Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 16 (1885)
- Issue
- N° 42. (15.10.1885)
- Date
- 1885-10-15
- Page
- Seite 316 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 316 — jährige Leidensgeschichte unseres Volkes hinweisend, schilderte Redner in begeisterten Worten, wie die Erbtugenden unserer Väter in allen Zeiten der Noth uns Kraft und Ausdauer verliehen haben, wie Israel in den Zeiten der Finsteruiß nach Licht und Erkenntnis strebte und diese zu verbreiten suchte. Diese Prinzipien des Judcnthums, die Tugenden echter Menschenliebe zu fördern, sei auch die Ausgabe des Ordens der B'nai Bcrith. Seit wenigen Jahren als junges Reis auf deutschen Boden verpflanzt, hat er bereits kräftige Wurzeln geschlagen und verbreitet nun starke Aestc nach den verschiedensten Richtungen unseres Vaterlandes. Nachdem die Delegierten der auswärtigen Logen, Stettin, Halle, Breslau, Magdeburg, Gleiwitz, Dresden ihre Grüße und Glückwünsche abgestattet hatten, mochte der Präsident die freudige Mitthcilung, daß Herr H. Leichte „tritt, in Berlin, ein Nichtmitglicd des Ordens, 1000 Mark der Loge zum Geschenk gemacht habe, als Grundfonds für ein zu gründendes Waisenhaus für die verwaisten Kinder der Bundesbrüder. Es ist dies der schönste Beweis, welches Vertrauen der Orden nach außen hin bereits genießt. Ei» von Herr» Prediger vr. Landsberger verfaßtes und von dem Expräsidenten Hagen ausdrucksvoll vorgctrageucs Schlußgcbet machte auf alle Theilnehmcr einen überwältigenden Eindruck und wird, >vie die oben geschilderte Weiherede, durch den Druck Vervielfältigt werden und sämmtlichcu Mitgliedern der deutschen Logen zngehen. Ein Gesangsquartett beschloß diese herzerhebende Feier. Ein Festessen im City-Hotel, bei dem es an ernsten und heitern Reden nicht fehlte, reihte sich würdig an die offizielle Feier an und hielt die Theilnehmcr desselben in fröhlichster Stimmung bis Mitternacht zusammen. Hamburg, 8. October. (Or.-Corr.) Wie Sic aus beifolgenden Bescheiden der Preußischen Regierung in Schleswig an 2. N., J. C., sowie M. G., als Verwalter der vereinigten alten und neuen Klause ersehen, hat das Häuflein der Gegner unsers neuen Friedhofs, trotz wiederholter Zurückweisung, sich am 17. Dccembcr vorigen und am 14. Aug. dieses Jahres abermals um die Bewilligung zur Anlegung eines Begräbnißplatzes auf Preußischem Gebiete an die Regierung gewandt und ist, wie nicht anders zu erwarten war, wiederum abgcwiescn worden. Wenn ich nicht irre, sind bereits fünf oder sechs solcher oder ähnlicher Petitionen abschlägig beschicden worden, aber die Herren geben ihren Widerstand nicht auf und suchen sich immer wieder ein Loch, wo sic durchzuschlüpfen hoffen. So ist es ihnen vor etwa vierzehn Tagen wirklich gelungen , einen ihrer Getreuen, einen harmlosen und friedfertigen, sehr achtbaren, aber erblindeten zweiundneunzigjährigen Greis, welcher am ersten Tage des Laubhüttenfcstes gestorben war, in Wandsbeck Aufnahme zu verschaffen, wobei die sonst so skrupulösen Herren sich nicht schcuctcn, am Jomtow wiederholt nach Berlin an den Cultusminister telegraphircn zu lassen und sich (vermutkchch sogar am Sabbath) einen Leichcnpaß von der hiesigen Polizei zu besorgen. Der Minister bewilligte das Gesuch, welches schon im August an ihn gestellt worden war, unter dem Vorhalte, daß der Landrath in Wandsbeck keine erhebliche Bedenken dagegen hege. Motivirt war dasselbe damit worden, daß die Eltern des Petenten auch in Wandsbeck begraben lägen und er den Wunsch habe, an deren Seite dort seine letzteRuhestätte zu finden. Wie schon einmal bei einer ähnlichen Gelegenheit, jedoch bevor das Verbot des Beerdigens in Wandsbeck noch ergangen war, besorgten die „Protestanten" der Beerdigungs- Brüderschaft die Reinigung und das Gefolge der Leiche unter Führung des Oberrabbiners*) und requirirten zu dem Zwecke auch den Leichenwagen aus Wandsbeck. *) Solches bis über das Grab hinaus reichende Parteitreiben muß in den Regierungskrcisen doch ein cigcnthümliches Bild vonr Judenthum zuriicklassen; giebt's einen schlimmem Chillul haschem? Ist das nicht „unstatthafter", als Orgelspiel beim Gottesdienst? Ein Bischen Harmonie-Lehre wäre den Herren dringend zu empschlen. (Red.) Die beiden abschlägigen Bescheide der Regierung lauten wie folgt: „Schleswig, 10. Januar 1885. 