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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1885-09-23 · N° 39. (23.9.1885) · p. Seite 317

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
16 (1885)
Issue
N° 39. (23.9.1885)
Date
1885-09-23
Page
Seite 317 (sequence 5)
Language
German
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Sie, mein Verehrter, glauben nun, daß jeder Rabbi, der auf solchem geweihten Boden wirkt, von den reichen historischen Erinnerungen, die derselbe weckt, sich gar nicht beeinflussen lassen sollte. Wie dürfen Sie das aber nur glauben? Wie dürfen Sie es insonders bezüglich des Einflusses der Erinnerung an das kostbare polnische liberum Veto? Wie darf dieses ein „echter" Rabbi der Welt abhanden kommen lassen! Wie herrlich, daß jeder polnische Landbote — wollte sagen „echte" Rabbi die Ansichten der Mehrheit „umstoßen" kann! Sehen Sie, erstens war es bis äato Auffassung des gesunden Menschenverstandes auch unter Juden, daß Gottesdienst religiöse Belehrung und Erbauung, und daß also die Thoravorlcsung, welche beides bietet, ebenfalls Gottesdienst, ja solcher par eioellence, sei. Das liberum Veto aber darf sagen: Ich verbiete dem gesunden Menschenverstände der Juden solche Auffassung! Ist das nicht köstlich? Zweitens gewährten bis äato dem jüdischen Empfinden schon die der Thoravorlesung vorangehende und die ihr folgende Benedictio» (Birchos ha - Thoro) Belehrung und namentlich Erbauung, Das liberum Veto aber ruft dem i jüdischen Empfinden zu: Ich verbiete, daß die Aufsorder,ung der Gemeinde zur Lobpreisung Gottes und der Dank für die Erwählung Israels zum Träger der Thora, der Gottes- und Menschenliebe, für das einige Leben, das Gott in uns gepflanzt, als Belehrung und Erbauung empfunden werden!*) Ist das nicht herrlich? Drittens erweist die jüdische und die christliche religiöse Littcratur — aus letzterer erinnere ich nur an Apostelgcsch. 13, 14 und 15, 21 — mehr als zur Genüge, daß die Thoravorlcsung seil Olim's Zeiten als ein wesentlicher Theil des jüdischen Gottesdienstes angesehen ward. Da kommt aber das liberum Veto und sagt: Ich verweigere jenen Stelle» aus der jüdischen und christlicheil religiösen Litteratur in diesem Falle die Anerkennung, Ist das nicht grandios? Biertens verbietet strengstens dcr Schulchan Aruch Orach Chajim 146 jede Unterhaltung bei der Thoravorlesung, jede Unterhaltung selbst aus der Thora, selbst nach Beendigung einer Perikope. Und der Sch loh ruft Wehe über diejenigen, welche während der -i horavorlesung plaudern (Oj lobem ulenafschosom!). Die lange Strasrede, die der S o h a r jenen Unterhaltungslustigen hält, lviederzugebeu, erlassen Sie mir. Ja, sagt das liberum Veto, ich habe sonst allen Respekt vor Schulchan Aruch, Schloh und Sohar, ich erachte sic sonst für drei ehrwürdige, ja heilige Autoritäten; aber in diesem Falle will ich ihnen nun einmal Ehrwürdigkeit, Heiligkeit und Autorität aberkennen, ich will's! Ist das nicht großartig? Falls Sic aber, mein werthcr Herr Rcdacteur, das liberum Veto des polnischen Reichstages — wollte sagen das rabbinische liberum Veto aus Gnesen nicht so schön finden, dann fchlage ich unmaßgeblich vor, über dasselbe zur Tagesordnung überzugehen und es nicht erst der Ehre eines Protestes zu würdigen**). Hekseukirchen, d. 14, Septbr, (Or.