,1 TT3 121? 8*713 (während der Thoravorlcsung ist jedes Gespräch * verboten) und mit dem specicllen Verbot in § 2: daß während der Thoravorlcsung nicht einmal HIN '121 (Worte der Thora) gesprochen werden dürfen — es sei um so mehr das Schreien, Lärmen, Zischen während derselben verboten, davon finde ich, wie gesagt, in den, Gutachten kein Wort: sondern es wird die Ansicht einer nicht maßgebenden Minorität (s. § 2: "j'1'17 3 13'„ und Ende!) hcrausgegriffen, welche unter gewissen Bedingungen gestattet, Der Gutachter weist auf Thorastcllen hin. die „nicht entfernt erbaulichen Inhalts" seien. Hier kommt es darauf an. ob Alle den Begriff der „Erbauung" so fassen müssen wie gewisse Leute, etwa als Gefühlsduselei: ob Alle dasjenige erbaulich oder unerbaulich finden müssen, was dem Gutachter so erscheint! vb alle wahrhaft erbaulichen Predigten, zu welchen alte und neuere — zumeist orthodoxe — Rabbiner durch jene Stellen angeregt worden, unberechtigt und lächerlich sind; ja auf noch manches Andere kommt es hier an. Nun will ich aus dem Gutachten nur einige Consequenzen ziehen,^die zu vermehren ich mir Vorbehalte: 1. Die «kandalsucht darf im Gotteshause schreien, lürnicn, zischen bei der Thoravorlcsung, bei jeder jüdischen und christlichen Predigt, insoweit sie „belehrt", geschweige denn jeden Unterricht in niederen und höheren Schulen stören: ferner darf die Skandalsucht im Gotteshause toben bei allen in die Llthurgie aufgenommcnen Stücken aus Thora und Talmud, also beim Priestersegen (3112 17313) bei beiden B’131 1*78 bei [OipB UTK und den vorangehenden ThorasteUen über das Opserritual für Wochen-, Sabbath- und Neumondstage — doch es würde zu weit führen, alle übrigen „belehrenden" Thora- und Talmud - stellen unseres gewöhnlichen «iddur aufzuzählen; und nun erst die „belehrenden" Piutim, Selichoth, Klnoth und dergleichen! Freue dich, Skandalsucht, Dir ist ein weites, freies Gebiet Deiner Thätigkeit eröffnet! 2. Unsere Weisen lehren an vielen Stellen, z. B. Was. Rabb. c. 9: TH?1? 171*733 11*7217 d. h. einst wird jeder Gedanke, das ganze Leben — auch das Thoralernen — ein Gebet sein. Vgl. Ps. 119,7: „Ich danke Dir, Ewiger, mit redlichem Herzen, indem (während) ich lerne t'137>2) Deine gerechten Vorschriften". Freue Dich, Skandalsucht, Dir blüht eine große Zukunft, da darfst Du zu jeder Zeit an geweihter Stätte tobe»! 3. Im Sifri (Ekcb) wird 3222*7 *733 1133*71 zuvörderst auf das Gesetzstudium bezogen. Wie sonderbar dieser Sifri! Darf denn beim Gejctzesstndium da- Herz, das ganze Herz sich regen? Fort mit jeder Herzcnsregung, nur „reines" Lernen! Sv wollen cs die Geonim von Gnesen und Berlin. Freue Dich, Skandalsucht, solche Gegner des Sifri zu haben! Was bedeutet auch gegen diese u. A. der geisteshohe und gcmüthsticfe Tanna R. Simon bcn Jochai! Was bedeutet gegen diese selbst ein David, dem die Thora 1333 13'133, scelenerlabend, erbauend war! Ausdrücklich betone ich, daß ich weit entfernt von der Annahme bin, der Gutachter habe sich wieder besseres Wissen und Gewissen geäußert; ich denke vielmehr: Ein Schelm, der mehr gicbt, als er hat! Ebenso wenig möchte ich irgendwie das richterliche Urtheil antasten; Angesichts des Gutachtens konnte es nicht wohl anders lauten als auf Freisprechung der Störer der Thoravorlcsung; ja, das Gericht konnte dieselben nicht einmal so strafen, wie sonst die Störer des öffentlichen „Unterrichts" gestraft werden, lag doch ein Strafantrag aus Unterrichtsstörung nicht vor. Aber wünschenswerth wäre es gewesen, wenn das Responsum zur Vermeidung eines Chillul Ha-Schem, wenigstens bemerkt hätte, wie streng verboten im jüdischen Gesetz jede Störung der öffentlichen Thoravorlesung sei. Zum Schluß für die „fromme" Skanvalsucht eine Mahnung aus dem Sohar, der ja den Orthodoxen als „heilig" gilt, er ruft aus: „Wehe wer sich im Gottes - Hause über alltägliche Gegenstände unterhält, wehe ihm! er erzeugt eine Trennung, wehe ihm! er schändet den Glauben, wehe ihm! er hat keinen Antheil an dem Gott Israel, invem er ja besich Ivährcnd der Thoravorlcsung mit anderweitigen Tl '131 <Thora- Gegenständen) zu befassen. Das heißt: Einige gestatten unter gewissen Bedingungen, während der Thoravorlcsung sich a» andern JY'1 zu erbauen. Doch die Geonim von Gnesen und Berlin haben eine andere Logik.