1. Auf den von Ihnen und Genossen unter dem 17. v. M. im eigenen Namen und angeblich im Aufträge anderer, der sogenannten „orthodoxen Richtung" angehörigen Israeliten Hamburgs und der Umgegend hierher gerichteten Antrag wegen Genehmigung zum Erwerbe eines Grundstücks auf Ottenser Feldmark, behufs Anlegung eines Friedhofs für sich und Gesinnungsgenossen wird Ihnen unter Hinweis auf die in neuerer Zeit stattgehabten Verhandlungen wegen Ein. richtung eines Friedhofes für Hamburger Angehörige Ihrer Richtung in Gemeinschaft mit der Wandsbecker israelitischen Gemeinde, bezweckend Einräumung einzelner Begräbnißstätten für verstorbene Angehörige derselben auf dem bestehenden Friedhöfe dieser Gemeinde, hierdurch eröffnet, daß auf diesen Antrag nicht einzutreten sei. Auch abgesehen von sachlichen Gründen, die dem jetzigen Vorhaben in gleicher Weise entgegenstehen, wie die gedachten früheren Bestrebungen, würde dem vorliegenden Antrag schon deshalb nicht näher getreten werden können, weil nach den Statuten, Ihnen, d. h. der Deutsch - Israelitischen Gemeinde in Hamburg, die übrigens bekanntlich unlängst zu deren völliger Zufriedenheit neugeordnctcn Friedhofsangelegenhciten derselben, Angelegenheiten der Gemeinde als solcher und von deren Vorstand zu verwalten sind, dem cs überhaupt allein zustcht, die Gemeinde nach außen zu vertreten, während die beiden in der Gemeinde bestehenden sogenannten Cultusverbünde, bezw. der strengen oder orthodoxen und der freieren Richtung (Synagogen- und Tempelverband) lediglich innergemeindliche, ausschließlich auf die Besorgung der kultuellen Angelegenheiten beschränkte Einrichtungen darstellen und deshalb (wie selbstredend noch weniger einzelne Angehörige derselben) überall nicht berechtigt sind, außerhalb des Gemeindebcreichs in Verhandlungen einzutreten oder Verträge abzuschließen, die Gemeinde-Einrichtungen znm Zweck haben. Wir überlassen Ihnen, die Mituntcrzeichner der Vorstellung vom 17. Dec. v. I. von dem Inhalte der gegenwärtigen Verfügung zu verständigen. An den Herrn Hirsch Nathan Königl. Regierung in Firma Abr. Nathan in Ottensen. Abth. d.-Innern." Schleswig, den 22. August 1885. 2. Auf die von Ihnen unter dem 14. v. M. hierher gerichtete Vorstellung wegen Genehmigung zur Erwerbung eines Landstücks ans Stellinger Feldmark*") behufs Anlegung einer Begräbnißstätte für Hamburgische Israeliten der orthodoxen Richtung wird Ihnen bei Rückgabe der Anlage eröffnet, daß in den Ausführungen Ihrer Eingabe keinerlei Veranlassung von uns gefunden werden können, dem belegten Vorhaben gegenüber eine andere Stellung einzunehmen, als solches de» früher mehrfach seitens Angehörige derselben Richtungen hcrvorgctretencn ähnlichen Bestrevungcn gegenüber s. Z. diesseits geschehen ist und daß daher auf Ihren Antrag nicht einzutreten steht Königl. Regierung Abth. d. Innern. An die Herren Jacob Cohn und M. Goldschmidt als Verwalter der vereinigten alten und neuen Clause d. Deutsch-Israel. Gemeinde in Hamburg. Aus Schlesien. (Or.-Corr.) Nach langer Zeit findet sich Ihr Correspondent wieder ein, uni in Kürze über Manches zu referireu, was mit den jüdischen Interessen Schlesiens in Verbindung steht. Erfreulicher Weise kann ich heute von der Hauptstadt unserer Provinz melden, daß hier seit einiger Zeit auch in jüdisch-religiöser Hinsicht ein gewisser Aufschwung zum Besseren wahrzunehmen ist. So hat sich vor Monaten hier ein Verein gebildet, welchem sehr respectabele siingere und junge Männer angehören, mit der Tendenz, das Thora-Studium unter den Mitgliedern **) Hermann Timmcrinann in Langenselde.