-Corr.) Es ist hier seit Kurzem in unserer neucrbautcn Synagoge zur Hebung des Gottesdienstes eine Orgel ausgestellt worden. Hiergegen sind eine ganz geringe Zahl Gemeindemitglieder bei der Königl. Regierung unter Anlage von Gutachten der PP. DDr, Plato-Köln, Hildesheimer-Berlin, Löb-Altona, *) Or. E, berührt diese Bcnedictionen in seinem Gutachten, meint aber, daß ja doch jüdische Unterrichtsstunden ost auch mit Scgenssprüchen eingelcitct werden! (Red.) **) Wir können im Hinblick aus die Consequenzen des samosen Gutachtens, dem Vorschläge unseres gesch. „Wcltschmcrzlers" nicht beitreten, (Red.) Stern-Hamburg, Lehmann-Mainz, vorstellig geworden. Ich bin in der Lage, Ihnen beiliegend diese Gutachten mitzutheilen und brauche wohl die Leser Ihres gesch. Bl. nicht besonders aus die Auslassungen des Herrn Dr. Plato über de» Zusammenhang der Berliner Reformen mit der Antisemiten-Bewegung hinzuweiscn. Es wird sich jeder denkende Israelit sein Unheil über ein solches an eine hohe Behörde gerichtetes Schreiben selbst bilden und sich die Antwort auf die Frage: Wer sind die Zerstörer des Judenthums, die Störer des Gemcindefricdens, die Zerrcißcr des Einheitsbandes? — selbst geben. Das an ein hiesiges Gemeindemitglied gerichtete Gutachten des Herrn P. lautet wie folgt: „Köln, d. 14, Aug. 1885. Herrn .... in Gelsenkirchen. In Ihrer w, Zuschrift von gestern, haben Sie mich um meine gutachtliche Aeußerung über die Frage ersucht, ob es gestattet ist, eine Orgel, oder ei» Harmonium in die Synagoge einzuführen. Die Beantwortung dieser Frage kann ich kurz sassen: Als vor etwa 70 Jahre» die Reformbestrcbungen begannen, und ein musikalisches Instrument zum gottesdienstlichen Gebrauche in einige jüdische Tempel eingeführt wurde, haben die angesehensten Rabbiner diese Neuerung vorzugsweise aus dem Grunde für religionsgesctzlich unstatthast erklärt, weil sich darin das Streben, nichtjüdische gottesdienstliche Einrichtungen in die Synagoge einzuführeu, in auffallender Weise zu erkennen giebt. Die Hoffnungen, welche die Urheber an die dadurch zu bewirkende Hebung des jüdischen Gottesdienstes knüpften, haben sich nicht erfüllt. Die Herzensandacht beim Gebete wurde nicht gehoben. Die Glaubensiunigkeit und die Gesetzcstrcue sind nicht erstarkt, die Kenntniß unseres heiligen Schriftthums, des Gemeingutes der gesitteten Menschheit, hat sich in jüdischen Kreisen in erschreckendem 'Maße vermindert*) und die von den Reformatoren vorzugsweise erstrebte und erhoffte Achtung und Anerkennung unserer nichtjüdischen Brüder ist uns durch die Nachahmungssucht nicht zutheil geworden. Berlin, die Wiege der jüdischen Reform, ist zur Geburtsstätte einer judenfeindlichen Bewegung geworden**), die sich von dort aus in immer weiteren Wellcnkrcisen über den Erdkreis zu verbreiten droht. Die jüdischen Gemeindeinstitutionen müssen auf dem Boden des gesetzestrcuen, orthodoxen JudcnthumS verharren und dürfen nicht in die Hände der rücksichtslofe» Neologie gerathen. Diese macht dem altgläubigen Juden das Verbleiben im Gemeindeverbande zur Unmöglichkeit und nicht der orthodoxe Jude, welcher ausscheidet, sondern die Neuerungsjucht bricht den Gemeindefrieden***), Hochachtungsvoll gez. Rabbiner Dr. Plato," Obiges Gutachten wird auch von mir vollinhaltlich bestätigt. Berlin, 18, Aug, gez, Dr. Israel Hildesheimer, Rabbiner u, Scminardirector. Vorstehendem schließt sich an Altona, den 19. Aug. 1885. gez. Dr. Löb, Oberrabbiner. Der Unterzeichnete erklärt, ans Grund des jüd. Religionsgesetzess-) ebenfalls, daß die Benutzung einer Daran ist doch die Orgel nicht schuld! **) Nun wissen wir's doch, ivas die Ursache des Antisemitismus ist — die Orgel in der Berliner Synagoge!-o, Plato! ***) O, Plato! o Logik! 1) Warum geben denn die Herren nicht die Gcsetzcs-Paragraphen des betr. Religionscodex an? Wegen '117, nildin? Ja aber 11 soll sich ja nicht auf Christen sondern aus Heiden beziehen!

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